Flugverspätung / Entschädigungsfall Swiss-Flug aus Istanbul

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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
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Ja, da gebe ich Dir vollständig recht! Es geht eben um eine korrekte Aufklärung des Sachverhalts.

Da bin ich mir nicht so sicher. Es geht Dir um die Entschaedigung.
Nehmen wir an, an LX wird sagen, sie haetten an der Heimatbasis ZRH ein Reserveflugzeug incl. Crew, das innerhalb von 2 Stunden betriebsbereit ist. Ein Nachweis liesse sich evtl. anhand von Dienstplaenen und Logbuechern erbringen. Erwartest Du ernsthaft, LX wird diese Dokumente veroeffentlichen, und ist das dann noch verhaeltnismaessig?
Dann doch lieber eine Entschaedigung...
 

lh1351

Erfahrenes Mitglied
10.12.2009
662
1
M. E. ist SWISS hier in der Bring- bzw. Beweispflicht. Es genügt mit Sicherheit nicht, sich in einem Satz einfach auf einen FOD zu berufen und damit eine Entschädigungsforderung pauschal abzuwimmeln. Wenn dies gängige Praxis wäre, dann wäre es ja problemlos möglich, letztlich jeden Entschädigungsfall geräuschlos einschläfern zu lassen... Insofern ist für mich der einzig sinnvolle Weg, zunächst einmal von SWISS glaubhafte und nachweisbare Beweise für die vorgetragene Darstellung zu liefern. Solange dies nicht gelingt, besteht meine Forderung auf Entschädigungszahlung unverändert fort.
 

Edd

Erfahrenes Mitglied
13.09.2011
487
20
VIE
Spannend finde ich, wenn einem Passagier schon Entschädigung gezahlt wurde und es den anderen vorenthalten wird und man darauf vertraut, dass die nicht klagen. Ich finde, Unternehmen müssten höhere Entschädigungen leisten, wenn man irgendwie nachweisen kann, dass die versuchen sich zu drücken. Also wenn eine Fluglinie z.B. die Verfahren oft verliert, dann sollte es eine Art "Strafe fürs versuchte Bescheissen von Kunden" geben ;-) Und zwar am besten gleich in USA-Dimensionen von 100 Fantastilliarden. Ich sehe nicht ein, warum jeder Konsument einzeln um ein paar hundert Euro streiten muss und das Befolgen von Gesetzen für große Unternehmen immer nur eine Kostenabschätzung ist (und in Europa so gestaltet ist, dass es sich auszahlt, es einmal zu probieren).
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
M. E. ist SWISS hier in der Bring- bzw. Beweispflicht. Es genügt mit Sicherheit nicht, sich in einem Satz einfach auf einen FOD zu berufen und damit eine Entschädigungsforderung pauschal abzuwimmeln. [...] Solange dies nicht gelingt, besteht meine Forderung auf Entschädigungszahlung unverändert fort.

Das ist richtig, aber die Frage ist doch - und dies scheint mir Wolke7 mit gutem Grund sagen zu wollen -, ob Du womöglich an einem Punkt angelangt bist, wo Du nur noch mit einem Rechtsbeistand etwas bewegt bekommst. Selbst wenn man Dir etwas zu dem FOD sagt, dann voraussichtlich wieder nur so viel, dass Du damit auch nicht viel anfangen kannst. Ein Vogel, eine Plastiktüte, eine Schraube - ist das nun "außergewöhnlich" oder nicht und wenn ja, war die daraus folgende Annullierung oder Verspätung auch wirklich unvermeidbar? Auf Beweisfragen kommt es nun einmal erst vor Gericht an, und solange "nur" der Kunde schreibt, wertet die Airline das Risiko einer Klage als gering.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Spannend finde ich, wenn einem Passagier schon Entschädigung gezahlt wurde und es den anderen vorenthalten wird und man darauf vertraut, dass die nicht klagen. Ich finde, Unternehmen müssten höhere Entschädigungen leisten, wenn man irgendwie nachweisen kann, dass die versuchen sich zu drücken. Also wenn eine Fluglinie z.B. die Verfahren oft verliert, dann sollte es eine Art "Strafe fürs versuchte Bescheissen von Kunden" geben ;-) Und zwar am besten gleich in USA-Dimensionen von 100 Fantastilliarden. Ich sehe nicht ein, warum jeder Konsument einzeln um ein paar hundert Euro streiten muss und das Befolgen von Gesetzen für große Unternehmen immer nur eine Kostenabschätzung ist (und in Europa so gestaltet ist, dass es sich auszahlt, es einmal zu probieren).


Ganz ehrlich: Ich verspüre täglich MINDESTENS einmal große Lust, die entsprechende Akte der Staatsanwaltschaft zu übermitteln. Da geht´s dann gar nicht so sehr, um das, was in tatsächlicher Hinsicht erzählt wird. Vielmehr darum, mit welcher Selbstverständlichkeit behauptet wird, dass die EU-VO in dem oder jenem Fall keine Ausgleichszahlungen vorsieht. Manchmal wird das geschickt formuliert, aber oft ist das die eindeutige Absicht, den Adressaten mittels Täuschung davon abzuhalten, berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Das geht für meinen Geschmack dann deutlich zu weit.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.527
2.154
PIX, BER, ZRH
Ganz ehrlich: Ich verspüre täglich MINDESTENS einmal große Lust, die entsprechende Akte der Staatsanwaltschaft zu übermitteln. Da geht´s dann gar nicht so sehr, um das, was in tatsächlicher Hinsicht erzählt wird. Vielmehr darum, mit welcher Selbstverständlichkeit behauptet wird, dass die EU-VO in dem oder jenem Fall keine Ausgleichszahlungen vorsieht. Manchmal wird das geschickt formuliert, aber oft ist das die eindeutige Absicht, den Adressaten mittels Täuschung davon abzuhalten, berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Das geht für meinen Geschmack dann deutlich zu weit.

Vielleicht musst DU ja nicht mal die Akte der Staatsanwaltschaft vorlegen. Es gibt doch sicherlich genügend Frust bei Deinen Klienten, die man verucht hat, zu bescheissen oder zu täuschen. Und sicher wäre da der eine oder andere auch dazu bereit, eine entsprechende Strafanzeige zu stellen. Dass Du dann Deine Klienten auch in diesem Schritt beistehen kannst, versteht sich wohl von selbst.