Identitätsdiebstahl - Was kann ich tun? (Jemand flog unter meiner Identität)

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malukapi

Erfahrenes Mitglied
23.08.2012
1.464
6
52
MUC
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Ich glaub kaum das da Zeit zum Reagieren blieb... wenn man sowas macht, dann nur für kurzfristige Flüge Stunden oder maximal einen Tag in der Zukunft. Sonst besteht ja das Risiko das man am Gate von der Polizei erwartet wird.

Das denke ich mir auch. Ich schaue z.b. jeden Tag einmal auf mein Konto und auf mein Kreditkartenkonto, um eben Unregelmäßigkeiten sofort zu sehen. Wenn dann diese Flug-Buchung auftaucht und ich diese anzeige, müsste ja der "Fluggast" am Flughafen abgefangen werden können.
 
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feb

Guest
Genau das gleiche bei mir.
August 2015 wurde meine KK scheinbar in San Francisco kopiert ( seither habe ich bei allen KK den 3-stelligen Sicherheitscode geschwärzt / entfernt - damit kann zumindest online so gut wie nicht mehr betrogen werden ). (...)

Interessante Idee!

Bevor ich jetzt zum Edding oder Werkzeug greife: Gab es bei deinen Zahlungen nie Probleme wegen dem geschwärzten/ entfernten 3-Stellen (bei manchen KK: 4 Stellen)- Code? Gut, das Kartenlesegerät braucht diesen Code nicht, aber wäre ich Kassenkraft, würde ich bei jeder irgendwie veränderten Karte höchst mißtrauisch werden...
 

buffy0407

Erfahrenes Mitglied
07.03.2009
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Bische ( Nähe SXB)
Interessante Idee!

Bevor ich jetzt zum Edding oder Werkzeug greife: Gab es bei deinen Zahlungen nie Probleme wegen dem geschwärzten/ entfernten 3-Stellen (bei manchen KK: 4 Stellen)- Code? Gut, das Kartenlesegerät braucht diesen Code nicht, aber wäre ich Kassenkraft, würde ich bei jeder irgendwie veränderten Karte höchst mißtrauisch werden...

Wenn du in den Geschäften mit KK bezahlst, dann musst du ja i.d.R. deinen 4stelligen Code eingeben.
Der 3stellige ist ja nur als Online Identifikation notwendig - und da heute jeder ein Fotohandy hat - ist die Karte in 2 Sekunden "gehackt" und kann sofort online eingesetzt werden....
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Interessante Idee!

Bevor ich jetzt zum Edding oder Werkzeug greife: Gab es bei deinen Zahlungen nie Probleme wegen dem geschwärzten/ entfernten 3-Stellen (bei manchen KK: 4 Stellen)- Code? Gut, das Kartenlesegerät braucht diesen Code nicht, aber wäre ich Kassenkraft, würde ich bei jeder irgendwie veränderten Karte höchst mißtrauisch werden...

Wenn du da Sorgen hast nimm statt dem Edding einen kleinen (entfernbaren) Aufkleber oder abrubbelbares TippEx
 
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Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.262
3.099
Ich würde davon abraten, hier detaillierte Angaben zu machen, sondern einfach eine (ggf. eidesstattliche) Erklärung abgeben, dass ich nicht geflogen bin. Punkt. Und dann abwarten, was passiert - vermutlich (zu 99,9%) die Gutschrift des Betrages.

Edit: Hinter den Kulissen werden sich dann die Swiss und die KK-Bank weiter darum streiten, wer von beiden für den Schaden verantwortlich ist, aber das sollte dem Dorfpilot eigentlich egal sein.

Würde ich auch so machen. Meines Wissens ist dies das Problem der Firma, welches das Ticket verkauft hat. Sie müsste eigentlich prüfen, ob die Kreditkarte zur Person gehört. Daher werden bei Online-Buchungen ja manchmal auch Kopien der ID verlangt. Und die Kreditkartenfirmne schützen sich mit dem Security-Code, der aber nicht immer abgefragt wird.

Ich sage "ruhig Blut". Das ist der Versuch, die Verantwortung an den unsicheren Geprellten abzuschieben. Macht man heutzutage gerne.

Aber krass ist es schon. Ich kann einfach einen Flug unter fremden Namen buchen (bin z.B. ein Krimineller und will verduften) und schon verwischen sich meine Spuren...
 
F

Feuilvleiger1985

Guest
Nöö
Die Geschichte ist schlüssig.
Jemand klaut Kreditkartendaten und Bucht einen Flug mit dieser Identität. Die Chance damit aufzufallen ist minimal und das Ergebnis wurde in Post #1 geschildert.


Wie schon gesagt, dann frag ich mich, ob wir hier ein Sicherheitsproblem haben. Dann stimmt offenbar mit der Datesicherheit etwas nicht
 
F

Feuilvleiger1985

Guest
Aber krass ist es schon. Ich kann einfach einen Flug unter fremden Namen buchen (bin z.B. ein Krimineller und will verduften) und schon verwischen sich meine Spuren...

Wie schon gesagt, ich bin gar kein Freund davon, dass man seinen Ausweis beim Fliegen nicht mehr vorzeigen muss beim Boarden etc. Hier haben wir den Salat!
 

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.456
374
ARN
Wie schon gesagt, dann frag ich mich, ob wir hier ein Sicherheitsproblem haben. Dann stimmt offenbar mit der Datesicherheit etwas nicht
Es ist doch jetzt schon möglich Tickets auf meinen Namen zu buchen und im Abflugbereich, je nach Destination innerhalb Europas, das Ticket mit einer unbekannten Person zu buchen, die dann in meinem Namen fliegt.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.976
1.041
DUS, HAJ, PAD
Wie schon gesagt, dann frag ich mich, ob wir hier ein Sicherheitsproblem haben. Dann stimmt offenbar mit der Datesicherheit etwas nicht

Naja, das ist jetzt aber auch kein KK spezifisches Problem. Von mir hat vor 1,5 Jahren jemand was bei ebay ersteigert, meine Bankdaten erhalten und via Lastschrift auf seinen Namen bei amazon eingekauft. Name und Kontoinhaber werden erst ab 4-stelligen Beträgen überprüft. Da ist paypal deutlich besser, aber halt auch teurer.
 

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
975
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MUC
Ich würde davon abraten, hier detaillierte Angaben zu machen, sondern einfach eine (ggf. eidesstattliche) Erklärung abgeben, dass ich nicht geflogen bin. Punkt. Und dann abwarten, was passiert - vermutlich (zu 99,9%) die Gutschrift des Betrages.

Edit: Hinter den Kulissen werden sich dann die Swiss und die KK-Bank weiter darum streiten, wer von beiden für den Schaden verantwortlich ist, aber das sollte dem Dorfpilot eigentlich egal sein.

Genau so. Der TO sollte das Problem der Airline und KK-Firma nicht zu seinem machen lassen.

Ich hatte im letzten Jahr einen ähnlichen Fall. Damals wurden Geschenkkarten über meine Kreditkarte gekauft. Die Reklamation und Rückbuchung der Umsätze war problemlos, danach wollte der Händler das Geld allerdings von mir. Nach einer kurzen Antwort mit Verweis auf den Reklamationgrund ("Kauf wurde nicht durch mit getätigt") war das glücklicherweise gegessen.
 
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olibr

Erfahrenes Mitglied
17.04.2014
516
5
87665 Mauerstetten
Würde ich auch so machen. Meines Wissens ist dies das Problem der Firma, welches das Ticket verkauft hat. Sie müsste eigentlich prüfen, ob die Kreditkarte zur Person gehört. Daher werden bei Online-Buchungen ja manchmal auch Kopien der ID verlangt. Und die Kreditkartenfirmne schützen sich mit dem Security-Code, der aber nicht immer abgefragt wird.

Ich sage "ruhig Blut". Das ist der Versuch, die Verantwortung an den unsicheren Geprellten abzuschieben. Macht man heutzutage gerne.

Aber krass ist es schon. Ich kann einfach einen Flug unter fremden Namen buchen (bin z.B. ein Krimineller und will verduften) und schon verwischen sich meine Spuren...

Bei der Bahn muss man bei Onlinebuchungen ja auch die Kreditkarte vorzeigen.
Ich würde auch sagen ruhig Blut.
In dem Fall ist ja die Airline schuld, das Sie nicht besser kontrollieren.
Deinen Namen kennen Sie und versuchen halt von dir das Geld zu bekommen.
Du sagst du bist nicht geflogen. Die Airline sagt das Gegenteil. Aber ob die das auch beweisen können?
Da würde wohl nur eine Videoaufzeichnung helfen.
Ansonsten würde es vor Gericht auf Aussage gegen Aussage und Einstellung des Verfahrens hinauslaufen.
Denke ich zumindest.
 
F

feb

Guest
Wenn du in den Geschäften mit KK bezahlst, dann musst du ja i.d.R. deinen 4stelligen Code eingeben.
Der 3stellige ist ja nur als Online Identifikation notwendig - und da heute jeder ein Fotohandy hat - ist die Karte in 2 Sekunden "gehackt" und kann sofort online eingesetzt werden....

Danke, aber da haben wir uns mißverstanden: Ich sprach nicht von der 4- stelligen PIN für das Kartenlesegrät, sondern wie du von dem 3-stelligen- Sicherheitscode (Visa, Master...auf der Rückseite), der aber bei einigen KK auch 4- stellig sein kann (Amex...auf der Vorderseite), den man bei Onlinezahlungen verwendet.
 

ekel alfred

Erfahrenes Mitglied
26.05.2010
1.820
1.228
BRE / HAJ
Bei der Bahn muss man bei Onlinebuchungen ja auch die Kreditkarte vorzeigen.
Ich würde auch sagen ruhig Blut.
In dem Fall ist ja die Airline schuld, das Sie nicht besser kontrollieren.
Deinen Namen kennen Sie und versuchen halt von dir das Geld zu bekommen.
Du sagst du bist nicht geflogen. Die Airline sagt das Gegenteil. Aber ob die das auch beweisen können?
Da würde wohl nur eine Videoaufzeichnung helfen.
Ansonsten würde es vor Gericht auf Aussage gegen Aussage und Einstellung des Verfahrens hinauslaufen.
Denke ich zumindest.


Seit wann muss man das bei der Bahn ?

Als Idendifizierungskarte sind BahnCard, Bahnbonus, EC Karte, Perso oder KK zugelassen.
Vorlage mit dem Kauf getätigte KK ist keine Pflicht !
 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
Wie schon gesagt, ich bin gar kein Freund davon, dass man seinen Ausweis beim Fliegen nicht mehr vorzeigen muss beim Boarden etc. Hier haben wir den Salat!

Das würde auch nicht so viel ändern, zumal in diesem Fall der Besitzer der Kreditkarte ja fein raus ist (abgesehen vom Aufwand des Chargeback). Die Airlines nehmen das Risiko in Kauf un manchmal geht's eben schief.
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.806
Hamburg
Vielleicht solltest du überlegen durch Zeugen oder andere Infos zu belegen, dass du nicht auf dem Flug warst
 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
Ich würde genau nichts tun. Wenn SWISS Geld will, sollen sie erst einen Mahnbescheid schicken, dem dann widersprochen wird. Dann sollen sie klagen, dann wird das ein Richter klären und schauen, welche Beweise SWISS hat, dass der OP die Buchung getätigt hat.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.085
5.974
Für den extrem unwahrscheinlichen Fall, dass das KK-Unternehmen einmal einen solchen Betrugsschaden nicht übernimmt (durch den Vorwurf "grobe Fahrlässigkeit") gibt es für 7,90€/Jahr eine Versicherung, die einem das minimale Restrisiko abnimmt:

Der FinanzSchutz von CosmosDirekt zahlt, wenn Ihre Zugangs- oder Kontodaten gestohlen werden und Geld von Ihrem Konto entwendet wird

Was für eine Geldschneiderei! Das Geld investiert man besser in eine Rechtsschutzversicherung... Und für den extrem unwahrscheinlichen Fall, dass sich da ein KK Unternehmen oder die Bank quer stellt nutzt man eben jene um es einzuklagen. Aber wenn man zu viel Geld und Angst hat... Gutes Geschäft für die Versicherung. Dürfte nur minimale Auszahlungen bei denen veranlassen.

Ich würde genau nichts tun. Wenn SWISS Geld will, sollen sie erst einen Mahnbescheid schicken, dem dann widersprochen wird. Dann sollen sie klagen, dann wird das ein Richter klären und schauen, welche Beweise SWISS hat, dass der OP die Buchung getätigt hat.

Keine gute Idee. Immer reagieren. Sonst wird man evtl. ganz schnell zur Übernahme der Mahnbescheid Kosten verdonnert.

Hypothetisch: ich an dieser Stelle würde dort anrufen und denen sagen, dass ich bereits Anzeige erstattet habe. Dann wollen sie vermutlich eine Kopie davon. Dann würde ich ihnen sagen, dass sie die gegen Übernahme der Kosten gerne haben können. Ne eidesstattliche Versicherung können sie kostenlos bekommen. Damit sollte der Fall in aller Regel erledigt sein.

Dies stellt keine Handlungsempfehlung dar sondern ich gebe hier lediglich wider wie ich mich selbst in einer vergleichbaren Situation verhalten würde.
 
Zuletzt bearbeitet:

Julianbsen

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
614
0
Danke, aber da haben wir uns mißverstanden: Ich sprach nicht von der 4- stelligen PIN für das Kartenlesegrät, sondern wie du von dem 3-stelligen- Sicherheitscode (Visa, Master...auf der Rückseite), der aber bei einigen KK auch 4- stellig sein kann (Amex...auf der Vorderseite), den man bei Onlinezahlungen verwendet.

Diesen 3-stelligen Code habe ich überall mit Scheren abgekratzt - nie Probleme gehabt.
 

BMF81

Erfahrenes Mitglied
15.01.2012
691
12
Austria
Interessante Idee!

Bevor ich jetzt zum Edding oder Werkzeug greife: Gab es bei deinen Zahlungen nie Probleme wegen dem geschwärzten/ entfernten 3-Stellen (bei manchen KK: 4 Stellen)- Code? Gut, das Kartenlesegerät braucht diesen Code nicht, aber wäre ich Kassenkraft, würde ich bei jeder irgendwie veränderten Karte höchst mißtrauisch werden...

Keine gute Idee.

Ich schwärzte bei meiner Visa die 3-stellige Nummern und dachte, ich hab das Rad neu erfunden.

Bei einer Bezahlung Dez. 2015 im Premium Outlet Center Aurora (Chicago), zog die Kassiererin, vor kurzer Begutachtung, die Karte (Visa) durchs Gerät.
Kurz darauf sagte die Kassiererin zu mir, die Karte funktioniert nicht.

OK. Mann (ich) denkt mit und bezahlte mit der 2. Karte (Master).
Am Abend ging ich mit meiner Frau in so ein Jungle Restaurant essen. Eigentlich ein geiler Abend.
Ich wollte dort mit der Visa bezahlen. Der Kellner verschwand mit der Karte. Als er zurück kam, fragte er mich, ob ich eine andere Karte hätte.
OK und bezahlte dort mit Master.
Die Visa Karte ist von privater Natur und die Master eine Firmen Karte. Selber Name und Besitzer wohlgemerkt. (Ich:p)

Nach weihnachtlicher, nachdenklicher Nacht vom 23. auf den 24.12. kam ich zum Schluss, die KK Firma in Wien anzurufen um zu fragen was mit meiner KK los sei.
Der Sachbearbeiter in Wien sagte mir, dass eine Verkäuferin in den USA (Premium Outlet) ein Memo rausgag, dass bei meiner Karte ein Verdacht auf Missbrauch bestehen "würde/könnte".
In Folge eines vermutlichen Missbrauchs deaktivierte ein Sicherheitsmechanismus automatisch die KK für die gesamte USA. (An den meisten Kassen kann die Kassiererin einen Vermerk eingeben oder tippen, um Meldung zu machen, dass eventuell einen Missbrauch vorliegt). z.B. !!NUMMERN GESCHWÄRZT ODER GEÄNDERT!!
Die Kassiererin im Outlet fragte mich nicht nach einer ID sondern nach einer anderen Karte.

Um die Deaktivierung aufzuheben, musste ich dem Sachbearbeiter 3 Umsätze in den letzten 3 Monaten auf den Cent genau sagen.
Klingt einfach, ist aber sauschwer, vorallem weil ich im Nov/Dez. in DXB,AUT,D und in ZRH unterwegs war.
Der Sachbearbeiter fragte mich, ob ich an der Karte irgend etwas verändert habe ? Ich bejahte dies. Fehler erkannt.

Also Vorsicht mit solchen Freaky Ideen.
 

BMF81

Erfahrenes Mitglied
15.01.2012
691
12
Austria
Anhang....
Jeweils 3 Umsätze in 3 Monaten, also 9 Umsätze. Versucht es einmal. Gar nicht so einfach.