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Wenn LH clever ist, kriegt die Kleine erst mal den Lifetime SEN verpasst.
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Auf dem Juister Seenotrettungsboot gab es vor 15 Jahren auch eine Geburt während der Überfahrt nach Norddeich. Ich finde keine Quelle mehr, kann mich aber noch erinnern, dass ich in einem Aushang an der DGzRS-Station einen Zeitungsartikel dazu gesehen habe. IIRC war auch die Geburtsurkunde abgebildet, Geburtsort: Seenotrettungsboot XYZ zwischen Juist und Norddeich.
Übrigens: In der Geburtsurkunde werden vermutlich Koordinaten als Geburtsort vermerkt - die Frau brachte das Kind über dem Atlantik zur Welt.
Ihre Geburtskoordinaten: 49° 35' Nord und 64° 40' West in einer Höhe von 39000 Fuß.
Wobei das nach einer Erklärung, die ich vor Jahren bei der DGzRS (welche die Kreuzer und Boote betreibt) nicht richtig wäre. Grundsatz war damals: passiert das in deutschen Gewässer, wird der Ort eingetragen, in dessen Gebiet der Geburtstort liegt. Also in Deinem Fall entweder Juist oder Norddeich.
Ansonsten hätten ja auch reichlich Kinder bei Geburt im Rettungswagen das Kennzeichen drin stehen - es steht aber der Ort drin, an dem der RTW beim Geburtszeitpunkt stand.
Die Eintragung des Schiffes bzw. Bootes soll nur bei Geburt in internationalen Gewässern passieren, wo bei der Position keine Stadt/kein Landkreis zugeordnet werden kann.
An Bord des Flugzeuges D-AIFC, Position ...
[...]
Blöde wird es dann, wenn man online den Geburtsort angeben muss und das Feld nicht für etwas umfänglichere Angaben programmiert ist.
Die Frage nach der Nationalität des Kindes ist übrigens nicht ganz einfach. Es hängt von diversen Faktoren ab und letztendlich davon wie die betroffenen Länder reagieren. Eine ähnliche Frage wird in dem Video hier diskutiert: https://youtu.be/lkCeKc1GTMs
In dem Artikel stand auch, dass die Maschine in Manchester gelandet ist. Es könnte also eventuell auch Britisches Recht gelten. In Summe muss man wahrscheinlich Kolumbianisches Recht (Abflugort), Britisches Recht (zum ersten Mal den Boden betreten), Deutsches Recht (Sitz der Fluggesellschaft), nochmal Deutsches Recht (Zielflughafen) und natürlich das Recht des Landes aus welchem die Eltern stammen prüfen. Eventuell überschneiden oder widersprechen sich die Gesetze.
In manchen Ländern erhält ein im Ausland geborenes Kind NICHT automatisch die Staatsbürgerschaft der Mutter/Eltern.
In manchen Ländern erhält das Kind die Staatsbürgerschaft wenn es dort geboren wird.
In manchen Ländern sind doppelte Staatsbürgerschaften erlaubt in anderen verboten und in anderen (z.B. Deutschland) ist es sehr kompliziert.
In § 4 Abs. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz wird allerdings ein Sonderfall geregelt:
Im Ausland geborene Kinder,
1. deren deutsche Eltern bzw. deutsche Mutter oder deutscher Vater am oder nachdem 01.01.2000 (Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsrechtsreform) im Auslandgeboren wurden.
2. deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ihren ständigen Aufenthalt imAusland hatten,
erwerben grundsätzlich nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit.
Etwas anderes gilt nur, wenn sie dadurch staatenlos würden, oder wenn die deutschenEltern oder der deutsche Elternteil innerhalb eines Jahres einen Antrag aufBeurkundung der Geburt beim zuständigen deutschen Standesamt stellt. Die Frist wirdauch gewahrt, wenn der Antrag innerhalb der Jahresfrist bei der zuständigenAuslandsvertretung eingeht.
Die Frage nach der Nationalität des Kindes ist übrigens nicht ganz einfach. Es hängt von diversen Faktoren ab und letztendlich davon wie die betroffenen Länder reagieren. Eine ähnliche Frage wird in dem Video hier diskutiert: https://youtu.be/lkCeKc1GTMs
In dem Artikel stand auch, dass die Maschine in Manchester gelandet ist. Es könnte also eventuell auch Britisches Recht gelten. In Summe muss man wahrscheinlich Kolumbianisches Recht (Abflugort), Britisches Recht (zum ersten Mal den Boden betreten), Deutsches Recht (Sitz der Fluggesellschaft), nochmal Deutsches Recht (Zielflughafen) und natürlich das Recht des Landes aus welchem die Eltern stammen prüfen. Eventuell überschneiden oder widersprechen sich die Gesetze.
In manchen Ländern erhält ein im Ausland geborenes Kind NICHT automatisch die Staatsbürgerschaft der Mutter/Eltern.
In manchen Ländern erhält das Kind die Staatsbürgerschaft wenn es dort geboren wird.
In manchen Ländern sind doppelte Staatsbürgerschaften erlaubt in anderen verboten und in anderen (z.B. Deutschland) ist es sehr kompliziert.
Ohne die jeweilgen Rechtsordnungen zu kennen: Es gibt weltweit im Staatsbürgerschaftsrecht bei Geburten nur zwei Anknüpfungspunkte: Jus sanguinis und Jus soli. Ein Staatsbürgerschaftsrecht nach Abreise- oder Zielort ware mir ebenso wie eine Anknpüfung an den Ort der ersten Erdberührung sehr unbekannt.
B747-437B meinte:The baby initially assumes the nationality of the MOTHER for immediate arrival formalities. Remember, the baby has to be classified as a national of some country to complete the paperwork when the plane lands! The nationality of the father is irrelevant until a birth certificate naming him as father is prepared, which cannot be done inflight. In the event of the mother becoming deceased at delivery, the child is treated as a ward of the state whose flag operation is being conducted, and NOT that of the state whose registration is carried on the aircraft (if it is different). If the mother carries dual nationality, then the nationality of the documentation used to make the current flight is considered to be the primary citizenship. The airspace being flown over at the time of delivery is totally irrelevant. The aircraft and all enclosed within it is considered to be the soil of the country whose flag it is flying and the child *may* be entitled to that nationality depending upon individual country laws on the issue. The birth certificate will read "International Airspace" as place of birth.
Kommt man auf dem Staatsgebiet der USA zur Welt erhält man automatisch deren Staatsbürgerschaft. So geschehen meiner Cousine welche damals im Urlaub zu früh auf die Welt kam.
Hoechstens in der administrativen Abwicklung.
Ganz interessant uebrigens die Ausfuehrungen von Sean Mendis (ein Schnacker, aber schon auch ziemlich kompetent: -> siehe Google) vor Jahren bei a.net:
Das hoert sich fast alles soweit ganz plausibel an; allerdings habe ich zu der Frage, welches Land dann als Geburtsland zaehlt, wenn sich der Flieger in einem nationalen Luftraum befindet, auch schon andere Meinungen gelesen. (Naemlich dass auf den Flaggenstaat des Flugzeuges nur dann abgehoben wird, wenn sich dieses nicht in einem nationalen Luftraum befindet.)
Seit 1993 kann auch der Vater die Staatsbürgerschaft vermitteln, Seitdem kann sie auch der nichteheliche Vater vermitteln, wenn er Deutscher ist eine nach deutschen Gesetzen wirksame Feststellung beziehungsweise Anerkennung der Vaterschaft vorliegt, die eingeleitet wurde, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.
Wenn du deutsche Eltern hast bekommst du die deutsche Staatsbürgerschaft. Egal wo auf der Welt. Das Kind selbst wird Bulgare sein.
Auf LH-Flügen gilt kein deutsches Recht, weil es kein deutsches Staatsgebiet ist. Es zählt der Luftraum. Anders ist es bei KLM.