Nacht im Hilton für Dritte buchen

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KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
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Also machbar ist es, zumindest iin Deutschland , dass ein Dieter Schmitz eincheckt, selber bar zahlt, bzw. der Zimmerpreis schon per Vorkasse verrechnet wurde, obwohl das Zimmer auf Klaus Müller gebucht wurde und auch Klaus Müller nur den Goldstatus hat, und somit auch er nur ein upgradee und Punktebonus bekommen würde.
Persönlich erkenne ich da auch keinen Gesetzesverstoss - soweit ich das überblicken kann.
Hast Du mal Richtung § 263 StGB geblickt?
StGB meinte:
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[...]


Unfair mag es sein, sich Vorteile zu verschaffen, die eigentlich nur "Gold-Kunden" oder ähnlichem des Unternehmens zustehen. Aber ist es so schlimm, dass man sich als besonders Kunde eines Unternehmen darstellt, um Vorteile zu geniessen? Haben sicher viele schon mal gemacht , um einen guten Preis, in schönes Zimmer etc, zu bekommen.
Bedingungen von solchen Kindenbindungsprogrammen sind sicherlich gültig. Aber ein Verstoss ist kein Gesetzesbruch.
Oder aber doch? Siehe oben zu § 263 StGB. :rolleyes:
 
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alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-3
Münsterland
So wollte ich nun wirklich nicht verstanden werden!

Bin da auch schon unangenehm berührt, wenn ich als Gold Member immer darauf achte, dass ich die Nächte zusammen bekomme und ein anderer schickt seine Kumpels los, die dann nicht nur die Gratis Lounge zum Alk schlucken nutzen , sondern auch noch das eigentliche Gold Member auch noch dafür Points und Statusnächte sammelt.

Richtig und korrekt, finde ich das nie! Aber es wird vielen so gehen, dass sie besonders nahen Angehörigen auch gern eine so bevorzugte Unterbringung gönnen, wie man als Gold Member bekommt.

Ich bin kein Jurist, und wie wir alle wissen, können wir ja auch für jede rechtliche Meinung einen Juristen finden, der das, zumindest scheinbar, sehr gut begründen kann.

Dennoch meine ich schon, dass man hier klar sagen kann, dass wir hier, wenn überhaupt, uns im zivilrechtlichen Bereich befinden.

Zu sehr, wird ein Verbot, bzw. die Regeln oder Vorgaben eines grosses Unternehmens mit einem Gesetz gleich gestellt. Besonders anfällig sind viele Menschen den Bedingungen privatrechtliche Unternehmen, Gesetzesrang zu gewähren, wenn es um Leistungen geht, die auch, oder vormals, von halbstaatlichen Organisationen angeboten werden. Dabei ist sowohl die Post, wie auch die Bahn jeweils ein rein privatrechtliches Unternehmen. Und ein Verstoss gegen die vielfältigen Bedingungen, auch gegen Beförderungsbedingungen, ist nicht DESHALB ein Gesetzesverstoss. Gerade die Post, habe ich mal vor Jahren selber erlebt, sind Meister darin einem vor zu spielen, dass sie geschädigter Vertragspartner, Chef und Bestimmer, Ermittler und Privatdetektiv, sowie Staatsanwalt und Richter in einem sind, das sie einen "überführt" haben, "Verstösse begangen zu haben", die "rechtsstaatlich zu bestrafen seien."

Also ist etwas so, wie es eben gemacht wird ein Betrug, bzw irgend etwas was man macht nicht den Gesetzen entspricht, so ist das eben Betrug, oder eben das jeweilige Delikt.


Aber, weil etwas in den Bedingungen eines Programms steht, oder AGBs, oder auch ein bewusst abgeschlosssenen Vertrag zur Grundlage dient, ist ein Verstoss dagegen, DESHALB nichts Strafbares. Natürlich ist Betrug immer strafbar und das natürlich auch wenn, man eine Hotelkette bzw. deren Kundenbindungsprogramm betrügt. Aber nicht nur deshalb, weil man gegen irgendwelche Regeln verstossen hat.

Möchte schon dazu aufrufen sich immer nach Recht und Gesetz zu verhalten, und auch im Verkehr mit privaten Anbietern an die Vereinbarungen zu halten, bzw so wie es usus ist.

Persönlich würde ich da keinen strafbewährten Betrug sehen, wenn ein anderer mittels Mitgliedskarte des Gold Mitglieds dann sich dessen Vorteile erschleicht. Zumindest wird da das öffentliche Interesse sehr klein sein und eine Verfahrungeseinstellung sehr wahrscheinlich sein
Das jedoch das Hotel seine zusätzlichen Aufwendungen in Rechnung stellen darf , scheint mir klar zu sein. Auch, dass sie das Mitglied aus dem Programm werfen und keinen Ausgleich mehr für seine bereits gesammelten Punkte mehr geben.
 

KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
In Kurzform: Du würdest da "persönlich" keinen strafbewährten Betrug sehen - § 263 StGB erfordert das auch nicht, er findet auch so Anwendung. Und dafür braucht es auch keinen Juristen, der irgendetwas irgendwie kunstvoll begründet, es ist sehr simpel - die Tatbestandsmerkmale des § 263 StGB sind selten so offensichtlich erfüllt wie in diesem Fall.

Für das Privatrechtliche sind es übrigens §§ 812 ff BGB, die einschlägig sein dürften ("ungerechtfertigte Bereicherung"), die Rückabwicklung läuft entsprechen nach gleicher Rechtsquelle.

Sich (zB) mit der HH-Goldkarte eines anderen vorsätzlich auf dessen anstelle auf den eigenen Namen einzuchecken, um wirtschaftliche Vorteile zu genießen, die einem sonst nicht bzw. nur gegen zusätzliche Zahlungen zustünden, erfüllt nun einmal die Erfordernisse des § 263 Abs. 1 StGB, denn er erregt oder unterhält einen Irrtum (das Hotel wird bewusst in die falsche Annahme geleitet, es sei der Goldstatus-Inhaber) durch die Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen (richtiger Name verschwiegen, falschen Namen bewusst falsch angegeben) in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil (Gold-Perks) zu verschaffen.

Und zivilrechtlich ist es § 812 Abs. 1 S. 1 BGB: Wer durch die Leistung eines anderen (Hotel bzw. dessen Angestellte) oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten (Hotel hat Aufwendungen) etwas ohne rechtlichen Grund (kein eigener Status) erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet." Die Herausgabe läuft in diesem Fall nach § 818 Abs. 2 BGB "Ist die Herausgabe wegen der Beschaffenheit des Erlangten nicht möglich oder ist der Empfänger aus einem anderen Grund zur Herausgabe außerstande, so hat er den Wert zu ersetzen" => also Zahlemann & Söhne in dem Umfang, in dem man sich den Vorteil erschlichen hat.

"Dennoch meine ich schon, dass man hier klar sagen kann, dass wir hier, wenn überhaupt, uns im zivilrechtlichen Bereich befinden" => Zivilrecht und Strafrecht sind keine Alternativen zueinander, sondern gelten stets parallel. Die Einschlägigkeit des StGB ist ebenso eindeutig gegeben wie die Einschlägigkeit des BGB, ob Du das magst oder nicht: Sich etwas zu nehmen, worauf man keinen Anspruch hat, ist zivilrechtlich ungerechtfertigte Bereicherung und strafrechtlich Diebstahl oder Betrug (je nach Sachverhalt). Zivilrecht regelt das Untereinander zweier (oder mehr) Rechtsparteien, Strafrecht die Handlungen des Staates.

Wenn jemand dachte, es wäre ein Kavaliersdelikt und kein Rechtsverstoß, und jetzt feststellt, dass es sowohl zivil- als auch strafrechtlich einen Rechtsverstoß darstellt - tja, einfach nicht mehr machen und sich dem stellen! (y) Auch wenn es bestimmt einige gibt, die versuchen könnten, es irgendwie in eine Grauzone ziehen zu wollen und sich durchlavieren zu wollen. (n)

Äußerungen wie "und wie wir alle wissen, können wir ja auch für jede rechtliche Meinung einen Juristen finden, der das, zumindest scheinbar, sehr gut begründen kann" könnten in mir so einen Verdacht hegen - hoffentlich zu unrecht.

Komm, nimm es hin und einfach nicht mehr machen (lassen), falls Du bei sowas jemals dabei warst!
 
Zuletzt bearbeitet:

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-3
Münsterland
Defintiv- ich habe sowas nie gemacht, habe nicht vor das zu machen und will auch keinen darin bestärken!

Einerseits finde ich das ja schon sogar richtig und lobenswert, wenn einmal die juristischen Konsequenzen solchen Fehlverhaltens dargestellt werden.
Da gab es ja so Sachen, besonders früher in anderen Foren, wo sich ja Leute, um zehntausende Euro - mehr oder weniger Bargeld - bereichert hatten, und sahen da immer noch eine Berechtigung, bzw. sogar teilweise das vom Anbieter so gewollt.
Da sehe ich klaren Betrug, zumal man dabei ja mehrere fremde Namen erfunden hat!

Juristisch können wir eben hier nicht diskutieren, weil zumindest ich kein Jurist bin. Deshalb ist die Fragestellung ob etwas eindeutig ein Gesetzsverstoss wäre, oder eben nicht, rein subjektiv mit dem jeweiligen Laienwissen, des einzelnen nur zu beantworten.
Weil ich das weiss und so auch schon eindeutig gesagt habe, lasse ich mich auf keinerlei Diskussion ein, ob etwas "vielleicht" strafbewährt gegen bestimmte Gesetze verstösst, oder auch "ganz sicher", oder eben "eher nicht", oder ein ander meint sogar "überhaupt nicht".

Meine Meinung als Nichtjurist mit rechtlichen Interesse sieht hier, wenn überhaupt, nur eine ganz untergeordnete Verfehlung. Ob nun darauf seitens der Ermittlungsbehörden bei Anzeige überhaupt reagiert wird, oder mit Verfahrenseinstellung, oder mit Strafbefehl, oder sonst wie, hängt wohl auch von der regionalen Staatsanwaltschaft ab.
Nur ich würde meinem besten Freund raten, hier keinen Strafbefehl hinzunehmen und sich mit völliger Offenlegung der Motivation und der gegebenenfalls erzielten Vorteile in das Gerichtsverfahren zu begeben.

Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist schon noch so gross, dass ich davon ausgehe, dass wirklich grosse Straftaten von "kleineren Verfehlungen, wenn sie es denn überhaupt sein sollten", klar unterschieden werden.

Vielleicht hat ja auch diese kleine "Strafbarkeitsdiskussion" ja doch dem einen oder anderen dann mehr Angst gemacht, als die blosse Behauptung es wäre strafbar und er lässt es nun. Dann wäre viel erreicht.
 
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thomas75

Aktives Mitglied
12.01.2015
150
0
FRA
Ich bin HHonors Diamond und bisher immer nur alleine geschäftlich unterwegs gewesen. Nun plant mein Bruder ein Wochenend-Trip und wird hierbei bei der Hiltonkette nächtigen. Er ist bisher gar nicht beim Programm angemeldet. Ist es sinnvoll, dass ich als Diamond member für ihn buche? Die Statusvorteile wird er wohl kaum bekommen, aber kann ich wenigstens seine Punkte/Stays sammeln?
 

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.711
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Ich habe es für meine Frau schon gemacht, in meinen Namen gebucht, sie hat eingecheckt und die Statusvorteile bekommen. Punkte gingen nicht, da ich zeitgleich auf Hawaii eingebucht war.
 
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Didi64

Reguläres Mitglied
05.04.2015
82
0
Also bei mir klappt es immer, ob meine Frau mal alleine eingecheckt da ich erst Nachts komme oder ob mein Sohn mal Übernachtet.
ich Buche und bekomme die Statusvorteile Punkte/Stays.
 
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F

Feuilvleiger1985

Guest
Ich bin HHonors Diamond und bisher immer nur alleine geschäftlich unterwegs gewesen. Nun plant mein Bruder ein Wochenend-Trip und wird hierbei bei der Hiltonkette nächtigen. Er ist bisher gar nicht beim Programm angemeldet. Ist es sinnvoll, dass ich als Diamond member für ihn buche? Die Statusvorteile wird er wohl kaum bekommen, aber kann ich wenigstens seine Punkte/Stays sammeln?


Was für Dritte? Es steht doch jeweils bei der Buchung ob das Zimmer für zwei oder drei Personen gültig ist!
 

rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.350
195
buchung für freunde

kann ich hotelbuchungen für freunde von meinem account verschenken ?
wenn ja , gilt dann auch mein gold status für die buchung oder sind statusvorteile personengebunden ?

danke für hinweise
 

Sven12

Aktives Mitglied
31.10.2013
164
158
Hallo Rainer1,

Jep geht problemlos per Telefon oder direkt im Internet über Add. Guest Info.
Statusvorteile werden auch gewährt.
 
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Sayer

Erfahrenes Mitglied
13.12.2015
1.243
21
CGN
Wenn man selbst dabei ist gibt es häufig Exec Lounge, teilweise Upgrades für alle selbst gebuchten Zimmer. Ist man selbst nicht dabei sinkt die Chance aber. Das ist aber alles goodwill des Hotels. Eigentlich gibt es Statusvorteile nur für den Statusinhaber bzw. +1 im selben Zimmer.
 
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Autumla

Erfahrenes Mitglied
30.07.2013
1.906
119
GRZ
Statusvorteile werden nach den Regeln natürlich nicht gewährt. Manchmal merkt es ein Hotel aber nicht. Ob man den Betrug hier begehen will, bliebt jedem selbst überlassen.

Hat ja nichts mit Betrug zu tun, wenn man für jemand anderen über seinen Account z.B. eine Punktebuchung durchführt?!
Hab das schon desöfteren für meine +1 gemacht. Natürlich hab ich per Telefon auf ihren Namen gebucht.

Es gibt keine Stays oder Nächte dafür, aber die Benefits werden teilweise auch gewährt. Hilton Vienna Danube hat meine +1 z.B. sogar eine Junior Suite + Loungezugang bei einer P&C Rate gegeben. Während ich selbst bei einem anderen Aufenthalt "nur" ein Excutive Waterfront Zimmer bekommen habe. C’est la vie.

Aber - wie schon geschriebeben - alles Goodwill des Hotels. Und man sollte in dem Fall wirklich das buchen, was man im Endeffekt auch erhalten möchte. Dann kann man nur positiv überrascht werden.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.123
Hat ja nichts mit Betrug zu tun, wenn man für jemand anderen über seinen Account z.B. eine Punktebuchung durchführt?!
Hab das schon desöfteren für meine +1 gemacht. Natürlich hab ich per Telefon auf ihren Namen gebucht.

Es gibt keine Stays oder Nächte dafür, aber die Benefits werden teilweise auch gewährt. Hilton Vienna Danube hat meine +1 z.B. sogar eine Junior Suite + Loungezugang bei einer P&C Rate gegeben. Während ich selbst bei einem anderen Aufenthalt "nur" ein Excutive Waterfront Zimmer bekommen habe. C’est la vie.

Aber - wie schon geschriebeben - alles Goodwill des Hotels. Und man sollte in dem Fall wirklich das buchen, was man im Endeffekt auch erhalten möchte. Dann kann man nur positiv überrascht werden.

Wenn man es offenlegt und dann Goodwill kommt, ist es ok.

Wenn man aber so tut (z.B. erster Gast Statusinhaber und zweiter Gast Normalo) als ob der Statusinhaber da sei und er er tatsächlich nicht ist, dann ist es Betrug. Wenn der Normalo-Gast fälschlich als Statuskunde begrüßt wird, er dies merkt und nicht richtig stellt, ist es nach meiner dunklen Erinnerung aus der Ausbildung ebenfalls Betrug.
 

Autumla

Erfahrenes Mitglied
30.07.2013
1.906
119
GRZ
Wenn man es offenlegt und dann Goodwill kommt, ist es ok.

Wenn man aber so tut (z.B. erster Gast Statusinhaber und zweiter Gast Normalo) als ob der Statusinhaber da sei und er er tatsächlich nicht ist, dann ist es Betrug. Wenn der Normalo-Gast fälschlich als Statuskunde begrüßt wird, er dies merkt und nicht richtig stellt, ist es nach meiner dunklen Erinnerung aus der Ausbildung ebenfalls Betrug.

Da stimme ich dir 100%ig zu. Das klassische "mein Mann/Freund/wasauchimmer kommt später"....
 

Andre1968

Reguläres Mitglied
19.10.2010
34
0
Ich hatte mich genau wegen so eines Falles (Buchung einer Reward Übernachtung für +1 von meinem Account) an den Hilton-Support gewandt und darum gebeten, die Buchung in das Hilton-Konto meiner +1 zu verschieben. Die Antwort war:

Date: Fri, 18 Dec 2015 20:59:26 -0800 (PST)

Dear Mr. Andre1968,

Thank you for your inquiry regarding an upcoming reservation. We appreciate you taking the time to contact us.

Please be advised your wife' s' name is added to the reward reservation and she will have no issue checking into the property.

As the HHonors member we have to leave your name as the main guest for the reward reservations, but as long as you add other names as an additional guest then you are welcome to book a reward reservation for anyone you wish.

If there is anything else we can assist you with, please do not hesitate to contact us. For immediate assistance, please click on the link below for the contact number of the Hilton Worldwide Service Center location nearest you.

Hilton HHonors Hotel Loyalty Program Support | Hilton HHonors

Best regards,

XXXX
Email Coordinator
Customer Care Email Department
Hilton Reservations and Customer Care
www.hiltonworldwide.com

Schlußfolgerung für mich: Buchungen für Familienmitglieder sind okay, der Name des Familienmitglieds muß bei der Buchung eingetragen werden. Buchungen für andere "Dritte" haben sich bei mir noch nicht ergeben, d.h. da habe ich keine Erfahrungen. Es wurden die üblichen Benefits gewährt (Upgrade auf Ex, Loungezugang, Internet, Frühstück), wobei ich nicht sagen kann, ob der Grund mein DIA-Status oder der Gold-Status der +1 war. Die +1 mußte jedenfalls nicht die Goldkarte vorweisen. Die Stays wurden meinem Konto regulär als Stay/Nights gutgeschrieben; Punkte gab es auch einmal für einen P+M Aufenthalt.
 

freeedan

Aktives Mitglied
26.05.2015
117
2
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Ich hatte mich genau wegen so eines Falles (Buchung einer Reward Übernachtung für +1 von meinem Account) an den Hilton-Support gewandt und darum gebeten, die Buchung in das Hilton-Konto meiner +1 zu verschieben. Die Antwort war:



Schlußfolgerung für mich: Buchungen für Familienmitglieder sind okay, der Name des Familienmitglieds muß bei der Buchung eingetragen werden. Buchungen für andere "Dritte" haben sich bei mir noch nicht ergeben, d.h. da habe ich keine Erfahrungen. Es wurden die üblichen Benefits gewährt (Upgrade auf Ex, Loungezugang, Internet, Frühstück), wobei ich nicht sagen kann, ob der Grund mein DIA-Status oder der Gold-Status der +1 war. Die +1 mußte jedenfalls nicht die Goldkarte vorweisen. Die Stays wurden meinem Konto regulär als Stay/Nights gutgeschrieben; Punkte gab es auch einmal für einen P+M Aufenthalt.
Gibt es diesbezüglich Erfahrungen über die Buchung per App für Dritte? So wie ich das verstanden habe kann man einfach per Hilton App eine Rewards Buchung für Dritte buchen. Also die Buchung läuft dann auf den eigenen Namen, da diese nicht änderbar ist, aber man kann bzw. soll einfach unter "add guest" die Namen der Reisenden mitteilen und es gibt keine Probleme, auch wenn man natürlich nicht selbst anreist? Speziell geht es um das Hotel "The Gantry London, Curio Collection by Hilton".

Aktuellere Erfahrungen diesbezüglich?