Nen Ding! Den höchsten Status sich gegenseitig verschaffen! Toll.

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alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-3
Münsterland
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Was für eine verquere Argumentation... :doh:

Nein wenn hier von Betrug geredet wird, muss man klar vor der Unterstellung von Gesetzesbrüchen ausgehen! Lasse gern jeden Spass zu und nehme es insgesamt nicht so wichtig. Aber wenn jemand sagt ich wäre ein Gesetzesbrecher oder hätte Straftaten begangen, da ist jede Lustigkeit vorbei und es geht um Verleumdung oder eben falsche Anschuldigung.
Nach Recht und Gesetz ist in Deutschland nur der schuldig, der auch rechtmässig verurteilt wurde!
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.922
FRA/QKL
Nein wenn hier von Betrug geredet wird, muss man klar vor der Unterstellung von Gesetzesbrüchen ausgehen! Lasse gern jeden Spass zu und nehme es insgesamt nicht so wichtig. Aber wenn jemand sagt ich wäre ein Gesetzesbrecher oder hätte Straftaten begangen, da ist jede Lustigkeit vorbei und es geht um Verleumdung oder eben falsche Anschuldigung.
Nach Recht und Gesetz ist in Deutschland nur der schuldig, der auch rechtmässig verurteilt wurde!

Dein letzter Satz ist natürlich richtig und die vorherigen Anschuldigungen dir gegenüber kann ich so nicht nachvollziehen.

Aber wenn du hier so etwas einstellst musst du schon damit rechnen dass dich nicht alle feiern. Mit deiner Neidebatte hast du dir auch keinen Gefallen getan. Damit haben die Hinweise nichts zu tun. Wer sollte denn neidisch sein? Das ist Blödsinn.

Mein Hinweis war beispielsweise nur, dass bei jedem Geschäft eine Mitwirkungspflicht aller Beteiligten besteht dahingehend, dass beispielsweise offensichtliche und auch erkannte Fehler des Anbieters nicht automatisch dazu führen die Leistung (oder das Produkt) des Anbieters dann zu den genannten Konditionen rechtmäßig erwerben zu können.
 

Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
1.694
84
55
Muc
andymusic, wer soll denn der Schuldige sein?

Derjenige, der den Platinumstatus inne hat und evlt Vorteile im Hotel bekommt?

Oder ist nicht den Schuld , der die Eintragung Platinum im Kundenprofil vorgenommen hat? Denn der Kunde selber kann sein Kundenprofil nicht ändern.
Alle diese Vorwürfe, sind obsolet, nachdem ja die Hotelgesellschaft erst mal selber aktiv etwas macht, und weil sie es falsch machte, wollen es hier einige, die gern Gerechtigkeit hätten, einem User hier vorwerfen!

Ich habe es hier sehr deutlich geemacht, dass es ein Fehler des Systems ist, somit ist klar, der Grundschuldige, ist der Anbieter selber kein anderer!

Also SPG sieht das scheinbar etwas anders gemäß den Teilnahmebedingungen des SPG Programms?

12.2.b. Kündigung durch Starwood. Starwood kann nach eigenem Ermessen jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne Ankündigung aus beliebigen Gründen die gesammelten Starpoints von SPG Mitgliedern stornieren, die Nutzung von SPG Programmvorteilen aufheben, den Elite Preferred Guest Mitgliedschaftsstatus, SPG Lifetime Gold Status oder SPG Lifetime Platinum Status aufheben und das Konto eines SPG Mitglieds kündigen, insbesondere, wenn Starwood der Überzeugung ist, dass das SPG Mitglied:

i. Verhalten gezeigt hat, das gegen geltendes Recht, Vorschriften oder Bestimmungen verstößt
ii. eine fällige Hotelrechnung an Starwood oder ein an SPG teilnehmendes Hotel oder ein SPG Partnerhotel nicht gezahlt hat oder einer finanziellen Verpflichtung aus dem Vistana Signature Experiences nicht nachgekommen ist
iii. sich unangemessen, betrügerisch, beleidigend oder feindselig verhalten hat
iv. gegen die Bedingungen des SPG Programms oder die Nutzungsbedingungen der Website verstoßen hat
v. fälschlicherweise angegeben hat, sich als SPG Pro Professioneller Tagungsplaner, SPG Pro Reisebüro oder SPG Pro Stellvertretender Assistent oder zum Erhalt der mit dem SPG Programm verbundenen Vorteile zu qualifizieren
vi. sich in Verbindung mit dem SPG Programm unangemessen oder rechtswidrig verhalten hat, insbesondere in Bezug auf Starpoints, anrechnungsfähige Aufenthalte, anrechnungsfähige Übernachtungen, die Nutzung von SPG Awards, die Nutzung von SPG Sonderaktionsprämien und Vorteile für SPG Mitglieder

Aber dann wird hier eben wieder ständig darüber gejammert und geschimpft das ̶i̶̶h̶̶g̶ SPG unverschämt ist, zu teuer, die Promos und die gesamte IT totaler Mist sind, der Gast trotz gefühlten 200 Übernachtungen pro Jahr nicht genügend geschätzt wird und man in Zukunft sowieso einen gaaaanz grossen Bogen um die Hotels von ̶i̶̶h̶̶g̶ SPG macht....

Aber gut, vielleicht bin ich eben nur einfach zu ehrlich für das grosse "Spiel".....
Oder sagen wir besser mal ich habe vielleicht schlicht zu viel normalen Menschenverstand? :p

Gruss aus München
Markus
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-3
Münsterland
Wenn einer in seinen AGBs schreibt, was richtig und falsch ist, bestimme ich und werfe jeden raus, wann ich will, hat das nichts mit Recht und Gesetz zu tun.

Wir brauchen uns ja nichts vormachen........in Ordnung ist es sicher nicht, wenn man einen Status erreicht, den dieses Unternehmen so für den Fall nicht vorgesehen hat.
Aber der Hauptverantwortliche ist das Programm, wenn es das nicht richtig im Griff hat. Und ich sage es nochmals, das Programm, bzw. seine Mitarbeiter haben selber den Status so geändert. Da kann man wohl kaum demjenigen vorwerfen er hätte betrogen!

Bin unsicher ob ich das hätte hier überhaupt hätte schreiben sollen. Ja zum einen, war ich sehr überrascht, dass es so geht, und das wollte ich mitteilen und Meinungen dazu hören, dann dachte ich, vielleicht kann es sonst noch jemand nutzen. Das man jedoch dann mich darstellt, als wenn ich ein Betrüger wäre, hätte ich nicht gedacht, und sollte man mal einfach wahrnehmen.
 

Laxness

Gesperrt
06.05.2017
17
0
Das in #1 beschriebene Vorgehen ist nicht strafbar.
Es ist noch nicht einmal strafbar, wenn jemand von der Supermarkt-Kassiererin zuviel Wechselgeld erhält und es ihr nicht zurück gibt. So schäbig das auch sein mag.

Wer allerdings eine Vertragsbeziehung aufbaut und dann auf diesem Irrtum reitet, der begründet eine sog. Garantenpflicht gegenüber seinem Vertragspartner, d.h. er betrügt, wenn er den Irrtum nicht aufklärt (weil er ja gerade wegen dieses Irrtums die Leistung immer wieder abruft).
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
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Münsterland
Mein Hinweis war beispielsweise nur, dass bei jedem Geschäft eine Mitwirkungspflicht aller Beteiligten besteht dahingehend, dass beispielsweise offensichtliche und auch erkannte Fehler des Anbieters nicht automatisch dazu führen die Leistung (oder das Produkt) des Anbieters dann zu den genannten Konditionen rechtmäßig erwerben zu können.

Mal ganz weg von unserer Sache hier, habe ich mir das mit der Mitwirkungspflicht mal überlegt. Also ist man dazu verpflichtet jemanden zu sagen, dass er einem etwas oder zu viel hat zu gute kommen lassen?
Also muss derjenige der Verkäuferin die ihm einen Euro mehr zurück gegeben hat, dann zurück geben?
Oder was man auch manchmal hört, das Arbeits- oder Sozialamt zahlt Empfängern viel zu viel. Meine da Urteile gelesen zu haben, dass sie wohl zurück zahlen müssen, aber nicht, dass sie sich strafbar gemacht hätten, weil sie nicht von sich aus, das Amt informiert hätten.

Es gibt diese Mitwirkungspflicht, aber ob solche Sachen wo man selber einen Vorteil hat, dann direkt selber aufklären muss, weiss ich nicht.
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.248
554
MUC/EDMM
Genau. Umgekehrt, wenn das Hotel dann ungewöhnlich hohe Tarife geladen hat, muss das Hotel dies auch melden. Z.B. zu Messen. Den sonst wäre das vorsätzliches Ausnutzen von "hilflosen" Situationen...
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
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FRA/QKL
Mal ganz weg von unserer Sache hier, habe ich mir das mit der Mitwirkungspflicht mal überlegt. Also ist man dazu verpflichtet jemanden zu sagen, dass er einem etwas oder zu viel hat zu gute kommen lassen?
Also muss derjenige der Verkäuferin die ihm einen Euro mehr zurück gegeben hat, dann zurück geben?
Oder was man auch manchmal hört, das Arbeits- oder Sozialamt zahlt Empfängern viel zu viel. Meine da Urteile gelesen zu haben, dass sie wohl zurück zahlen müssen, aber nicht, dass sie sich strafbar gemacht hätten, weil sie nicht von sich aus, das Amt informiert hätten.

Es gibt diese Mitwirkungspflicht, aber ob solche Sachen wo man selber einen Vorteil hat, dann direkt selber aufklären muss, weiss ich nicht.
Es ist ganz einfach. Man löst am türkischen Strand eine Rolex für 20€ und wird vom Zoll in Deutschland bei der Rückkehr erwischt. Viel Spaß dabei. :yes:
 

Paschendale

Erfahrenes Mitglied
30.01.2017
1.457
0
Es ist ganz einfach. Man löst am türkischen Strand eine Rolex für 20€ und wird vom Zoll in Deutschland bei der Rückkehr erwischt. Viel Spaß dabei. :yes:

Was hat das Thema "Plagiate" denn mit diesem Thread zu tun? Und wo im Gesetz diese ominöse "Mitwirkungspflicht" geregelt sein soll, konnte bisher auch noch niemand beantworten.
Interessant ist in dem Zusammenhang auch die Rechtslage bei Fehlbuchungen der Bank. Wenn man z.B. eine ungerechtfertigte Gutschrift auf seinem Konto findet, ist man nicht verpflichtet, diesen Fehler der Bank anzuzeigen. Man macht sich selbst dann nicht strafbar, wenn man das Geld ausgibt oder auf andere Konten verschiebt. Und falls der Bank der Fehler nicht innerhalb von 3 Jahren auffällt, tritt Verjährung ein und man muss das Geld nicht einmal mehr zurückgeben.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
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Münsterland
"hilflose" Situationen

Was es alles gibt! Mir waren bisher nur hilflose Personen bekannt. Aber einer hilflosen Situation kann man auch nicht helfen und das während einer Messe?
Alles kompliziert............oder?
 

andymusic

Erfahrenes Mitglied
01.12.2011
1.392
545
.....Und wo im Gesetz diese ominöse "Mitwirkungspflicht" geregelt sein soll, konnte bisher auch noch niemand beantworten.

Auszug aus den Starwood T&C:
13.4 Berechtigung zum Erhalt von Vorteilen.
"........Ein SPG Mitglied muss Starwood sofort davon in Kenntnis setzen, wenn es zu irgendeinem Zeitpunkt nicht zum Erhalt von SPG Programmvorteilen, Annehmlichkeiten, Angeboten, Prämien und Dienstleistungen berechtigt ist."

Und im BGB könnte man es mit § 241 Abs. 2 versuchen.
 
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alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
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Münsterland
Habe dann durch eine längerfristige Erkrankung, doch nicht in 2017 die notwendigen Stays für Platinum so erreicht. Nun wollte ich schauen, dass ich bis ende Februar, solange wie der Platinum Status noch gilt möglichst viele Stays von den 25 nötigen mache, 6 Stays habe ich schon.
Nun sehe ich aber, als ich eine Mitgliedskarte bestellen wollte, dass da steht, dass der Status bis 2/2019 gültig sei. Kann das sein? Liegt das auch evtl an dem Zusammenschluss von Marriott und Starwood?
 

Paschendale

Erfahrenes Mitglied
30.01.2017
1.457
0
Was passiert eigentlich, wenn jemand dieses Jahr den Platinum50 erreicht? Theoretisch ginge das ja schon in den ersten beiden Monaten. Da müsste dann doch klar sein, ob es weiterhin die SNAs gibt.
 
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alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
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Münsterland
Ach ja, auch wenn man durch Übernachtungen einen Status in einem Jahr erreicht, so gilt dieser in dem Jahr und dem folgenden und sogar bis ende Februar des übernächsten Jahres. Aber ob das bei einer gemeinsamen KOntoschaltung von Marriott und Starwood auch gilt, ist wohl so klar nicht.