Höhe der Bearbeitungsgebühr bei Strafzetteln von Mietwagenfirmen

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frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.477
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Hallo zusammen,
Wie soll ich vorgehen, wenn das Kreditkarten Unternehmen (hier Spardabank Hessen) die Reklamation verweigert und auf das Mastercard Formular verweist, in dem auf die Berechtigung zur Nachbelastung durch Hotels und Vermieter hingewiesen wird?
Zudem wollen Sie einen schriftlichen Nachweis über den erfolglosen Klärungsversuch mit Avis.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
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Hallo zusammen,
Wie soll ich vorgehen, wenn das Kreditkarten Unternehmen (hier Spardabank Hessen) die Reklamation verweigert und auf das Mastercard Formular verweist, in dem auf die Berechtigung zur Nachbelastung durch Hotels und Vermieter hingewiesen wird?
Zudem wollen Sie einen schriftlichen Nachweis über den erfolglosen Klärungsversuch mit Avis.

Beauftrage feb oder Flying Lawyer damit. Beide Anwälte sind ja felsenfest der Meinung, dass a) Avis die Gebühr nicht zusteht und b) die Kreditkatenausgebende Bank selbstverständlich die Rückbuchung der ungerechtfertigten Belastung durchführen muss.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.092
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Für mich stellt sich nun die Frage, wie kann ich überhaupt überprüfen, ob die nachträgliche Gebühr wirklich die Datenweitergabe ist und wenn ja ob ich wirklich der Verursacher des Verkehrsverstoßes bin, wenn ich keine Informationen erhalte, wann und wo dieser geschehen ist. Für den Verkehrsverstoß habe ich bisher von keiner spanischen Kommune Post bekommen.

Jemand ähnliche Erfahrungen gehabt, dass fast 5 Monate später eine solche Gebühr kommt?

Ja, auch einmal gehabt. Waren wohl nur 4.5 Monate bei mir und Italien. 8-;

Habe dann ein Chargeback angestoßen, weil absolut nicht ersichtlich war, wofür das sein sollte und inwiefern das berechtigt ist. Habe dazu einfach unberechtigte Forderung angekreuzt und die Endabrechnung der Miete mit den 0 EUR Rechnungsbetrag drauf als Beleg beigefügt.

Die Bank hat daraufhin die Abbuchung vorläufig zurückgebucht und die Mietwagenbude aufgefordert, Belege beizubringen. Und das haben die leider recht akkurat gemacht. So inklusive Vertrag, nachträglicher Rechnung, Anschreiben der ital. Bussgeldstelle und allem. Hat die Bank dann an mich weitergereicht und mir den Betrag wieder belastet. 8-(

Immerhin war der Vorgang an sich damit nachvollziehbar und die Mietwagenbude mußte für Ihre Abzockfanatasiegebühr von fast 50 EUR doch noch was arbeiten, denn die Belege übermitteln und die Abwicklung des Chargeback war wirklich händisch und nicht automatisiert.

Fazit: Ja, ein Chargeback schafft Klarheit bei rätselhaften Nachbelastungen, schützt aber leider nicht immer vor unangemessen hohen Fantasiegebühren. Offensichtlich muß man dafür seine CC nach jeder Miete sperren lassen und sich eine neue mit neuer Nummer ausstellen lassen. 8-(

Oder hat jemand ne bessere Idee?

P.S.: Von der ital. Behörde habe ich nie was gehört, obwohl die ja nun meine Adresse hatten.
 

Fremder

Erfahrenes Mitglied
28.04.2012
392
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Fazit: Ja, ein Chargeback schafft Klarheit bei rätselhaften Nachbelastungen, schützt aber leider nicht immer vor unangemessen hohen Fantasiegebühren. Offensichtlich muß man dafür seine CC nach jeder Miete sperren lassen und sich eine neue mit neuer Nummer ausstellen lassen. 8-(

Oder hat jemand ne bessere Idee?

P.S.: Von der ital. Behörde habe ich nie was gehört, obwohl die ja nun meine Adresse hatten.

Bei der Miles&More Kreditkarte kann mann einzelne Regionen bzw. Einzelne Länder sperren lassen. Soll Leute geben, die sperren nach der Rückreise & nachdem alles abgerechnet ist die KK für das jeweilige Land (wieder). Eine eventuelle Abbuchung ist dann nicht mehr möglich.
 

boeney

Neues Mitglied
10.11.2022
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Hallo Forum,

meine Google suche zur Thematik hat mich hierher geführt. Da die Thematik nach wie vor aktuell ist denke ich dass es ok ist diesen Thread wiederzubeleben.

Ich möchte unten gerne den Schriftverkehr mit Sixt veröffentlichen da Sixt von meinem Konto auch einfach ohne Autorisierung 29€ abgebucht hat.

Weiss eventuell jemand Rat? einfach Chargeback beantragen oder wird der abgelehnt werden?

ich möchte eigentlich nur sehr ungern zum Anwalt damit gehen aber irgendjemand muss es wohl irgendwann tun...







Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für das Informieren über eine Ordnungswidrigkeit.

Hiermit widerspreche ich der von meiner Kreditkarte abgebuchten Gebühr aus folgenden Gründen:

Gemäß Ihren Allgemeinen Vermietbedingungen lit. I Nr. 3 berechnen Sie eine Aufwandspauschale bei etwaig begangenen Verkehrsverstößen.

Nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB ist diese Bestimmung jedoch unwirksam, weil die Pauschale mich als Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.


Mit der Mitteilung des Fahrers gegenüber der Behörde erfüllen Sie lediglich die Ihnen gesetzlich auferlegte Auskunftspflicht und erbringen keine Leistung gegenüber dem Mieter.

Vielmehr erfüllen Sie eine eigene Pflicht, die in den normalen Geschäftsablauf einer Autovermietung fällt und mit dem Mietpreis abgegolten wird.

Hinzu kommt, dass Sie vor dem Hintergrund einer drohenden Fahrtenbuchauflage gemäß § 31a StVZO ein eigenes Interesse an der Erfüllung der Auskunftspflicht verfolgen.

Ihre Gebühr fällt ferner auch dann an, wenn mir kein Verschulden hinsichtlich des Verstoßes nachgewiesen werden kann und sich der Behördenvorwurf als falsch darstellt.

Eine solche verschuldensunabhängige Aufwandspauschale stellt eine unangemessene Benachteiligung dar.

Aus den genannten Gründen ist die Klausel gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam, sodass die Abbuchung der Aufwandspauschale von meiner Kreditkarte grundlos erfolgte.

Ich möchte Sie daher bitten, mir die abgebuchte Aufwandspauschale in Höhe von 29,00€ bis spätestens 12.11.20222 auf das nachfolgende Konto zu überweisen: xxx








Sehr geehrter Herr B,

gerne haben wir die Rechtslage durch unsere Rechtsabteilung erneut geprüft.

Wir können Ihre Auffassung, dass die Berechnung der Aufwandspauschale im Zusammenhang mit einer Anfrage der Behörde aufgrund eines vom Mieter festgestellten Verkehrsverstoßes gegen § 307 Abs. 1 Nr. 2 BGB verstößt, nicht teilen.

Der Anspruch auf Erstattung der Aufwandspauschale ergibt sich aus den §§ 280, 241 Abs. 2 BGB wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten. Die Personalkosten zur Bearbeitung der von Mietern begangenen Ordnungswidrigkeiten sind als Schadensersatz erstattungsfähig.

Der mit der Beantwortung von Behördenanfragen verbundene Arbeitsaufwand und die daraus resultierenden Kosten entstehen nicht als typische Kosten der Angebotsstruktur von Sixt. Es handelt sich nicht um Aufwendungen zur weiteren Durchführung und Abwicklung des Mietvertrages, da die vertraglich gegenseitig geschuldeten Hauptleistungspflichten aus dem Mietvertrag, also die Überlassung des Mietwagens einerseits und Zahlung des Mietzinses anderseits, bereits erfüllt sind. Die gegenseitigen Primäransprüche aus dem Mietvertrag sind damit gemäß § 362 BGB erloschen. Es geht hier gerade nicht darum, dass Sixt Personal einsetzen muss, um den vom Mieter geschuldeten Mietzins einzufordern.

Das ergibt sich bereits aus der Tatsache, dass Gläubigerin die anfragende Behörde ist und nicht Sixt. Sixt ist gesetzlich verpflichtet, der Behörde den Mieter des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit zu benennen. Für diese Tätigkeit müssen unsere Mitarbeiter in einem völlig neuen, vom bereits erfüllten Mietvertrag unabhängigen und vom Mieter verschuldeten Vorgang tätig werden.

Es ist daher auch mit dem gesetzlichen Leitbild vereinbar, den Mieter an diesen zusätzlichen Kosten zu beteiligen. Ein pauschalierter Schaden in Form der Aufwandspauschale von 29,00 EUR ist vor dem Hintergrund der üblichen Personalkosten und dem erforderlichen Zeitaufwand angemessen.

Aus den genannten Gründen halten wir unsere Forderung aufrecht.








Sehr geehrte Frau H,



Vielen Dank für Ihre zeitnahe Rückmeldung.

Es ist unumstritten, dass Sie in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf diesen Vorgang hinweisen. Jedoch legitimiert dies nicht das Vorgehen.

Wie vorab schon beschrieben, erfüllen Sie mit der Bekanntgabe des Mieters lediglich eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht als gewerblicher Halter des Mietwagens, sodass die Bekanntgabe zu den grundlegenden Geschäftsabläufen gehört.

Ein Schadensersatzanspruch dem Mieter gegenüber würde nur dann bestehen, wenn dem Vermieter der Fahrer nicht bekannt wäre. Dies liegt in unserem Fall nicht vor, schließlich können Sie durch Ihr System schnell und einfach erkennen, an welchen Mieter das Fahrzeug zu diesem Tagzeitpunkt vermietet war.

Durch den Ihnen zugesandten Zeugefragebogen steht Ihnen i.S.d. §§ 19 ff. und 23 ff. JVEG eine Entschädigung ausschließlich gegenüber der Bußgeldstelle zu.

Anfallende (Bearbeitungs-) Kosten sind somit im Verhältnis zwischen der Behörde und dem Halter zu klären.


Die laufende Frist zur Rückzahlung der Gebühr bis zum 12.11.2022 bleibt somit bestehen.

Nach Ablauf der Frist sehe ich mich gezwungen, weitere rechtliche Schritte einzuleiten und ein rechtsgültiges Urteil zu erzielen, welches dazu führen wird, dass diese Gebühr in Zukunft nicht mehr berechnet werden kann.

Mir ist bewusst, dass durch den geringen Streitwert ein unverhältnismäßiges Kostenrisiko auf mich zukommt, schrecke davor aber nicht zurück, um federführend Unrecht von geltendem Recht zu unterscheiden.







Sehr geehrter Herr B,

die Berechnung der Aufwandspauschale wurde von unserer Rechtsabteilung geprüft. Mit der Aufwandspauschale verstoßen wir nicht gegen den von Ihnen genannten Paragraphen.
Wir können Ihnen hierzu keine anderen Informationen geben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Freundliche Grüße
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.135
9.360
Chargeback wird auch sehr häufig mit Erfolg missbräuchlich eingesetzt. In Deinem Fall würde ich sagen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Natürlich kann SIXT die Kosten einfordern, falls sie am Ende Recht bekommen. Und es ist davon auszugehen, dass SIXT die eigene Sicht durchzusetzen versuchen wird.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.092
637
Ich möchte unten gerne den Schriftverkehr mit Sixt veröffentlichen da Sixt von meinem Konto auch einfach ohne Autorisierung 29€ abgebucht hat.

Weiss eventuell jemand Rat? einfach Chargeback beantragen oder wird der abgelehnt werden?
Faktisch ist die Rückbuchung das Einzige, was du relativ ohne viel Aufwand machen kannst. Ob es letztendlich erfolgreich ist, hängt davon ab, ob Sixt fristgemäß reagiert und wie der Sachbearbeiter das einschätzt. Die Authorisierung wird Sixt aus dem Mietwagenvertrag und dessen Kleingedruckten ableiten. Es besteht die Gefahr, daß man sich seitens der Kreditkarte aus dem Streit raushalten wird und einfach nur die Authorisation und das Behördenschreiben prüft. Das geht dann gegen Dich aus.
Willst Du die Sache weiter verfolgen, würde ich den Chargeback beantragen. Das ist der logische erste Schritt. Achtung, du wirst das Geld temporär zurück erhalten. Entschieden ist das jedoch erst nach 6 Wochen oder was mehr.

Es ist daher auch mit dem gesetzlichen Leitbild vereinbar, den Mieter an diesen zusätzlichen Kosten zu beteiligen. Ein pauschalierter Schaden in Form der Aufwandspauschale von 29,00 EUR ist vor dem Hintergrund der üblichen Personalkosten und dem erforderlichen Zeitaufwand angemessen.
Das dürfte genau der strittige Knackpunkt sein. Mir ist nicht bekannt, ob es dazu schon Urteile gibt. Die Frage ist eben genau, was der Kostenaufwand bei Sixt ist. Ich hab bei den unterschiedlichsten Mietwagenbuden schon Beträge zwischen 15 EUR und über 75 EUR gesehen und ich denke da wird selten drüber prozessiert. Am oberen Ende der Skala wäre ich mir relativ sicher, daß das nicht durchgewunken wird (weil teilweise mehr als für Schadensabwicklung Unfall üblich).
Und da es nahezu alle Mietwagenheinis seit Jahren machen, gehe ich davon, daß es noch keine Urteile gibt, die diese Praxis generell untersagen.
Letztendlich bleibt die Frage, welche Pauschale ein Gericht noch durchwinken würde und wo sie Belege sehen wollen, die die Mietwagenbude sicher nicht gerne liefern will. Das wissen die Forenanwälte ggf. besser. Praktisch gesehen ist der Aufwand das gerichtlich klären zu lassen bei 29 EUR natürlich für beide Seiten zu hoch, wenn der Ausgang nicht sicher ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.351
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Meine Erfahrung mit dem Chargeback in so einem Fall ist eher negativ. Die Kreditkartengesellschaft hat das Chargeback abgelehnt, da man bei der Anmietung eine Art Blankvollmacht unterschreibt (ähnlich wie beim Hotelcheckin), in der steht dass auch über den Mietzins hinaus gehende Ansprüche später über die Karte abgerechnet werden dürfen.

Funfact bei mir: Ich hatte gar keine Ordnungswidrigkeit begangen. Die Mietwagenfirma hatte sich im Monat geirrt und mich fälschlicherweise als Mieter benannt. War dann noch ein ziemlicher Aufwand die Kohle (bei mir 49€) zurück zu bekommen und auch die Bußgeldstelle davon zu überzeugen, dass ich zum vorgeworfenen Zeitpunkt gar nicht der Mieter war, obwohl dass die Mietwagenfirma (der man scheinbar mehr glaubte) mitgeteilt hat.