Hattest du explizit eine Kompensation nach EU-Verordnung (EG 261/2004) verlangt?
Das Zivilgericht des Kt. Basel-Stadt hat am 15. Mai 2012 eine Klage abgewiesen mit der Begründung, dass die Verordnung lediglich auf Flüge zwischen der Schweiz und der EU gilt. In der EU-Verordnung ist von "Mitgliedstaaten" die rede. Seit wann ist denn die Schweiz ein Mitgliedstaat?
Dieses Urteil kam quasi aus der Feder der Lufthansa Cheflobbyistin. Spitzenleistung des Gerichts.Zwar gab das Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt der Airline im Mai letzten Jahres recht und wies die Klage des Passagiers ab. Das Urteil hat aber einen Makel: Bei seinem Entscheid stützte sich das Gericht nämlich vor allem auf einen Fachartikel der Juristin Regula Dettling-Ott. Die Flugrechtsprofessorin steht seit 2005 als «Managing Director International Relations and Government Affairs» im Sold von Swiss und kann deshalb nicht als unabhängig gelten. Derzeit leitet Dettling-Ott die EU-Vertretung der Swiss-Muttergesellschaft Lufthansa in Brüssel.
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Der auf Reiserecht spezialisierte Rechtsanwalt Rolf Metz bemängelt, dass das Gericht die Ansicht der Swiss-Mitarbeiterin einfach übernommen habe: «Es hätte sich damit auseinandersetzen und die Stellung der Autorin kritisch hinterfragen müssen, auch wenn das am Ausgang möglicherweise nichts geändert hätte.» Noch kritischer äussert sich Professor Vito Roberto von der Universität St. Gallen. Er spricht unverblümt von einem «Fehlurteil». Das Luftverkehrsabkommen sage klar, dass in der Schweiz dieselben Regeln gelten wie in der EU.
Wobei aber meinen Verständnis nach der Anspruch auf Ausgleichszahlung bei entsprechender Verspätung auch klar und deutlich in der VO steht, und nicht nur in dem von Edelweiss angeführten EuGH-Urteil.
Ups, hab mich etwas verlesen...Naja, aber der hier betroffene Flug ging ja aus der Schweiz in die EU...
Kurzum Juristenfutter vom Feinsten, auch wenn der Streitwert wohl lächerlich gering sein wird.
Nun, in unserem Fall immerhin "lächerlich" x 3... ;-)
Sind denn überhaupt Fälle bekannt, in denen eine schweizer Fluggesellschaft wegen Verspätung mit Abflug in der Schweiz und Ziel in der EU eine Entschädigung gemäss Verordnung 261/2004 gezahlt hat?
Wenn der Flughafen Zürich schon folgendes Formular anbietet, wird es denke ich schon Fälle gegeben haben müssen.
Wenn der Flughafen Zürich schon folgendes Formular anbietet, wird es denke ich schon Fälle gegeben haben müssen.