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Meine Frage betrifft einen Flug, der inzwischen über einen Monat zurückliegt, allerdings habe ich erst am Wochenende eine Antwort der Airline auf meine Beschwerde erhalten.
Der Sachverhalt war folgender:
Unser geplanter Flug BE353 (LGW-LBA) am 04.01.2010 16.20 Uhr wurde gecancelt, weil angeblich eine Tür der Maschine nicht richtig zu schließen war. Wir wurden dann umgebucht auf die BE357, welche LGW deutlich später (gegen 20 Uhr) verlassen sollte. Leider hatte BE357 auch wieder eine gute Stunde Verspätung, sodass wir LBA erst gegen 22Uhr erreicht haben.
Ich habe mich dann an flybe gewendet mit dem Hinweis auf das EuGH-Urteil, laut dem ja technische Probleme keine höhere Gewalt seien und ich deswegen IMHO Anspruch auf Entschädigung i.H.v. 250€ hätte.
Am Wochenende kam dann von flybe ein Brief, in dem der Sachverhalt bestätigt wird. Allerdings sagt flybe, dass sie sich nicht zur Entschädigung verpflichtet sehen, da es in dem EuGH Urteil ja darum gehe, dass die technischen Schwierigkeiten der Airline bereits 24 Stunden vorher bekannt gewesen wären. Flybe bietet aus reiner Kulanz einen Gutschein i.H.v. 50GPB an.
Wie sieht die Lage in diesem Fall aus? Hat flybe mit der Argumentation Recht und ich bin gut damit beraten, den Gutschein zu akzeptieren? Oder versuchen sie nur die Zahlung der 250€ zu vermeiden?
Vielen Dank,
Christoph
Der Sachverhalt war folgender:
Unser geplanter Flug BE353 (LGW-LBA) am 04.01.2010 16.20 Uhr wurde gecancelt, weil angeblich eine Tür der Maschine nicht richtig zu schließen war. Wir wurden dann umgebucht auf die BE357, welche LGW deutlich später (gegen 20 Uhr) verlassen sollte. Leider hatte BE357 auch wieder eine gute Stunde Verspätung, sodass wir LBA erst gegen 22Uhr erreicht haben.
Ich habe mich dann an flybe gewendet mit dem Hinweis auf das EuGH-Urteil, laut dem ja technische Probleme keine höhere Gewalt seien und ich deswegen IMHO Anspruch auf Entschädigung i.H.v. 250€ hätte.
Am Wochenende kam dann von flybe ein Brief, in dem der Sachverhalt bestätigt wird. Allerdings sagt flybe, dass sie sich nicht zur Entschädigung verpflichtet sehen, da es in dem EuGH Urteil ja darum gehe, dass die technischen Schwierigkeiten der Airline bereits 24 Stunden vorher bekannt gewesen wären. Flybe bietet aus reiner Kulanz einen Gutschein i.H.v. 50GPB an.
Wie sieht die Lage in diesem Fall aus? Hat flybe mit der Argumentation Recht und ich bin gut damit beraten, den Gutschein zu akzeptieren? Oder versuchen sie nur die Zahlung der 250€ zu vermeiden?
Vielen Dank,
Christoph