KFZ Versicherung: Welche SF-Klasse?

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Basched

Reguläres Mitglied
15.12.2010
54
0
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Hatte bis Anfang Dezember 2014 ein Auto auf mich zugelassen. Vor dem Jahreswechsel wurde es abgemeldet und verkauft.

Seit August 2015 habe ich jetzt ein anderes Auto zugelassen und bei einer anderen Versicherung versichert (Es geht nur um Haftpflicht)

Nach meinem Verständnis muss die jetzige SF-Klasse um eine Ziffer besser sein als die von 2014, obwohl der alte Versicherungsvertrag nicht das gesamte Jahr 2014 abgedeckt hat!?

Scheinbar sieht das meine alte Versicherung anders und hat der neuen Versicherung die Schadensfreiheitsklasse aus 2014 mitgeteilt.

Wer hat recht?
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
904
Teilt die "alte" Versicherung nicht immer die bisherige SF-Klasse mit?
 

John Galt

Erfahrenes Mitglied
05.03.2010
1.219
33
ISBN 3932564030
Die alte kann doch überhaupt nichts anderes mitteilen. Sie hat ja keinerlei Einblick, was Du seit dem Vertragsende getan hast. Zum Beispiel 3 Unfälle gebaut ...
 

Basched

Reguläres Mitglied
15.12.2010
54
0
Ok, was genau die alte Versicherung mitgeteilt hat weiß ich natürlich nicht. Habe von der 'Neuen' nur einen "berichtigten" Versicherungsschein bekommen, in dem jetzt die SF-Klasse aus 2014 steht. (Bei Vertragsabschluss habe ich die SF aus 2014 +1 angegeben) In der Zwischenzeit bestand keine KFZ-Haftpflicht, da kein Auto auf mich zugelassen war und entsprechend gab es auch keine Unfälle.
 

Felix87

Erfahrenes Mitglied
05.02.2015
262
0
Die SF laufen natürlich nur weiter hoch wenn du auch ne Versicherung abgeschlossen hast. Alles andere wäre ja auch Irrsinn.

Das wäre ja das gleiche als wenn jemand 20 Jahre kein Auto fährt und die Jahre dann angerechnet haben möchte.
 

Basched

Reguläres Mitglied
15.12.2010
54
0
In meinem Fall sind es 6-12 Monate.
Unterbrechung bis zu einem Jahr
Nach einer längeren Unterbrechung bis zu einem Jahr wird der Vertrag ebenso weitergeführt, als habe keine Unterbrechung stattgefunden, mit dem einzigen Unterschied, dass in diesem Fall die Berechnung der SF-Klasse für die Unterbrechungszeit ausgesetzt wird. Die Einstufung in eine bessere Klasse verzögert sich also um den Zeitraum der Unterbrechung.

Das ist mir neu. Hatte im Hinterkopf, dass es ausreicht länger als 6 Monate eines Kalenderjahrs eine bestehende Versicherung zu haben, um im nächsten Jahr eine höhere SF-Klasse zu bekommen. Dann scheint die Berechnung der Versicherung richtig zu sein. Fühle mich nur etwas benachteiligt, weil ich demnach ja eine SF-Verbesserung erfahren hätte, wenn ich das Auto Anfang 2015 statt Ende 2014 verkauft hätte. Aber naja ist ja zum Glück kein sehr hoher Differenzbetrag.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Meine Frau hatte bis Oktober 2015 Ihr Auto Haftpflicht- und Teilkasko versichert bei Huk. Im Juni oder Juli 2015 hatte sie hier einen kleineren Haftpflichtfall (circa 1500 EUR Schaden) weil sie beim Ausparken das Auto der Nachbarin erwischt hat. An sich kein großer Schaden, nur war der Mini der Nachbarin gerade mal 2 Wochen alt und die Reparatur daher teurer als gedacht.

Im Oktober 2015 hat sie das Auto verkauft (in Zahlung gegeben) und sich ein neues Auto gekauft - die Versicherung bei der HUK wurde ebenfalls durch meine Frau nach dem Autoverkauf gekündigt.

Das neue Auto sie dann Haftpflicht- und Vollkasko versichert bei Direct Line und hatte mit diesem neuen Auto keine Schäden.

Nachdem das erste Jahr Direct Line sich nun dem Ende nähert bekommt sie einen Brief, dass aufgrund "eines Schadens im abgelaufenen Versicherungsjahr" eine Runterstufung von SF17 auf SF8 ansteht und sie soll im nächsten Jahr ça. 50 EUR mehr bezahlen.

Es ist mir bekannt, dass man die SF in der Regel von der alten zur neuen Versicherung mitnimmt und dass die alte Versicherung auch Schadensfälle der Vergangenheit an die neue Versicherung meldet.

Merkwürdig finde ich das Vorgehen trotzdem - denn schließlich ist sie (durch die Kündigung) NIEMALS von der alten Versicherung HUK herunter gestuft worden sondern erst jetzt ein Jahr später von der neuen Versicherung, bei der sie nie Schäden hatte.

Frage:

Wir wollen jetzt natürlich prüfen, ob sie die Versicherung wechselt. Hierbei wird die bisherige SF abgefragt - welche geben wir da an? Die, die sie bisher HAT (SF17) oder die, die sie ab Ende Oktober neu bekommen würde (SF8)?
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Deine Frau sich leider durch den Bums die SF17 zerschossen. Ist ja nun mal nicht mehr Schadenfrei--->also nun SF8
Wäre ja easy wenn man nach jedem Crash einfach ne Tür weitergeht und sagen kann: Die Versicherung hat mit noch nicht runtergestuft...
 
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kingair9

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18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Deine Frau sich leider durch den Bums die SF17 zerschossen. Ist ja nun mal nicht mehr Schadenfrei--->also nun SF8
Wäre ja easy wenn man nach jedem Crash einfach ne Tür weitergeht und sagen kann: Die Versicherung hat mit noch nicht runtergestuft...

Sachlich richtig und volle Zustimmung meinerseits. Ich habe mich aber wohl unklar ausgedrückt denn die Kernfrage ist

" Bei der Suche nach einer anderen Versicherung immer nach der HEUTIGEN SF gefragt. Und das ist doch nunmal HEUTE die 17 - die 8 bekommt sie erst Ende Oktober"

Was also eintragen? 17 wäre die korrekte Antwort auf die Frage...
 

headpro81

Erfahrenes Mitglied
04.01.2010
1.122
134
Bayern
Den Schaden nimmst du ja mit, demzufolge auch die "neue" SF-Einstufung. Also immer nach einem Unfall den Versicherer fragen, in welche SF-Stufe man rutscht.
Das ist dann auch die Richtige bei der neuen Versicherung, die anzugeben ist. (SF 17 ist korrekt)

Edit: Immer ausgehend vom Rabattgrundjahr! Könnte ja auch gut sein, dass du bei einem Versicherer eine Sondereinstufung erhälst.
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Ich wärme diese Thread wegen einer neuen Fragestellung auf...

Nach dem Tod meines Vaters haben wir jetzt das Auto meiner Eltern verkauft und meine Mutter hat sich am Samstag ein deutlich kleineres Fahrzeug gekauft. Dies will sie Ende dieser Woche nach Erhalt des Briefes (Teil 1) zulassen und am Samstag abholen. So weit alles ganz prima gelaufen.

Problem:

Selbst im reiferen Alter von Anfang 70 hat meiner Mutter noch nie ein Fahrzeug auf sich zugelassen gehabt - die liefen seit der Hochzeit Ende der 60er immer auf meinen Vater. Sie hat also trotz 50+ Jahren Fahrerfahrung auch noch nie eine KFZ-Versicherung auf ihren Namen gehabt und dementsprechend auch keine SFP...

Ich kann also jetzt als "Bittsteller" zur langjährigen (25+ Jahre) Versicherung meines Vaters gehen und um Einräumung einer SF-Klasse für meine Mutter betteln.

Oder gibt es noch eine andere Idee?
 

pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.237
1.547
Rheinland-Pfalz
meines Wissen nach ist eine Übertrageung des SF bis zu 6 oder 12 Monaten möglich nach Vertragsende auch von verstorbenen auf Kinder oder Ehegatten.
SF Klasse maximal so hoch wie der der die SF erhält auch den Führerschein hat, was bei deiner Mutter ja kein Problem darstellt.
 
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daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
904
Die Übernahme der SF-Klasse des verstorbenen Ehemanns sollte doch eigentlich ohne "Bettelei" möglich sein.
 
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amazing

LEGO HON
13.10.2011
4.983
4
BLACK BOX
Die SF laufen natürlich nur weiter hoch wenn du auch ne Versicherung abgeschlossen hast. Alles andere wäre ja auch Irrsinn.

Das wäre ja das gleiche als wenn jemand 20 Jahre kein Auto fährt und die Jahre dann angerechnet haben möchte.

Da hätte ich eine Frage

ich habe seit ca. 10 Jahren kein Auto auf mich zugelassen aber kann ebenfalls seit dem Zeitraum immer einen Firmenwagen benutzen ( Standort MUC )

Wie verhält es sich dann wenn ich doch einmal ein KFZ auf mich persönlich zulassen würde?

Danke
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
904
Da hätte ich eine Frage

ich habe seit ca. 10 Jahren kein Auto auf mich zugelassen aber kann ebenfalls seit dem Zeitraum immer einen Firmenwagen benutzen ( Standort MUC )

Wie verhält es sich dann wenn ich doch einmal ein KFZ auf mich persönlich zulassen würde?

Danke

Firmenwagen-SF-Rabatte können i.d.R. nicht übernommen werden
 
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Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.454
184
Firmenwagen-SF-Rabatte können i.d.R. nicht übernommen werden

Da sollte man aber mit seiner Versicherung sprechen und genau das Thema ansprechen. Ich kenne es so, dass man die Schadenfreiheitsrabatts Jahre der Dienstwagennutzung bestätigt angeben muss und daraus gibt es dann eine Einstufung. In einem Beispiel waren das für ja 5 Jahre DW 1 SF Klasse.
Ist also keine "Übernahme SF der Firmenwagen" ( die laufen ja noch weiter), sondern eine Sondereinstufung wegen DW Nutzung.
 
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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Selbst im reiferen Alter von Anfang 70 hat meiner Mutter noch nie ein Fahrzeug auf sich zugelassen gehabt - die liefen seit der Hochzeit Ende der 60er immer auf meinen Vater. Sie hat also trotz 50+ Jahren Fahrerfahrung auch noch nie eine KFZ-Versicherung auf ihren Namen gehabt und dementsprechend auch keine SFP...

Ich kann also jetzt als "Bittsteller" zur langjährigen (25+ Jahre) Versicherung meines Vaters gehen und um Einräumung einer SF-Klasse für meine Mutter betteln.


Moin,
die übernahme der SF vom Ehemann auf die Ehefrau ist kein Hexenwerk.
Allerdings musste ich letztens erfahren das die Versicherer bei älteren Versicherungsnehmern hemmungslos abkassieren.
Dadurch das mein Vater dieses Jahr 80 wird sollte das Auto schlappe 1000,--Euro im Jahr kosten. Wohlgemerkt nur Haftpflicht.
Habe die Prozente auf mich umschreiben lassen und das Auto meiner Eltern läuft jetzt als mein Zweitwagen.
Für 320,-- Euro im Jahr inklusive Rabattretter und Schutzbrief.
Mache am besten einen Versicherungsvergleich mit verschiedenen Geburtsjahren...
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
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Unter TABUM und in BNJ
Moin,
die übernahme der SF vom Ehemann auf die Ehefrau ist kein Hexenwerk.
Allerdings musste ich letztens erfahren das die Versicherer bei älteren Versicherungsnehmern hemmungslos abkassieren.
Dadurch das mein Vater dieses Jahr 80 wird sollte das Auto schlappe 1000,--Euro im Jahr kosten. Wohlgemerkt nur Haftpflicht.
Habe die Prozente auf mich umschreiben lassen und das Auto meiner Eltern läuft jetzt als mein Zweitwagen.
Für 320,-- Euro im Jahr inklusive Rabattretter und Schutzbrief.
Mache am besten einen Versicherungsvergleich mit verschiedenen Geburtsjahren...

Habe schon mal online mit dem echten Geburtsdatum meiner Mutter, dem echten Wohnort und echtem Auto geschaut - aber eben mit Angabe "kein SFR vorhanden". Da kamen dann Haftpflicht und Teilkasko incl. Marder etc. um die 140 EUR pro Quartal = 560 EUR raus.

Jetzt warte ich noch auf das Angebot der bisherigen Versicherung meines Vaters unter Mitnahme des SFR auf meine Mutter. Mal schauen.
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-2
Die Übertragung sollte in der Tat kein Problem darstellen. Lief hier damals auch, ohne als Bittstellern auftreten zu müssen, in einem vergleichbaren Fall über die Bühne. Wenn es ein neuer Versicherer wird, einfach vom Altversicherer die zu letzt gewehrten Rabatte bestätigen lassen und mittels Sterbeurkunde oder Erbschein nachweisen.

Eine Bitte hätte ich noch. Achte ein wenig darauf, dass deine Mutter im Schadensfall auch einen direkten Ansprechpartner bei der Versicherung findet. Auch wenn ich mir sicher bin, das würdest du ebenfalls gern erledigen. Einige Direktversicherer nennen dir bei einer telefonischen Meldung nur eine Vorgangsnummer und verweisen dann darauf, innerhalb 24h mittels der Vorgangsnummer eine Schadensmeldung online auszufüllen. Wenn du dann gerade im Urlaub oder auf Dienstreise wärst, wäre das dann natürlich suboptimal. Der vorgehaltene Service sollte schon zu dem Handlungsumfeld deiner Mutter im Verhältnis stehen.


PS: ich konnte auch schon aus einem Branchentarif im Firmenvertrag hin zu privat und umgekehrt übertragen. Ich gehe aber mal davon aus, das war Kulanz seitens des Versicherers.
 

headpro81

Erfahrenes Mitglied
04.01.2010
1.122
134
Bayern
Mein Rat: SFR immer mitnehmen und deine Mutter soll auch dich gleich in den Fahrerkreis miteintagen lassen, damit du später den SFR auch nutzen kannst.
Ausgehend vom Führerscheindatum deiner Mutter, kann sie dementsprechend SFR des verstorbenen Mannes übernehmen.
Ab SF-25 lohnt sich meiner Meinung nach auch ein Rabattretter (1 Schaden im Jahr frei, ohne Stufung)

Die meisten Versicherer verlangen einen höheren Beitrag bei älteren Leuten, sowie auch bei Fahranfänger - das Unfallrisiko ist in diesen Gruppen statistisch höher.
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.454
184
Um den SFR der Mutter später zu nutzen, muss man nicht als Fahrer jetzt eingetragen sein. Das mach bei der Mutter die Sache nur teurer, da statt Einzelfahrer dann Familienfahrer ( oder sonstige Fahrer) , je nach Versicherung. Ich würde auch auf die frei Werkstattwahl achten, bzw. keine Abzüge Neu-für-Alt.
 
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