email im geschäftlichen Verkehr?

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daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
904
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Das Problem ist dass nur 5-10% (bei uns vielleicht <1%) der Emails wirklich relevant sind zur Erfüllung des §147 AO. Sämtliche Emails die sich nicht direkt auf ein Geschäft stehen nicht unbedingt in direktem Bezug zum Handelsgeschäft und können von daher als nicht relevant betrachtet werden. Und die paar relevanten Emails drucke ich lieber aus statt diese mit einer weiteren nicht produktiven und somit nur Kosten verursachenden Software (inkl. Dauerwartungskosten) zu belasten. :cool:

Und wie stellst Du sicher, dass alle (deine) Mitarbeiter sich an diese Anweisung halten? Geschweige denn, dass Sie überhaupt wissen was nach §147 AO archiviert werden muss?
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.926
FRA/QKL
Und wie stellst Du sicher, dass alle (deine) Mitarbeiter sich an diese Anweisung halten? Geschweige denn, dass Sie überhaupt wissen was nach §147 AO archiviert werden muss?
QM, SOPs, WIs, ... ;)

Allerdings läuft auch >80% unseres Geschäftes in den USA und um die Transferleistungen (1x im Quartal, plus Jahresabschluss) zwischen den Unternehmen kümmere ich mich sowieso selbst.

Und den Rest machen dediziert überschaubare 2 MA. :yes:
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.059
139
FRA
Genau: auch bei uns läuft min. 90% via email. Einige Verträge (nur sowas) wird noch per Post/DHL/Kurier verschickt
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Zumal man mal überlegen muss, welche Form von Brief wirklich rechtssicher ist. selbst ein Einschreiben bestätigt ja nur, dass (!) ein Brief geßendet wurde, aber sagt nichts über den Inhalt aus. Aus diesem Grund sollte man z.B. eine Kündigung niemals per Post schicken. Egal ob Einschreiben oder nicht.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.095
7.150
wie lang hab ich denn geschlafen? ist schon wieder 1985? da kann ich ja nur den kopf schütteln...

Wenn du mir sagst wie ich den Zugang einer email, bzw. das versenden eine email beweisen kann dann können wir gerne 2015 spielen.

Folgendes Spiel habe ich jetzt öfter erlebt.

1. Die Behauptung "das habe ich ihnen am XX.XX. per mail zugesandt" - am entsprechenden Tag keine Mail zu finden.

2. Die Aussage "Wenn ich von der Sache nichts weiss kann ich ja nicht handeln - eine email habe ich nicht bekommen" - in meinem email Ausgang ist die versendete email mit korrekter email Adresse zu finden.

Wo ist die 2015 Lösung um jeweils den Zugang zu beweisen?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.095
7.150
Zumal man mal überlegen muss, welche Form von Brief wirklich rechtssicher ist. selbst ein Einschreiben bestätigt ja nur, dass (!) ein Brief geßendet wurde, aber sagt nichts über den Inhalt aus. Aus diesem Grund sollte man z.B. eine Kündigung niemals per Post schicken. Egal ob Einschreiben oder nicht.

Kündigung nur per Boten, mit Zeugen und Fotos die die Zustellung dokumentieren - selbst da wird abgestritten das die Kündigung ordentlich zugestellt wurde - gerade erlebt (in der gleichen Sache wie jetzt das mit den emails).
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Meine Meinung:

Ein Kommunikationssystem muss ohne Voraussetzung von besonderen Regeln / Kenntnissen / Absprachen für jeden Absender in gleicher Weise nutzbar sein.
Gleichzeitig muss der Empfänger seine internen Prozesse entsprechend gestalten, dass er auf jedem Eingangskanal auf "Empfang" eingestellt ist....

Sind in der Praxis leider die Wenigsten. Bekanntestes Beispiel hier im Forum ist doch der Kundenmonolog, der unter noreply sendet und den Empfang ausgeschaltet hat... :doh:
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Der Kommunikationspartner kann das Kommunikationsmittel frei wählen. Dabei sind nur wenige Kommunikationsmittel rechtssicher. Wenn der Empfänger den Empfang nicht bestreitet, dann ist diese Rechtssicherheit unerheblich. Es müssen nur bestrittene Behauptungen bewiesen werden.

Eine Email - De-Mail ausgenommen - ist nicht rechtssicher. Der Richter kann sie als Freibeweis heranziehen. Offen ist, ob er das tut. Noch offener ist, ob er eine Email zulässt, bei der die Empfängeradresse nicht passend ist, obwohl der Sender die richtige Empfängeradresse kannte.
.

Ich kann Dir sagen, es gibt in diesen Landen Richter, die das genau umgekehrt sehen. Die sagen, der Empfänger müsse den Nicht-Zugang beweisen, beim Absender reicht die blosse Behauptung.
Wir wissen ja: Vor Gericht und auf hoher See.... :rolleyes:
Im Zweifelsfall sollte sich immer derjenige die größeren Gedanken über die Beweisbarkeit machen, der das größere Interesse hat. :censored:
 
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