Ich meine, dass in dem Fall immer noch die Fluggesellschaft die Steuern und Gebühren zurückzahlen muss, weiß aber aus eigener Erfahrung, dass Air Berlin in solchen Fällen auf das Portal verweist, bei dem man gebucht hat. Dann wird es schwierig. Die "echten" Steuern und Gebühren werden bei denen meist nicht korrekt ausgewiesen, Du weißt also gar nicht, was Du zurückfordern kannst. Außerdem verlangen die selbst wieder Bearbeitungsgebühren, die meist noch weit höher sind, als bei Air Berlin selbst. Und während man bei Air Berlin recht sicher irgendwann seine kompletten S+G zurückbekommt (so jedenfalls meine Erfahrung), könnte ebookers Dich eventuell auflaufen lassen.