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Händler besteht auf Abbuchung in EUR anstatt in lokaler Währung - wie reagieren?

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derhajo

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
1.187
31
SHE
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Es war jedenfalls vor einiger Zeit so, dass Amex DCC nicht erlaubt hat.

Habe ich auch so in Erinnerung.

Nehmen eigentlich alle Amex wie die Gold 2% Gebühr bei Fremdwährungseinsatz? Ist ja auch nicht gerade wenig.

Lustig ist auch, dass Amex bei anderen Währungen als Dollar zuerst in Dollar und anschließend in Euro umrechnet. Wie sind denn da die Wechselkurse im Vergleich zu Mastercard/ Visa. Hat sich das schonmal jemand angeschaut?
 

little endian

Erfahrenes Mitglied
18.01.2016
609
237
Dynamic Currency Cheating

Also ich bin ganz beim TE. Das ist ein eher psychologisches Problem. Auch ich gebe x-mal lieber freiwillig Trinkgeld als mich einmal für völlig bescheuert verkaufen zu lassen ("you save the international transaction fee, sir" / "wiiii khhhaaanttt tscheeennsch iiiittt, nooo possiiiblll").

Vor einiger Zeit hatte ich zwei ähnliche Fälle am Flughafen in Peking. Einmal mit Auswahl zum Ankreuzen analog zu Hong Kong (dort hat es sogar funktioniert*), wo dennoch dreist in EUR abgerechnet worden war und einmal fertig als EUR-Betrag bereits auf dem Beleg mit der dreisten Lüge vorgedruckt versehen, man hätte die Wahl gehabt und erkenne an, dass man auf die (in diesem Fall) Umrechnung durch MasterCard ausdrücklich verzichte. Im zweiten Fall habe ich dann behelfsweise "I chose RMB" handschriftlich auf dem Händlerbeleg vermerkt, um mir eine Rückbuchung offen zu halten.

Wobei das mit dem Händlerbeleg ein Grundsatzproblem aufwirft, da man dort Vermerktes ja prinzipbedingt nicht mehr als Nachweis bei der kartenausgebenden Bank einreichen kann. Noch besser wäre es vermutlich, in solch einer Situation ein Beweisphoto vom Händlerbeleg zu machen.

Beide Rechnungen beliefen sich auf insgesamt weniger als 20 EUR. Dennoch habe ich aus Prinzip in beiden Fällen eine Kreditkartenrückbuchung mit Einverständnis zur Neubuchung in lokaler Währung angeleiert (Advanzia), der auch problemlos stattgegeben wurde. Das (mäßige) Essen und der gnädig servierte Cappuchino gingen am Ende aber ob des Aufwands erwartungsgemäß auf's Haus, was mir auch recht sein soll.

Ergo: die Armleuchter versuchen es. Macht das Spiel nicht mit und reklamiert, bis ihnen der DCC-Stapel an Quittungen um die Ohren fliegt.

* ich war wirklich überrascht, aber in Hong Kong läuft es oftmals wirklich so, dass man auf dem Beleg nachträglich ankreuzt, ob man nun den EUR- oder den HKK-Betrag haben möchte. Interessanterweise ist technisch die Online-Vorautorisierung zu diesem Zeitpunkt ja bereits gelaufen und wird nach Rückfrage bei der kartenausgebenden Bank wohl immer in EUR durchgeführt, was mich zunächst beunruhigte. Am Ende wurde jedoch in allen Fällen in HKK gebucht. Anscheinend setzt sich da also doch nochmal jemand hin und reicht die kundenseitig gewünschte Währung ein.
 

penamba

Erfahrenes Mitglied
26.11.2015
788
81
Im zweiten Fall habe ich dann behelfsweise "I chose RMB" handschriftlich auf dem Händlerbeleg vermerkt, um mir eine Rückbuchung offen zu halten.

Wobei das mit dem Händlerbeleg ein Grundsatzproblem aufwirft, da man dort Vermerktes ja prinzipbedingt nicht mehr als Nachweis bei der kartenausgebenden Bank einreichen kann. Noch besser wäre es vermutlich, in solch einer Situation ein Beweisphoto vom Händlerbeleg zu machen.

Muss der Händler nicht an irgendeinem Punkt des Chargebacks den Händlerbeleg oder eine Kopie einreichen, falls mit Unterschrift autorisiert wurde? Spätestens da würde ja dieser Vermerk auffallen. Oder wird der Beleg nur bei einer vermuteten betrügerischen Transaktion (Karte gestohlen etc.) überprüft?

Beide Rechnungen beliefen sich auf insgesamt weniger als 20 EUR. Dennoch habe ich aus Prinzip in beiden Fällen eine Kreditkartenrückbuchung mit Einverständnis zur Neubuchung in lokaler Währung angeleiert (Advanzia), der auch problemlos stattgegeben wurde. Das (mäßige) Essen und der gnädig servierte Cappuchino gingen am Ende aber ob des Aufwands erwartungsgemäß auf's Haus, was mir auch recht sein soll.

Ergo: die Armleuchter versuchen es. Macht das Spiel nicht mit und reklamiert, bis ihnen der DCC-Stapel an Quittungen um die Ohren fliegt.

Die Frage ist aber: Auf welches Haus? Gerade bei kleineren Beträgen kommt es wohl durchaus vor, dass der Issuer aus Kulanz dafür einsteht. Dann gäbe es keinen Lerneffekt für den Händler, und man riskiert noch dazu Probleme mit der eigenen Bank... (Wobei ich bei einem Issuer, der mir deswegen Ärger macht, auch nicht bleiben würde.)
 

bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
133
BSL
Gestern bei Sixt in Deutschland ein Auto gemietet und mit einer CH CC Karte bezahlt. Es wurde auf Abrechnung in CHF bestanden sonst würde das System die Buchung stornieren. Kleiner Betrag und keine Lust gehabt zum diskutieren.
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.560
1.880
Gestern bei Sixt in Deutschland ein Auto gemietet und mit einer CH CC Karte bezahlt. Es wurde auf Abrechnung in CHF bestanden sonst würde das System die Buchung stornieren. Kleiner Betrag und keine Lust gehabt zum diskutieren.

Genau das solltest du VISA / MC melden. Wirklich sauebr war das Verhalten von SIXT nicht.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.760
423
Gestern bei Sixt in Deutschland ein Auto gemietet und mit einer CH CC Karte bezahlt. Es wurde auf Abrechnung in CHF bestanden sonst würde das System die Buchung stornieren. Kleiner Betrag und keine Lust gehabt zum diskutieren.
Auf dem Beleg oder im Mietvertrag muss ja dieser oder ein ähnlicher Text stehen:

I accept that I have been offered a choice of currencies for payment and that this choice is final. I accept the conversion rate and the final amount in transaction currency.
Diesen Text durchstreichen, ein Bild machen und die Buchung bei Deinem Kreditkartenanbieter reklamieren.

Als Ryanair das DCC noch ziemlich versteckt hatte, habe ich bei meiner Bank eine DCC-Zahlung reklamiert. Nach sechs Wochen hat sie den kompletten Ticketpreis auf das Kreditkartenkonto zurückgebucht, weil Ryanair die Reklamation nicht widersprochen hat, bzw. nicht widersprechen konnte. Danach habe ich dann aber trotzdem besser aufgepasst und das DCC immer abgewählt.
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.560
1.880
Als Ryanair das DCC noch ziemlich versteckt hatte, habe ich bei meiner Bank eine DCC-Zahlung reklamiert. Nach sechs Wochen hat sie den kompletten Ticketpreis auf das Kreditkartenkonto zurückgebucht, weil Ryanair die Reklamation nicht widersprochen hat, bzw. nicht widersprechen konnte. Danach habe ich dann aber trotzdem besser aufgepasst und das DCC immer abgewählt.

Hat Ryanair dann anderweitig versucht, das Geld einzutreiben?
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.760
423
Nein. Und am Flughafen Schönefeld bin ich auch nicht stehen geblieben.
 

little endian

Erfahrenes Mitglied
18.01.2016
609
237
Muss der Händler nicht an irgendeinem Punkt des Chargebacks den Händlerbeleg oder eine Kopie einreichen, falls mit Unterschrift autorisiert wurde? Spätestens da würde ja dieser Vermerk auffallen. Oder wird der Beleg nur bei einer vermuteten betrügerischen Transaktion (Karte gestohlen etc.) überprüft?


Ja, davon gehe ich aus und deswegen ist ein Vermerk auf dem Händlerbeleg mit Sicherheit besser als gar nichts. Das ungute Gefühl in solchen Situationen entsteht dadurch, dass etwa beim Reklamationsformular der Advanzia dick und fett dabeisteht, dass Belege umbedingt eingereicht werden müssten, man aber letztlich nichts konkretes in der Hand hat und nur versichern kann "ich wollte aber gar keine Euro". Meiner Meinung nach ein Fehler im System, denn beispielsweise gibt es die Kästchen zum Ankreuzen der gewünschten Währung je nach Terminal ja auch auf dem Kundenbeleg - wo er herzlich wenig bringt. Da wäre ein altmodischer Durchschlag mit "gegenzeichnendem" Händler fast noch besser.


Diesen Text durchstreichen, ein Bild machen und die Buchung bei Deinem Kreditkartenanbieter reklamieren.


Das habe ich damals in Hong Kong so gemacht, als ich noch nicht sicher war, ob da im Nachgang wirklich jemand anhand meines Kreuzchens buchen würde. Da ging ein Aufschrei durch die gesamte Abteilung und es wurden hektisch Kollegen befragt, ob der Beleg so noch Gültigkeit habe. Am Ende war's dann okay (und keine Reklamation notwendig), aber es ist jedesmal eine blöde Situation.


Die Frage ist aber: Auf welches Haus? Gerade bei kleineren Beträgen kommt es wohl durchaus vor, dass der Issuer aus Kulanz dafür einsteht. Dann gäbe es keinen Lerneffekt für den Händler, und man riskiert noch dazu Probleme mit der eigenen Bank... (Wobei ich bei einem Issuer, der mir deswegen Ärger macht, auch nicht bleiben würde.)


Sehr guter Punkt, das ist auch meine Befürchtung - gerade bei kleinen Beträgen kann auch ich mir nicht vorstellen, dass das bis zum Terminal in Starbucks xy in Hong Kong oder sonstwo verfolgt wird. Die Gefahr des ausbleibenden Lerneffekts besteht somit, wobei ich meine, dass bei zu häufigen Chargebacks irgendwann der Aquirer dem Händler auf die Pfoten klopft. Selbst wenn es an der Händlerbank enden sollte, entsteht bei ausreichend häufig und konsequent durchgezogenen Beanstandungen ein gewisser Druck, und nur durch diesen lässt sich dieser Nepp langfristig zurückdrängen.


Ärgerlich ist ja auch das vor Ort oftmals miserabel bis gar nicht geschulte Personal. Als ich (wohlwissend) in diesem Café in Peking im Vorfeld nach der abgerechneten Währung und etwaigem DCC fragte, schlug mir eine herbe Mischung aus Unwissen und grenzenlosem Desinteresse entgegen. Oft kann man ja schon froh sein, wenn die Angestellten überhaupt wissen, wie die Kreditkarte zu benutzen ist.


Aber das ist eben auch ein Grundsatzproblem: so lange die breite Masse noch nicht mal weiß, wieviel sie für ihre Abhebung zahlt und lediglich eine handvoll "Freaks" hier die letzte Nachkommastelle eines zugrundegelegten Wechselkurses prüft, wird sich da leider nicht viel ändern.
 

Coconut

Aktives Mitglied
04.07.2015
204
0
Auf dem Beleg oder im Mietvertrag muss ja dieser oder ein ähnlicher Text stehen:

....

Diesen Text durchstreichen, ein Bild machen und die Buchung bei Deinem Kreditkartenanbieter reklamieren.

Und das bringt die genau was ?
Du lehnst also indirekt den Vertragsschluss ab bzw. es kommt kein Vertrag zu Stande, da du mit den
Vertragsmodalitäten nicht einverstanden bist ?
Beharrst aber dann darauf die Ware mitzunehmen ?



Och ich glaube damit könnte man Gerichte laaaaaange beschäftigen :eek:
 

pumuckel

Erfahrenes Mitglied
22.08.2010
2.112
662
Gestern bei Sixt in Deutschland ein Auto gemietet und mit einer CH CC Karte bezahlt. Es wurde auf Abrechnung in CHF bestanden sonst würde das System die Buchung stornieren. Kleiner Betrag und keine Lust gehabt zum diskutieren.


Könnte es sein, dass du das Auto aus der Schweiz reserviert hast, und bei der Reservation ein Betrag in CHF angezeigt wurde? Dann könnte ich es noch irgendwie verstehen, dass dann auch genau dieser Betrag abgebucht wird.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.594
1.228
Hatte ich bei Sixt noch nirgends, ausser Prepaid.
Bei Sixt-Problemen dann einfach an den Kundenservice schreiben und das korrigieren lassen. Sollte nicht mehr als ein paar Minuten dauern.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
10
In the heart of leafy Surrey
Und das bringt die genau was ?
Du lehnst also indirekt den Vertragsschluss ab bzw. es kommt kein Vertrag zu Stande, da du mit den
Vertragsmodalitäten nicht einverstanden bist ?
Beharrst aber dann darauf die Ware mitzunehmen ?



Och ich glaube damit könnte man Gerichte laaaaaange beschäftigen :eek:

Ich sag nur Trennungs- und Kausalprinzip (bzw. Abstraktionsprinzip)...
Dass man sich mit einem Händler einig wird, etwa eine Flasche Bier für 1 Euro zu kaufen, ist das Eine. Der Vorgang der Bezahlung ist juristisch schon gewissermaßen getrennt davon. Demnach werden im einfachsten Fall bei einer passenden Barzahlung schon drei Verträge abgeschlossen (Kaufvertrag - 1 Flasche Bier für 1 Euro; Übereignung der Flasche Bier; Übereignung einer 1-Euro-Münze).

Es gibt nun mal eine Pflicht des Händlers zur Information über den anwendbaren Wechselkurs und ohne Zustimmung ist das, vor allem bei einigen Hotels leider immer noch sehr beliebte, "Back office DCC" nicht erlaubt. Das ergibt sich aus Art. 49 der Zahlungsdiensterichtlinie 2007/64/EG und den nationalen Umsetzungsgesetzen. Vertragsfreiheit ist schön und gut. Man kann aber nicht einfach so per AGB (gern dann ohne Angabe des Kurses) oder mit Sätzen wie "das macht die Maschine" oder "Anweisung von oben" dem Verbraucher eine Zustimmung aufdrängen, so dass er in bestimmten Fällen sogar doppelt Auslandseinsatzgebühren (nämlich die seiner eigenen Bank UND die DCC-Kommission) zahlt.

Außerdem ist eine Einwilligung zu DCC, die irgendwo versteckt als AGB im Mietvertrag untergebracht ist, im Zweifel ohnehin nicht wirksam. Da wird in Deutschland vermutlich § 305c BGB greifen (den es in anderen Ländern aber so nicht gibt... hier wäre allenfalls das allgemeine Transparenzgebot des Art. 5 S. 1 RL 93/13/EWG heranziehbar).

Nicht zu vergessen all die Rules der Zahlungssysteme, die auch eine echte Wahlmöglichkeit verlangen. Über das Thema "Einordnung des Kartenakzeptanzvertrages als Vertrag zugunsten Dritter" haben wir ja auch schon gesprochen. Da DCC ja einen Auslandsbezug hat, könnte man hier bei Gelegenheit mal das Thema "Relativität der Schuldverhältnisse (privity of contract) im internationalen Vergleich" aufdröseln, mein Fachgebiet ist das aber nicht ;)

Im Alltag ist die beste Lösung, wie gesagt, ausdrücklich unter Vorbehalt zu zahlen.
Das mag für die Rechtswissenschaftler unter uns eine unbefriedigende Lösung sein. Aber ich verlasse halt nicht die Gaststätte, ohne zu zahlen, wenn man Besucher in einem Land wie z.B. Ungarn oder Tschechien ist, dessen Sprache man vielleicht nur rudimentär beherrscht.
Aber die Wechselkurs-Geschichten sind ein fettes Geschäft. Laut der Nationwide Building Society zahlten Briten im Ausland allein im Monat Juli 2005 aufgrund von DCC rund 5 Mio. GBP (damals waren das etwa 7,25 Mio. EUR) zu viel. Wenn das nicht im Säckel einiger Banken landete, sondern eher in die reale Wirtschaft im Zielort, dann haben (fast) alle mehr davon.

Ich gebe für guten Service gerne Trinkgeld und natürlich auch mehr als 10%. (Und selbst ich überzeugter Kartenzahler lass manchmal eine etwaige "Service charge" von der Rechnung runternehmen und gebe dem Kellner dann den Gegenwert in bar, aber das ist jetzt off topic.)
Aber wenn man das Gefühl hat, beschissen zu werden... Mhh.
 

little endian

Erfahrenes Mitglied
18.01.2016
609
237
Da sich DCC ja leider prinzipbedingt nicht immer und überall verhindern lässt, habe ich mir fest vorgenommen, sämtliche in EUR belasteten Fremdwährungsumsätze konsequent bei der kartenausgebenden Bank zu reklamieren.

Ob der guten Konditionen stellt sich mir hier die Frage, inwieweit das bei Kartenausgebern wie Revolut und Number26 in der Praxis stressfrei funktioniert.

Den Anspruch hat man natürlich, da der Händler in diesen Fällen ja zweifelsfrei die Regularien verletzt, aber bei Prepaid-Karten muss man strittigen Beträgen eben im Zweifelsfall hinterherlaufen.

Schmankerl aus dem Alltag: heute hat mir ein Geldautomat der Volksbank ob nativer Währung der Revolut-MasterCard in GBP auch DCC vorgeschlagen - mit nur 3% Kursaufschlag. Immerhin ohne Surcharging. Ersteres lässt sich ja mit ein wenig Aufmerksamkeit immerhin noch zuverlässig umgehen.
 
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Reaktionen: MaxBerlin

bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
133
BSL
Könnte es sein, dass du das Auto aus der Schweiz reserviert hast, und bei der Reservation ein Betrag in CHF angezeigt wurde? Dann könnte ich es noch irgendwie verstehen, dass dann auch genau dieser Betrag abgebucht wird.

Besten Dank für eure Hinweise. Ich habe tatsächlich aus der CH reserviert. Ich wohne in der Schweiz und es wird auch immer ein CH Betrag bei der Buchung angezeigt.

War auch Prepaid!
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
10
In the heart of leafy Surrey
Schmankerl aus dem Alltag: heute hat mir ein Geldautomat der Volksbank ob nativer Währung der Revolut-MasterCard in GBP auch DCC vorgeschlagen - mit nur 3% Kursaufschlag. Immerhin ohne Surcharging. Ersteres lässt sich ja mit ein wenig Aufmerksamkeit immerhin noch zuverlässig umgehen.
Darf ich fragen, welche Voba das war?

Ja, wobei man auf diese Kursen nicht viel geben sollte. Otto Normalverbraucher versteht oft nicht, dass bei "No commission" selbige bereits in den Kurs eingerechnet ist.
 

little endian

Erfahrenes Mitglied
18.01.2016
609
237
Ein einzelner Geldautomat direkt beim Zugang zur U-Bahn am Rotkreuzplatz in München, um genau zu sein. :)

@no commision: ich frage mich, ob das juristisch betrachtet nicht eine dreiste Lüge ist. Denn wie ist eine etwaige Kommision definiert? Ob ich diese direkt nehme oder stattdessen Fremdwährung entsprechend teurer verkaufe, ist doch exakt das gleiche.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
10
In the heart of leafy Surrey
Manch ein Verbraucher unterliegt dann wohl der Fehlvorstellung, es müsse irgendein "offizieller" Kurs sein… ob nun der von Google, der EZB, Visa, MasterCard oder was auch immer. Da haben wir schon das erste Problem, so einen absolut "offiziellen" Kurs gibt es nicht.
Und wer bei einem Burger King in Deutschland mit US-Dollar zahlt (manche haben das eine Zeitlang angeboten), weiß natürlich auch, dass das keine mid market rate sein wird.

Dieses "No commission", "garantierter Wechselkurs" usw. beim Geldabheben ist meiner Ansicht nach sehr unschön, aber gerade noch nicht rechtswidrig. Es hilft eigentlich nur Verbraucheraufklärung.
 

Muck

Erfahrenes Mitglied
18.02.2011
1.092
0
FRA
Wie ist das eigentlich bei Karten mit PIN Eingabe? Da bekomme ich den Händlerbeleg gar nicht mehr vor das Gesicht. Oder wird im EU-Ausland generell eine Unterschrift verlangt?
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Oder wird im EU-Ausland generell eine Unterschrift verlangt?

Hängt von Karte und Terminal ab.

Wie ist das eigentlich bei Karten mit PIN Eingabe? Da bekomme ich den Händlerbeleg gar nicht mehr vor das Gesicht.
DCC wird dann meist direkt am Terminal angeboten und die Bestätigung erfolgt dann auch direkt da, ohne Unterschrift auf dem Händlerbeleg o.ä.
 
Zuletzt bearbeitet:

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.560
1.880
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Ich sehe das auch eher als Notlösung, wenn sich die Bedienung bei der Frage nach Landeswährung auf einmal des Englischen nicht mächtig stellt :)