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Dass jemand da hinterher in Regress genommen wurde, habe ich noch nirgends gelesen - beschreien will ich das aber auch nicht.
Wenn Du mit einem Hin- und Rueckflugticket der selben Airline abgewiesen wirst, wird Dich diese Airline - mehr oder weniger zaehneknirschend - umbuchen. Bei einem Oneway Hin- und einem weiteren Oneway Rueckflug, wird sich die Airline des Hinfluges, die Dich ohne Ticket zurueckfliegen muss, mit der Airline des Rueckfluges, der ja nicht in Anspruch genommen wird, ins Benehmen setzen. Das wird alles fuer den Passagier unsichtbar ablaufen.
Wenn es Strafen gegen die Airline gibt bzw. Verwaltungsgebuehren fuer die Zurueckweisung, wird sich die Airline versuchen, das zurueckzuholen. Da gibt es aber Urteile in beide Richtungen, da der Passagier im Regelfall nichts falschgemacht hat und ihn somit kein Verschulden trifft. Und selbst wenn er einen Fehler gemacht hat und die Zurueckweisung nicht auf dem "Nasenfaktor" beruht, ist letztlich die Airline dafuer verantwortlich, diesen Fehler nicht bemerkt zu haben. Das sehen Gerichte aber wie gesagt teilweise anders.
Ich hatte da mal einen fast tragischen Fall, als ein deutsches Kind in Tschechien wenige Tage vor dem EU-Beitritt zurueckgewiesen wurde, weil Tschechien damals fuer alle Kinder Fotos im Kinderausweis verlangte, diese in Deutschland aber erst ab dem zehnten Geburtstag vorgeschrieben waren. Das kostete die Airline eine gut vierstellige Summe, die sie sich im Nachgang (mE zu Unrecht) von dem Passagier zurueckholte.