Falsches Forum - hier wurde leider viel falsches zu dem Thema gesagt. Ich habe das Spiel in mehreren Varianten persönlich durch: D Arbeitsschutz bleibt natürlich. Du bekommst das Geld auch nicht einfach brutto überwiesen, sondern es ist noch eine Kanzlei dazwischen (es gibt da mehrere internationale mit Niederlassung in D - die Amis nehmen z.b. davon einfach eine). Die Kanzlei wird der Bruttobetrag mitgeteilt, und sie errechnet daraus die entstehenden Nebenkosten (KV, RV, Alo etc.). Die Nebenkosten werden natürlich vom AG/AN genauso wie bei einem hiesigen Arbeitnehmer bezahlt - meistens gibt es einfach ein Treuhandkonto der Kanzlei und der AG überweist den mitgeteilten Betrag dorthin und die Kanzlei von dort an alle Empfänger. Ob Du monatlich incl. Ekst oder excl. Ekst bekommst, ist angeblich gesetzlich festgeschrieben - rechnerisch ists das gleiche (nur einmal zahlst per Lohnzettel, das andere mal per Vorauszahlungen...).
Was auch immer im AV steht - Du bist durch deutsches AG Gesetz geschützt (aber nicht durch die Tarifverträge- das müsste man explizit vereinbaren!). Steht was für Dich nachteiliges drinnen, gilts einfach nicht - steht was für den AG nachteiliges drinnen, gilts meistens schon. Für "einfach Rechnung stellen und gut ists" sind Scheinselbstständigkeit, Kündigungsrisiko, Vertraulichkeitsvereinbarungen/Bindung an die Firma und natürlich der kalkulatorische Aspekt der Nebenkosten zu berücksichtigen.