LH annuliert Flug - muss man trotzdem fliegen?

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MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
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So simpel wird es nicht sein, da die LH sich eben ja auf Buchungsklassen bezieht. Die sind nach meiner Meinung in kleinster Weise maßgeblich, da ich schließlich durch einen Umstand, den ich nicht zu vertreten habe, zu der "Umbuchung" genötigt werde.
Ich wäre ja gerne jetzt gerade in Eco mit BK "S" geflogen. Aber LH will oder kann mich nicht transportieren. Wenn ich dann erst morgen wieder von der Beförderung Gebrauch machen will und da die Buchungsklassen "S" nicht verfügbar ist, aber eine Beförderung in Eco möglich ist, sähe ich überhaupt kein Problem und würde auch versuchen, das durchzusetzen.
 
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rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.843
2.809
ZRH / MUC / VIE
Wie gesagt, die gute Laune war weg, als es am Flughafen hiess, eine Umbuchung auf morgen würde 60EUR kosten.

Nun bin ich aber mehr als gespannt, ob sich die Ausfallserie von LH 2326 morgen fortsetzt und die Aussage mit dem Schneesturm nur eine faule Ausrede war. Für morgen ist das Flugwetter in MUC, VIE und dazwischen als optimal vorausgesagt.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Sehe ich nach wie vor nicht so und habe auch genau diesevErfahrung mit LH gemacht, anderer als nächster Flug ging normlerweise nur bei gleicher Buchungsklasse, gab natürlich bei entsprechenden Umständen mal Ausnahmen.

Bei allem Respekt: Die Rechtslage ergibt sich typischerweise aus dem Gegenteil von LHs Handhabung.

Im Übrigen möchte ich noch einmal auf die öffentliche Anhörung der Kommission hinweisen, wo man auch solche Ärgernisse sammelt, die nur ganz selten vor Gericht landen.
 
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MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
Wie gesagt, die gute Laune war weg, als es am Flughafen hiess, eine Umbuchung auf morgen würde 60EUR kosten.

Nun bin ich aber mehr als gespannt, ob sich die Ausfallserie von LH 2326 morgen fortsetzt und die Aussage mit dem Schneesturm nur eine faule Ausrede war. Für morgen ist das Flugwetter in MUC, VIE und dazwischen als optimal vorausgesagt.

Als meine Maschine sowie 2-3 (?) weitere am Montag gestrichen wurden, war auch bestes Wetter, in meinem Fall am Abflugort und am Ziel.

Das MUCForum sagt, daß es derzeit wegen der Kälte wohl Probleme mit zugefrorenen Türen und Frischwassertanks usw. gibt, vielleicht liegt da die Ursache?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.135
8.378
BRU
Sicher kann es am Wetter liegen. Allerdings ist mir das auf der Strecke BRU-ZRH auch schon passiert, dass der Flug - ohne ersichtlichen Grund - annulliert wurde und ich auf über eine Stunde früher umgebucht wurde. Mein Eindruck ist auch, dass das auf solchen Strecken, wo mehrmals täglich ein Flug geht, gelegentlich an fehlender Auslastung liegt.

Und ich frage mich auch, was eigentlich meine Rechte wären, wenn ich nicht früher fliegen kann - späterer Flug ist keine Lösung, da Anschlussflug. Hätte ich in so einem Fall das Recht der Umbuchung auf eine andere Fluggesellschaft? LX würde nämlich bedeuten, dass ich erst 24 Stunden später ans Ziel gelange....
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.804
2.312
CGN
Und ich frage mich auch, was eigentlich meine Rechte wären, wenn ich nicht früher fliegen kann - späterer Flug ist keine Lösung, da Anschlussflug. Hätte ich in so einem Fall das Recht der Umbuchung auf eine andere Fluggesellschaft? LX würde nämlich bedeuten, dass ich erst 24 Stunden später ans Ziel gelange....

Ja. Solange es aber nicht wenigstens LH Group ist, wird man dich in der Praxis kaum umbuchen.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Und ich frage mich auch, was eigentlich meine Rechte wären, wenn ich nicht früher fliegen kann - späterer Flug ist keine Lösung, da Anschlussflug. Hätte ich in so einem Fall das Recht der Umbuchung auf eine andere Fluggesellschaft? LX würde nämlich bedeuten, dass ich erst 24 Stunden später ans Ziel gelange....

Das ist (rechtlich) denkbar unproblematisch. Du hast insbesondere Anspruch auf frühestmögliche Beförderung zum ENDZIEL. Das mit dem "Endziel" muss ich jedes Mal wieder betonen, weil es immer wieder übersehen wird. Frühestmöglicher Zeitpunkt meint auch nicht: ein halbes Jahr, einen Monat oder eine Stunde VOR planmäßiger Abflugzeit, sondern AB der planmäßigen Abflugzeit.

In deinem Fall bedeutet das: Du hast Anspruch darauf, AB dem Zeitpunkt des planmäßigen Abflugs mit dem geringstmöglichen Zeitverlust an dein ENDZIEL befördert zu werden. Wenn das nur mit anderen Airlines geht, bist du selbstverständlich umzubuchen. Wichtig in dem Zusammenhang: Wenn du beispielsweise HAM-FRA-JFK gebucht hast, ist es völlig egal, ob die angebotene Ersatzverbindung über FRA, MUC, CDG, LHR oder sonstwie erfolgt, auch HAM-JFK (theoretisch) wäre zulässig. Entscheidend ist alleine der geringstmögliche Zeitverlust in JFK, wobei niemand von dir verlangen kann, vor der planmäßigen Abflugzeit des gebuchten Fluges zu fliegen. Soweit klar?
 
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Y

YuropFlyer

Guest
Ich hatte zwar etwas Mühe, die Hansa bei einer Flugstreichung davon zu überzeugen, das ich einen Teil der Strecke auf Nicht-LH-Gruppe befördert werden möchte, damit ich +/- gleiche Flugzeiten habe, aber es hat schlussendlich dann doch geklappt. Fremd-Airline hat einigermassen hohe Buchungsklasse eingebucht, auch die neuen LH Flüge waren in höherer Buchungsklasse. Beim Rückflug, der ebenfalls gestrichen wurde, wäre Next-Day, also die LH-Alternative, in Ordnung gewesen, aufgrund privater Änderungen jedoch erst ein Flug 3 Tage später optimal. LH hat hier (Da alles auf LH-Gruppe) ohne jegliche Anstalten auf 3 Tage später umgebucht, ebenfalls leicht höhere Buchungsklasse.

Das man einem HON gegenüber bei einem klaren LH-Flugausfall nicht entgegenkommt, finde ich eine ziemliche Katastrophe. Bisher war für mich die Erreichbarkeit/Flexibilität der LH-Gruppe mit eines der letzten Vorteile, die mich noch den Kranich buchen liessen, statt gleich mit den preislich attraktiveren Mädels aus dem Golf/Bosporus was zu buchen.. wenn nun bei Irrops immer häufiger gleich unflexibel gespielt wird, dann kann ich genausogut EK buchen, den BK-Gutschein gibts dort auch..
 

FREDatNET

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11.07.2010
8.302
7
VIE
Und ich schaue, wie lange ich meinen Grundsatz, mein Buchungsprofil mit der LH Gruppe leer und im Meilenkontoauszug bei den Statusmeilen die sexy Zahl "Null" zu halten, durchziehen kann.

habe gerade gesehen, dass ich 676 statusmeilen habe :-( dank ein paar übereifriger chinesen... :rolleyes:
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
13.206
1.025
In der EU-Verordnung steht nichts von der Buchungsklasse. Die Airline mag fälschlicherweise versuchen, das so auszulegen, daher Deine Erfahrung.


Hier geht es um die Serviceklasse, nicht um die Buchungsklasse. Das ist keine "Kulanz" der Airline.

Genau da liegt der Hund aber begraben und ich habe mal intensiv versucht, da eine Aussage zu zu bekommen, leider waren weder LBA noch die Schlichtungsstelle dazu in der Lage - letztere hat sogar eher die Linie der Airlines bestätigt.
 
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tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.661
611
Bayern & Tirol
Das erinnert mich an den Stationmanager in HAJ, der mir mit rotem Kopf erklärte: LH ignoriert die EU-Regeln. Wenn ich etwas will muss ich es einklagen (was ich gerade mache...).
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Das erinnert mich an den Stationmanager in HAJ, der mir mit rotem Kopf erklärte: LH ignoriert die EU-Regeln. Wenn ich etwas will muss ich es einklagen (was ich gerade mache...).

gewisse haftung am rechtsboden war bis vor 3 monaten auch ein grund bei lh zu bleiben, wie mir scheint hab ich mich damals getäuscht... und ich hab mir schon gedacht, dass ist halt tk typisch, dass sie mich nicht wunschgemäß routen wollten, sondern einfach am nächsten flieger ein paar stunden später. (nur da war am airport wirklich die hölle los) und dass mein gepäck dann am nächsten tag nach hause geliefert wird ist mir bei lh auch schon passiert... und ich rege mich auch nicht auf, dass ich keine kompensation bekommen habe wie bei lh (200 eur), denn ich spare ein x faches alleine schon bei den ticketpreisen. dazu habe ich in bezug auf upgrades mehr möglichkeiten als ein hon bei lh, ohne opup´s 50% der langstrecken... ich glaube nicht dass das bei lh irgendwie möglich wäre...

wenn ich mir das alles so überlege geht die tk strategie voll auf, ich könnte mich bei denen gar nie so aufregen wie bei lh die mir verspricht, dass ich abgeblich wie der king behandelt werde. in teilbereichen ja, aber sehr oft auch nicht. lh hat sich in einen teufelskreis begeben, sie versprechen den himmel auf erden und fahren die leistungen und service herunter. so kann man als kunde eigentlich nur enttäuscht werden. andere geben basic service und haben raum nach oben, bei niedrigeren preisen... ich weiß nicht wie lange das für lh so gut geht. die geschichte des op ist eigentlich ein gutes beispiel wie man kunden vergrämt, die bei einem anderen anbieter keinen großen wirbel machen würden...
 

pumpuixxl

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
3.428
71
Sehe ich nach wie vor nicht so und habe auch genau diesevErfahrung mit LH gemacht, anderer als nächster Flug ging normlerweise nur bei gleicher Buchungsklasse, gab natürlich bei entsprechenden Umständen mal Ausnahmen.
Es kommt scheinbar darauf an, wen man als Ansprechpartner bei der LH erwischt. Mir wurde kuerzlich ein Flug mit 99 Euro Ticket in Klasse L annuliert. An der Hotline (fuer Blue Member) wurde mir alternativ entweder Erstattung des Ticketpreises oder Umbuchung auf einen beliebigen Flug sowohl 1 - 2 Tage vor meinem urspruenglichen Flugtermin, zu anderen Uhrzeiten am gleichen Tag, als auch 1 -2 Tage nachher angeboten. Umgebucht habe ich schliesslich auf den Folgetag, der FLug ist jetzt Klasse V, lt. Buchungsseite war auf dem Flug kein TIcket mehr unter 400 Euro zu haben.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
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Erinnert mich an Mandanten, die von einer Nichtbeförderung auf 99-Euro-Tickets, operated bei AU, betroffen waren. Als die sich wegen des Rückflug telefonisch bei LH erkundigen wollten, durften sie mit anhören, wie sich die Callcenter-Mitarbeiter über sie lustig machten, nach dem Motto: So günstige Tickets buchen und auch noch Ansprüche stellen. Den war wohl nicht bewusst, dass die Leitung noch stand. Trotzdem unerfreulich.
 
M

milesandjoints

Guest
..., wie sich die Callcenter-Mitarbeiter über sie lustig machten, nach dem Motto: So günstige Tickets buchen und auch noch Ansprüche stellen. Den war wohl nicht bewusst, dass die Leitung noch stand. Trotzdem unerfreulich.

Das Problem an diesen Mitarbeiter ist ja auch, entweder heissen sie "Hörnix, Könnahelfa, Wollemir." Aber das ist eine andere Baustelle. Wenn es nach mir ginge, würde ich zwischen Kunden und Konzern IMMER einen verlässlichen Ansprechpartner schalten. Zu realisieren wäre dieses sehr einfach. Den Kunden jeweils einer kleinen Workgroup zuzuordnen. Vorteil als Konzern, ich kenne dann mit der Zeit meine Pappenheimer. Die ERGO soll wohl auf diesem Gebiet erste Wege im personalisierten Direktmarketing beschreiten. :censored:
 

mikimoto

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09.02.2010
231
0
YVR, ZRH
Es gibt immer und überall inkompetente Mitarbeiter. Obengenanntes Erlebnis wird vermutlich immer öfter passiern, seit sich gewisse Konzerne ein Sparkorsett angezogen haben und ihnen dann einmal die Luft ausgeht für Qualitätsservice. Es kommt hinzu, dass (aus Spargründen unzureichend geschulte) Mitarbeiter aus Angst vor Fehler-Machen lieber nichts tun statt sich aufs Glatteis zu bewegen, d.h. möglicherweise Kompetenzen zu überschreiten. Die Folge ist, dass "mein Job" wichtiger ist als "der Kunde".

Was aber lernen wir aus solchen Fällen? Wenn wir der Überzeugung sind, dass wir im Recht sind, dann holen wir uns das Recht bei einer anderen Person ab. Es nützt nicht, mit inkompetenten Mitarbeitern zu "streiten".
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Gibt es Urteile genau dazu - der Paragraph ist einfach nicht eindeutig.

Veröffentlichte Urteile zu dieser Frage sind mir nicht bekannt. Es hat auch, wie ich hier schon mehrfach geschrieben habe, in aller Regel wenig Sinn, auf Umbuchung zu klagen, weil sich der Rechtsstreit wegen Zeitablaufs erledigen wird, bevor der Fluggast ein rechtskräftiges Urteil erstritten hat. Nur der klagende Anwalt hat von diesem Streit etwas, nämlich seine Gebühren, die das eigentlich unterlegene Luftfahrtunternehmen gemäß § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO tragen muss. Ein Kollege hat sich mal den Spaß erlaubt und AB aus einem sehr günstigen Ticket heraus verklagt, nachdem die seine Strecke komplett eingestellt hatten: verklagt auf einen über 900 € teuren LH-Flug. Es kam, wie es kommen musste: Hauptsache erledigt, volle Kostenlast bei AB.

Meinetwegen nenn Art. 8 Abs. 1 lit. c VO "nicht eindeutig", aber was ist schon eindeutig im Gesetz, zumal in einem so schlecht geschriebenen wie der VO? Ich meine: Man muss den Wortlaut "Plätze" schon sehr durch die Brille eines Vielfliegertreffs sehen, um darunter "Buchungsklasse" zu verstehen (einem Begriff, der 99% der Flugreisenden und Juristen unbekannt sein dürfte). Wenn Du, wie es sich bei europarechtlichen Vorschriften geziemt, in die englische und französische Sprachfassung schaust, dann liest Du dort "seats" bzw. "sièges". Wer diese Wortwahl auf "Buchungsklasse" reduzieren will, braucht sehr gute Argumente dafür, dass der Wortlaut hier über das Ziel der VO hinausschießt. Leider (für die Airlines) besteht der Zweck der VO aber gerade im Schutz des Fluggasts, gebietet also genau das Gegenteil einer restriktiven Auslegung von "Plätze", "seats" und "sièges". Das Recht auf Umbuchung erwächst dem Fluggast im Übrigen nicht nur bei einer Annullierung, sondern auch bei einer unfreiwilligen Nichtbeförderung wegen Überbuchung (Art. 4 Abs. 3 VO). Da wäre es doch herrlich, wenn die Airline, die erst offenen Vertragsbruch begeht, dann auch noch nach ihrer reinen Willkür Buchungsklassen auf und zu machen kann, um den Beförderungsanspruch des Fluggasts wegen nicht verfügbarer "Plätze" zu vereiteln. Um ehrlich zu sein: Viel eindeutiger braucht es ein Jurist nicht. Und wenn es nicht um Sprünge wie oben mit AB geht, habe ich das auch stets außergerichtlich durchsetzen können. Auch aus den billigsten Klassen heraus.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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1.025
Veröffentlichte Urteile zu dieser Frage sind mir nicht bekannt. Es hat auch, wie ich hier schon mehrfach geschrieben habe, in aller Regel wenig Sinn, auf Umbuchung zu klagen, weil sich der Rechtsstreit wegen Zeitablaufs erledigen wird, bevor der Fluggast ein rechtskräftiges Urteil erstritten hat. Nur der klagende Anwalt hat von diesem Streit etwas, nämlich seine Gebühren, die das eigentlich unterlegene Luftfahrtunternehmen gemäß § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO tragen muss. Ein Kollege hat sich mal den Spaß erlaubt und AB aus einem sehr günstigen Ticket heraus verklagt, nachdem die seine Strecke komplett eingestellt hatten: verklagt auf einen über 900 € teuren LH-Flug. Es kam, wie es kommen musste: Hauptsache erledigt, volle Kostenlast bei AB.

Meinetwegen nenn Art. 8 Abs. 1 lit. c VO "nicht eindeutig", aber was ist schon eindeutig im Gesetz, zumal in einem so schlecht geschriebenen wie der VO? Ich meine: Man muss den Wortlaut "Plätze" schon sehr durch die Brille eines Vielfliegertreffs sehen, um darunter "Buchungsklasse" zu verstehen (einem Begriff, der 99% der Flugreisenden und Juristen unbekannt sein dürfte). Wenn Du, wie es sich bei europarechtlichen Vorschriften geziemt, in die englische und französische Sprachfassung schaust, dann liest Du dort "seats" bzw. "sièges". Wer diese Wortwahl auf "Buchungsklasse" reduzieren will, braucht sehr gute Argumente dafür, dass der Wortlaut hier über das Ziel der VO hinausschießt. Leider (für die Airlines) besteht der Zweck der VO aber gerade im Schutz des Fluggasts, gebietet also genau das Gegenteil einer restriktiven Auslegung von "Plätze", "seats" und "sièges". Das Recht auf Umbuchung erwächst dem Fluggast im Übrigen nicht nur bei einer Annullierung, sondern auch bei einer unfreiwilligen Nichtbeförderung wegen Überbuchung (Art. 4 Abs. 3 VO). Da wäre es doch herrlich, wenn die Airline, die erst offenen Vertragsbruch begeht, dann auch noch nach ihrer reinen Willkür Buchungsklassen auf und zu machen kann, um den Beförderungsanspruch des Fluggasts wegen nicht verfügbarer "Plätze" zu vereiteln. Um ehrlich zu sein: Viel eindeutiger braucht es ein Jurist nicht. Und wenn es nicht um Sprünge wie oben mit AB geht, habe ich das auch stets außergerichtlich durchsetzen können. Auch aus den billigsten Klassen heraus.

Alles richtig, trotzdem wird es oft spassig, vor allem bei Awards. Und eben traurigerweise konnten weder LBA noch die SSM hier eindeutige Aussagen zu machen.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Alles richtig, trotzdem wird es oft spassig, vor allem bei Awards. Und eben traurigerweise konnten weder LBA noch die SSM hier eindeutige Aussagen zu machen.

Awards sind trotz Art. 3 Abs. 3 S. 2 VO insgesamt noch ein ganz dunkles Kapitel. Deshalb einmal mehr mein Aufruf, solche Erfahrungen der Kommission in ihrer Umfrage mitzuteilen.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
was ist schon eindeutig im Gesetz, zumal in einem so schlecht geschriebenen wie der VO?

Na, na. Die 261/2004 ist alles andere als schlecht geschrieben. Ein Großteil der Rechtsstreite resultiert schlicht daraus, dass der deutsche Rechtsanwender immer verschuldensabhängig denkt, was der VO fremd ist. Aus dem europäischen Blickwinkel heraus waren ALLE Entscheidungen des EuGH zur VO vorhersehbar, sogar die v. 19. Nov. 2009, jedenfalls vom Ergebnis her.

Und nein, Buchungsklassen hat der Verordnungsgeber nicht im Sinn gehabt, als er auf die verfügbaren Kapazitäten verwies. Vermutlich nicht einmal die Serviceklassen. Allerdings macht es nach meinem Verständnis nicht viel Sinn, eine Airline notfalls zu verpflichten, den betroffenen Pax in einer höheren als der gebuchten Serviceklasse zu befördern. Der Kernanspruch ist ja der auf Ersatzbeförderung zum FRÜHESTMÖGLICHEN Zeitpunkt. Hier spricht das gewichtige Argument des zu vermeidenden Zeitverlustes dafür, dass der Pax notfalls auch upzugraden ist. Dieses Argument zieht bei einer späteren Beförderung nicht.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.025
Na, na. Die 261/2004 ist alles andere als schlecht geschrieben. Ein Großteil der Rechtsstreite resultiert schlicht daraus, dass der deutsche Rechtsanwender immer verschuldensabhängig denkt, was der VO fremd ist. Aus dem europäischen Blickwinkel heraus waren ALLE Entscheidungen des EuGH zur VO vorhersehbar, sogar die v. 19. Nov. 2009, jedenfalls vom Ergebnis her.

Und nein, Buchungsklassen hat der Verordnungsgeber nicht im Sinn gehabt, als er auf die verfügbaren Kapazitäten verwies. Vermutlich nicht einmal die Serviceklassen. Allerdings macht es nach meinem Verständnis nicht viel Sinn, eine Airline notfalls zu verpflichten, den betroffenen Pax in einer höheren als der gebuchten Serviceklasse zu befördern. Der Kernanspruch ist ja der auf Ersatzbeförderung zum FRÜHESTMÖGLICHEN Zeitpunkt. Hier spricht das gewichtige Argument des zu vermeidenden Zeitverlustes dafür, dass der Pax notfalls auch upzugraden ist. Dieses Argument zieht bei einer späteren Beförderung nicht.
Beförderung auf dem nächsten Flug derveigenen Airline war auch nie/selten ein Thema. Heftig wird es immer, wenn es um OAL oder eben deutlich spätere Flüge geht (dann gerne noch auf Drittcarriern usw.).
 

mbx

Erfahrenes Mitglied
03.03.2010
405
0
BRU
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Und ich frage mich auch, was eigentlich meine Rechte wären, wenn ich nicht früher fliegen kann - späterer Flug ist keine Lösung, da Anschlussflug. Hätte ich in so einem Fall das Recht der Umbuchung auf eine andere Fluggesellschaft? LX würde nämlich bedeuten, dass ich erst 24 Stunden später ans Ziel gelange....

Bei mir war LX immer recht zuvorkommend (das war aber auch immer in ZRH, nicht hier in BRU). Um hier auch ein paar Positiverlebnisse einzustreuen:

Gebucht war irgendwo-ZRH-BRU, ZRH-BRU annuliert oder verpasst, Direktflug ca. 3 oder 4 Stunden später wurde angeboten, Umbuchung mit LH via FRA problemlos, hatte nur gefragt ob's irgendwie schneller ginge, da ich in BRU auf nen Kaffee verabredet war. Gebucht war irgendein billiger Y Tarif.

Beispiel 2: Gebucht war BRU-ZRH-VCE, anschließend hatte ich einen Minibustransfer Richtung LJU gebucht. ZRH-VCE gestrichen wegen Schnee o.ä., am Ticketschalter gesagt, dass ich an späterem Flug nach VCE aus eben jenem Grund kein wirkliches Interesse habe, kein Problem, umgebucht nach LJU auf JP. Tarif war billigster C Saver.

Und sogar noch ein Beispiel angenehmer Flexibilität seitens LH: Gebucht war BRU-FRA-BGO, in FRA Anschluss nicht erreicht (spät abends), Angebot war FRA-BGO am nächsten späten Vormittag. Nach Hinweis, dass das etwas spät sei und ob es Alternativen via OSL oder CPH gäbe, bekam ich dann FRA-OSL-BGO. Hotelvoucher für OSL wurde ohne Nachfrage und anstandslos arrangiert, und ich war rechtzeitig in BGO. Für die genaue Zeit des OSL-BGO Flug am Morgen hatte ich auch relativ freie Auswahl.

PS: Mir ist natürlich klar, dass das alles Drittcarrier innerhalb LH-Group (1) bzw. *A waren (2 & 3). Nun fällt mir noch ein, dass zumindest OS mich lange vor dem Beitritt der SN zur *A mal von sich aus auf SN umgebucht hatte. War damals selbst ganz erschrocken. :)
 
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