Problem mit flug24.de

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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
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Sie halten sich nicht an die Gesetze, dann halte ich mich nicht an den Vertrag.

Das funktioniert so aber in Deutschland i.d.R. nicht. Du musst dich erstmal an deinen Teil des Vertrages halten, auch wenn du meinst, dass sie etwas falsch gemacht haben. Du kannst auch nicht sofort die Zahlung an deinen Internetprovider zurückholen, nur weil du meinst, dass 3€ zuviel auf der Rechnung stehen. Das musst du erstmal reklamieren. Holst du es dir dennoch einfach zurück, bist du weiterhin zahlungspflichtig und das kann der Anbieter dann auch gerichtlich durchsetzen. Dabei trägst du die Kosten. Holst du die Summe zurück und überweist den deiner Meinung nach unstrittigen Betrag sieht die Situation besser für dich aus.
Meiner Meinung nach haben sie sich auch an die Regeln gehalten. Es wird die korrekte Summe im ersten Buchungsschritt angezeigt. Dafür, dass du dann nicht deren kostenfreie Zahlungsmethode nutzt möchtest sondern etwas auswählst was dir besser gefällt ohne alles nochmal durchzulesen, können sie ja nun auch nichts.
 

keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.018
914
Das funktioniert so aber in Deutschland i.d.R. nicht. Du musst dich erstmal an deinen Teil des Vertrages halten, auch wenn du meinst, dass sie etwas falsch gemacht haben. Du kannst auch nicht sofort die Zahlung an deinen Internetprovider zurückholen, nur weil du meinst, dass 3€ zuviel auf der Rechnung stehen. Das musst du erstmal reklamieren. Holst du es dir dennoch einfach zurück, bist du weiterhin zahlungspflichtig und das kann der Anbieter dann auch gerichtlich durchsetzen. Dabei trägst du die Kosten. Holst du die Summe zurück und überweist den deiner Meinung nach unstrittigen Betrag sieht die Situation besser für dich aus.
Meiner Meinung nach haben sie sich auch an die Regeln gehalten. Es wird die korrekte Summe im ersten Buchungsschritt angezeigt. Dafür, dass du dann nicht deren kostenfreie Zahlungsmethode nutzt möchtest sondern etwas auswählst was dir besser gefällt ohne alles nochmal durchzulesen, können sie ja nun auch nichts.

Ich glaube Du hast den Vorgang nicht ganz verstanden. Ich habe oben den Screenshot vom letzten Buchungsschritt hochgeladen. Davor war ich schon ueber 4 oder 5 Seiten geleitet worden wo ich ein halbes dutzend Versicherungen abgewaehlt habe. Dann komme ich auf obige Zahlungsseite und da steht nur der Flugpreis keine Gebuehren und als Auswahl diverse Kreditkarten und Lastschrift fuer 3 Euro (ohne Sternchen oder Fussnote). Dann nachdem ich alle meine Bankdaten eingegeben hatte, muss sich der Preis noch einmal geaendert haben, er hatte sich definitiv noch nicht bei anklicken von Lastschrift geaendert. Mein Fehler war, dass ich bevor ich buchen gedrueckt hab,e nicht noch einmal hochgescrollt und alles kontrolliert habe. Dies ist mir eine Lehre!

Zusammenfassend heisst das: Es wurde nicht die "korrekte Summe im ersten Buchungsschritt angezeigt"! Das ist schlicht illegal. Wenn Du das anders siehst OK, ich sehe das so und diverse deutsche Gerichte auch.

Zur Frage ob ich vertragsbruechig geworden bin: Ich habe direkt nach Erhalt der Rechnung reklamiert. Keine Reaktion. Ich habe angerufen. Wurde nach 45 Minuten Warteschleife rausgedrueckt. Ich habe angefochten per Fax und Mail. Keine Reaktion. Ich habe das Geld zurueckgeholt. Erste Reaktion, aber nicht auf meine Schreiben sondern auf die zurueckgeholte Lastschrift. Mag sein, dass das nicht rechtlich einwandfrei ist, fair finde ich mein Vorgehen schon.
 
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keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.018
914
So jetzt hab ich noch eine Frage: Was wuerde eigentlich passieren, wenn ich fuer den gleichen Flug noch einmal direkt Plaetze bei AF kaufe? Ich hab mal gehoert oder gelesen, dass die Fluggesellschaften solche Doppelreservierungen automatisch stornieren. Wenn AF dann die Reservierung bei flug24.de raushauen wuerde, waere das natuerlich top und wuerde wohl einiges vereinfachen. Hatte so einen Fall schon mal jemand?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.613
1.300
So und noch eine Email ist eingetrudelt. Jetzt scheint das automatische Mahnverfahren seinen Lauf zu nehmen...



So was meint Ihr? Soll ich den Flugpreis + Steuern und Zahlgebuehr ueberweisen und dann abwarten? Scheint mir fast die beste Strategie. Alternativ koennte ich auch die harte Schiene fahren und Ihnen noch einmal meine Anfechtung schicken und auf Rueckabwicklung bestehen. Wuerde gerne den Flug jetzt sicher buchen, da es sehr guenstig ist, wenn die dann in 4 oder 6 oder 8 Wochen doch stornieren, weil ich die "Servicegebuehr" nicht bezahlt habe, waere das nicht so prickelnd. Bin etwas unentschlossen.

ja, bezahl den Flug, Steuern und Bezahlgebühr - ggf. auch bezahlen Rücklastschriftgebühr aber niemals die unverschämte TSC von fast 90€ - bin geschockt, mit welcher Dreistheit diese Räuber automatisierte online Geschäfte machen
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.613
1.300
Wenn du nicht alles bezahlst, stornieren sie dein Ticket, behalten ihre "Gebühren" ein und erstatten dir den Rest ;) Dann hast du es umgedreht und musst deinem Geld hinterherlaufen.

Du hast den Vertrag angefochten, da du nicht ordnungsgemäß über die Kosten aufgeklärt wurdest. Ich glaube nicht, dass die Klagen. Sie werden dir aber böse drohen und die "Verfahrens- und Mahnkosten" in die Höhe treiben... Das soll dir dann so viel Angst machen, dass du brav bezahlst.

Wie sollen die dein Ticket denn stornieren? du hast das Ticket doch bezahlt, nur die überhöhte TSC nicht!!
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.613
1.300
So jetzt hab ich noch eine Frage: Was wuerde eigentlich passieren, wenn ich fuer den gleichen Flug noch einmal direkt Plaetze bei AF kaufe? Ich hab mal gehoert oder gelesen, dass die Fluggesellschaften solche Doppelreservierungen automatisch stornieren. Wenn AF dann die Reservierung bei flug24.de raushauen wuerde, waere das natuerlich top und wuerde wohl einiges vereinfachen. Hatte so einen Fall schon mal jemand?

Gute Frage... das passierte früher, als man noch 3-5 Tage buchungen im System halten konnte, öfter - dann haben die aber oft BEIDE Buchungen storniert, weil sich hier manche auf lange Bank verschiedene Optionen offengehalten haben.

Im Falle ausgestellter Tickets denke ich, daß diese Doubletten erst kurz vor Abreise vom FM am Airport rausgefiltert werden. Die Airlines nehmen gerne 2 Mal dein Geld, lassen dich aber nur 1 Mal im gleichen Flugzeug sitzen ... ggf. passiert auch nichts wenn der Flieger nicht voll ist!
 

wengli

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
2.390
3
GE
Gute Frage... das passierte früher, als man noch 3-5 Tage buchungen im System halten konnte, öfter - dann haben die aber oft BEIDE Buchungen storniert, weil sich hier manche auf lange Bank verschiedene Optionen offengehalten haben.

Im Falle ausgestellter Tickets denke ich, daß diese Doubletten erst kurz vor Abreise vom FM am Airport rausgefiltert werden. Die Airlines nehmen gerne 2 Mal dein Geld, lassen dich aber nur 1 Mal im gleichen Flugzeug sitzen ... ggf. passiert auch nichts wenn der Flieger nicht voll ist!

Falsch,es kommt relativ schnell die Dupe Warnung mit Zeitfenster.
 

keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.018
914
So nach einer Woche warten kam jetzt die erste inhaltliche Antwort auf meinen Widerruf:

Sehr geehrter Herr Mustermann,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir den Widerspruch gegen die Servicegebühr und gegen die Rechtsverbindlichkeit der Buchung zurückweisen.

Der von Ihnen per Email am 23.01.2014 übersendete Screenshot zeigt eindeutig nicht die von Ihnen schlussendlich getätigte Buchung mit der durch Sie ausgewählten Zahlart Lastschrift, sondern eine Buchungsmaske vor Auswahl der Zahlart.

Entsprechend der von Ihnen aktiv bestätigten allgemeinen Geschäftsbedingungen von Flug24.de, können im Rahmen der Buchung Servicegebühren anfallen.

IV. Gebühren, Einzug des Reisepreises

Für die Vermittlungstätigkeit von Travel24 können Gebühren anfallen, welche
im Rahmen der jeweiligen Buchung gesondert ausgewiesen werden.

Diese beziehen Sie auf die jeweilige Art der Buchung. Die Art der Buchung wird auch bestimmt durch die Art des gewählten Zahlverfahren. Es ist daher selbstverständlich nicht möglich, den Preis einer Buchung mit ausgewählter Kreditkartenzahlung mit dem Preis einer Buchung mit ausgewähltem Lastschriftverfahren zu vergleichen.

Bis zum Beweis des Gegenteils, gehen wir davon aus, dass Ihnen nachdem Sie das Lastschriftverfahren auswählten, mittels der mitscrollenden Sidebar die Servicegebühr in Höhe von 29,99 € je Teilstrecke und Fluggast über den gesamten Zeitraum des Suchvorgangs und vor allem auch vor dem Buchungsabschluss angezeigt wurde. Zusätzlich ist in dieser Sidebar eine Detailansicht hinterlegt. Die gesetzlich vorgeschriebene Transparenz ist damit mehr als gewährleistet.

Gerade weil Sie sich trotz des Ausweises von Servicegebühren für den verbindlichen Kauf entschlossen haben, werden wir am fristgerechten Ausgleich der Gesamtforderung festhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Linienflugteam

Wie zu erwarten, ignorieren sie einfach weiterhin die gueltige Rechtslage. Aber immerhin bestaetigen sie in dieser Email offen und ehrlich, dass die Servicegebuehr erst im aller letzten Buchungsschritt aufgeschlagen wird. Werde die naechsten Tage mal mit einem Anwalt sprechen und dann entscheiden, wie es weitergeht.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.613
1.300
So nach einer Woche warten kam jetzt die erste inhaltliche Antwort auf meinen Widerruf:



Wie zu erwarten, ignorieren sie einfach weiterhin die gueltige Rechtslage. Aber immerhin bestaetigen sie in dieser Email offen und ehrlich, dass die Servicegebuehr erst im aller letzten Buchungsschritt aufgeschlagen wird. Werde die naechsten Tage mal mit einem Anwalt sprechen und dann entscheiden, wie es weitergeht.

lt. Rechtssprechnung muss der von Anfang an angezeigte Preis (also z.B. der Preis, der über einen metacrawler click ZUERST angezeigt wird) letzlich möglich sein. Dabei ist es ausreichend wenigstens 1 (eine!) Zahlungsmögichkeit anzubieten, die diesen Preis ergibt - natürlich ist das das Hintertürchen, wenn der zuerst angezeite Preis nur mit Amex, Diners oder österreichischer Maestro auf deutscher Website möglich ist, denn die haben ja die wenigsten (bzw. ggf. nur ein Kunde aus Österreich)...

Hast du den Differenzbetrag mit der 3€TSC (und Rücklastschrift) bezahlt? Na dann müssen die dich jetzt wegen der 90€ verklagen - mal sehen ob sie das machen?

Ich würde denen ganz freundlich erzählen, wie uns hier, daß nur 3€ angezeigt wurden und daß du die bezahlt hast - basta
 
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janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Hast du den Differenzbetrag mit der 3€TSC (und Rücklastschrift) bezahlt? Na dann müssen die dich jetzt wegen der 90€ verklagen - mal sehen ob sie das machen?

Ich würde denen ganz freundlich erzählen, wie uns hier, daß nur 3€ angezeigt wurden und daß du die bezahlt hast - basta

Du Topf ;) Wenn die mal Kohle haben, werden die laut ihren Geschäftsbedingungen stornieren (du du ja nicht den vollen Preis bezahlt hast) und dir den Rest abzgl. der Gebühren wieder erstatten. Auch wenn du das nicht für rechtens hälst (und es vielleicht auch nicht ist), musst DU dann dem Geld hinterherlaufen und klagen. 100 Punkte :D

Widerspruch wurde erklärt - damit ist der Vertrag aus Kundensicht nichtig und es muss nichts bezahlt werden. Wenn Unister Geld haben will, müssen die dann klagen und klären lassen, ob ihre Rechtsauffassung bei einem Richter mehr Bestand hat.
 
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G

getflyer

Guest
Ich denke, du hast alles richtig gemacht, insbesondere, wenn die Flüge für dich nicht so wichtig sind und du finanziell nicht am Hungertod nagst...

Wenn Flug24 dein Partner ist und sie mir Emailadresse auftreten, musst du davon ausgehen (armer kleiner Verbraucher), dass sie deine Emails auch beantworten.

Dann hast du ja das Problem, dass zwischenzeitlich der Vertragspartner geändert wurde (Flug24/ Fluege.de) und noch dazu der Preis.

Wenn sich der Preis plötzlich im letzten Schritt ändert und du ohne Hinweis auf "kaufen/zahlen etc." geklickt hast, sehe ich darin einen Verstoß gegen Offenbahrungs-Gedöns.


Würde im Notfall sogar nach 313 einen Wegfall der Geschäftsgrundlage sehen, wobei dabei schon Größeres passiert sein müsste, aber wer weiß. Gerade unter dem Aspekt Verbraucherschutz würde ich sagen, hast du alles richtig gemacht. Würde gleichzeitig noch den zukünftigen Emailverkehr per CC oder BC an AF weiterleiten. Mit Urteilen etc. zu Beginn zu kommen, kann gefährlich sein, erstmal abwarten was okmmt.


Spannende Sache, halt uns auf dem laufenden!!
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.613
1.300
Du Topf ;) Wenn die mal Kohle haben, werden die laut ihren Geschäftsbedingungen stornieren (du du ja nicht den vollen Preis bezahlt hast) und dir den Rest abzgl. der Gebühren wieder erstatten. Auch wenn du das nicht für rechtens hälst (und es vielleicht auch nicht ist), musst DU dann dem Geld hinterherlaufen und klagen. 100 Punkte :D

Widerspruch wurde erklärt - damit ist der Vertrag aus Kundensicht nichtig und es muss nichts bezahlt werden. Wenn Unister Geld haben will, müssen die dann klagen und klären lassen, ob ihre Rechtsauffassung bei einem Richter mehr Bestand hat.

Das Reisebüro kann nichts stornieren, höchstens AirFrance storniert, weil das Ticket von Flug24 nicht bezahlt wurde. Allerdings dürften die Zahlunsgwege bei Einzugsermächtigung und sofortiger Ticketausstellung wohl so laufen, daß Flug24 der Ticketaustellende Stelle die Bezahlung garantiert (oder gar selbst ausstellen). Dann ziehen die das Geld vom Kunden ein und gut ist. Jetzt bekommen sie vom Kunden nur den Ticketbetrag plus die angezeigte TSC 3€ (und ggf. Rücklastschriftgebühr 10€). Aus welchem Grund sollte AF das Ticket stornieren? Ich kenne mich echt nicht aus, aber ich denke, daß bereits ausgestellte Tickets nur seitens der Airline storniert werden können. Und die würden das nur tun, wenn Flug24 nicht bezahlte - das kann natürlich drauf raus laufen: Kunde bezahlt nicht vollständig, Flug24 bezahlt AF gar nicht und überweist den bezahlen Betrag "dankend" zurück... na dann Stinkefinger und Finger weg von diesem Sauladen!!
 
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keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.018
914
lt. Rechtssprechnung muss der von Anfang an angezeigte Preis (also z.B. der Preis, der über einen metacrawler click ZUERST angezeigt wird) letzlich möglich sein. Dabei ist es ausreichend wenigstens 1 (eine!) Zahlungsmögichkeit anzubieten, die diesen Preis ergibt - natürlich ist das das Hintertürchen, wenn der zuerst angezeite Preis nur mit Amex, Diners oder österreichischer Maestro auf deutscher Website möglich ist, denn die haben ja die wenigsten (bzw. ggf. nur ein Kunde aus Österreich)...

Hast du den Differenzbetrag mit der 3€TSC (und Rücklastschrift) bezahlt? Na dann müssen die dich jetzt wegen der 90€ verklagen - mal sehen ob sie das machen?

Ich würde denen ganz freundlich erzählen, wie uns hier, daß nur 3€ angezeigt wurden und daß du die bezahlt hast - basta

Fuer mich waere ja OK gewesen, wenn sie im letzten Schritt gesagt haetten Lastschrift kostet 3Euro plus 30Euro pP. Das waere zwar immer noch ziemlich mies, da man sich erst durch alle seiten klicken muss, aber wenigstens halbwegs transparent. Was ich nicht OK finde ist 3Euro anzuzeigen und waerend man seine Daten eingibt 30Euro pP als "Servicegebuehr" aufzuschlagen.
 
G

getflyer

Guest
Irgendwelche Überweisungen tätigen würde ich an deiner Stelle entgegen dem Rat Einiger hier nicht.

1. Hast du doch den Vertrag angefochtet, oder? (Folge: von Anfang an unwirksam)

2. Durch Zahlung würdest du für etwas leisten, wofür du keine Gegenleistung erhältst... oder womöglich noch Schuld anerkennen.

und letztlich werden Sie dir für einen Teilpreis keine Tickets ausstellen...?!


Würde dem Saftladen nochmal Sittenwidrigkeit, Treu und Glauben etc. vorwerfen und auch sagen, dass ihr blöde Sidebar nicht dargestellt wurde...? ggf. hast du ja noch deinen Internetexplorer Anno 2000 benutzt...

Dann wiederum ergänzen: Dass laut AGB womöglich weitere Gebühren anfallen können ist ja schön und gut, aber da stellt sich mir doch die Frage, ob die AGB überhaupt wirksam einbezogen worden sind. Halte ich für -zumindest- klärungsbedürftig, wenn Fluege bei einem solch geringen Flugpreis solch Hohe Servicegebühren ansetzt, die gerade NICHT vertraglich hervorgehen. Dass es AGB sind, hat Fluege ja schon eingeräumt (Eigentor)...



Wenn AF die Tickets raushausen kann, würde ich gleich versuchen, die mit ins Boot zu holen. Ich habe zwar von der Reisebüro-Seite null Ahnung, jedoch ist es doch auch im Interesse von AF, zufriedene Kunden zu haben. Und die werden ja gerade nicht über solche dubiosen Seiten geködert, aber das nur als nice-to-have.




Im Übrigen lassen die Interpunktions- und Grammatikfehler auch nicht auf die größte Expertise in deren Zirkeln schließen...
 
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keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.018
914
Also um diesen Thread abzuschliessen hier noch die weiteren Ereignisse:

Nachdem ich die Frist der ersten Zahlungserinnerung habe verstreichen lassen, kam am 5.2. dann die "Finale Zahlungsaufforderung" mit Frist 11.2. Dieser habe ich natürlich erneut widersprochen und meinen Sichtweise noch einmal deutlich dargelegt. Daruf hin kam dann am 10.2. tatsächlich eine halbwegs sinnvolle Antwort, die nicht nur aus den üblichen Bausteinen bestand:

Sehr geehrter Herr Mustermann,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir gehen davon aus, dass Sie Ihre Verweigerung der Zahlung mit einem vermeintlichen Verstoß gegen das Gerichtsurteil vom 08.03.13 begründen. Diesem Vorwurf müssen wir entgegentreten: Entsprechend der Verordnung sind bereits zu Beginn des Buchungsvorgangs nur diejenigen Kosten auszuweisen, die unvermeidbar und zu diesem Zeitpunkt bereits vorhersehbar sind. Dies ist bei der Service-Gebühr gerade nicht der Fall, da diese in Abhängigkeit vom Zahlungsmittel besteht. Ist ein Kunde Inhaber der fluege.de Mastercard Gold fällt die Service-Gebühr nicht an.

Da zu Beginn der Buchung nicht absehbar ist, welches Zahlungsmittel ein Kunde wählen wird, ist die Gebühr nicht vorhersehbar. Darüber hinaus ist sie – da sie in Abhängigkeit des gewählten Zahlungsmittels nicht anfällt – auch nicht unvermeidbar. Nach Auswahl der Zahlungsart Lastschrift wurde Ihnen die entsprechende Gebühr aufgezeigt und in die von Ihnen bestätigte Endsumme eingerechnet. Sollte ein streitiges Verfahren nicht umgangen werden können, werden wir anhand der Logdaten für Ihre Buchung, nachweisen, welche Informationen Sie angezeigt bekamen, bevor Sie schlussendlich auf den Button "jetzt buchen/ jetzt kaufen" drückten.

Aus den vorgenannten Gründen sehen wir uns nicht veranlasst Ihre Buchung kostenfrei zu stornieren, zumal ihre gewünschten Tickets bereits am 21.01.14 erstellt und an Sie übermittelt wurden.

Weiterhin betrachten wir es als irrelevant, ob Sie die Benennung der erhobenen Gebühr als gerechtfertigt betrachten. Diese Gebühr ist unsere Betriebszweck und wird erhoben, weil wir Ihnen ein Instrument zur Verfügung stellen, mittels welchem Sie aus ca. 750 Airlines preiswerte Flügeverbindungen nach Ihren Wünschen filtern können. Die Alternative wäre, dass Sie eigenständig und mit großem Aufwand die Angebote einer Vielzahl von Airlines vergleichen.

Aus oben benannten Gründen halten wir am fristgerechten Ausgleich unserer Forderungen fest.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Linienflugteam

Darauf hin habe ich noch einmal darauf hingewiesen, dass man ja problemlos vor der Auswahl von Lastschrift darauf hinweisen könnte, dass noch eine zusätzliche "Servicegebühr" pP anfällt und ich im übrigen bei meiner Anfechtung bleiben werde.

Gestern habe ich dann noch mal die derzeitigen Preise für die Flüge gecheckt und festgestellt, dass AF jetzt zu den gewünschten Zeiten >130Euro kostet und es somit 50Euro billiger wäre die flug24 Flüge mit Servicegebühr zu nehmen. Es gab zwar noch einige andere Flüge (mit LH, AB, U2) für ca. 50Euro pP aber alle zu eher bescheidnen Zeiten oder aber von SXF. Ich hätte einfach schon vor ein paar Tagen ein 2. Mal direkt bei AF buchen sollen. Na ja lässt sich nun nicht mehr ändern.

Es stellte sich also die Frage, weitermachen und zusätzlich Geld in die Hand nehmen oder besser Kleinbeigeben. Ich habe mich dann für Kleinbeigeben entschieden, da mir alles andere zuviel Stress war. Innerlich regt es mich zwar immer noch ziemlich auf, aber mit 3 Wochen Abstand war es deutlich leichter. Ich habe also gestern abend (eigentlich schon nach der gesetzten Frist von 12Uhr) das Geld inklusive 5,50Euro für die Rücklastschrift überwiesen und wie gewünscht einen Beleg an die Buchhaltung per Mail gesendet.

Heute morgen wurde ich dann ganz überraschend von flug24 angerufen. Mir war gar nicht klar, dass die meine Nummer hatten. Offensichtlich wollten sie gerade den Flug stornieren, weil das Geld noch nicht eingegangen war. Mein Hinweis auf meine Mail mit Überweisungbeleg war dann aber ausreichend. Ich hatte subjektiv den Eindruck, dass der Sachbearbeiter recht erleichtert war, dass ich nun doch bezahlt hatte und er diesen Fall zu den Akten legen konnte.

Irgendwie hätte ich es schon gerne weiter ausgefochten aber meine mitreisenden Eltern hatten darauf keine Lust und gegeben der Zeit die dabei draufgegangen wäre, war es sicherlich eine rationale Entscheidung, es an dieser Stelle zu beenden. Noch einmal Danke an alle für die vielen Hinweise und Ratschläge. Ich werde in Zukunft einen großen Bogen um Unister machen und ab sofort immer dreimal den Endpreis checken, bevor ich irgendeinen "jetzt bezahlen" Button drücke.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.613
1.300
also wieder hat der Betrüger gewonnen und der Kunde "klein" beigegeben..... genau aus dem Grund machen die das so (Geschäftsmodell: Kunden verarschen)
 
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keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.018
914
Ja, leider muss man den ganzen Vorgang so zusammenfassen. Es schmerzt mich wie gesagt auch immernoch, aber meine persönliche Kosten-Nutzen-Analyse war leider mehr als eindeutig. Ich hätte schon eine wahnsinnige Genugtuung aus einem weiteren Streit mit denen ziehen müssen, um da jetzt noch weiterzumachen.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.613
1.300
Ja, leider muss man den ganzen Vorgang so zusammenfassen. Es schmerzt mich wie gesagt auch immernoch, aber meine persönliche Kosten-Nutzen-Analyse war leider mehr als eindeutig. Ich hätte schon eine wahnsinnige Genugtuung aus einem weiteren Streit mit denen ziehen müssen, um da jetzt noch weiterzumachen.

wundert uns alles, daß du überhaupt solange durch gehalten hast.

Vorhin mit Kollegen gesprochen, die die Nutzung der SEPA-Verordnung "so lange es geht" umgehen will: "ich schreibe einfach die Konto-Nr. bei IBAN hin und die BLZ bei BIC"....(y)
 

Suggi

Neues Mitglied
06.06.2014
1
0
Hallo keynes,

wahnsinn, was man alles mitmachen muss, nur um an sein Recht zu kommen und am Ende reicht es dann doch nicht, es sei denn man würde sich komplett aufreiben... Schlimm, dass solche "Vereine" so lange mit ihrer Msche durchkommen. Folgendes hab ich im Netz gefunden, hier sprechen auch ein paar Leutre über ihre Erfahrungen mit flug24 Flug24.de - Flug24 - Erfahrungen und Bewertungen
Tröstlich, dass man wenigstens nicht alleine ist.

Herzliche Grüße, Suggi
 
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