25.07.17: Geburt auf LH 543

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kingair9

Megaposter
18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Auf dem Juister Seenotrettungsboot gab es vor 15 Jahren auch eine Geburt während der Überfahrt nach Norddeich. Ich finde keine Quelle mehr, kann mich aber noch erinnern, dass ich in einem Aushang an der DGzRS-Station einen Zeitungsartikel dazu gesehen habe. IIRC war auch die Geburtsurkunde abgebildet, Geburtsort: Seenotrettungsboot XYZ zwischen Juist und Norddeich.

Wobei das nach einer Erklärung, die ich vor Jahren bei der DGzRS (welche die Kreuzer und Boote betreibt) nicht richtig wäre. Grundsatz war damals: passiert das in deutschen Gewässer, wird der Ort eingetragen, in dessen Gebiet der Geburtstort liegt. Also in Deinem Fall entweder Juist oder Norddeich. Ansonsten hätten ja auch reichlich Kinder bei Geburt im Rettungswagen das Kennzeichen drin stehen - es steht aber der Ort drin, an dem der RTW beim Geburtszeitpunkt stand.

Die Eintragung des Schiffes bzw. Bootes soll nur bei Geburt in internationalen Gewässern passieren, wo bei der Position keine Stadt/kein Landkreis zugeordnet werden kann.
 
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LHDA

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02.12.2015
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RID320006
Um Licht ins Dunkel zu bringen, folgendes dazu im LH-Intranet:

Übrigens: In der Geburtsurkunde werden vermutlich Koordinaten als Geburtsort vermerkt - die Frau brachte das Kind über dem Atlantik zur Welt.

By the way: Es ist ein Junge, kein Mädchen. Weiter wird in eBase von der ersten Geburt auf einem LH-Flug berichtet, einer Frau die 1965 auf LH402 zur Welt kam

Ihre Geburtskoordinaten: 49° 35' Nord und 64° 40' West in einer Höhe von 39000 Fuß.
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Wobei das nach einer Erklärung, die ich vor Jahren bei der DGzRS (welche die Kreuzer und Boote betreibt) nicht richtig wäre. Grundsatz war damals: passiert das in deutschen Gewässer, wird der Ort eingetragen, in dessen Gebiet der Geburtstort liegt. Also in Deinem Fall entweder Juist oder Norddeich.

Entweder irrte die DGzRS oder es gab eine Vorschriftenänderung, siehe nachstehend.

Ansonsten hätten ja auch reichlich Kinder bei Geburt im Rettungswagen das Kennzeichen drin stehen - es steht aber der Ort drin, an dem der RTW beim Geburtszeitpunkt stand.

Bei der Geburt im RTW kann aber gegebenfalls festgehalten oder nachträglich anhand von GPS-/Navi-Daten bestimmt werden, im Gebiet welchen Ortes sich der RTW zu diesem Zeitpunkt befand. Wenn der Ort nicht bekannt ist, gilt als Geburtsort der Ort, an dem die Mutter den RTW verlässt, falls nicht später der Geburtsort ermittelt werden kann (§ 32 Abs. 1 S. 1, 2 PStV).

Die Eintragung des Schiffes bzw. Bootes soll nur bei Geburt in internationalen Gewässern passieren, wo bei der Position keine Stadt/kein Landkreis zugeordnet werden kann.

Bei der Geburt auf einem Seeschiff sind nach Ziff. 37.1 PStG-VwW die Bezeichnung des Meeres und die nautischen Positionsangaben zum Zeitpunkt der Geburt einzutragen. Eine Beschränkung auf eine Geburt in internationalen Gewässern ist in der Bestimmung nicht enthalten. Das macht meiner Meinung nach auch Sinn: Ich konnte dazu bis hierhin nichts finden, halte es aber für fraglich, ob selbst Gewässerflächen im küstennahen Bereich, um bei dem Beispiel Juist - Norddeich zu bleiben, eindeutig oder überhaupt einem Ort zugeordnet sind.

Nach Ziff. 4.1.5.1 PassVwV soll bei der Bezeichnung des Geburtsortes im Reisepass entsprechend der Regelung in der PStG-VwV verfahren werden. Für den Personalausweis wird es wahrscheinlich auch eine entsprechende Verwaltungsvorschrift geben, die ich aber nicht gefunden habe.

Der Umstand, dass Dein Klassenkamerad das anders im Pass stehen hatte, kann neben zwischenzeitlichen Vorschriftenänderungen, je nachdem, wann er Dir das gezeigt hat, auch einen eher trivialen Grund gehabt haben: da sowas so selten vorkommt, wurde vielleicht für den Passantrag eine Anwendung verwendet, bei deren Entwicklung Ausnahmefälle durchgerutscht sind und im Feld für den Geburtsort keine Zahlen eingegeben werden konnten.

Gibt es hier keinen Juser, der Standesbeamter ist? :D
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
19.861
11.019
An Bord des Flugzeuges D-AIFC, Position ...

[...]

Blöde wird es dann, wenn man online den Geburtsort angeben muss und das Feld nicht für etwas umfänglichere Angaben programmiert ist.

Aergerlich, dass D-AIFC das einzige Flugzeug der LH ist, das zwei Staedte als Namenspaten hat ;) Sonst koennte man in solchen Formularen einfach den Taufnamen eintragen...
 

masgo

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06.06.2011
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17
FRA
Die Frage nach der Nationalität des Kindes ist übrigens nicht ganz einfach. Es hängt von diversen Faktoren ab und letztendlich davon wie die betroffenen Länder reagieren. Eine ähnliche Frage wird in dem Video hier diskutiert: https://youtu.be/lkCeKc1GTMs

In dem Artikel stand auch, dass die Maschine in Manchester gelandet ist. Es könnte also eventuell auch Britisches Recht gelten. In Summe muss man wahrscheinlich Kolumbianisches Recht (Abflugort), Britisches Recht (zum ersten Mal den Boden betreten), Deutsches Recht (Sitz der Fluggesellschaft), nochmal Deutsches Recht (Zielflughafen) und natürlich das Recht des Landes aus welchem die Eltern stammen prüfen. Eventuell überschneiden oder widersprechen sich die Gesetze.

In manchen Ländern erhält ein im Ausland geborenes Kind NICHT automatisch die Staatsbürgerschaft der Mutter/Eltern.
In manchen Ländern erhält das Kind die Staatsbürgerschaft wenn es dort geboren wird.
In manchen Ländern sind doppelte Staatsbürgerschaften erlaubt in anderen verboten und in anderen (z.B. Deutschland) ist es sehr kompliziert.
 

chris_flyer

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08.06.2015
2.726
0
Wiesloch,FRA,STR
Die Frage nach der Nationalität des Kindes ist übrigens nicht ganz einfach. Es hängt von diversen Faktoren ab und letztendlich davon wie die betroffenen Länder reagieren. Eine ähnliche Frage wird in dem Video hier diskutiert: https://youtu.be/lkCeKc1GTMs

In dem Artikel stand auch, dass die Maschine in Manchester gelandet ist. Es könnte also eventuell auch Britisches Recht gelten. In Summe muss man wahrscheinlich Kolumbianisches Recht (Abflugort), Britisches Recht (zum ersten Mal den Boden betreten), Deutsches Recht (Sitz der Fluggesellschaft), nochmal Deutsches Recht (Zielflughafen) und natürlich das Recht des Landes aus welchem die Eltern stammen prüfen. Eventuell überschneiden oder widersprechen sich die Gesetze.

In manchen Ländern erhält ein im Ausland geborenes Kind NICHT automatisch die Staatsbürgerschaft der Mutter/Eltern.
In manchen Ländern erhält das Kind die Staatsbürgerschaft wenn es dort geboren wird.
In manchen Ländern sind doppelte Staatsbürgerschaften erlaubt in anderen verboten und in anderen (z.B. Deutschland) ist es sehr kompliziert.


Wenn du deutsche Eltern hast bekommst du die deutsche Staatsbürgerschaft. Egal wo auf der Welt, wenn die zuständige Auslandsvertretung informiert wird.
Das Kind selbst wird Bulgare sein, da es eine bulgarische Mutter hat.
A
uf LH-Flügen gilt kein deutsches Recht, weil es kein deutsches Staatsgebiet ist. Es zählt der jeweilige Luftraum. Nur im freien internationalen Luftraum wird das nationale Recht der jeweiligen Registrierungsländer der Airlines angewendet.



In § 4 Abs. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz wird allerdings ein Sonderfall geregelt:

Im Ausland geborene Kinder,

1. deren deutsche Eltern bzw. deutsche Mutter oder deutscher Vater am oder nachdem 01.01.2000 (Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsrechtsreform) im Auslandgeboren wurden.
2. deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ihren ständigen Aufenthalt imAusland hatten,

erwerben grundsätzlich nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit.

Etwas anderes gilt nur, wenn sie dadurch staatenlos würden, oder wenn die deutschenEltern oder der deutsche Elternteil innerhalb eines Jahres einen Antrag aufBeurkundung der Geburt beim zuständigen deutschen Standesamt stellt. Die Frist wirdauch gewahrt, wenn der Antrag innerhalb der Jahresfrist bei der zuständigenAuslandsvertretung eingeht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Die Frage nach der Nationalität des Kindes ist übrigens nicht ganz einfach. Es hängt von diversen Faktoren ab und letztendlich davon wie die betroffenen Länder reagieren. Eine ähnliche Frage wird in dem Video hier diskutiert: https://youtu.be/lkCeKc1GTMs

In dem Artikel stand auch, dass die Maschine in Manchester gelandet ist. Es könnte also eventuell auch Britisches Recht gelten. In Summe muss man wahrscheinlich Kolumbianisches Recht (Abflugort), Britisches Recht (zum ersten Mal den Boden betreten), Deutsches Recht (Sitz der Fluggesellschaft), nochmal Deutsches Recht (Zielflughafen) und natürlich das Recht des Landes aus welchem die Eltern stammen prüfen. Eventuell überschneiden oder widersprechen sich die Gesetze.

In manchen Ländern erhält ein im Ausland geborenes Kind NICHT automatisch die Staatsbürgerschaft der Mutter/Eltern.
In manchen Ländern erhält das Kind die Staatsbürgerschaft wenn es dort geboren wird.
In manchen Ländern sind doppelte Staatsbürgerschaften erlaubt in anderen verboten und in anderen (z.B. Deutschland) ist es sehr kompliziert.

Ohne die jeweilgen Rechtsordnungen zu kennen: Es gibt weltweit im Staatsbürgerschaftsrecht bei Geburten nur zwei Anknüpfungspunkte: Jus sanguinis und Jus soli. Ein Staatsbürgerschaftsrecht nach Abreise- oder Zielort ware mir ebenso wie eine Anknpüfung an den Ort der ersten Erdberührung sehr unbekannt.
 

L_R

Erfahrenes Mitglied
01.10.2013
2.127
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Mir ist irgendwie auch unklar wie mehrere Staatsbürgerschaften nicht erlaubt sind (wenn man mit Ihnen geboren wird), aber geben tuts das ja wohl...
 

Felix87

Erfahrenes Mitglied
05.02.2015
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Das ist alles IPR. Wenn +1 darüber redet qualmt mir der Kopf. Aber wie Flying Lawyer schon geschrieben hat, das Start oder Zielland spielen keine Rolle.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.861
11.019
Ohne die jeweilgen Rechtsordnungen zu kennen: Es gibt weltweit im Staatsbürgerschaftsrecht bei Geburten nur zwei Anknüpfungspunkte: Jus sanguinis und Jus soli. Ein Staatsbürgerschaftsrecht nach Abreise- oder Zielort ware mir ebenso wie eine Anknpüfung an den Ort der ersten Erdberührung sehr unbekannt.

Hoechstens in der administrativen Abwicklung.


Ganz interessant uebrigens die Ausfuehrungen von Sean Mendis (ein Schnacker, aber schon auch ziemlich kompetent: -> siehe Google) vor Jahren bei a.net:

B747-437B meinte:
The baby initially assumes the nationality of the MOTHER for immediate arrival formalities. Remember, the baby has to be classified as a national of some country to complete the paperwork when the plane lands! The nationality of the father is irrelevant until a birth certificate naming him as father is prepared, which cannot be done inflight. In the event of the mother becoming deceased at delivery, the child is treated as a ward of the state whose flag operation is being conducted, and NOT that of the state whose registration is carried on the aircraft (if it is different). If the mother carries dual nationality, then the nationality of the documentation used to make the current flight is considered to be the primary citizenship. The airspace being flown over at the time of delivery is totally irrelevant. The aircraft and all enclosed within it is considered to be the soil of the country whose flag it is flying and the child *may* be entitled to that nationality depending upon individual country laws on the issue. The birth certificate will read "International Airspace" as place of birth.

Das hoert sich fast alles soweit ganz plausibel an; allerdings habe ich zu der Frage, welches Land dann als Geburtsland zaehlt, wenn sich der Flieger in einem nationalen Luftraum befindet, auch schon andere Meinungen gelesen. (Naemlich dass auf den Flaggenstaat des Flugzeuges nur dann abgehoben wird, wenn sich dieses nicht in einem nationalen Luftraum befindet.)
 

Luftikus

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08.01.2010
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7.305
irdisch
Ich war mal in New York, wo monatelang die Riesenjacht von Abramowitsch mit dessen schwangerer Freundin Dascha an Bord am Kreuzfahrtpier fest lag. Die wollte ihr Kind unbedingt auf US Boden kriegen, hat sie auch gemacht, weil es dann US-Bürger ist und auch die Eltern Privilegien dadurch haben. Naja jetzt lassen sie sich wohl scheiden.
 

stepfel1

Erfahrenes Mitglied
06.01.2012
1.116
169
BER
Kommt man auf dem Staatsgebiet der USA zur Welt erhält man automatisch deren Staatsbürgerschaft. So geschehen meiner Cousine welche damals im Urlaub zu früh auf die Welt kam.

Na ob das so wünschenswert ist? Immerhin sind alle US Bürger in den USA steuerpflichtig, ganz egal wo sie wohnen und wo sie ihr Geld verdienen. Und für jemanden, der nicht in den USA lebt ist das ziemlich komplex
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.124
Hoechstens in der administrativen Abwicklung.


Ganz interessant uebrigens die Ausfuehrungen von Sean Mendis (ein Schnacker, aber schon auch ziemlich kompetent: -> siehe Google) vor Jahren bei a.net:



Das hoert sich fast alles soweit ganz plausibel an; allerdings habe ich zu der Frage, welches Land dann als Geburtsland zaehlt, wenn sich der Flieger in einem nationalen Luftraum befindet, auch schon andere Meinungen gelesen. (Naemlich dass auf den Flaggenstaat des Flugzeuges nur dann abgehoben wird, wenn sich dieses nicht in einem nationalen Luftraum befindet.)


Die Bestimmung nur nach der Mutter ist nach deutschem Staatsangehörigkeitsgesetz m.E. Unsinn. Durch Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil zu dieser Zeit Deutscher ist. Beim ehelichen Kind stehen beide Elternteile zumindest rechtlich durch eine Vermutung fest, § 1591 BGB. Beim einem außerhalb der Ehe geborenen Kind vermittelt erst einmal nur die Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit, weil man den Vater prima vista nicht kennt. Seit 1993 kann auch der Vater die Staatsbürgerschaft vermitteln, Seitdem kann sie auch der nichteheliche Vater vermitteln, wenn er Deutscher ist eine nach deutschen Gesetzen wirksame Feststellung beziehungsweise Anerkennung der Vaterschaft vorliegt, die eingeleitet wurde, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat. Das Flaggenstaatsprinzip kenne ich so auch, zumindest gilt nach meiner dunklen Erinnerung deutsches Recht, wenn sich ein in Deutschland registriertes Flugzeug im internationalen Luftraum befindet. In Deutschland wird das allerdings nicht so wirklich relevant sein, weil die STaatsbürgerschaft ja in der Regel durch Abstammung erworben wird.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.861
11.019
Seit 1993 kann auch der Vater die Staatsbürgerschaft vermitteln, Seitdem kann sie auch der nichteheliche Vater vermitteln, wenn er Deutscher ist eine nach deutschen Gesetzen wirksame Feststellung beziehungsweise Anerkennung der Vaterschaft vorliegt, die eingeleitet wurde, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.

Ich weiss - ich habe in der Wahlstation oft genug an den entsprechenden Vaterschaftsanerkennungen sozialhilfebeziehender deutscher Maenner mitgewirkt, die von der einheimischen Mutter zu uns in die Botschaft geschleppt wurden :D
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.128
416
Wenn du deutsche Eltern hast bekommst du die deutsche Staatsbürgerschaft. Egal wo auf der Welt. Das Kind selbst wird Bulgare sein.
Auf LH-Flügen gilt kein deutsches Recht, weil es kein deutsches Staatsgebiet ist. Es zählt der Luftraum. Anders ist es bei KLM.

Wieso sollte das Kind Bulgare sein? Das macht doch absolut keinen Sinn.