Fragen zu Privaten Versicherungen, va Rechtsschutz

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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.123
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Dann hast Du auch den HDI nicht geprüft. Die machen lt. ihrer Website Neugeschäft als HDI und können auch nach einem Versicherungsfall kündigen:

Der Versicherer kann zum Schutz der Versicher- tengemeinschaft vor überdurchschnittlicher oder ungerechtfertigter Inanspruchnahme der Versicherung kündigen, wenn
- er den Versicherungsschutz bestätigt oder eine Leistung erbracht hat,
- der Versicherungsnehmer einen Anspruch arglistig oder mutwillig erhoben hat,
- der Versicherungsnehmer den Versiche- rungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

Die OP sollte verstanden haben, dass das alles nicht so einfach ist. Man sollte auch daran denken, dass der Versicherer in der Regel jährlich kündigen kann und das auch gerne tun wird, wenn Fälle so - wie die OP es andeutet - hingebogen werden, dass sie unter den Versicherungsschutz passen....
 

Australia

Erfahrenes Mitglied
30.05.2017
380
1
Dann hast Du auch den HDI nicht geprüft. Die machen lt. ihrer Website Neugeschäft als HDI und können auch nach einem Versicherungsfall kündigen:



Die OP sollte verstanden haben, dass das alles nicht so einfach ist. Man sollte auch daran denken, dass der Versicherer in der Regel jährlich kündigen kann und das auch gerne tun wird, wenn Fälle so - wie die OP es andeutet - hingebogen werden, dass sie unter den Versicherungsschutz passen....

1. ich habe nie behauptet, es wäre einfach. Wäre es das, hätte ich überhaupt nicht nachgefragt, um meinen epistemischen Zugang zur Thematik zu verbessern (natürlich ist dieses Forum nur ein Baustein; wie eingangs erwähnt, war ich auch schon bei einem Berater und bin offen für weitere Beratungstermine).
2. Ich biege nichts hin, damit es "unter den Versicherungsschutz fällt". Ich nehme außerdem an, die Versicherungsgesellschaft wüsste sich in diesem Fall ziemlich einfach zu wehren - schließlich sitzen dort "Experten", die sicher nur diejenigen Fälle "durchwinken", die unstrittig unter den Versicherungsschutz passen. Da male ich mir keine großen Chancen aus.

Danke für Deine Beteiligung! Gebracht hat mir die Diskussion dennoch etwas; die Umstände, die zur Kündigung seitens der Versicherung führen könnten, waren mir zB noch nicht bewusst.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Also der wichtigste Punkt ist meiner Ansicht nach bzgl. der RSV nicht genannt. Die sollte man wirklich nur in grossen Schäden nutzen. Für irgendwelche Kleinschäden würde ich die niemals anfassen.
Ich habe 3 Unternehmen und es wäre sicherlich mal möglich gewesen die RSV hinzuzuziehen. Wir haben 2 Mal Deckungszusage angefragt, aber das ganze dann anders geregelt.
Die Versicherer haben in diesem Bereich in den letzten Jahren ihr Portfolio deutlich bereinigt, d.h. schlechte Risikoen rausgeworfen. Da liegen mir sogar zahlen vor.
Also der Glaube, dass man die RSV alle paar Monate wegen irgendwelcher lapalien in Anspruch nehmen kann, sollte man sich schnell abgewöhnen.

Der Bereich hausrat ist überschaubar. Auf jeden fall Unterversicherungsverzicht vereinbaren .
Der Bereich BU ist genau das Gegenteil. Da kann man seitenweise schreiben.
Wenn man keine Ahnugn hat unbedingt Makler oder Honraraberater hinzuziehen. Das ist ein Grossrisiko und will gut versichet sein.
 
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Australia

Erfahrenes Mitglied
30.05.2017
380
1
Also der wichtigste Punkt ist meiner Ansicht nach bzgl. der RSV nicht genannt. Die sollte man wirklich nur in grossen Schäden nutzen. Für irgendwelche Kleinschäden würde ich die niemals anfassen.
Ich habe 3 Unternehmen und es wäre sicherlich mal möglich gewesen die RSV hinzuzuziehen. Wir haben 2 Mal Deckungszusage angefragt, aber das ganze dann anders geregelt.
Die Versicherer haben in diesem Bereich in den letzten Jahren ihr Portfolio deutlich bereinigt, d.h. schlechte Risikoen rausgeworfen. Da liegen mir sogar zahlen vor.
Also der Glaube, dass man die RSV alle paar Monate wegen irgendwelcher lapalien in Anspruch nehmen kann, sollte man sich schnell abgewöhnen.

Der Bereich hausrat ist überschaubar. Auf jeden fall Unterversicherungsverzicht vereinbaren .
Der Bereich BU ist genau das Gegenteil. Da kann man seitenweise schreiben.
Wenn man keine Ahnugn hat unbedingt Makler oder Honraraberater hinzuziehen. Das ist ein Grossrisiko und will gut versichet sein.

Ja, würde meine RSV auch nicht bei Lappalien kontaktieren; es sei denn für eine unverbindliche telefonische Beratung.
Zum Thema BU: Das würde ich gern tun. Aber wie finde ich "unbefangene" Makler oder Honorarberater? Wie gesagt war ich schon bei einem und der war eben eindeutig voreingenommen bzw. hatte nur sehr wenige Anbieter im Portfolio...
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Ja, würde meine RSV auch nicht bei Lappalien kontaktieren; es sei denn für eine unverbindliche telefonische Beratung.
Zum Thema BU: Das würde ich gern tun. Aber wie finde ich "unbefangene" Makler oder Honorarberater? Wie gesagt war ich schon bei einem und der war eben eindeutig voreingenommen bzw. hatte nur sehr wenige Anbieter im Portfolio...

In welchem Bereich bist du denn beruflich tätig?
Ich kann nur etwas für den Medizinbereich empfehlen.
 
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