ANZEIGE
Hallo,
leider bin ich bisher zu diesem Thema nicht fündig geworden.
Der allgemeine Rahmen für erlaubte und nicht erlaubte Gegenstände im Handgepäck ist bekannt und kann auf diversen Seiten nachgelesen werden. Dennoch gibt es immer wieder Formulierungen welche einen Ermessensspielraum zulassen. Dazu kommen noch Ausnahmen unter bestimmten Bedingungen.
Folgendes soll angenommen werden:
1) es gibt einen Gegenstand der unbedingt als/im Handgepäck transportiert werden soll (aus welchen Gründen auch immer).
2) Dieser Gegenstand wird nicht explizit als verbotener Gegenstand aufgeführt.
3) Flug innerhalb Deutschlands oder des Schengenraums
Der Fluggast möchte jetzt kurz bevor er die Reise antritt eine verbindliche Auskunft haben ob dieser Gegenstand im Handgepäck mitgeführt werden darf. Wichtig hierbei ist, dass diese Auskunft/Entscheidung dann auch sicheren Bestand bei der Fluggastkontrolle hat.
Ich denke der wesentlichste Umstand hierbei ist, dass die Luftsicherheit Aufgabe der Bundespolizei ist.
Daher stellt sich für mich die Frage ob eventuell an dieser Stelle im Voraus eine entsprechende Genehmigung / Entscheidung / ... eingeholt werden kann.
Kann jemand bezüglich eines solchen Vorgehens auskunft geben?
Gruß, Inveis
Anmerkung:
- Es handelt sich um keinen konkreten Fall, daher sollen andere Möglichkeiten (Gepäckaufgabe, gesonderter Versand, ...) bei dieser Betrachtung außen vor bleiben.
- Bitte verschieben falls woanders besser aufgehoben
leider bin ich bisher zu diesem Thema nicht fündig geworden.
Der allgemeine Rahmen für erlaubte und nicht erlaubte Gegenstände im Handgepäck ist bekannt und kann auf diversen Seiten nachgelesen werden. Dennoch gibt es immer wieder Formulierungen welche einen Ermessensspielraum zulassen. Dazu kommen noch Ausnahmen unter bestimmten Bedingungen.
Folgendes soll angenommen werden:
1) es gibt einen Gegenstand der unbedingt als/im Handgepäck transportiert werden soll (aus welchen Gründen auch immer).
2) Dieser Gegenstand wird nicht explizit als verbotener Gegenstand aufgeführt.
3) Flug innerhalb Deutschlands oder des Schengenraums
Der Fluggast möchte jetzt kurz bevor er die Reise antritt eine verbindliche Auskunft haben ob dieser Gegenstand im Handgepäck mitgeführt werden darf. Wichtig hierbei ist, dass diese Auskunft/Entscheidung dann auch sicheren Bestand bei der Fluggastkontrolle hat.
Ich denke der wesentlichste Umstand hierbei ist, dass die Luftsicherheit Aufgabe der Bundespolizei ist.
Daher stellt sich für mich die Frage ob eventuell an dieser Stelle im Voraus eine entsprechende Genehmigung / Entscheidung / ... eingeholt werden kann.
Kann jemand bezüglich eines solchen Vorgehens auskunft geben?
Gruß, Inveis
Anmerkung:
- Es handelt sich um keinen konkreten Fall, daher sollen andere Möglichkeiten (Gepäckaufgabe, gesonderter Versand, ...) bei dieser Betrachtung außen vor bleiben.
- Bitte verschieben falls woanders besser aufgehoben