Um das Thema nochmal aufzugreifen und aus aktuellem Anlass (LH FRA-ORD musste heute in Amsterdam wegen eines Medical landen) möchte ich nochmal auf den Unterschied von Entschädigungsleistung und der Erfüllung von vertraglichen Pflichten hinweisen.
Wenn die Maschine nachher in Chicago landen wird, ist der in der gleichen Buchung bestätigte Anschlussflug weg. Das hier aufgrund eines Ereignisses, das nicht in der Handlungshoheit der LH liegt, keine Entschädigung fällig ist, ist unstrittig. Dennoch ist LH bis zur endgültigen Erfüllung, sprich Erreichung des Zielortes, an den Vertrag gebunden. Das kann dann entweder der zeitlich nächste verfügbare Flug oder auch die Übernahme der Kosten einer Übernachtung oder Alternativbeförderung sein. Was diesen Teil der Vertragspflicht angeht, ist der Grund für die Verspätung egal. Hier trägt die ausführende Fluggesellschaft das unternehmerische Risiko. Und mein Anspruch als Kunde besteht darin, ohne Zusatzkosten zeitnah an mein Ziel zu kommen. Hier bin ich nicht bereit, dass als persönliches Pech abzuhaken.