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Immunität von deutschen Bundestagsabgeordneten (Landtagsabgeordneten) dient dem Schutz vor Strafverfolgung. Eine Siko ist keine Strafverfolgung.
Etwas anderes ist die Befreiung ausländischer Diplomaten von der Sicherheitskontrolle (Art. 36 Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen) und der Schutz von Diplomatengepäck.
Etwas anderes ist die Befreiung ausländischer Diplomaten von der Sicherheitskontrolle (Art. 36 Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen) und der Schutz von Diplomatengepäck.