Einreise in USA und Kanada

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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
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Dass jemand da hinterher in Regress genommen wurde, habe ich noch nirgends gelesen - beschreien will ich das aber auch nicht.

Wenn Du mit einem Hin- und Rueckflugticket der selben Airline abgewiesen wirst, wird Dich diese Airline - mehr oder weniger zaehneknirschend - umbuchen. Bei einem Oneway Hin- und einem weiteren Oneway Rueckflug, wird sich die Airline des Hinfluges, die Dich ohne Ticket zurueckfliegen muss, mit der Airline des Rueckfluges, der ja nicht in Anspruch genommen wird, ins Benehmen setzen. Das wird alles fuer den Passagier unsichtbar ablaufen.

Wenn es Strafen gegen die Airline gibt bzw. Verwaltungsgebuehren fuer die Zurueckweisung, wird sich die Airline versuchen, das zurueckzuholen. Da gibt es aber Urteile in beide Richtungen, da der Passagier im Regelfall nichts falschgemacht hat und ihn somit kein Verschulden trifft. Und selbst wenn er einen Fehler gemacht hat und die Zurueckweisung nicht auf dem "Nasenfaktor" beruht, ist letztlich die Airline dafuer verantwortlich, diesen Fehler nicht bemerkt zu haben. Das sehen Gerichte aber wie gesagt teilweise anders.

Ich hatte da mal einen fast tragischen Fall, als ein deutsches Kind in Tschechien wenige Tage vor dem EU-Beitritt zurueckgewiesen wurde, weil Tschechien damals fuer alle Kinder Fotos im Kinderausweis verlangte, diese in Deutschland aber erst ab dem zehnten Geburtstag vorgeschrieben waren. Das kostete die Airline eine gut vierstellige Summe, die sie sich im Nachgang (mE zu Unrecht) von dem Passagier zurueckholte.
 

Martin.Berlin

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
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TXL
irgendeine Bewährungsstrafe, das Problem war wohl nicht die Strafe selbst, sondern daß er sie verschwiegen hat. MB
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Beides ;)
Reparieren ist erlaubt, wenn z.B. der Kaufvertrag einer Maschine eine entsprechende Wartung vorsieht und sich nachweisbar kein Ami findet, der das machen kann.

Reparieren unter VWP ist nicht erlaubt, wenn diese Reparatur separat bezahlt wird, z.B. wenn ein separater Wartungsvertrag vorliegt. Dann braucht man ein H-1B.

Man schliddert unter VWP damit oft in einer Grauzone.
Ist schon ein etwas älter, sehe ich gerade erst.

Das ist so nicht richtig. Erstens muss man nicht nachweisen, dass die Leistung vor Ort von keinem Amerikaner erbracht werden kann und zweitens kann auch eine separat erbrachte und berechnete Leistung eines Deutschen Unternehmens in den USA erbracht werden durch einen Reisenden mit ESTA also ohne Visum. Wichtig ist nur, dass der Reisende nicht direkt in den USA vergütet wird sondern die Vergütung durch das Unternehmen aßerhalb der USA erfolgt. Für das Unternehmen ist wichtig eine jährliche Steuererklärung in den USA abzugeben und hierfür eine EIN (Employer Identification Number) parat zu haben. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen ist das in kleinerem Umfang üblicherweise eine Null-Steuererklärung. Dadurch können aber ganz legal Leistungen, auch Serviceleistungen in den USA importiert werden.

Quelle: Unsere betreuende Anwaltskanzlei in Atlanta und unsere betreuende Wirtschaftsprüfungs- und Steuerkanzlei in New York. Beide spezialisiert auf die Betreuung ausländischer Unternehmen in den USA.

Diese Secondary Inspection passiert den meisten die öfter unter "business" einreisen irgendwann mal, die Beamten konzentrieren sich vor allem auf die Anzahl Einreisen und wie lange die Dauer der Aufenthalte waren.
Ich habe inzwischen weit über 150 Business Einreisen in die USA und hatte nie Probleme.
 
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BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
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Wie ist das eigentlich, wenn man abgewiesen wird: zahlt man dann den Rückflug komplett aus eigener Tasche oder gibts da etwaige Richtlinien der Airlines? Immerhin kann ja die Airline (meistens) nichts dafür, dass man nicht einreisen durfte?

Und darauf aufbauend: was passiert mit Anschlussflügen, wenn die secondary inspections ergebnislos war, man seinen Anschluss aber deshalb verpasst hat?
Sowohl bei Abweisung an der Einreise als auch bei späteter Abschiebung wird man immer mit der Airline mit welcher man eingereist ist zurückgeschickt. JEDE Airline welche die USA anfliegt muss sich dazu verpflichten, sonst gibt es keine Streckenrechte. Bei Abweisung an der Immigration landet man meist wieder im selben Flieger der einen hingebracht hat.