ANZEIGE
Hallo liebe Community!
Ich habe eine Frage, evtl. kennt sich hier jmd. ja damit aus. Folgender Sachverhalt in Kurzfassung:
Wir haben eine Pauschalreise (7 Tage) gebucht mit der Abflugzeit aus Köln 03:45. Nun wurde die Abflugzeit auf 16:40 verlegt. Nun geht uns ein ganzer Tag verloren. Auch die Rückflugzeiten wurden nachteilig verändert, hier hält sich die Dramatik aber in Grenzen. Nach einer kleinen Recherche bin ich dann auf das "neue" BGH-Urteil gestoßen, dass Abflugzeiten, besonders bei Pauschalreisen, nicht mehr einfach geändert werden dürfen. Leider ist es natürlich nicht ganz so einfach. Ausnahmen wann und in welchem Rahmen sie geändert werden dürfen, scheint es zu geben. Hat jmd. von euch bereits Erfahrungen gemacht, nachdem dieses Urteil verkündet wurde? Weiß jmd. wie man hier am besten vorgeht?
Danke für eure Hilfe!
lg
Lucky
Ich habe eine Frage, evtl. kennt sich hier jmd. ja damit aus. Folgender Sachverhalt in Kurzfassung:
Wir haben eine Pauschalreise (7 Tage) gebucht mit der Abflugzeit aus Köln 03:45. Nun wurde die Abflugzeit auf 16:40 verlegt. Nun geht uns ein ganzer Tag verloren. Auch die Rückflugzeiten wurden nachteilig verändert, hier hält sich die Dramatik aber in Grenzen. Nach einer kleinen Recherche bin ich dann auf das "neue" BGH-Urteil gestoßen, dass Abflugzeiten, besonders bei Pauschalreisen, nicht mehr einfach geändert werden dürfen. Leider ist es natürlich nicht ganz so einfach. Ausnahmen wann und in welchem Rahmen sie geändert werden dürfen, scheint es zu geben. Hat jmd. von euch bereits Erfahrungen gemacht, nachdem dieses Urteil verkündet wurde? Weiß jmd. wie man hier am besten vorgeht?
Danke für eure Hilfe!
lg
Lucky