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M&M Gold CC Vollkasko auch für Carsharing?

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ReviloCGN

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
1.037
55
CGN
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Heute bekam ich's schwarz auf weiß:
LH M&M lehnt Haftung für Drive Now ab (siehe Anlage).

Hat jemand noch Ideen dazu? Danke!

Hallo Tin_Tin,

mir wurde am 15.11.2013 mitgeteilt:

> Sehr geehrter Herr ReviloCGN,
>
> vielen Dank für Ihre Anfrage.
> Drive Now (Carsharing-Produkt von BMW und Sixti) ist versichert!
>
> Besonderheit bei DriveNow:
>
> DriveNow bieet den Kauf von "Fahrtguthaben" an, da man die Anmietung hier pro
> Minute bezahlt. Hat der Kunde Fahrtguthaben erworben und dieses mit seiner M&M
> Credit Card bezahlt, so besteht für die Anmietung des FZGs mit Einsatz dieses
> Fahrtguthabens auch Versicherungsschutz!
>
> Gemäß AVB Teil B. §5.5b gilt folgende Ausschluss-Regelung für diejenigen
> Mietverträge, die mittels Lufthansa Miles and More Kreditkarte bei
> Carsharing-Anbietern bezahlt wurden.
>
> (See attached file: VersicherungsBed LH Miles&More CC 2010.pdf)
>
> Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> xy
>
> Lufthansa Miles & More Credit Card Versicherungsservice
> 50664 Köln
>
> E-Mail: versicherung@lufthansacard.de
>
> Internet: Miles & More - Kreditkarten
>
> Telefon +49 (0) 69 667 888 444
> Telefax +49 (0) 351 50 000 9459
>
>
> Herausgeberin der Lufthansa Miles & More Credit Card:
> Deutsche Kreditbank AG, HRB Berlin-Charlottenburg 34165, Sitz Berlin
> Vorstand: Stefan Unterlandstättner (Vorsitzender)
> Rolf Mähliß, Dr. Patrick Wilden, Tilo Hacke, Thomas Jebsen
> Aufsichtsratsvorsitzender: Gerd Häusler

Vielleicht kannst Du das ja verwenden. Wir CGNler müssen ja zusammenhalten :)
Namen des Herrn vom Service gerne auf Nachfrage.
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.257
563
MUC/EDMM
Interessant, wirklich interessant.
Allerdings steht da auch:

2.4 Ausschlüsse

Die Versicherung erstreckt sich nicht:
(...)
auf Schäden, die:
i. bei einer durch das Mietwagenunternehmen abgeschlossenen Fahrzeugteilkaskoversicherung und/oder
ii. bei einer durch das Mietwagenunternehmen abgeschlossenen Fahrzeugvollkaskoversicherung und/oder
iii. durch irgendeine andere vorrangige Versicherung erfasst sind.


Heißt dass, wenn ich bei DriveNow die Vollkasko mit SB für 1€ /Fahrt buche, dass dann die MM-KK-Versicherung nicht mehr greift??
 

SENflyer

Aktives Mitglied
01.06.2012
184
33
FRA
Hallo zusammen,

auch ich habe vom MaM CC Service schriftlich, dass DriveNow und Car2Go VERSICHERT sind. Da weiss wohl die eine Hand nicht, was die andere macht.....

Gruesse,
SENflyer


Telefon: +49 (0) 69 - 667 888 444
Telefax: +49 (0) 89 - 500 70 5991
E-Mail: versicherung@lufthansacard.de

Datum: 25/07/2014

Ihre Kreditkarten- Lufthansa Miles & More Credit Card "World Business"
Versicherung:
Unsere Nummer: xxxxx
25/07/2014


Sehr geehrter Herr SENflyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich ist Carsharing vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, da es sich nicht um eine Fahrzeuganmietung im klassischen Sinne handelt und es zu keinem Mietvertrag kommt.

DriveNow und Car2Go bieten jedoch auch Kurzzeitanmietungen an, wofür Sie dann auch einen Kurzzeitmietvertrag erhalten.

In diesem Fall wäre der Versicherungsschutz gegeben.

Wir hoffen wir konnten Ihnen weiterhelfen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Lufthansa Miles & More Credit Card
Versicherungsservice
 

digitalfan

Erfahrenes Mitglied
27.08.2009
4.326
1.577
MUC
Hallo zusammen,

auch ich habe vom MaM CC Service schriftlich, dass DriveNow und Car2Go VERSICHERT sind. Da weiss wohl die eine Hand nicht, was die andere macht.....

Kann es sein, dass DriveNow Mieten dann versichert sind, wenn man eines der Stundenpakete bucht, aber nicht wenn man nach abgerechneter Zeit bucht?
So verstehe ich ich zumindest die Mail, die du zitiert hast.
 

ReviloCGN

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
1.037
55
CGN
Kann es sein, dass DriveNow Mieten dann versichert sind, wenn man eines der Stundenpakete bucht, aber nicht wenn man nach abgerechneter Zeit bucht?
So verstehe ich ich zumindest die Mail, die du zitiert hast.

So kann man es aus meiner eMail-Antwort (s.o.) auch lesen. Ich hatte damals nochmal nachgefasst, aber die Antwort war genauso schwammig...
 

johndoe

Erfahrenes Mitglied
09.09.2009
1.139
2
Gibts dazu was neues? Mich interessiert insbesondere Flinkster... imho handelt es sich auch um Kurzanmietungen eines Selbstfahrervermietfahrzeuges - keine Grundgebühr und zu jeder Anmietung gibt es eine Rechnung, denke das sollte ähnlich wie bei Drivenow und Car2Go sein. Jemand Erfahrung mit Flinkster und LH CC?
 

MUCBase

Aktives Mitglied
29.04.2018
171
176
Da der Thread schon einige Jahre alt ist und nun Car2Go & Co deutlich etablierter im Markt sind, würde mich interessieren, ob es hierzu neue Erkenntnisse/Erfahrungen gibt? Meinem Verständnis nach, müsste beispielsweise Car2Go der Definition eines Mietwagens im Sinne der Versicherungsbedingungen entsprechen - schließlich spricht Car2Go selbst in den AGBs ausschließlich von "Miete bzw. Mietvorgang".
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.599
4.287
MUC/INN
Meinem Verständnis nach, müsste beispielsweise Car2Go der Definition eines Mietwagens im Sinne der Versicherungsbedingungen entsprechen - schließlich spricht Car2Go selbst in den AGBs ausschließlich von "Miete bzw. Mietvorgang".

Meinem nach auch, aber ich habe über dahingehende anhängige Verfahren noch nichts gehört. Nachdem es dann per AGB der Versicherer ggf. ausgeschlossen ist, stellt sich wenn die Frage ob das zulässig ist, aber damit habe ich mich noch nicht auseinandergesetzt.
 
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Reaktionen: MUCBase

friedchicken

Neues Mitglied
22.06.2020
1
0
BER, gnihihi
Liebe Freunde des Kreditkartentums,

da ich ein inbrünstiger Leser dieses speziellen Threads bin, lasse ich euch gern an meinem aktuellen Fall teilhaben, der hier super hineinpasst. Nach einem misslungenen Ausparkmanöver ohne Schaden an irgendwelchen Fremdautos habe ich ehrliche Haut bei Sixt (share) angerufen und gesagt, dass ich etwas zerstört habe. Den Schaden habe ich selbst bezahlt und gehofft, dass die MM Gold Vollkasko abzüglich Selbstbehalt den Rest bezahlt, sprich es geht hier um etwa 600 Euro (Sixt-Selbstbeteiligung 900 minus MM-Selbstbeteiligung 300).

Natürlich möchte die Lufthansa-Versicherung nicht zahlen, zieht sich aber auf ein, wie ich finde, unsinniges Argument zurück: In Versicherungsbedingungen steht, dass man "eine Kopie des kompletten Mietfahrzeugvertrags" vorlegen muss. Das könne ich aber nicht, daher könne man nicht zahlen.

Korrekt ist: Sixt share erstellt (auch auf Nachfrage) keine expliziten Einzelmietverträge. Das ist aber auch nicht nötig, denn in den AGB von Sixt Share steht: "Mit dem Öffnen des Fahrzeugs in der Sixt-App kommt der Einzelmietvertrag zwischen dem Mieter und Sixt zustande und es beginnt der kostenpflichtige Mietzeitraum." Alles Weitere regeln die AGB. Somit existiert ja eigentlich ein Einzelmietvertrag, nur halt nicht so klischeehaft, wie sich MM das offenbar wünscht.

Ich habe in diesem Sinne einen fröhlichen, respektvollen Mailwechsel mit MM seit Januar. Ein Mal schreibe ich noch, und dann wandert der Spaß zum Ombudsmann. Ich halte euch auf dem Laufenden...
(Wenn jemand einen Zauberspruch kennt, bitte melden :D )
 

korn1117

Reguläres Mitglied
06.09.2017
36
0
Liebe Freunde des Kreditkartentums,

da ich ein inbrünstiger Leser dieses speziellen Threads bin, lasse ich euch gern an meinem aktuellen Fall teilhaben, der hier super hineinpasst. Nach einem misslungenen Ausparkmanöver ohne Schaden an irgendwelchen Fremdautos habe ich ehrliche Haut bei Sixt (share) angerufen und gesagt, dass ich etwas zerstört habe. Den Schaden habe ich selbst bezahlt und gehofft, dass die MM Gold Vollkasko abzüglich Selbstbehalt den Rest bezahlt, sprich es geht hier um etwa 600 Euro (Sixt-Selbstbeteiligung 900 minus MM-Selbstbeteiligung 300).

Natürlich möchte die Lufthansa-Versicherung nicht zahlen, zieht sich aber auf ein, wie ich finde, unsinniges Argument zurück: In Versicherungsbedingungen steht, dass man "eine Kopie des kompletten Mietfahrzeugvertrags" vorlegen muss. Das könne ich aber nicht, daher könne man nicht zahlen.

Korrekt ist: Sixt share erstellt (auch auf Nachfrage) keine expliziten Einzelmietverträge. Das ist aber auch nicht nötig, denn in den AGB von Sixt Share steht: "Mit dem Öffnen des Fahrzeugs in der Sixt-App kommt der Einzelmietvertrag zwischen dem Mieter und Sixt zustande und es beginnt der kostenpflichtige Mietzeitraum." Alles Weitere regeln die AGB. Somit existiert ja eigentlich ein Einzelmietvertrag, nur halt nicht so klischeehaft, wie sich MM das offenbar wünscht.

Ich habe in diesem Sinne einen fröhlichen, respektvollen Mailwechsel mit MM seit Januar. Ein Mal schreibe ich noch, und dann wandert der Spaß zum Ombudsmann. Ich halte euch auf dem Laufenden...
(Wenn jemand einen Zauberspruch kennt, bitte melden :D )

Hi danke dir für deine Ausführung. Gibt es dazu ein Update wie es weiterging?

Danke und Grüße