Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Man sollte vielleicht auf die Sachebene zurückkehren und die persönliche Ebene aussen vor lassen.

Grundsätzlich gilt aber, wie oft die Fahrgastrechte der EU Verordnung eintreten und dann auch in Anspruch genommen werden können ist nicht limitiert, dass man natürlich irgendwann von einem erkennbaren Missbrauch sprechen kann steht auf einem Blatt.

Grundsätzlich ist aber zutreffend, dass die Möglichkeit besteht sich ein Ticket für den nächsten oder auch übernächsten Tag "gültig schreiben" (eigene Verwendung einiger Mitarbeiter an den Schaltern gegebenfalls sogar generell gängig) zu lassen.

Das exdtremte Beispiel was auf empirieren Daten beruht, ist dass meine Großeltern an einem Freitag Abend in den Norden fahren wollten, der Anschlusszug aber in Mannheim verpasst wurde und die Ankunft bei Kiel erst gegen Mitternacht möglich gewesen wäre, die beiden haben die Genehmigung bekommen am Montag weiter zu reisen, da die beiden dann das Wochenende für einen spontan Besuch in Heidelberg genutzt haben.

Daher trifft die pauschale Unterstellung es würde nicht möglich sein, insbesondere da die Rechtslage dem beschriebenen Vorgehen entspricht und es nicht so einfach gelingt den vorsätzlichen Missbrauch nachweisen zu können.
Wegen der im Buchungspreis enthaltenen Reservierung?
Ist das bei Flexpreisen nicht ein sehr begrenztes sinnvolles Argument?
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
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Das exdtremte Beispiel was auf empirieren Daten beruht, ist dass meine Großeltern an einem Freitag Abend in den Norden fahren wollten, der Anschlusszug aber in Mannheim verpasst wurde und die Ankunft bei Kiel erst gegen Mitternacht möglich gewesen wäre, die beiden haben die Genehmigung bekommen am Montag weiter zu reisen, da die beiden dann das Wochenende für einen spontan Besuch in Heidelberg genutzt haben.

Daher trifft die pauschale Unterstellung es würde nicht möglich sein, insbesondere da die Rechtslage dem beschriebenen Vorgehen entspricht und es nicht so einfach gelingt den vorsätzlichen Missbrauch nachweisen zu können.

Es geht hier darum, sich eine Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt zu einem anderen Zeitpunkt als bei nächster Gelegenheit zu erwieseln. Damit haben die Erlebnisse Deiner Großeltern nichts zu tun. Ebensowenig wie die angeblichen Heldengeschichten unserer beiden Bahn-Heavy-User auch nur ansatzweise der Rechtslage entsprechen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Es geht hier darum, sich eine Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt zu einem anderen Zeitpunkt als bei nächster Gelegenheit zu erwieseln.
Heldengeschichten unserer beiden Bahn-Heavy-User auch nur ansatzweise der Rechtslage entsprechen.
Nun man sollte auf die formale Sachverhaltsprüfung zurückkehren um das ganze beurteilen zu können.

Die EVUs machen es eben sehr einfach, dass eben auch solche höchst fragwürdigen Vorgehensweisen eben doch von der formalen Rechtslage gedeckt werden.

Es ist nicht ausgeschlossen am Tag 1 am Umstiegsbahnhof wenn schon bei Abfahrt des Zuges sich eine Verspätung von 60 Minuten abzeichnet, nach DB AGB ja sogar nur 20 Minuten, abzeichnet, das Wahlrecht nach Art. 18 der EU-VO zu beanspruchen.

Nun aber Tag 2 sich die selbe Situation ergibt, dass der Zug bereits zur Abfahrt eine Verspätung auslöst, dann entsteht das Wahlrecht neu.

Der ICE613 wurde ja schon genannt, im Zeitraum von 21.04.2024 bis inklusive zum 01.05.2024 ist dieser immer so sehr verspätet gewesen, dass der Anschlusszug nicht erreichbar war, im Zweifel ist es daher möglich in dieser Kombination die Fortsetzung der Fahrt problemlos hinaus zu zörgern und eben auch am Ende sogar die Fahrt ab zu brechen und auch noch die Rückfahrt zu nutzen, die formalen Fahrgastrechte ermöglichen bei konsequenter Nutzung genau das.

Das einzige wirksame Mittel der EVUs besteht darin, eben pünktlich nach Fahrplan zu verkehren.
 

red_travels

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16.09.2016
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www.red-travels.com
Nun man sollte auf die formale Sachverhaltsprüfung zurückkehren um das ganze beurteilen zu können.

Die EVUs machen es eben sehr einfach, dass eben auch solche höchst fragwürdigen Vorgehensweisen eben doch von der formalen Rechtslage gedeckt werden.

Es ist nicht ausgeschlossen am Tag 1 am Umstiegsbahnhof wenn schon bei Abfahrt des Zuges sich eine Verspätung von 60 Minuten abzeichnet, nach DB AGB ja sogar nur 20 Minuten, abzeichnet, das Wahlrecht nach Art. 18 der EU-VO zu beanspruchen.

Nun aber Tag 2 sich die selbe Situation ergibt, dass der Zug bereits zur Abfahrt eine Verspätung auslöst, dann entsteht das Wahlrecht neu.

Der ICE613 wurde ja schon genannt, im Zeitraum von 21.04.2024 bis inklusive zum 01.05.2024 ist dieser immer so sehr verspätet gewesen, dass der Anschlusszug nicht erreichbar war, im Zweifel ist es daher möglich in dieser Kombination die Fortsetzung der Fahrt problemlos hinaus zu zörgern und eben auch am Ende sogar die Fahrt ab zu brechen und auch noch die Rückfahrt zu nutzen, die formalen Fahrgastrechte ermöglichen bei konsequenter Nutzung genau das.

Das einzige wirksame Mittel der EVUs besteht darin, eben pünktlich nach Fahrplan zu verkehren.

Macht doch einfach mal einen Fahrgastrechte Thread auf… auch die 1000. Diskussion mit den beiden Märchenerzählern wird hier niemanden voranbringen.
 

Karl Langflug

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22.05.2016
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Bei dem Mist den die Bahn abliefert haben die kein Geld verdient bevor das nicht besser wird kriegen die kein Geld mehr von mir dafür rege mich auch nicht mehr über die auf der Deal passt.
Zahlen tust du so oder so. Je weniger Kohle sie einnehmen, desto mehr wirst du über die Steuern abdrücken müssen. Von daher ist es Hans wie Heiri.
 

CGNFlyer

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23.05.2012
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Die OEBB bietet Sitzplatzreservierungen in Deutschen ICEs ab 3€ pro Person.

Kann man da eine (grafische) Auswahl eines bestimmten Sitzplatzes vornehmen?

Deutschland im Jahr 2024.
Die CD auch. Dort kannst du platzgenau buchen. Vorher bei der DB schauen welche Platznummer in welchem Wagen du favorisierst und das dann im CD System eingeben.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Nun aber Tag 2 sich die selbe Situation ergibt, dass der Zug bereits zur Abfahrt eine Verspätung auslöst, dann entsteht das Wahlrecht neu.

Interessante These, die die VO so nicht hergibt. Dafür müsste man sie schon arg über den Wortlaut hinaus auslegen. Nicht ausgeschlossen beim manchmal recht kreativen EuGH, für sehr wahrscheinlich (oder auch richtig ;)) halte ich das nicht. Der verbraucherschützende Charakter der VO soll Fahrgäste ans Ziel (oder wieder nach Hause) bringen, aber ihnen keine Dauerkarte verschaffen.
 
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Karl Langflug

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22.05.2016
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Die OEBB bietet Sitzplatzreservierungen in Deutschen ICEs ab 3€ pro Person.

Kann man da eine (grafische) Auswahl eines bestimmten Sitzplatzes vornehmen?

Deutschland im Jahr 2024.
Da muss ich die DB etwas in Schutz nehmen. Die SBB-App kann viel weniger.

Statt dass die Bahnen zusammenarbeiten, driften sie immer mehr auseinander. Den Schaltermenschen der einzelnen Bahnen werden immer mehr Hürden und Hindernisse in den Weg gelegt. Z.B. kann der SBB-Schalter keine Sitzplätze auswählen für den Railjet Zürich - Wien, die OeBB-App kann das. Ich könnte hier zig Beispiele nennen. Mir scheint, jede Bahn will die Kunden auf ihre App/Webseite bringen, vermutlich geht es da auch um die Daten. Im Jahr 2000 konnten die Schalterbeamten praktisch jede Verbindung in Europa verkaufen, heute müssen die Bahngesellschaften die Strecken vorgängig bei der entsprechenden Bahn einkaufen. Taten sie das nicht, kann man sie nicht verkaufen.

Europa im Jahre 2024.
 
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alinakl

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Interessante These, die die VO so nicht hergibt.
Warum sollte die VO das nicht hergeben?

Nach deiner These hätten die Reisenden die zu den Streiktagen fahren wollten und dann die Fahrt auf heute verlegt haben und heute Nacht stranden keine Ansprüche mehr? Sehr sehr steile These.

Wenn der Reise sagen wir Hamburg - Rosenheim bucht und in Mannheim wegen Anschlussverlust die Fahrt unterbricht, bestehen für den Abschnitt Mannehim - Rosenheim natürlich genauso die Fahrgastrechte.

Dazu braucht es keinen kreativen EuGH.
Der verbraucherschützende Charakter der VO soll Fahrgäste ans Ziel (oder wieder nach Hause) bringen, aber ihnen keine Dauerkarte verschaffen.
Genau das gilt eben für jede Fahrt im Gesamten und nicht nur für einen Teil.

Aber du kannst es ja mal mit fundierten Argumenten versuchen, vielleicht klappt das dieses Mal.
 

HAM76

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21.09.2009
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HAM
Ist das bei Flexpreisen nicht ein sehr begrenztes sinnvolles Argument?

Ich denke nicht, kann aber auch nicht ausschließen, dass wir von unterschiedlichen Szenarien sprechen. Aus meiner Sicht ist es nicht sinnvoll, nicht erstattungsfähige Reservierungen zu kaufen, wenn das gleiche Ziel auch mittels eines erstattungsfähigen Flextarif erreicht werden kann.
 

red_travels

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Wenn der Reise sagen wir Hamburg - Rosenheim bucht und in Mannheim wegen Anschlussverlust die Fahrt unterbricht, bestehen für den Abschnitt Mannehim - Rosenheim natürlich genauso die Fahrgastrechte.

Hamburg-Rosenheim hat in Mannheim keinen Anschluss 😂 und wenn dann bucht das keiner, der wirklich nach Rosenheim wollte.
Dazu braucht es keinen kreativen EuGH.

Nur die kreativsten FGR Optimisten wie dich.
 
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alinakl

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Luftikus

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irdisch
Es gab ja mal so eine Phase, da hat die Bahn sogar alle Züge schon ein paar Minuten vor der angekündigten Zeit mit verschlossenen und verriegelten Türen am Gleis stehen lassen, um "mit dem Zeigersprung" losfahren zu können. Das scheinbar pünktlichkeitssteigernde System hing vermutlich mit irgendwelchen Bonuszahlungen zusammen und geriet zum Glück wieder in Vergessenheit.
 

Münsterländer

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16.12.2018
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FRA / FMO
Es gab ja mal so eine Phase, da hat die Bahn sogar alle Züge schon ein paar Minuten vor der angekündigten Zeit mit verschlossenen und verriegelten Türen am Gleis stehen lassen, um "mit dem Zeigersprung" losfahren zu können. Das scheinbar pünktlichkeitssteigernde System hing vermutlich mit irgendwelchen Bonuszahlungen zusammen und geriet zum Glück wieder in Vergessenheit.
Ein paar Minuten nicht, aber so 30-40 Sekunden sind nach meiner Erfahrung in anderen Ländern aber völlig üblich, um Situationen wie Leute, die die Türen noch blockieren oder das reine Schließen der Türen auszugleichen.
 

Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Dann soll man lieber zwei Minuten vorher in den Fahrplan schreiben. Ich verlasse mich auch darauf, dass ein Zug nicht zu früh abfährt. Das ist ein Riesenvorteil, auch gegenüber dem Flug, noch in letzter Sekunde mitzukommen. Beim Fliegen kriegt man ja oft erst kurzfristig eine "Phantasie-Boardingzeit", zu der sich noch nichts tun muss, manchmal aber schon die Türen geschlossen werden.
 

geos

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23.02.2013
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Kann man diese "unbefugten Personen" nicht durch lautes Hupen aus den Gleisen verscheuchen?
Ich saß neulich in einem ICE, der 60 Min. auf offener Strecke hinter Köln stand, weil der Zugführer eine Person, seiner Beschreibung nach ein ca. zwölfjähriges Mädchen, auf den Gleisen gesehen hatte und nicht ausschließen konnte, dass sie noch im Gelände war und wieder darauf laufen würde. Erst als die Bundespolizei gekommen war und den Abschnitt abgesucht und nichts gefunden hatte, fuhr er langsam weiter. Das erreignete sich abends gegen 18 Uhr, also noch zu gutem Tageslicht.
Ich weiß nicht, wie es Euch geht, aber in diesem Moment dachte ich auch an eine ähnliche Lösung wie mit lautem "Hupen" weiterfahren.
 
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