Die geistige Beschäftigung mit Zahlungskarten, deren Übermaß du bemäkelst, ist im Grundsatz dieselbe geistige Betätigung wie "Spekulieren" (das auch philosophische Tätigkeit sein kann). Über das Spekulieren sagte aber der Börsenspezialist Andre Kostolany (sinngemäss) :
- wer wenig hat, darf nicht spekulieren,
- wer viel hat, darf spekulieren / sich geistig mit Materiellem befassen,
- wer gar nichts hat,
muss spekulieren / sich geistig mit Materiellem befassen.
(nach dem "/" von mir ergänzt.)
Ich sehe die Notwendigkeit, überflüssige Ausgaben für Ersatz-Girocards zu vermeiden, solange Gerichte so bankenfreundlich sind, dass sie den Zahlkartenvermieter (= Bank) von der Notwendigkeit entheben, die ordnungsgemässe Funktion der Mietsache (auf deren Rückseite zumeist steht "Diese Karte ist Eigentum der Bank"!) - für die oftmals sogar eine Jahresgebühr (= Miete) anfällt - auf eigene Kosten sicherzustellen und solange Gerichte normale abnutzungsbedingte Störungen einseitig dem Zahlkartenmieter auferlegen.
Ob man dann mit einer zusätzlichen Plastikschutzhülle (auf eigene Kosten beschafft) hantiert, oder auf alternative Zahlkarten ausweicht, ist dann sekundär. Für den einen sind 10 bis 12 Euro Jahresgebühr peanuts, der andere kann eine Woche davon essen (oder auch nicht!).