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Ich rätsele gerade über einer Frage zu einem Gewerbemietvertrag - insb.
die "Wertsicherungsklausel" - irgendwie steige ich nicht durch:
1. Der Mietzins wird für das erste Vertragsjahr, gerechnet ab Mietbeginn 01.01.17,
fest vereinbart. Nach Ablauf dieser Zeit beginnt die Ausgangsbasis der Wertsicherungsklausel.
2. Sollte sich der vom Stat. Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex (Basisjahr 2010 =
100) gegenüber dem Stand bei Beginn des 2. Vertragsjahres (01.01.18) bzw. einer etwa vorweg-
genommenen Mietanpassung um mehr als 5 Prozentpunkte erhöhen oder senken, so erhöht oder
vermindert sich der Mietzins im selben Verhältnis, und zwar ab Beginn des folgenden Monats,
in dem die Voraussetzungen (Überschreitung der 5-Prozentpunkte-Marke) eingetreten sind, nicht jedoch
vor dem ersten des Monats der dem schriftlichen Mietanpassungsverlangen folgt. Eine solche Mietanpassung
ist mehrfach möglich. Nach erfolgter Mietanpassung ist die geltende Indexzahl als 100% Marke anzusehen.
Der Mietzins / Monat beträgt 3.400 Euro.
Den Verbraucherpreisindex gibt es wohl hier:
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFa...ssionid=6AE9AABDE916A7F1897785D3C7808917.cae2
Frage:
1. Mit welcher € / % Steigerung der Miete ist mit dieser Klausel nach Ablauf des 1. VT Jahres zu rechnen?
(Wie ermittelt man dies?)
2. Inwieweit kann die Mietsteigerung rückwirkend erfolgen?
Ich danke herzlich für die Hilfe (und Lösung des Denkknotens).
die "Wertsicherungsklausel" - irgendwie steige ich nicht durch:
1. Der Mietzins wird für das erste Vertragsjahr, gerechnet ab Mietbeginn 01.01.17,
fest vereinbart. Nach Ablauf dieser Zeit beginnt die Ausgangsbasis der Wertsicherungsklausel.
2. Sollte sich der vom Stat. Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex (Basisjahr 2010 =
100) gegenüber dem Stand bei Beginn des 2. Vertragsjahres (01.01.18) bzw. einer etwa vorweg-
genommenen Mietanpassung um mehr als 5 Prozentpunkte erhöhen oder senken, so erhöht oder
vermindert sich der Mietzins im selben Verhältnis, und zwar ab Beginn des folgenden Monats,
in dem die Voraussetzungen (Überschreitung der 5-Prozentpunkte-Marke) eingetreten sind, nicht jedoch
vor dem ersten des Monats der dem schriftlichen Mietanpassungsverlangen folgt. Eine solche Mietanpassung
ist mehrfach möglich. Nach erfolgter Mietanpassung ist die geltende Indexzahl als 100% Marke anzusehen.
Der Mietzins / Monat beträgt 3.400 Euro.
Den Verbraucherpreisindex gibt es wohl hier:
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFa...ssionid=6AE9AABDE916A7F1897785D3C7808917.cae2
Frage:
1. Mit welcher € / % Steigerung der Miete ist mit dieser Klausel nach Ablauf des 1. VT Jahres zu rechnen?
(Wie ermittelt man dies?)
2. Inwieweit kann die Mietsteigerung rückwirkend erfolgen?
Ich danke herzlich für die Hilfe (und Lösung des Denkknotens).