Gründe für den Personalmangel?

ANZEIGE

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.099
6.000
ANZEIGE
"In Deutschen 28€ Spesen am Tag". Da frag ich mich immer welcher Komiker solche Anzeigen freischällt.
Die haben ernsthaft den Verpflegungsmehraufwand als Benefit des Jobs ausgeschrieben? Ich bin gerade echt fassungslos ob solcher Dreistigkeit. Und vor allem, was man meint, was für Leute man damit anspricht (und welche man abschreckt).
 

Fee44

Erfahrenes Mitglied
22.04.2022
773
967
Die haben ernsthaft den Verpflegungsmehraufwand als Benefit des Jobs ausgeschrieben? Ich bin gerade echt fassungslos ob solcher Dreistigkeit. Und vor allem, was man meint, was für Leute man damit anspricht (und welche man abschreckt).
Jemand, der in einem anderen Job schon mal Reisen unternehmen musste, weiß doch sowieos, was ihm zusteht und fällt darauf nicht rein.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.949
11.216
Das Problem gibt es schon seit Jahrzehnten. Viele KiTa‘s in D haben z.B. schon immer nur bis max 16 Uhr geöffnet, das kann nicht funktionieren.

So lange ist es noch kein Problem. Zum Problem wurde das erst mit zunehmender (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit der Mütter. Und diese Entwicklung ist eine neue. Längere Betreuungszeiten sind immer am nicht vorhandenen Personal gescheitert - zuerst war das Personal nicht da, weil gespart werden musste, und heute ist es nicht da, weil man niemanden findet.

16 Uhr kann funktionieren, wenn sich die Herren Väter auch engagieren. Ist dann halt für beide anstrengend, aber einen Tod muss man sterben. Länger als 16 Uhr ist für die Kinder auch nicht wirklich darstellbar, wenn sie auch noch ein bisschen Freizeit am Tag haben sollen und zu normalen Zeiten ins Bett sollen. Ein größeres Problem als die Uhrzeiten sind die ewig langen Ferien, die mit einem normalen Urlaubsanspruch nicht abdeckbar sind.

"Bei uns ganz entspannte 30 Tage Urlaub im Jahr" oder der Knaller: "In Deutschen 28€ Spesen am Tag". Da frag ich mich immer welcher Komiker solche Anzeigen freischällt. BZW lässt dann auch immer tief blicken wie das Unternehmen den aufgestellt ist.

Wieso? Das ist beides eine Nettigkeit über dem gesetzlichen Minimum. Kann man doch bekanntgeben. Es wird sich zeigen, ob sich ein Arbeitgeber findet, der noch mehr bietet.

Jemand, der in einem anderen Job schon mal Reisen unternehmen musste, weiß doch sowieos, was ihm zusteht und fällt darauf nicht rein.

:confused: Der Verpflegungsmehraufwand steht einem nicht zu, das ist ein Benefit.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.405
2.274
Corona-Land
"Nur mit 100% Zuschlag. Den Tag frei kann ich mir dann so einplanen wie ich das gerne hätte. Ebenso jetzt an Ostern."

Manchmal denke ich, hier im Forum hat noch nie jemand gearbeitet.

O.K. es gibt Ostermontag 100% Zuschlag , also 200% bezahlt.
Aber wer Zuhause bleibt bekommt 100% bezahlt.

In meiner/unser Firma wurden die Zuschläge vertraglich abgeschafft. Sind normale Arbeitstage.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.186
3.104
Z´Sdugärd
Wieso? Das ist beides eine Nettigkeit über dem gesetzlichen Minimum. Kann man doch bekanntgeben. Es wird sich zeigen, ob sich ein Arbeitgeber findet, der noch mehr bietet.
Das kannst du jetzt sehen wie du möchtest. Nur weil der Gesetzgeber eben weit von der Realität entfernt ist muss es ja noch lange nicht heissen das es in der Wirtschaft so ist. Wenn ich eine Überdurchschnittliche Bezahlung angeben und 10 Cent Über Minderstlohn bezahle, dann ist das zwar erstmal nicht unbedingt gelogen, in der Realität aber eben nicht wirklich "toll".

Wer im Jahre 2024 immer noch gesetzlichen Urlaub ausgibt, der macht halt was falsch und muss sich über schwindendes Personal nicht beklagen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

In meiner/unser Firma wurden die Zuschläge vertraglich abgeschafft. Sind normale Arbeitstage.
Das is ja in Ordnung, weiss man vorher und muss sich eben überlegen ob man da anfängt und diese Kröte schluckt weil vielleicht das Gesamtpaket gut ist. Wenn ich Überstunden nicht bezahlt bekomme, aber der Grundlohn stimmt ist das ja auch kein Thema. Der ganze Kuchen macht den Bock fett.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.949
11.216
Wer im Jahre 2024 immer noch gesetzlichen Urlaub ausgibt, der macht halt was falsch und muss sich über schwindendes Personal nicht beklagen.

30 Tage sind zehn Tage über Mindestanspruch und zwei Tage über deutschem Durchschnitt. Das ist nicht übermäßig knauserig. Letztlich wird es der Markt richten.

Kenne mich offen gestanden nur im öffentlichen Dienst aus. Da gibt es das Tagegeld und das ist kein Benefit. Da hat man i.d.R. Anspruch drauf.

Haja, im öffentlichen Dienst haben wir es halt kuschelig :LOL: Der Verpflegungsmehraufwand ist der Höchstbetrag, den der Arbeitgeber pauschal bezahlen darf, ohne dass ihn der Arbeitnehmer versteuern muss. Er könnte auch einfach nur die tatsächlich angefallenen Kosten gegen Nachweis übernehmen. Dann kann sich der Arbeitnehmer die Differenz zur Pauschale von der Steuer absetzen.

Es ist für alle Beteiligten einfacher, das pauschal zu machen - wie das halt mit Flatrates so ist ;)

Wenn ich Überstunden nicht bezahlt bekomme, aber der Grundlohn stimmt ist das ja auch kein Thema.

Das ginge halt für mich gar nicht. Da läuf man ja Gefahr, dass sich der Stundenlohn annähernd halbiert. Ggf. läuft man sogar in eine Mindestlohnproblematik rein.[/QUOTE][/QUOTE]
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.099
6.000
Jemand, der in einem anderen Job schon mal Reisen unternehmen musste, weiß doch sowieos, was ihm zusteht und fällt darauf nicht rein.
Das ist ja, was ich meine. Das ist wie mit dem kostenlosen Obstkorb. Wer das in die Anzeige schreibt fällt mir bei mir sofort durchs Raster. Wer mit Pseudo- und Minimalbenefits wirbt, hat sonst nichts zu bieten.

:confused: Der Verpflegungsmehraufwand steht einem nicht zu, das ist ein Benefit.
Ok du hast recht. Ich war dem Irrtum aufgesessen, dass es keinen Unterschied macht, ob der AG auszahlt oder man das nachträglich angibt. Tut es aber doch, wie ich eben nachgelesen habe.
Wäre noch die Frage: legt der AG die Differenz drauf oder bekommt er die volle Erstattung vom FA? Falls letzteres, muss man sich wirklich an den Kopf greifen ob so einer Steuergesetzgebung…
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.186
3.104
Z´Sdugärd
Das ginge halt für mich gar nicht. Da läuf man ja Gefahr, dass sich der Stundenlohn annähernd halbiert. Ggf. läuft man sogar in eine Mindestlohnproblematik rein.
Das muss natürlich jeder für sich abwägen. Aber lass das Minderstlohn Thema doch mal weg. Ich hatte vor Jahren auch mal so ne Änderung auf dem Tisch liegen. Nach dem Motto: 1000€ mehr im Monat und dafür jedliche Überstunden nicht bezahlt bekommen. Ich hab mich dann doch für die bezahlten Überstunden entschieden. Gerüchten zu folge haben die Kollegen die solche Angebote angenommen haben, deutlich nachgelassen in Sachen Überzeit. Ein Schelm wer böses bei denkt ;)

Aber wiegesagt, muss jeder für sich individuell entscheiden.
 
  • Like
Reaktionen: DFW_SEN

weltfahrer

Aktives Mitglied
07.09.2018
189
71
Ich möchte das Thema noch einmal rausholen. Ein Studienfreund ist vor wenigen Tagen bei der Sicherheitsüberprüfung durchgefallen wegen 20 Tagessätzen wegen Fahrerflucht (Parkrempler) im Jahr 2008. Sonst hat er ausser Punkten in Flensburg (zwischenzeitlich waren es mal 5) und einem weiteren größeren Unfall (ohne Fahrerflucht, Alkohol und Drogen) sich nichts zu Schulden kommen lassen. Zur Zeit der Überprüfung war sogar sein Punktekonto wieder leer. Im konkreten Fall ging es zwar um IT für die Bundeswehr, aber am Flughafen sind die Anforderungen an den Leumund ähnlich streng, selbst für einen Gepäckheini.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.107
1.588
Ich möchte das Thema noch einmal rausholen. Ein Studienfreund ist vor wenigen Tagen bei der Sicherheitsüberprüfung durchgefallen wegen 20 Tagessätzen wegen Fahrerflucht (Parkrempler) im Jahr 2008. Sonst hat er ausser Punkten in Flensburg (zwischenzeitlich waren es mal 5) und einem weiteren größeren Unfall (ohne Fahrerflucht, Alkohol und Drogen) sich nichts zu Schulden kommen lassen. Zur Zeit der Überprüfung war sogar sein Punktekonto wieder leer. Im konkreten Fall ging es zwar um IT für die Bundeswehr, aber am Flughafen sind die Anforderungen an den Leumund ähnlich streng, selbst für einen Gepäckheini.
Man muss bedenken, dass hier völlig verschiedene Verfahren angewandt werden, das Verfahren zur Prüfung der Zuverlässigkeit und deren Bewertungsmaßstäbe sind völlig unterschiedlich und weichen von denen einer Prüfung SÜG ab.

Auch scheint es extremst unwahrscheinlich, dass die Sicherheitsprüchung wegen dieser Geldstrafe gescheitert ist, zumal wenn diese schon entsprechend lange zurück und damit schon lange aus den Registern getilgt wurde, sollte aber bei der Anhörung, welche ja stattgefunden haben, aber wirklich alles auf die Geldstrafe reduziert worden sein, dann wäre diese Entscheidung durchaus mit guten Aussichten auf Erfolg im ordentlichen Rechtsweg angreifbar.

Von daher hat der Studienfreund entweder etwas nicht erzählt, oder die Gründe Ablehnung sind gar nicht direkt in seiner Person begründet, was allerdings auch überprüfbar wäre, das ist kein Tip von mir ins blaue hinein, denn ich durfte 2014 selbst ein Verfahren nach §9 SÜG durchlaufen daher sind mir die Vorgänge durchaus geläufig und fundamentale Änderungen haben die letzten Jahre dort nicht statt gefunden.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.920
7.446
irdisch
Eine Sicherheitsüberprüfung bei der Bundeswehr ist eine ganz andere Prüfung als beim Vorfeld. Die gibt es bei der Bundeswehr bei Bedarf aber auch noch mal in höheren Stufen und noch viel strenger und aufwändiger.
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.110
3.499
DTM
Das Thema „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ ist ohnehin ein Thema für sich. Im Luftfahrtbereich haben einige Freunde ihre Fluglizenz in ein anderes EASA-Land verlegt (z.B. Austrocontrol, Österreich) und müssen somit nicht mehr alle paar Jahre eine Zuverlässigkeitsüberprüfung über sich ergehen lassen (+ diese, wenn nicht bei einem Luftfahrtbetrieb angestellt, selbst bezahlen).
Deutschland spielt in dieser Hinsicht mal wieder den Oberlehrmeister und hat manchen Personen wegen Lappalien die Zuverlässigkeit entzogen. Einige Klagen sind sicher noch anhängig.
Deutschland weiß es wie so oft immer besser, als der Rest der Welt 🙈😄
Ein anderes Beispiel sind die ICAO Language Proficiency Checks. Da gibt es Personen in der Welt, die können einem nicht die Uhrzeit auf Englisch durchgeben, wenn man sie danach fragt. Aber sie fliegen mit einem „Level 6“ (Muttersprachler, Englisch) in ihrer Lizenz durch die Gegend, da sie die Prüfung an der richtigen Stelle abgelegt haben.
 

drusnt

Erfahrenes Mitglied
02.12.2013
895
1.366
Ich möchte das Thema noch einmal rausholen. Ein Studienfreund ist vor wenigen Tagen bei der Sicherheitsüberprüfung durchgefallen wegen 20 Tagessätzen wegen Fahrerflucht (Parkrempler) im Jahr 2008. Sonst hat er ausser Punkten in Flensburg (zwischenzeitlich waren es mal 5) und einem weiteren größeren Unfall (ohne Fahrerflucht, Alkohol und Drogen) sich nichts zu Schulden kommen lassen. Zur Zeit der Überprüfung war sogar sein Punktekonto wieder leer. Im konkreten Fall ging es zwar um IT für die Bundeswehr, aber am Flughafen sind die Anforderungen an den Leumund ähnlich streng, selbst für einen Gepäckheini.
@alinakl hat ja schon wichtige Punkte genannt. Ich durfte diese Überprüfung schon mehrfach unter Schirmherrschaft verschiedener Ministerien durchlaufen und hier passt irgendwas nicht, bzw. es fehlen Informationen. Einerseits wird die Sicherheitsüberprüfung bei der Bundeswehr vom MAD durchgeführt, die trotz ähnlichem Fragebogen mitunter völlig andere Maßstäbe/Schwerpunkte ansetzen als andere Behörden. Andererseits spielt auch ganz klar die Stufe der Überprüfung mit rein. Eine popelige einfache Überprüfung würde daran sicherlich nicht scheitern. Bei einer erweiterten mit Sicherheitsermittlungen kann es evtl. schon anders aussehen. Wobei ich auch hier einige Fälle persönlich kenne, die trotz Vorstrafen positiv beschieden wurden. Das sind aber immer hochgradig individuelle Entscheidungen.

Daher kann ich diesen Satz IT Bundeswehr = Gepäckheini in dieser Pauschalität in vielen Punkten überhaupt nicht bestätigen.
 
  • Like
Reaktionen: marcus67

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.407
3.554
49
MUC
www.oliver2002.com
Im konkreten Fall ging es zwar um IT für die Bundeswehr, aber am Flughafen sind die Anforderungen an den Leumund ähnlich streng, selbst für einen Gepäckheini.

Nö, der 'Gepäckheini' muss nur ein Führungzeugnis vorlegen und wird dann nach §7 LuftSiG auf folgendes überprüft:


(1a) Die Luftsicherheitsbehörde bewertet die Zuverlässigkeit der betroffenen Person auf Grund einer Gesamtwürdigung des Einzelfalles. In der Regel fehlt es an der erforderlichen Zuverlässigkeit,
1. wenn die betroffene Person wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,
2.wenn die betroffene Person wegen eines Verbrechens oder wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
3. wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die betroffene Person Bestrebungen nach § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes verfolgt oder unterstützt oder in den letzten zehn Jahren verfolgt oder unterstützt hat.
Bei sonstigen Verurteilungen oder beim Vorliegen sonstiger Erkenntnisse ist im Wege der Gesamtwürdigung nach Satz 1 zu prüfen, ob sich daraus im Hinblick auf die Sicherheit des Luftverkehrs Zweifel an der Zuverlässigkeit der betroffenen Person ergeben. Als sonstige Erkenntnisse kommen insbesondere in Betracht: 1.
laufende oder eingestellte Ermittlungs- oder Strafverfahren,
2.Sachverhalte, aus denen sich eine Erpressbarkeit durch Dritte ergibt,
3.Sachverhalte, aus denen sich Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ergeben,
4.Alkohol-, Rauschmittel- oder Medikamentenabhängigkeit oder regelmäßiger Missbrauch dieser Substanzen,
5.Angabe von unterschiedlichen beziehungsweise falschen Identitäten bei behördlichen Vorgängen.

Bei weitem nicht so streng wie für eine Stelle in der IT bei der Bundeswehr :doh:
 
  • Like
Reaktionen: DFW_SEN und marcus67

weltfahrer

Aktives Mitglied
07.09.2018
189
71
Man muss bedenken, dass hier völlig verschiedene Verfahren angewandt werden, das Verfahren zur Prüfung der Zuverlässigkeit und deren Bewertungsmaßstäbe sind völlig unterschiedlich und weichen von denen einer Prüfung SÜG ab.

Auch scheint es extremst unwahrscheinlich, dass die Sicherheitsprüchung wegen dieser Geldstrafe gescheitert ist, zumal wenn diese schon entsprechend lange zurück und damit schon lange aus den Registern getilgt wurde, sollte aber bei der Anhörung, welche ja stattgefunden haben, aber wirklich alles auf die Geldstrafe reduziert worden sein, dann wäre diese Entscheidung durchaus mit guten Aussichten auf Erfolg im ordentlichen Rechtsweg angreifbar.
Also es war eine Ü1, also die schwächste Stufe. Er ist auch weder Soldat noch Zivilabgestellter, sondern arbeitet bei einem privaten IT-Unternehmen, das auch Rüstungsaufträge hat.

Im BZR war die Strafe tatsächlich nicht mehr, aber noch im POLAS und NADIS. Bei dem Unfall wurde ein Verfahren wegen fahrlässiger KV eingeleitet, das aber schon nach wenigen Tagen wieder eingestellt wurde. In solchen Fällen erhält man keine Benachrichtigung.
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.004
2.024
HAM, LBC
30 Tage sind zehn Tage über Mindestanspruch und zwei Tage über deutschem Durchschnitt. Das ist nicht übermäßig knauserig. Letztlich wird es der Markt richten.
Zustimmung! Aber gleich auch ein wenig Korinthenkackerei: Der Mindestanspruch für Urlaub in Deutschland beträgt vier Wochen – das können 4, 8 oder zum Beispiel auch 24 Tage sein – je nach vertraglich vereinbarter wöchentlicher Arbeitszeit...
 

fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
1.496
211
Zustimmung! Aber gleich auch ein wenig Korinthenkackerei: Der Mindestanspruch für Urlaub in Deutschland beträgt vier Wochen – das können 4, 8 oder zum Beispiel auch 24 Tage sein – je nach vertraglich vereinbarter wöchentlicher Arbeitszeit...
Korinthenkackererei 2: ---je nach (vertraglich vereinbarten) regelmäßigen wöchentlichen arbeitstagen
 
  • Like
Reaktionen: deecee

weltfahrer

Aktives Mitglied
07.09.2018
189
71
Das kann ja nicht sein wenn er 20 Tagessätze leisten musste oder nicht?
Doch. Er hatte zwei Unfälle. 2008 einem Parkrempler mit Fahrerflucht. Dafür gab's die 20 Tagessätze. 2018 einen Vorfahrtsunfall mit "Personenschaden". Das Verfahren verlief im Sande und er hat nichts davon mitbekommen. Es ist fraglich, ob der Unfallgegner überhaupt beim Arzt war, denn es ging keinerlei Arztrechnung bei der Versicherung ein. Als Strafe ür den zweiten Unfall gab's nur die 120 EUR und einen Punkt.
 
  • Like
Reaktionen: NeaeraMS

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.698
2.506
Wer ein Problem hat alle 5 Jahre eine ZÜP fuer ihre Fluglizenz machen, dann liegt es vermutlich nicht an den 60-70 Euro (je nach Bundesland), sondern daran dass sie sie vielleicht nicht bestehen. Haben Deine Bekannten vielleicht zwischenzeitlich ein paar linke Zecken zusammengeschlagen oder sind anderweitig straffällig geworden?

Ich finde es einfach nur nervig, das ist alles. Mit einer Berufspilotenlizenz ohne festen Arbeitgeber ist es auch noch sehr mühsam, da sie diesen Fall im Ablauf nicht vorgesehen haben. Je nach Bundesland dauert es auch noch ein paar Wochen. Hier in Bayern geht es mit rd. 3-5 Tagen sogar noch rel. schnell. Dazu kommt, dass es am Ende, vor allem für Piloten, nichts bringt. Jeder aus dem Ausland fliegt in DE natürlich ohne ZÜP. Wer wirklich böses im Schilde führt, wird sich davon nicht durch die fehlende ZÜP abschrecken lassen.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.503
8.971
IAH & HAM
Ich finde es einfach nur nervig, das ist alles. Mit einer Berufspilotenlizenz ohne festen Arbeitgeber ist es auch noch sehr mühsam, da sie diesen Fall im Ablauf nicht vorgesehen haben. Je nach Bundesland dauert es auch noch ein paar Wochen. Hier in Bayern geht es mit rd. 3-5 Tagen sogar noch rel. schnell. Dazu kommt, dass es am Ende, vor allem für Piloten, nichts bringt. Jeder aus dem Ausland fliegt in DE natürlich ohne ZÜP. Wer wirklich böses im Schilde führt, wird sich davon nicht durch die fehlende ZÜP abschrecken lassen.
Ja aber es gibt wirklich Schlimmeres….. ich finde es such nervig mit meinem Auto in Deutschland alle 2 Jahre zur HU zu muessen und gleichzeitig fahren auf unseren Strassen Schrottkarren aus dem Ausland herum….