Als Hotelvermittler an eigene Reiseabteilung vermitteln möglich?

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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
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Danke für die vielen Antworten :)

Ich muss jedoch einige hier "bremsen", da ich nicht vorhabe ein riesiges Cashback-Imperium aufzubauen, sondern nur meine eigenen Reisen auf diese Art abwickeln möchte.

Den Punkt mit dem Arbeitgeber sehe ich jedoch nicht problematisch, weil die Rechnung für die Übernachtung wird ja von meinem Arbeitgeber an den Kunden weitergerecht...es ist für meinen Arbeitgeber daher unwichtig wieviel das Hotel kostet, solange dieser eine vernünftige Rechnung erhält.

Also ganz ganz einfach gedacht...ich gehe in ein Hotel und übernachte dort...beim Checkout lasse ich die Rechnung auf meinen Firmennamen ausstellen ( anstelle von meinem Arbeitgeber )...nun stellt meine Firma eine Rechnung mit einem höheren Betrag für meinen Arbeitgeber aus...und zum Schluss Rechnet mein Arbeitgeber mit dem Kunden ab ( die Rechnung wird also dem Kunden belastet )...

Beste Grüße

Claudia

selbst kündigen ist einfacher, schneller, billiger ...und vermeidet schlechte Einträge im Lebenslauf
 

Niehoffbt

Erfahrenes Mitglied
28.11.2010
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FMO
Danke für die vielen Antworten :)

Ich muss jedoch einige hier "bremsen", da ich nicht vorhabe ein riesiges Cashback-Imperium aufzubauen, sondern nur meine eigenen Reisen auf diese Art abwickeln möchte.

Den Punkt mit dem Arbeitgeber sehe ich jedoch nicht problematisch, weil die Rechnung für die Übernachtung wird ja von meinem Arbeitgeber an den Kunden weitergerecht...es ist für meinen Arbeitgeber daher unwichtig wieviel das Hotel kostet, solange dieser eine vernünftige Rechnung erhält.

Also ganz ganz einfach gedacht...ich gehe in ein Hotel und übernachte dort...beim Checkout lasse ich die Rechnung auf meinen Firmennamen ausstellen ( anstelle von meinem Arbeitgeber )...nun stellt meine Firma eine Rechnung mit einem höheren Betrag für meinen Arbeitgeber aus...und zum Schluss Rechnet mein Arbeitgeber mit dem Kunden ab ( die Rechnung wird also dem Kunden belastet )...

Beste Grüße

Claudia

Wäre ich der Arbeitgeber würde das Verhalten zur fristlosen Kündigung führen.
Ganz nebenbei finde ich die Idee absolut asozial.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Danke für die vielen Antworten :)

Ich muss jedoch einige hier "bremsen", da ich nicht vorhabe ein riesiges Cashback-Imperium aufzubauen, sondern nur meine eigenen Reisen auf diese Art abwickeln möchte.

Den Punkt mit dem Arbeitgeber sehe ich jedoch nicht problematisch, weil die Rechnung für die Übernachtung wird ja von meinem Arbeitgeber an den Kunden weitergerecht...es ist für meinen Arbeitgeber daher unwichtig wieviel das Hotel kostet, solange dieser eine vernünftige Rechnung erhält.

Also ganz ganz einfach gedacht...ich gehe in ein Hotel und übernachte dort...beim Checkout lasse ich die Rechnung auf meinen Firmennamen ausstellen ( anstelle von meinem Arbeitgeber )...nun stellt meine Firma eine Rechnung mit einem höheren Betrag für meinen Arbeitgeber aus...und zum Schluss Rechnet mein Arbeitgeber mit dem Kunden ab ( die Rechnung wird also dem Kunden belastet )...

Beste Grüße

Claudia

Noch schlimmer. Der Kunde Deines AG hat auch ein Anspruch auf die Kick-Backs (called Cash Back). Das gibt richtig schöne Themen, vor allem in so Läden wie KPMG und anderen. Vielleicht solltest Du von hier zum Kindergarten wechseln. Für die richtige Welt bist Du, liebe Claudia, nicht reif.
 

tmmd

Erfahrenes Mitglied
24.07.2014
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Magdeburg
www.euroreiseblog.de
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Ich muss jedoch einige hier "bremsen", da ich nicht vorhabe ein riesiges Cashback-Imperium aufzubauen, sondern nur meine eigenen Reisen auf diese Art abwickeln möchte.

Den Punkt mit dem Arbeitgeber sehe ich jedoch nicht problematisch, weil die Rechnung für die Übernachtung wird ja von meinem Arbeitgeber an den Kunden weitergerecht...es ist für meinen Arbeitgeber daher unwichtig wieviel das Hotel kostet, solange dieser eine vernünftige Rechnung erhält.

Also ganz ganz einfach gedacht...ich gehe in ein Hotel und übernachte dort...beim Checkout lasse ich die Rechnung auf meinen Firmennamen ausstellen ( anstelle von meinem Arbeitgeber )...nun stellt meine Firma eine Rechnung mit einem höheren Betrag für meinen Arbeitgeber aus...und zum Schluss Rechnet mein Arbeitgeber mit dem Kunden ab ( die Rechnung wird also dem Kunden belastet )...

Beste Grüße

Claudia

Hallo Claudia,

da bleibt mir echt der Mund offen stehen. Ich bin selbständig und auch ab und an beim Kunden vor Ort, wenn auch selten. Mir würde es im Traum nicht einfallen bei meinen Reisekosten mehr zu berechnen als ich selbst gezahlt habe. Nicht nur das, ich bin da auch erpicht drauf möglichst kostengünstig bei wegzukommen. Da gilt die Regel: Bahnfahrten <3 h = 2. Klasse, >3 h = 1. Klasse. Allerdings immer mit günstigen Sparpreisen. Und auch bei den Hotelkosten achte ich drauf, daß die günstig bleiben. Nicht nur ich muß mit weniger Geld in Vorleistung gehen, auch der Kunde freut sich, wenn er merkt, daß er an dieser Stelle nicht abgezockt wird. Sowas sichert dann weitere Aufträge oder bringt Empfehlungen ein. Mein Geld verdiene ich da lieber mit ehrlicher Arbeit.
 

Ragesh

Erfahrenes Mitglied
19.02.2014
658
9
Bei diesem und dem Porsche Thread braucht man sich ja nicht wundern über den Ruf den Berater im Allgemeinen haben...

Bin ja selbst auch einer, aber wenn ich auf die 50 Eur extra durch Reisekostenbetrügereien angewiesen wäre würde ich mal mein Geschäftsmodell überdenken.

Aber vielleicht ist ja auch nur schon wieder Ferienbeginn bzw. auf Beratersprech: on the beach.
 
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Reaktionen: Mr. Hard
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feb

Guest
Werte Claudia,

hier haben sich schon achtbare Juristen zu deinen Vorschlägen geäußert. Ich gebe mit langjähriger Berufserfahrung als Rechtsanwalt obendrauf: Dein Vorhaben ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit arbeitsvertragswidrig, rechtfertigt wohl eine fristlose Kündigung und wird dir zuletzt eine längere und sehr unerfreuliche Debatte mit dem Staatsanwalt und dem Strafrichter einbringen.

Aber: Gut dass du hier gefragt hast. Die Warnungen sollten genügen. Ende der Durchsage.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-3
Münsterland
Werte Claudia,

hier haben sich schon achtbare Juristen zu deinen Vorschlägen geäußert. Ich gebe mit langjähriger Berufserfahrung als Rechtsanwalt obendrauf: Dein Vorhaben ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit arbeitsvertragswidrig, rechtfertigt wohl eine fristlose Kündigung und wird dir zuletzt eine längere und sehr unerfreuliche Debatte mit dem Staatsanwalt und dem Strafrichter einbringen.

Aber: Gut dass du hier gefragt hast. Die Warnungen sollten genügen. Ende der Durchsage.

Finde schön, dass die normale Rechtsansicht eines Laien, wohl zusammen trifft mit den tatsächlichen juristischen Vorgaben. Es ist doch klar Betrug, weil man eben dem Übernachtungszahler mehr in Rechnung stellt, als man selber bezahlt hat. Und diese Differenz will man sich selber einstreichen und somit hat man sich zu Lasten des Dritten bereichert. Dabei ist es egal, ob es dem ersten Hotelerstatter egal ist, weil er die Rechnung 1 zu 1 weiter reicht. Man kann auch da bezweifeln ob es ihm wirklich egal ist, wenn seine Auftraggebern von den eigenen Angstellten betrogen werden. Denn grundsätzlich eine volle Erstattung zu bekommen, bedeutet ja nicht, dass man es auch hinnimmt, dass eigene Mitarbeiter Kunden betrügen! Auch er hätte sich, wenn er grundsätzlich "so schlau wäre", genauso schon in noch grösseren Masse bereichern können.

Man kann nicht leugnen, dass es Verfahren über cashback oder ähnliches gibt, die ähnlich sein könnten. Doch das direkte Führen eines Proforma Unternehmens, das dann eine höhere Rechnung ausgestellt, als die selber bezahlte, zeugt von mehr krimineller Energie und überhaupt was anderes, als wenn jemand bewusst über einen link bucht und dann evtl von dem normalen Preis den man dort immer bezahlt 6 % cashback bekommt. Auch da steht das cashback dem Auftraggeber bzw. dem zu, der letztlich die Hotelübernachtung zahlt.

Dann bliebe auch noch die Frage, ob die eigene Firma, die als Vermittler der Hotelbuchungen offiziell auftritt, auch eine offizielle Firma, mit Anmeldung die auch steuerlichen und alle rechtlichen Vorgaben erfüllen will bzw. soll, ist, oder es nur eine Fake -Firma sein sollte. Meiner Ansicht nach, wäre auch da wieder beides strafbar - (als juristischer Laie gedacht und empfunden) nur eben sind es andere Straftatbestände.

Echt, wer sich Gedanken macht, so andere zu schädigen, und kein Unrechtsbewusstsein hat, und dazu noch den Arbeitgeber indirekt rein ziehen will, der kann wohl auch kein guter Berater sein, meine ich. Meine sogar mit so einer Sache schadet man der Reputation des Arbeitsgebers viel mehr, als man selber wohl an Vorteil kassieren kann.
 
Zuletzt bearbeitet:

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Es ist doch klar Betrug,

Naja, der eine nennt es Betrug, der andere normales Gebaren in einem Geschäftsbetrieb.
Nur muss es über die Hürde Angebot und Nachfrage gehievt werden, da fangen dann die Probleme an.
Gewerbeanmeldedung, Chef der die Rechnungen abzeichnen soll, Kunden die Sauer sind. Außerdem wird die Gewinnmarge eh nicht so groß ausfallen das es sich lohnt.
Darum sollte man dann auch gleich darüber nachdenken eine eigene Tankstelle in Betrieb zu nehmen um dem Dienstwagen den goldenen Diesel für 3,55 Euro / Liter zuzuführen.
Des weiteren könnte man dem Chef noch überteuerte Brötchen für die Kundenbewirtung aufs Auge drücken, Aldi Klopapier für 5,-- Euro / Rolle
etc...