Einreisebestimmungen Mexico: Visafrage

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Swissairasia

Erfahrenes Mitglied
09.11.2011
990
556
ZUG / CH
flightdiary.net
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Hallo zusammen

In meiner Verzweiflung wende ich mich an euch; evtl. hat ja jemand schon mal damit Erfahrungen gemacht.

Meine +1 hat einen ecuadorianischen Pass, wohnt aber seit mehr als 4 Jahren in der Schweiz (Aufenthaltsbewilligung B, gültig bis Ende 2025). Nun benötigt man als Ecuadorianer seit 2021 für einen Touristenaufenthalt in Mexico ein Visum. Da ich mit ihr noch im 2020 in Mexico war, muss ich zugeben, dass ich diese neu eingeführte Visumpflicht schlichtwegs nicht auf dem Schirm hatte (mein Fehler).

Eine Ausnahme der Visumpflicht liegt jedoch vor, sofern man (1) ein US, UK oder Schengen-Visa besitzt oder (2) einen permanenten Aufenthalt in US, UK oder einem Schengen-Staat nachweisen kann. Siehe hier:
Mexico Conditions.jpg

Kein Problem für sie, dachte ich mir dank der gültigen Aufenthaltsbewilligung und Aufenthalt in der Schweiz seit 2019.

Dabei wird aber nun auf gewissen Seiten explizit geschrieben, dass eine befristete Aufenthaltsbewilligung (die Schweiz stellt ausschliesslich befristete Aufenthaltsbewilligungen aus im Sinne davon, dass diese alle Jahre oder alle zwei Jahre wieder verlängert werden müssen) nicht als Beleg für einen permanenten Aufenthalt gelten würde. Dies ist für mich absolut irrsinnig, wenn man bedenkt, dass ein "einfaches" Schengen-Visa als Berechtigung ausreicht; eine nur recht hart zu "erreichende" Aufenthaltsbewilligung in einem Schengen-Land offenbar aber nicht.

Eine Beantragung eines Visums für Mexico kann man vergessen, meine +1 ist seit Dezember ferienhalber im Heimatland in Ecuador, Visatermine für Mexico zu bekommen ist schlichtweg ein Ding der Unmöglichkeit, gewisse Leute warten seit mehr als einem Jahr auf einen Termin.

Nun würde ein bereits gebuchter und nicht stornierbarer Aufenthalt in Mexico anstehen anfangs Januar und ich habe drei Fragen:

a) (Obwohl mich dies wundern würde) Hat jemand mit diesem Problem in Mexico bereits Erfahrungen sammeln können? Wie präzise wird da diese permanent Residence geprüft?

b) Wie gross stuft ihr die Chancen ein, dass man am Airport in UIO überhaupt den Unterschied einer Permanent Residence oder Temporary Residence versteht und prüfen wird? Offenbar würde eine Aufenthaltsbewilligung C der Schweiz genügen, eine Aufenthaltbewilligung B jedoch nicht (obwohl beide quasi identisch aussehen und beide jeweils ein expiry date haben).

c) Könnte man als Lösung quasi trotz einer bestehenden Schengen-Aufenthaltsbewilligung noch ein Schengen-Visa beantragen? Dieses könnte vermutlich noch in time geholt werden und würde ja dann eine Einreise in Mexico erlauben.

Sehr konkrete Fragen, ich weiss, aber ich bin über diese Regelung der Mexikaner schon sehr irritiert und gleichermassen überrascht. Vielleicht hat ja trotzdem jemand gewisse Erfahrungen in diesem Bereich.
 

Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
621
595
FMO
Ich hatte wegen +1 (Drittstaatler) auch mal Theater wegen des Visums und habe sehr gute Erfahrungen mit der mexikanischen Botschaft in Berlin gemacht. Schnelle und kompetente Antwort per Mail.

Berlin nützt Dir jetzt nichts, aber stell Deine Fragen doch mal in Bern ? Konsulate gibts auch in Basel, Zürich, Genf und Lugano.
 

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CompadreGüero

Erfahrenes Mitglied
28.02.2011
759
203
PBC
Die Migración in Mexico kann sich sehr sehr stur stellen. Würde mich beim Konsulat in der Schweiz "beraten lassen".
Habe diesbezüglich auch gute Erfahrungen mit Berlin gemacht.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.673
2.484
Das größere Problem dürfte nicht die Einreise nach Mexico sein sondern an Bord des Fluges nach Mexico zu kommen. Die Fluggesellschaften sind da eher übervorsichtig, da evtl. Fehler viel Geld kosten.
 

jb1991

Erfahrenes Mitglied
20.10.2010
425
69
DRS
Hallo zusammen

In meiner Verzweiflung wende ich mich an euch; evtl. hat ja jemand schon mal damit Erfahrungen gemacht.

Meine +1 hat einen ecuadorianischen Pass, wohnt aber seit mehr als 4 Jahren in der Schweiz (Aufenthaltsbewilligung B, gültig bis Ende 2025). Nun benötigt man als Ecuadorianer seit 2021 für einen Touristenaufenthalt in Mexico ein Visum. Da ich mit ihr noch im 2020 in Mexico war, muss ich zugeben, dass ich diese neu eingeführte Visumpflicht schlichtwegs nicht auf dem Schirm hatte (mein Fehler).

Eine Ausnahme der Visumpflicht liegt jedoch vor, sofern man (1) ein US, UK oder Schengen-Visa besitzt oder (2) einen permanenten Aufenthalt in US, UK oder einem Schengen-Staat nachweisen kann. Siehe hier:
Anhang anzeigen 234277

Kein Problem für sie, dachte ich mir dank der gültigen Aufenthaltsbewilligung und Aufenthalt in der Schweiz seit 2019.

Dabei wird aber nun auf gewissen Seiten explizit geschrieben, dass eine befristete Aufenthaltsbewilligung (die Schweiz stellt ausschliesslich befristete Aufenthaltsbewilligungen aus im Sinne davon, dass diese alle Jahre oder alle zwei Jahre wieder verlängert werden müssen) nicht als Beleg für einen permanenten Aufenthalt gelten würde. Dies ist für mich absolut irrsinnig, wenn man bedenkt, dass ein "einfaches" Schengen-Visa als Berechtigung ausreicht; eine nur recht hart zu "erreichende" Aufenthaltsbewilligung in einem Schengen-Land offenbar aber nicht.

Eine Beantragung eines Visums für Mexico kann man vergessen, meine +1 ist seit Dezember ferienhalber im Heimatland in Ecuador, Visatermine für Mexico zu bekommen ist schlichtweg ein Ding der Unmöglichkeit, gewisse Leute warten seit mehr als einem Jahr auf einen Termin.

Nun würde ein bereits gebuchter und nicht stornierbarer Aufenthalt in Mexico anstehen anfangs Januar und ich habe drei Fragen:

a) (Obwohl mich dies wundern würde) Hat jemand mit diesem Problem in Mexico bereits Erfahrungen sammeln können? Wie präzise wird da diese permanent Residence geprüft?

b) Wie gross stuft ihr die Chancen ein, dass man am Airport in UIO überhaupt den Unterschied einer Permanent Residence oder Temporary Residence versteht und prüfen wird? Offenbar würde eine Aufenthaltsbewilligung C der Schweiz genügen, eine Aufenthaltbewilligung B jedoch nicht (obwohl beide quasi identisch aussehen und beide jeweils ein expiry date haben).

c) Könnte man als Lösung quasi trotz einer bestehenden Schengen-Aufenthaltsbewilligung noch ein Schengen-Visa beantragen? Dieses könnte vermutlich noch in time geholt werden und würde ja dann eine Einreise in Mexico erlauben.

Sehr konkrete Fragen, ich weiss, aber ich bin über diese Regelung der Mexikaner schon sehr irritiert und gleichermassen überrascht. Vielleicht hat ja trotzdem jemand gewisse Erfahrungen in diesem Bereich.
Ich kann auch nur zu Erfahrungen vom letzten Jahr zur mexikanischen Botschaft in Berlin schreiben, während telefonisch keine Auskunft zu erhalten war, wurden E-MaIls innerhalb eines Tages beantwortet. Auch ein Termin nach Einsendung aller Unterlagen klappte kurzfristig innerhalb einer Woche während es anfangs noch hieß, man sei für die nächsten 3 Monate ausgebucht. Foto + Fingerabdruck und nach 30 Minuten fertig und der Pass konnte samt Visum wieder mitgenommen werden.
Das Problem deiner Frau scheint aber zu sein, dass sie wahrscheinlich keinen europäischen Boden mehr bis dahin betritt (?)

Zu c) Das wird nicht gehen. Sie hat ja einen Aufenthaltstitel und müsste ihren Wohnort nachweisen. Zumindest früher gab es meines Erachtens noch den Hinweis, dass das Visum bereits mindestens einmal genutzt sein musste und weiterhin gültig (sprich multiple entry)
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.988
2.423
Ist hier überhaupt ein Schengen-Visum (das normalerweise für Touristen ausgestellt wird) gemeint oder ein Visum für einen der Schengenstaaten (cualquiera - mein Spanisch ist nicht sehr gut), sprich ein Digital-Nomad-Visum in Spanien, ein Ehegatten-Visum und was es da alles gibt.
 

Swissairasia

Erfahrenes Mitglied
09.11.2011
990
556
ZUG / CH
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Danke schonmal für alle eure hilfreichen Antworten.

@berlinet: Ja, auf diversen Pages habe ich von einem "normalen" Touristen-Schengen-Visum geschrieben gesehen. Es geht ja Mexico einfach darum, dass die Person bereits von einem "souveränen" Erst-Welt Land (US/UK/EU) für gut befunden wurde. Kann ich nachvollziehen; verstehe nur nicht, wieso eine mehrjährige Aufenthaltsbewilligung in EU/CH hierfür nicht ausreichen soll, sofern es denn effektiv so wäre.

@jb1991: Genau, meine Freundin ist (und bleibt) bis zum Abflug nach Mexico am 2.1.24 (!) in BOG. Ich gehe am 26.12. rüber und fliege dann mit ihr am 2.1. von BOG nach MEX. Das wäre zumindest der Plan gewesen.

Eine Idee hatte ich noch: ich könnte ein Ultra-Express UK Visum für sie beantragen mit 5 Werktagen Prozessdauer, kostet einfach etwa 650 GBP und ich habe trotz intensiver Suche bis jetzt noch nicht verstanden, ob in diesen 5 Werktagen der Termin zur biometrischen Erfassung in einem dieser vfs-global Visa-Centers schon "inkludiert" ist. Ansonsten nützt das ja dann auch nichts, wenn man zwar innert 5 Tagen den Bescheid hat: "good to go", aber dann 8 Wochen auf den Termin zur Erfassung der Fingerprints etc. warten müsste. Und betreffend UK-Flügen etc. müsste ich fullflex buchen und dann stornieren, was evtl. auch nicht so ideal wäre.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.061
1.574
Wie siehts denn aus mit der Beantragung eines US-Visums?
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.061
1.574
@jb1991: Genau, meine Freundin ist (und bleibt) bis zum Abflug nach Mexico am 2.1.24 (!) in BOG. Ich gehe am 26.12. rüber und fliege dann mit ihr am 2.1. von BOG nach MEX. Das wäre zumindest der Plan gewesen.

Ich bin als Deutscher die Strecke (BOG-MEX) one-way Ende 2021 geflogen und da wurde genau kontrolliert, dass man die "Einreisebedingungen" für Mex erfüllt.
Sprich: Rückflug-Ticket, Wie lange der Aufenthalt in Mex? Hotelbuchungen? Warum nach Mex? etc etc.
Trotz mobiler Bordkarte wurde ich dann während des Boardingprozesses rausgezogen, bestimmt 15min befragt und durfte dann als letzter ins Flugzeug.. (Airline Volaris)
Und die Befragung war da schon sehr detailliert und genau... weswegen es Probleme geben könnte :S

Wäre sie ex-europa nach Mex geflogen, würde es vermutlich klappen :) der Agent sieht Aufenthaltstitel CH -> alles gut :)
 

Swissairasia

Erfahrenes Mitglied
09.11.2011
990
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ZUG / CH
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Ich bin als Deutscher die Strecke (BOG-MEX) one-way Ende 2021 geflogen und da wurde genau kontrolliert, dass man die "Einreisebedingungen" für Mex erfüllt.
Sprich: Rückflug-Ticket, Wie lange der Aufenthalt in Mex? Hotelbuchungen? Warum nach Mex? etc etc.
Trotz mobiler Bordkarte wurde ich dann während des Boardingprozesses rausgezogen, bestimmt 15min befragt und durfte dann als letzter ins Flugzeug.. (Airline Volaris)
Und die Befragung war da schon sehr detailliert und genau... weswegen es Probleme geben könnte :S

Wäre sie ex-europa nach Mex geflogen, würde es vermutlich klappen :) der Agent sieht Aufenthaltstitel CH -> alles gut :)
Ich habe eben fast den umgekehrten Eindruck: In der Schweiz/EU wird man beim Check-in genau wissen, was eine Aufenthaltsbewilligung B ist und dass das eben nicht ausreicht für MEX, während Aufenthaltstitel C ausreichen würde (sogenannte "Niederlassungsbewilligung" in der CH).

In BOG am Check-in Schalter sieht die Dame vielleicht einfach den CH Aufenthaltstitel (Buchstabe egal) und denkt sich: Ok, das wird schon ausreichen, die wohnt ja effektiv da und der Titel ist noch gültig. Zur zusätzlichen "Verwirrung" würde ich auch noch eine beglaubigte und apostillierte Wohnsitzbestätigung vorlegen mit möglichst vielen Schweizer Stempeln:); die besagt ja auch, dass sie effektiv in der CH wohnhaft ist. Aber vielleicht ist da auch nur die Hoffnung Mutter meiner Gedanken.

Rückflugticket, Hotel, etc. hätten wir ja alles; zudem war sie ja mit mir bereits vor 3 Jahren einmal in Mexico und ist ja auch wieder ordnungsgemäss ausgereist (damals benötigte sie aber noch kein Visum).

US Visum hatte sie (5 Year B1/B2), ist aber vor 2 Jahren abgelaufen und dauert vermutlich deutlich zu lange für die Beantragung, so wie ich das auf die Schnelle gesehen hatte.
 
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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
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Ich habe eben fast den umgekehrten Eindruck: In der Schweiz/EU wird man beim Check-in genau wissen, was eine Aufenthaltsbewilligung B ist und dass das eben nicht ausreicht für MEX, während Aufenthaltstitel C ausreichen würde (sogenannte "Niederlassungsbewilligung" in der CH).

In BOG am Check-in Schalter sieht die Dame vielleicht einfach den CH Aufenthaltstitel (Buchstabe egal) und denkt sich: Ok, das wird schon ausreichen, die wohnt ja effektiv da und der Titel ist noch gültig. Zur zusätzlichen "Verwirrung" würde ich auch noch eine beglaubigte und apostillierte Wohnsitzbestätigung vorlegen mit möglichst vielen Schweizer Stempeln:); die besagt ja auch, dass sie effektiv in der CH wohnhaft ist. Aber vielleicht ist da auch nur die Hoffnung Mutter meiner Gedanken.

Rückflugticket, Hotel, etc. hätten wir ja alles; zudem war sie ja mit mir bereits vor 3 Jahren einmal in Mexico und ist ja auch wieder ordnungsgemäss ausgereist (damals benötigte sie aber noch kein Visum).

US Visum hatte sie (5 Year B1/B2), ist aber vor 2 Jahren abgelaufen und dauert vermutlich deutlich zu lange für die Beantragung, so wie ich das auf die Schnelle gesehen hatte.

so können sich die Eindrücke unterscheiden... ich wünsche dir natürlich, dass alles klappt :)
ein gewisses Rest-Risiko bleibt natürlich...

meine +1 als Nicht Eu-Bürgerin ist 2x nach MEX eingereist... (1x aus ICN, 1x BEG) sie hat zwar US-Visum 10 Jahre und Kanada 8 Jahre, aber ich glaube zumindest in Erinnerung zu haben, dass sie einfach ihren befristeten Aufenthaltstitel für Deutschland gezeigt hatte und schon erhielt sie die Bordkarten..

aber wie gesagt: alles keine Garantie und eher was für die Glaskugel... absolute Sicherheit wirst du hier im Forum auch leider nicht erhalten
 
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jb1991

Erfahrenes Mitglied
20.10.2010
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In BOG am Check-in Schalter sieht die Dame vielleicht einfach den CH Aufenthaltstitel (Buchstabe egal) und denkt sich: Ok, das wird schon ausreichen, die wohnt ja effektiv da und der Titel ist noch gültig. Zur zusätzlichen "Verwirrung" würde ich auch noch eine beglaubigte und apostillierte Wohnsitzbestätigung vorlegen mit möglichst vielen Schweizer Stempeln:); die besagt ja auch, dass sie effektiv in der CH wohnhaft ist. Aber vielleicht ist da auch nur die Hoffnung Mutter meiner Gedanken
Man wird sehr genau schauen und selbst bei vorliegenden richtigen Dokumenten den Fluggast lieber nicht an Bord lassen und es (bis zum Boarding oder falls es sich bis dahin nicht klären lässt sie auf den nächsten Flug umbuchen) und es von oberer Stelle oder der mexikanischen Botschaft klären lassen, als sie mit falschen Dokumenten fliegen zu lassen.
(Erfahrungen von +1 bei SQ mit deutschem Aufenthaltstitel auf der Reise nach Deutschland)
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.019
Misslich ist auch, dass in Timatic die Erleichterung für Visainhaber noch nicht einmal aufgeführt ist :(
 

Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
621
595
FMO
Misslich ist auch, dass in Timatic die Erleichterung für Visainhaber noch nicht einmal aufgeführt ist :(

Immer noch nicht ? War bei + 1 ( Niederlassungserlaubnis ) der Grund warum er von LH nicht nach MEX mitgenommen werden sollte.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
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1.235
Europa
Meine Erfahrungen in Cancun 2007
Meine Frau hatte damals noch nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft und hatte eine EU Aufenthaltskarte, als Familienangehöriger eines EU Bürger, unbefristet
Die haben in Mexico in der Inmigracion bestimmt über 100 Fragen gestellt, wieso Sie keine Deutsche Aufenthaltstitel hatte, weil ich damals schon den Deutschen Pass hatte usw..
Also, die waren schon gut geschult und hatten Ahnung
Ich würde den Konsulat oder die Botschaft in der Schweiz anschreiben
 
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Swissairasia

Erfahrenes Mitglied
09.11.2011
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Hallo zusammen

Vielen Dank für alle eure Hinweise. Ich melde mich gerne später; es gibt Ideen, aber ich möchte diese zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht zwingend hier veröffentlichen :)

Euch allen frohe Festtage!
 
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libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.024
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Misslich ist auch, dass in Timatic die Erleichterung für Visainhaber noch nicht einmal aufgeführt ist :(
Late to the Party, dzt steht immerhin

Passengers with a multiple-entry visa issued by Canada, Japan, USA, United Kingdom or a Schengen Member State for a maximum stay of 180 days.

Abgefragt über https://www.copaair.com/es-gs/timatic/

Aber klar, ob alle Agents in Lateinamerika einen Aufenthaltstitel als mindestens gleichwertig zu einem Multiple Visa sehen…
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
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Ich bin als Deutscher die Strecke (BOG-MEX) one-way Ende 2021 geflogen und da wurde genau kontrolliert, dass man die "Einreisebedingungen" für Mex erfüllt.
Sprich: Rückflug-Ticket, Wie lange der Aufenthalt in Mex? Hotelbuchungen? Warum nach Mex? etc etc.
Trotz mobiler Bordkarte wurde ich dann während des Boardingprozesses rausgezogen, bestimmt 15min befragt und durfte dann als letzter ins Flugzeug.. (Airline Volaris)
Und die Befragung war da schon sehr detailliert und genau... weswegen es Probleme geben könnte :
Ich könnte mir vorstellen, dass das mit Drogenschmuggel zu tun hat. Auf gewissen Strecken wird genau hingeschaut. Quayaquil- Bogota alles easy, dann sahen sie, dass ich dort nur umsteige und dann kam das volle Programm mit zusätzlichem Sicherheitscheck (Befragung, Metalldetektor und Durchsuchung Aufgabegepäck). Wirkte alles professionell.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
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Ich könnte mir vorstellen, dass das mit Drogenschmuggel zu tun hat.
In gewisser weise schon, wobei alle ankommenden Flüge aus Kolumbien in Mexiko separat kontrolliert werden.
Alle Personen wurden einem bestimmten Pfad zugewiesen wo dann nochmal Scanner + Hund auf einen wartete.

Ich hatte das gleiche "Problem" in PUJ als ich PUJ-BOG geflogen bin. Online check-in nicht möglich und es hat am Flughafen ganze 60min gedauert, bis man mich einchecken konnte... Die haben am Schalter sogar auf der Airline Website überprüft, ob mein gezeigtes Weiterflug-Ticket (nach MEX) echt ist.. hatte ich auch so noch nie erlebt
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.259
3.097
In gewisser weise schon, wobei alle ankommenden Flüge aus Kolumbien in Mexiko separat kontrolliert werden.
Alle Personen wurden einem bestimmten Pfad zugewiesen wo dann nochmal Scanner + Hund auf einen wartete.

Ich hatte das gleiche "Problem" in PUJ als ich PUJ-BOG geflogen bin. Online check-in nicht möglich und es hat am Flughafen ganze 60min gedauert, bis man mich einchecken konnte... Die haben am Schalter sogar auf der Airline Website überprüft, ob mein gezeigtes Weiterflug-Ticket (nach MEX) echt ist.. hatte ich auch so noch nie erlebt
Tatsächlich! Hab genau das gleiche auf dieser Strecke erlebt, allerdings in die andere Richtung. Jetzt wo du es sagst, bei mir wurde nach Ansicht des Weiterflugtickets ebenfalls ziemlich lange auf den Bildschirm gegafft und getippt und es kamen immer wieder Fragen, mag mich im Detail nicht mehr erinnern.
 
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Swissairasia

Erfahrenes Mitglied
09.11.2011
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Hier noch meine finale Lösung: Nach langem hin- und her konnte Hotel in Mexico doch noch zu einigermassen annehmbaren Konditionen auf nächstes Jahr umgebucht werden und wir genossen stattdessen ein paar Tage länger Kolumbien.

Flüge nach MEX waren dagegen futsch. Hatten noch ein Rückreisevisum D für Schengen erhalten in der CH-Botschaft in Bogota, was man dann theoretisch auch als "Schengen-Visa" auslegen könnte und womit die Einreise u.U. geklappt hätte, aber das Risiko war uns dann doch zu gross. Der springende Punkt war halt eigentlich die nicht mehr umbuchbare Hotel-Buchung für über EUR 3'000.00, welche dann doch noch geklappt hatte. Ab da war alles etwas "relaxter".

Aber danke nochmals für alle eure Tipps!!
 
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Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
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Ein "D"-Visum ( nationales Visum ) wäre mir auch zu riskant gewesen.

Glück gehabt mit der Hotel-Buchung und hoffentlich trotz allem eine schöne Zeit.
 
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