Was ist daran ein Sonderfall? Man hat ein Ticket fuer A und kauft eines B und C. Ist doch voellig normal.
ich denke noch an diesen Fall: CityTicket Potsdam, wurde hier ja auch zwischenzeitlich angesprochen:
Ziff. 3.5
Wünscht der Fahrgast seine Fahrt über die Teilbereiche AB des Tarifbereiches Potsdam hinaus in den Tarifbereich Berlin fortzusetzen bzw. dort zu beginnen, so hat er einen Einzelfahrausweis für die Teilbereiche ABC oder BC des Tarifbereiches Berlin bzw. einen Einzelfahrausweis für Kurzstrecken zu lösen und ggf. zu entwerten.
und was ist wenn man eine Zeitkarte für einen an Berlin grenzenden Landkreis (z.B. TF) und dann noch ein AB Einzelticket hat? ich würde sagen, das sind zwei innerhalb ihres Geltungsbereichs geltende Fahrausweise: die Fahrt von Teltow Stadt nach Lichterfelde Süd ist davon nicht umfasst.
Und "alles schick" finde ich nicht:
verständlich, aber das ist eine andere Diskussion. Es ging weiter oben ja darum, ob und inwieweit die Tarifgrenze überfahren werden darf. Darauf bezog sich mein etwas missverständlicher Kommentar.