Überzeugt mich nicht, die Entscheidung. Vermutlich analog zum eh schon ärgerlichen Vogelschlags-Urteil ergangen. Wobei da die Sachlage dann doch eine andere ist. Wenn ein Pax die Maus ins Flugzeug schmuggelt und dort freilässt, dann mag das ein außergewöhnlicher Umstand sein. Aber zu vermeiden, dass Nager oder andere Tiere an Bord kommen, sollte schon in den Bereich gehören, mit dem sich eine Airline auseinanderzusetzen hat. Das das nicht in jedem Einzelfall gelingt, ist eine andere Frage. Aber darum geht es eigentlich bei außergewöhnlichen Umständen auch nicht.
Na ja, ist eine Einzelfallentscheidung eines Amtsgerichts. Da ließt man viel Mist.