EU Fluggastrechte / Annullierung

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jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
898
665

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
5.012
4.977
FRA / FMO
Darf AUA nicht, haettest Dich hierauf berufen koennen:
ob sie es dürfen oder nicht, es hätte wahrscheinlich nichts geändert sich darauf zu berufen. Am Ende hätte man es doch selber erstmal buchen müssen.
 

Ferrum

Erfahrenes Mitglied
06.06.2018
306
169
Dachte nicht, dass ich auch mal hier posten muss... Also: ich brauchte einen Flug nach Rom, und der gewünschte Rückflug FCO-FRA, FRA-GRZ mit Transferzeit von 50 Minute war über LH nicht mehr buchbar. Habe den Flug also über OTAs gesucht und auch gefunden. Da findet sich jetzt aber bereits in der Buchungsbestätigung eine Vorverlegung des Anschlussflugs um 15 Minuten, damit wäre die MCT unterschritten. Ich nehme an, daher war die Verbindung direkt auch nicht mehr verfügbar...

Die Nacht in Frankfurt wäre mir egal, da ich sonst sowieso erst am Samstag fliegen könnte. Wenn das Ticket (eine Ticketnummer) so verkauft und ausgestellt wird, sollte das doch kein Problem sein hinsichtlich Entschädigung und Hotel, oder?

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.322
2.515
Neuss
www.drboese.de
Jep. Und da es LH verbockt hat (Vorverlegung zwischen Buchungsbestätigung und Antritt der Reise) dürfte auch LH dann Schuldner sein und in .de verklagt werden können. Spannend dann die 14-Tage Frage, in der Konstellation fielen mir da durchaus Gegenargumente ein.
 

Ferrum

Erfahrenes Mitglied
06.06.2018
306
169
Jep. Und da es LH verbockt hat (Vorverlegung zwischen Buchungsbestätigung und Antritt der Reise) dürfte auch LH dann Schuldner sein und in .de verklagt werden können. Spannend dann die 14-Tage Frage, in der Konstellation fielen mir da durchaus Gegenargumente ein.
Danke für die schnelle Antwort. Wollte nur sichergehen, ob das nicht der OTA verbockt hat (weil es direkt in der Buchungsbestätigung bereits mit den geänderten Zeiten hinterlegt ist). Wenn man über eine Reisebüro gezielt die MCT unterschreitet, sollte es ja keine Entschädigung und Ersatzbeförderung geben, oder? Also wenn der OTA das schon mit geänderten Zeiten eingebucht hat, könnte es problematisch werden.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.677
2.488
Na ja, die Buchungsbestätigung zeigt schon die geänderten Zeiten. Sieht so aus, als hätte der OTA das verbockt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Bavarian_flyer

Aktives Mitglied
29.07.2021
125
122
Wie verhält es sich denn eigentlich, wenn ein Flug annulliert wird, ich überhaupt nicht / am nächsten Tag fliegen kann, mit einem gebuchten Hotel (keine Pauschalreise).
Flug ist geregelt über die Fluggastrechte. Wie ist die Rechtsgrundlage bei einem kompletten Hotelaufenthalt oder auch nur einer Nacht, die nicht wahrgenommen werden kann?
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.063
1.578
Wie verhält es sich denn eigentlich, wenn ein Flug annulliert wird, ich überhaupt nicht / am nächsten Tag fliegen kann, mit einem gebuchten Hotel (keine Pauschalreise).
Flug ist geregelt über die Fluggastrechte. Wie ist die Rechtsgrundlage bei einem kompletten Hotelaufenthalt oder auch nur einer Nacht, die nicht wahrgenommen werden kann?

nicht im Verantwortungsbereich der Airline, sprich: eigenes risiko
 

aqv1

Reguläres Mitglied
17.05.2020
49
56
ZRH
Grüezi Herr Aqv

Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 03. April 2024 im Zusammenhang mit Ihrer Reise.

Es tut uns leid, dass Ihr Flug LX333 aufgrund eines unerwarteten Flugsicherheitsmangel annulliert werden musste. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitte ich Sie im Namen von SWISS und ihren Kooperationsbeteiligten um Entschuldigung.

Die für die Rotation vorgesehene Maschine hatte ein mögliches Ölleck, da Ölgeruch gemeldet wurde.

Für SWISS hat Sicherheit höchste Priorität. Wir erachten die oben geschilderte Flugannullierung als notwendig und die Unregelmässigkeit als aussergewöhnlichen Umstand. Dieser hätte sich auch dann nicht vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Massnahmen ergriffen worden wären.

Ich muss Ihren Antrag auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 leider ablehnen.

Auch wenn ich die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten nachvollziehen kann, hoffe ich auf Ihr Verständnis, dass ich Ihnen keine andere Antwort geben kann.

Freundliche Grüsse

Ich dachte, technisches gilt eben nicht als aussergewöhnlichen Umstand? :rolleyes:
 
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aqv1

Reguläres Mitglied
17.05.2020
49
56
ZRH
Der Schweizer ist deutlich unternehmensfreundlicher und die analoge Anwendung kann hier schon Probleme bereiten. Hier sind wir zusätzlich im Anwendungsbereich der britischen Verordnung, welche zu einem besseren Ergebnis führen könnte.
Ist das so? Ich hatte immer gedacht, dass die SWISS die EU-Regelung 1:1 übernimmt.
 

Ferrum

Erfahrenes Mitglied
06.06.2018
306
169
Wurde das eticket bereits ausgestellt oder ist das erst mal eine Reservierung?
Ticket wurde ausgestellt. Da es eine dienstliche Reise ist, hatte ich zufällig einen Screenshot gemacht. Mit diesem Nachweis konnte das Ticket (erstaunlicherweise) unkompliziert storniert werden. Zumindest ist die schriftliche Bestätigung schon da. Jetzt ist zumindest auch klar, warum sich das über Cytric nicht mehr einbuchen ließ...
 
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HAM42

Neues Mitglied
08.09.2022
21
21
Das dachte ich mir auch, aber gewisse Kompensationszahlungen zahlen sie ja doch:

THE RIGHTS REFERRED TO IN THIS NOTICE APPLY IN THE FOLLOWING CIRCUMSTANCES:
• Delta Air Lines is the operating carrier of your flight;
• You are traveling on a flight departing from an airport in the EU;
• You have a confirmed reservation on a flight operated by Delta;
• You present yourself for check-in at the time indicated on your Delta ticket receipt or, if no time is indicated, no later than 2 hours before the time of departure; and
• You are traveling on a fare available directly or indirectly to the public, or on a ticket issued under a frequent flyer program

Klar, der Flug war nicht von einem EU-Flughafen. Aber in die andere Richtung gibt es sozusagen "EU261 light", nur eben nicht für Verspätungen.

Noch einmal nachgefragt weil eine Bekannte aus USA auf dem Rückflug in die Heimat gerade das Problem hat mit einem Flug 20.1.24 HAM-AMS-MSP. Das letzte Segment mit DL163 ist mit 4 Stunden 59 Minuten Verspätung am Ziel angekommen. Delta hat jetzt einfach mal gesagt es gibt 12.000 Meilen und gut ist. Ein Delta Mitarbeiter aus der Familie sagt das sei legal - auch wenn der Flug aus der EU startet. Es gibt maximal noch die Erstattung für eine Mahlzeit. Haben die eine Sonderstellung weil keine EU-Airline? Ich war der Meinung EUI261 gilt egal woher sie kommen bei Abflug in Europa.
Ist das wirklich so?
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.575
2.464
CGN / MUC / ZRH / EWR
Noch einmal nachgefragt weil eine Bekannte aus USA auf dem Rückflug in die Heimat gerade das Problem hat mit einem Flug 20.1.24 HAM-AMS-MSP. Das letzte Segment mit DL163 ist mit 4 Stunden 59 Minuten Verspätung am Ziel angekommen. Delta hat jetzt einfach mal gesagt es gibt 12.000 Meilen und gut ist. Ein Delta Mitarbeiter aus der Familie sagt das sei legal - auch wenn der Flug aus der EU startet. Es gibt maximal noch die Erstattung für eine Mahlzeit. Haben die eine Sonderstellung weil keine EU-Airline? Ich war der Meinung EUI261 gilt egal woher sie kommen bei Abflug in Europa.
Ist das wirklich so?
Nein, siehe
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.782
5.522
Um auf den zweifellos etwas unglücklich formulierten Beitrag #14.269 zurückzukommen:

Für Sachverhalt #1 hat KLM ohne Klageerhebung zwei Teilzahlungen avisiert, die den insoweit erwarteten Betrag von 350 EUR per Gutschein sogar noch um ca. 25 EUR übersteigen. War vermutlich durch eine unlängst erfolgte Eingabe beim LBA bedingt.

Zum Sachverhalt #2 habe ich noch nichts gehört. Auch beim LBA angezeigt, aber insoweit ist wohl die polnische CAA zuständig. Das warte ich erstmal ab. Betrifft einen Flug aus 02/2024, also weit von Verjährung entfernt. Es geht in der Sache auch nur um 125 EUR.

Aber vielen Dank für die Einschätzungen zu meinen juristischen Kenntnissen. Ich habe für Flüge mit KLM seit Frühjahr 2022 ca. 2.000 EUR Entschädigungen nach 261/2004 und Nebenkosten (nicht von KLM bezahlte Hotels und Taxikosten) eingenommen, ohne dafür ein Gericht bemühen zu müssen.
 

HAJfb

Aktives Mitglied
22.10.2016
127
21
HAJ
Hallo Zusammen,

mich hatte der LH Streik am 07.03.2024 erwischt.
Gebucht:
07.03.2024 LH431 ORD-FRA (Abflug 16:10 Uhr)
08.03.2024 LH48 FRA-HAJ (Ankunft 09:50 Uhr)

Als die LH431 am 05.03. gecancelt wurde gab es nur wenige Alternativen und daher mussten wir schon einen Tag früher zurück fliegen und wurden umgebucht auf:
06.03.2024 SK944 ORD-CPH (Abflug 21:45 Uhr)
07.03. 2024 SK1667 CPH-HAJ (Ankunft 18:25 Uhr)

Damit war Abflug und auch Ankunft deutlich mehr als 4 Stunden früher und ich dachte, daraus ergibt sich ein Anspruch von 600€

Nach Claim habe ich heute eine Email bekommen, dass sie mir 300€ Entschädigung auszahlen wollen. Macht das Sinn? Gibt es einen Grund, den ich übersehe, für die Kürzung um 50%?

Vielen Dank!
 

mdhz

Neues Mitglied
13.02.2024
4
3
Hallo Zusammen.
Ich war vor einiger Zeit auf Finnair gebucht ZRH - HEL - KIX (Osaka). In Helsinki angekommen war der Flug nach Osaka plötzlich gestrichen und ich wurde auf einen Finnair Flug nach Haneda umgebucht , und dann Weiterflug mit ANA nach Osaka. Insgesamt ca. 6 Stunden später als geplant in Osaka gelandet.
Frage: Ist es besser meinen EU 261 Claim über Finnair zu versuchen, oder würdet Ihr empfehlen ein Dienstleister für EU261 Claims einzuschalten? Was ist Eure Erfahrung in solchen Sachen? Handelt Finnair fair und zügig?

Vielen Dank für Eure Einschätzungen!!
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
5.012
4.977
FRA / FMO
Hallo Zusammen.
Ich war vor einiger Zeit auf Finnair gebucht ZRH - HEL - KIX (Osaka). In Helsinki angekommen war der Flug nach Osaka plötzlich gestrichen und ich wurde auf einen Finnair Flug nach Haneda umgebucht , und dann Weiterflug mit ANA nach Osaka. Insgesamt ca. 6 Stunden später als geplant in Osaka gelandet.
Frage: Ist es besser meinen EU 261 Claim über Finnair zu versuchen, oder würdet Ihr empfehlen ein Dienstleister für EU261 Claims einzuschalten? Was ist Eure Erfahrung in solchen Sachen? Handelt Finnair fair und zügig?

Vielen Dank für Eure Einschätzungen!!
Einfach mal über Finnair versuchen, verlieren kannst du nichts
 
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Reaktionen: abundzu