Ich hänge mich hier mal dran, da ich eine ganz ähnlich gelagerte Frage habe und nicht weiterkomme.
Ich habe für Ende Februar direkt über die Aeromexico HP Hin- und Rückflüge für Tochter, Frau und mich von Amsterdam nach Mexiko City gebucht, billigster Tarif, nicht stornierbar.
Da unsere Tochter aus nicht vorhersehbaren studienbedingten Gründen den Flug leider nicht antreten kann und wir eigentlich nur wegen ihr nach Mexiko fliegen wollten (sie hatte dort ein Praktikum absolviert und wollte mit uns deshalb noch mal hin), habe ich mir den Flugplan noch mal angeschaut und zu meiner Überraschung festgestellt, dass der ursprüngliche Rückflug nicht mehr existiert und es einen anderen Flug 45 Minuten vorher gibt, den wir aber noch bestätigen sollen. Per EMail wurden wir darüber nicht informiert, war reiner Zufall, dass ich das entdeckt habe.
Nach 3 unbeantworteten Mails an AM und einen Versuch gestern über Facebook, bekam ich dann doch eine Nachricht, dass die Flüge wegen der geringfügigen Zeitenänderung nicht stornierbar wären.
Ich habe mir jetzt den link zur Kanzlei Woicke, der oben gepostet wurde, durchgelesen und festgestellt, dass wir wohl nicht unter das Urteil des EuGH vom 10.07.2008 fallen, da es sich bei uns um den Rückflug aus einem Drittland außerhalb der EU handelt. Eine kostenlose Stornierung dürfte damit nicht durchsetzbar sein.
Hat einer der Experten hier noch eine Idee, was wir machen können?
Notfalls würden wir zu zweit fliegen und den Flug unserer Tochter verfallen lassen. Geht das unkompliziert oder ist da was zu beachten bei einem no show?
Wir würden dann vor Ort halt eine organisierte Rundreise machen, da wir kein spanisch können.
Die Flüge waren sehr günstig (385,- hin und zurück), so dass sich der Verlust in Grenzen halten würde und bezahlt sind sie ja schon.
Vielen Dank für eure Hilfe schon mal.