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Meine Frau und ich haben uns eine Wohnung gekauft und heute kam die Rechnung vom Notar.
Als Berechnungsgrundlage für dessen Gebühren hat dieser zum Kaufpreis der Wohnung die Maklerkosten
addiert und aus der Summe der beiden Positionen prozentual seine Kosten berechnet.
Das erscheint mir komisch und wir kennen das so von den bisherigen Notarverträgen nicht.
Weiss hier einer diesbezüglich Bescheid?
ps: Darf der Notar zu seiner Kostenberechnung die im Kaufpreis enthaltene Instandhaltungsrücklage auch
berücksichtigen?
Als Berechnungsgrundlage für dessen Gebühren hat dieser zum Kaufpreis der Wohnung die Maklerkosten
addiert und aus der Summe der beiden Positionen prozentual seine Kosten berechnet.
Das erscheint mir komisch und wir kennen das so von den bisherigen Notarverträgen nicht.
Weiss hier einer diesbezüglich Bescheid?
ps: Darf der Notar zu seiner Kostenberechnung die im Kaufpreis enthaltene Instandhaltungsrücklage auch
berücksichtigen?