"Für diesen fall bin ich nicht versichert"

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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
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Eine Bekannte arbeitet bei einem Handling Agenten; sie ist am CheckIn. Eine Arbeitsanweisung lautet sinngemaess: Fasse kein Gepaeckstueck an. und die Begruendung ist, dass sie ihren Ruecken dabei zu sehr belasten werde und deshalb Fehltage produzieren koennte.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
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Z´Sdugärd
Irgendwann mal fliegt der pilot nicht da er nicht versichert ist...welche versicherung oder verrenkung auch immer und es wird im kleingedruckten stehen, dass man in der Lage sein muss, das Flugzeuch sicher ohne fremde Hilfe fliegen zu kónnen.

Wird Zeit dass wie bei starvwars es kleine Raumschiffe gibt, dann gibts auch keinen Ärger mehr mit irgendwas was mit streikenden, kranken oder arbeitsunwilligem fliegenden Personal zu tun hat.

Nur so am Rande....ich wünsches wirklich KEINEN mal Ärger mit der BG zu bekommen! Die sind nämlich da äusserst Phantasievoll. Beispiel? Herr X geht mit seinen Kollegen zum Mittagessen in der Mittagspause. Weil Herr X ein Schwabe ist kauft er aber nicht beim Imbiss um die Ecke sein Mittagessen sondern bringt sich seine "Pauschenstulle" selber mit und nutzt den gemeinsamen Spatziergang mit den Kollegen. So nun fällt Herr X zusammen mit Herrn Y (der gegeseen hat beim Imbiss) hin und beide bremsen sich den Fuss. Jetzt ist Herr Y ja zum essen gegangen und somit über die BG versichert. Alles kein Thema. Herr X hatte aber sein Pausenbrot selbst mitgebracht, dank diesen Umstandes ist es eben NICHT versichert! Darum kann man ggf die Ausrede für bescheuert halten, aber wen nun gerade ein solche Fall bei der Sicherheitsunterweisung angesprochen wurde dann KANN das duchaus gerechtfertigt sein.
 
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AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
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Gestern bei Iberia standen wie so oft ein Purser beim Boarding in der C und hat den Gästen dort proaktiv geholfen das Gepäck zu verladen.
 
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buzzmeister

Aktives Mitglied
15.10.2013
120
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Berlin TXL
Nur so am Rande....ich wünsches wirklich KEINEN mal Ärger mit der BG zu bekommen! Die sind nämlich da äusserst Phantasievoll. Beispiel? Herr X geht mit seinen Kollegen zum Mittagessen in der Mittagspause. Weil Herr X ein Schwabe ist kauft er aber nicht beim Imbiss um die Ecke sein Mittagessen sondern bringt sich seine "Pauschenstulle" selber mit und nutzt den gemeinsamen Spatziergang mit den Kollegen. So nun fällt Herr X zusammen mit Herrn Y (der gegeseen hat beim Imbiss) hin und beide bremsen sich den Fuss. Jetzt ist Herr Y ja zum essen gegangen und somit über die BG versichert. Alles kein Thema. Herr X hatte aber sein Pausenbrot selbst mitgebracht, dank diesen Umstandes ist es eben NICHT versichert! Darum kann man ggf die Ausrede für bescheuert halten, aber wen nun gerade ein solche Fall bei der Sicherheitsunterweisung angesprochen wurde dann KANN das duchaus gerechtfertigt sein.

hm, das was ich über Arbeitsunfälle gehört habe, wären weder Herr X, aber auch nicht Herr Y als Arbeitsunfälle zu werten!!!
Imbiss um die Ecke ist zwar gleich wie Kantine, aber wenn ein Arbeitnehmer zum Essen in die Kantine geht und sich dort verletzt, ist es kein Arbeitsunfall!!!! Er war zum Essen privat unterwegs.... die Grenze scheint da der Eingang/die Tür zur Kantine.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.165
3.082
Z´Sdugärd
Jein. Es ist richtig das die Kantine NICHT versichert ist, der Weg dahin aber schon. Und so ist es beim Imbis aus. Der Weg dahin ist versichert, da man aber "nicht reingeht" ist der komplette Weg versichert. Wen eben mit der eigenen Stulle mit läufst bist du NICHT versichert. Somit ist X versichert und Y eben nicht.
 

buzzmeister

Aktives Mitglied
15.10.2013
120
0
Berlin TXL
"Für diesen fall bin ich nicht versichert"

hm, wenn der Imbiss 'um die Ecke' aber nicht auf dem Firmengelände ist, müsste der Weg von der Betriebsgrenze bis Imbiss aber eigentlich dem 'in' der Kantine gleichgestellt sein...
 

Frequent_Flyer

Erfahrenes Mitglied
10.03.2012
1.992
145
BER
hm, wenn der Imbiss 'um die Ecke' aber nicht auf dem Firmengelände ist, müsste der Weg von der Betriebsgrenze bis Imbiss aber eigentlich dem 'in' der Kantine gleichgestellt sein...

Ist doch das gleiche wie der Weg zur Arbeit. Dieser ist auch versichert, obwohl er sich (in den meisten Fällen) nicht auf dem Betriebsgelände befindet. ;)
 

SalesConsultant

Erfahrenes Mitglied
13.09.2015
357
11
Zum Glück widmet sich der Focus und einer seiner wertvollen Journalisten diesem wichtigen Thema.

Wie groß wäre das Geschrei (im Focus) wenn:

- der FAw den Koffer dem nächstbesten PAX in's Gesicht schlägt
- der Koffer mit dem Mac runterfällt und das Mac kaputt geht
- der FA sich selbst verletzt und von niemandem Leistungen erhält
 
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Impala_racer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2010
254
43
HAM
www.instagram.com
Das hat doch damit nichts zu tun.
Es hat doch bestimmt jeder schon mal erlebt, eine falsche Bewegung und es geht gar nichts mehr; irgendwas ver-/gezogen. Und so auch hier, wenn der/die FB einem Passagier hilft und es passiert dabei etwas, zahlt die BG nix. Ich finde die Regelung auch dämlich, aber leider ist dies hier in Deutschland so.

Ich habe mir letztens, als ich nach der Landung meinen kleinen Trolley aus dem Bin genommen habe, das Knie so blöd verdreht dass ich erstmal 3 Wochen kaum laufen konnte. Ich bin dabei mit dem Fuß an der Halterung im Boden hängen geblieben, an der die Sitze verschraubt sind. Nun folgt nach schleppendem Heilungsverlauf eine OP, die mich nochmals 4 Wochen außer Gefecht setzt. Es sind oft die kleinen unüberlegten Bewegungen, die einem zum Verhängnis werden.