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http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Unister_LG_Leipzig_08_O_1784_13.pdf (LG Leipzig vom 8.04.2014 (08 O 1784/13)
Bisher hier noch nicht thematisiert, oder? Unister darf keine Bearbeitungsgebühr für die Stornierung einer vermittelten Leistung (hier eines Fluges) verlangen. Inzident klärt das Gericht auch, dass eigentlich für eine Stornierung der Hauptvertragspartner, also z.B. die Airline selbst, Ansprechpartner ist. Das ist zwar juristisch eh immer klar gewesen, war jedoch keinesfalls gelebte Wirklichkeit.
Bisher hier noch nicht thematisiert, oder? Unister darf keine Bearbeitungsgebühr für die Stornierung einer vermittelten Leistung (hier eines Fluges) verlangen. Inzident klärt das Gericht auch, dass eigentlich für eine Stornierung der Hauptvertragspartner, also z.B. die Airline selbst, Ansprechpartner ist. Das ist zwar juristisch eh immer klar gewesen, war jedoch keinesfalls gelebte Wirklichkeit.