ANZEIGE
nachdem wir hier ja immer wieder über die bösen Online Shops/OTAs aufregen ist mir seit geraumer Zeit augefallen, daß die "Postwurfsendungen" z.B. Müller Drogenmarkt oder REWE jetzt ganz neu folgendes auf Lager haben: eigentlich müssen die ja gar keine Preise nennen (rechtlich wird der Kaufvertrag erst im Geschäft geschlossen), aber jetzt mischen sie Preisangaben wild mit "20% für alle Waren von XXX" und locken so die %-Schnäppchenjäger an, ohne konkret zu werden.
Es könnte ja durchaus sein, daß diese Waren in diesem Geschäft grundsätzlich mehr kosten als bei der Konkurrenz und daß der Rabatt nur psychologisch verwendet wird um die Schnäppchenjäger ins Geschäft zu locken. Zulässig, wenn auch nicht wirklich das was ein "ordentlicher Geschäftsmann" nötig hat oder?
Es könnte ja durchaus sein, daß diese Waren in diesem Geschäft grundsätzlich mehr kosten als bei der Konkurrenz und daß der Rabatt nur psychologisch verwendet wird um die Schnäppchenjäger ins Geschäft zu locken. Zulässig, wenn auch nicht wirklich das was ein "ordentlicher Geschäftsmann" nötig hat oder?