LX: Entschädigung bei Flugstreichung wegen technischer Probleme?

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Flux

Erfahrenes Mitglied
18.09.2010
381
1
LSME
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So wie ich die Edelweiss-Antwort verstehe respektiert Edelweiss nur das Abkommen von 1999, nicht jedoch jenes von 2009...
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.136
8.393
BRU
Also so weit ich das verstehe, bezieht sich Edelweiss hier nicht auf die EU-VO ansich, sondern auf deren Auslegung durch den EuGH / diesbezügliche Gerichtsurteile.

Wobei aber meinen Verständnis nach der Anspruch auf Ausgleichszahlung bei entsprechender Verspätung auch klar und deutlich in der VO steht, und nicht nur in dem von Edelweiss angeführten EuGH-Urteil.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Ich würde sagen, das ist eine Nebelkerze.

Hattest du explizit eine Kompensation nach EU-Verordnung (EG 261/2004) verlangt?
 

swisslike

Neues Mitglied
10.12.2014
14
0
ZRH
Das Zivilgericht des Kt. Basel-Stadt hat am 15. Mai 2012 eine Klage abgewiesen mit der Begründung, dass die Verordnung lediglich auf Flüge zwischen der Schweiz und der EU gilt. In der EU-Verordnung ist von "Mitgliedstaaten" die rede. Seit wann ist denn die Schweiz ein Mitgliedstaat?
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.787
22
Naja, aber der hier betroffene Flug ging ja aus der Schweiz in die EU...
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Das Zivilgericht des Kt. Basel-Stadt hat am 15. Mai 2012 eine Klage abgewiesen mit der Begründung, dass die Verordnung lediglich auf Flüge zwischen der Schweiz und der EU gilt. In der EU-Verordnung ist von "Mitgliedstaaten" die rede. Seit wann ist denn die Schweiz ein Mitgliedstaat?

Seit 1. Dezember 2006 gilt in der Schweiz die EU-Verordnung (EG 261/2004), welche die Ansprüche der Passagiere bei Nichtbeförderung, Annullierung oder grosser Verspätung eines Fluges regelt.


Netter Zeitungsartikel noch hierzu:

Zwar gab das Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt der Airline im Mai letzten Jahres recht und wies die Klage des Passagiers ab. Das Urteil hat aber einen Makel: Bei seinem Entscheid stützte sich das Gericht nämlich vor allem auf einen Fachartikel der Juristin Regula Dettling-Ott. Die Flugrechtsprofessorin steht seit 2005 als «Managing Director International Relations and Government Affairs» im Sold von Swiss und kann deshalb nicht als unabhängig gelten. Derzeit leitet Dettling-Ott die EU-Vertretung der Swiss-Muttergesellschaft Lufthansa in Brüssel.
...
Der auf Reiserecht spezialisierte Rechtsanwalt Rolf Metz bemängelt, dass das Gericht die Ansicht der Swiss-Mitarbeiterin einfach übernommen habe: «Es hätte sich damit auseinandersetzen und die Stellung der Autorin kritisch hinterfragen müssen, auch wenn das am Ausgang möglicherweise nichts geändert hätte.» Noch kritischer äussert sich Professor Vito Roberto von der Universität St. Gallen. Er spricht unverblümt von einem «Fehlurteil». Das Luftverkehrsabkommen sage klar, dass in der Schweiz dieselben Regeln gelten wie in der EU.
Dieses Urteil kam quasi aus der Feder der Lufthansa Cheflobbyistin. Spitzenleistung des Gerichts.
 
Zuletzt bearbeitet:

08/15 PAX

Erfahrenes Mitglied
13.03.2009
1.065
1
ZRH
Wobei aber meinen Verständnis nach der Anspruch auf Ausgleichszahlung bei entsprechender Verspätung auch klar und deutlich in der VO steht, und nicht nur in dem von Edelweiss angeführten EuGH-Urteil.

Ich würde einmal den Wortlaut der erwähnten VO gaaanz genau lesen.

Kompensationen sind eigentlich nur vorgesehen, wenn der Flug nicht stattfindet. Wenn er verspätet ist, hat man einzig Anspruch auf zusätzliche Leistungen wie Mahlzeiten, Unterbringung, Kommunikationskosten etc. Bezeichnenderweise werden diese beiden Fälle in verschiedenen Artikeln geregelt.

Der EuGH hat diese Bestimmungen in der Folge eventuell überdehnt, indem er nun auch bei Verspätungen zusätzliche Kompensationszahlungen vorsah. Hier scheiden sich die Geister zum ersten Mal.

Zweiter Streitpunkt ist nun, ob diese EuGH-Rechtsprechung der Schweiz tatsächlich auf dem im Flugverkehrsabkommen vorgesehenen Weg notifiziert wurde und somit tatsächlich auch bindend ist.

Kurzum Juristenfutter vom Feinsten, auch wenn der Streitwert wohl lächerlich gering sein wird.
 
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swisslike

Neues Mitglied
10.12.2014
14
0
ZRH
Naja, aber der hier betroffene Flug ging ja aus der Schweiz in die EU...
Ups, hab mich etwas verlesen... :eek:

Die Aussage vom Bundesamt für Zivilluftfahrt würde ich nicht zu ernst nehmen, da es auch einen Haftungsausschluss enthält. Je nach dem, wie man die Verordnung betrachtet, könnte man sogar daraus schliessen, dass die Verordnung auf Swiss / Edelweiss Flüge von der Schweiz in die EU nicht gilt, da die Schweiz ein Drittland ist und Swiss / Edelweiss keine Unternehmen der Gemeinschaft sind (bspw. Swiss-Hauptsitz ist in Basel).
 

Flux

Erfahrenes Mitglied
18.09.2010
381
1
LSME
Kurzum Juristenfutter vom Feinsten, auch wenn der Streitwert wohl lächerlich gering sein wird.

Nun, in unserem Fall immerhin "lächerlich" x 3... ;-)

Sind denn überhaupt Fälle bekannt, in denen eine schweizer Fluggesellschaft wegen Verspätung mit Abflug in der Schweiz und Ziel in der EU eine Entschädigung gemäss Verordnung 261/2004 gezahlt hat?
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Nun, in unserem Fall immerhin "lächerlich" x 3... ;-)

Sind denn überhaupt Fälle bekannt, in denen eine schweizer Fluggesellschaft wegen Verspätung mit Abflug in der Schweiz und Ziel in der EU eine Entschädigung gemäss Verordnung 261/2004 gezahlt hat?

Wenn der Flughafen Zürich schon folgendes Formular anbietet, wird es denke ich schon Fälle gegeben haben müssen.
 

08/15 PAX

Erfahrenes Mitglied
13.03.2009
1.065
1
ZRH
Wenn der Flughafen Zürich schon folgendes Formular anbietet, wird es denke ich schon Fälle gegeben haben müssen.

Dieses Formular deckt leider pauschal alle Fälle ab (Annullation / Nichtbeförderung / Verspätung), weshalb man relativ wenig für den hier zur Diskussion stehenden Sonderfall einer Verspätung ableiten kann.