Rechtschutzversicherung aber welche?

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AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
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Ach, und ich dachte schon, eure Bank, die euch schon das "Merkur Versicherung Komplettpaket" angedreht hat (Volksbank oder BA? Partner in Österreich - ERGO Versicherung Aktiengesellschaft ..), will euch auch noch eine Wohung nebst - teurem - Kredit und Bausparvertrag verkaufen (und die Steuerberatung natürlich auch "passend")..

BTT: ARAG und DAS hast du für RSV ins Auge gefasst; zumindest DAS gehört laut obiger Übersicht wie die Merkur zur Ergo-Versicherungsgruppe - gemäß deiner Überlegung / Vorgabe dürfte für die also ebenso "das Klagen des eigenen Versicherunggebers ausgeschlossen" sein.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Da dies hier aber ja ein Vielflieger Forum ist, und da ja auch schon festgestellt wurde, dass im speziellen Fall des OP im Bezug auf das Vermieterrechts, die Frage nach der Rechtsschutzversicherung, beziehungsweise nach der richtigen RRechtsschutzversicherung schwer zu beantworten ist, wäre es doch mal interessant, wie die hier anwesenden Anwälte, die sich auch zum Teil auf Reiserecht spezialisiert haben, zu einer Rechtsschutzversicherung stehen.

Ich halte eine RSV für gut, aber nicht für unabdingbar. Ich habe schon einige Fälle betreut, in denen ich dem Mandanten klar aufzeige, wo die Probleme im Fall stecken und vorrechne, was das Ergebnis im Verlustfalle wäre. Wer da keine RSV hat, bekommt eher weiche Knie. Das darf nicht dazu führen, dass man immer draufhaut "Ist ja egal, habe ja RSV", aber es macht die Entscheidung schon einfacher. Diese Reiserechtsschutz, die oben genannt ist, finde ich super, da sie wenig kostet und viel (nicht alles) abdeckt. Für VFT'ler, die sich nicht alles gefallen lassen wollen, eine lohnende Investition.
 
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AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Ich halte eine RSV für gut, aber nicht für unabdingbar. Ich habe schon einige Fälle betreut, in denen ich dem Mandanten klar aufzeige, wo die Probleme im Fall stecken und vorrechne, was das Ergebnis im Verlustfalle wäre. Wer da keine RSV hat, bekommt eher weiche Knie. Das darf nicht dazu führen, dass man immer draufhaut "Ist ja egal, habe ja RSV", aber es macht die Entscheidung schon einfacher.
Spricht etwas dagegen, dass ein Richter, der im Verlauf einer mündlichen Verhandlung ein Gutachten als erforderlich erachtet, zumindest auf Antrag eine Sitzungsunterbrechnung oder -Vertagung einräumt? Dann bliebe noch Zeit, die Kosten fürs Gutachten mit dem Mandanten zu erörtern; eine RSV trägt die Kosten dafür jedenfalls auch nicht immer - und zwecks Verfahrenskostenminimierung kann man dann immer noch (per Hilfsantrag) einen "Rückzieher" machen
Oder welche anderen "Probleme" als wirklich kostentreibende Gutachten meinst du?
Diese Reiserechtsschutz, die oben genannt ist, finde ich super, da sie wenig kostet und viel (nicht alles) abdeckt. Für VFT'ler, die sich nicht alles gefallen lassen wollen, eine lohnende Investition.
Dreschen als Empfehler weiß aber sicherlich folgendes: https://www.reiseversicherung.de/de...c1b5433f7f377d_t1397865273t*_i10.0.9.166i*625
RV meinte:
Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen dem ständigen Wohnsitz und der Arbeitsstätte sind nicht versichert.
In anderem Zusammenhang wurde schon die Amex als "aktionsweise" sehr günstig empfohlen: http://www.vielfliegertreff.de/payback-webmiles-co/58674-1512-pb-punkte-fuer-12-10-euro.html
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Es muss ja nicht ein Gutachten sein. Alleine schon ein simpler 261/2004-Anspruch innerdeutsch 250 EUR führt mal fix zu einem Kostenrisiko von mindestens knapp 470 EUR. Da wirken dann die 250 EUR schon mickrig gegen und so mancher knickt ein (Klar, bleiben euclaim & co).

Wenn ein Richter ein Gutachten wünscht, dann muss man (als beweisbelastete Partei) die Kröte i.d.R. schlucken, oder man verliert. Das sind Grundprinzipien des deutschen Zivilprozessrechts. Dann kann man gleich (versuchen) die Klage zurückzunehmen, um Kosten gering zu halten, eigentlich ist das Kind dann aber schon längst in den Brunnen gefallen.


Die Ausnahmen der Reiseversicherung sind mir teilweise bekannt und ja: Sie deckt nicht alles ab. Aber zum Preis eines belegten Baguettes an irgendeinem deutschen Großflughafen kann man nicht viel falsch machen, bevor man gar nichts absichert.
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Wenn ein Richter ein Gutachten wünscht, dann muss man (als beweisbelastete Partei) die Kröte i.d.R. schlucken, oder man verliert. Das sind Grundprinzipien des deutschen Zivilprozessrechts. Dann kann man gleich (versuchen) die Klage zurückzunehmen, um Kosten gering zu halten, eigentlich ist das Kind dann aber schon längst in den Brunnen gefallen.
Ist es nicht so, dass im Vorfeld einer Klage bereits feststeht, welcher Richter die Verhandlung leitet ("Verteilungsplan" oder so)? Und gibt es unter RAen nicht so etwas wie Erfahrung mit diesem oder jenem Richter, sodass absehbar ist, ob überhaupt ein Gutachten fällig wird - und sich eine Klage damit ggf. von Anfang an nicht empfiehlt?
Eine RSV wäre dann aber so oder so überflüssig - und was spricht eigentlich dagegen, dass auch ein deutscher RA erfolgsabhängig honoriert wird?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
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Neuss
www.drboese.de
Hallo,

das kommt auf den Geschäftsverteilungsplan so an. Manchmal ist es so, manchmal aber auch nicht. Zudem kann ich nicht jeden Richter deutschlandweit kennen, da im Reiserecht nun mal eine Vielzahl von Gerichten zuständig ist. Gutachten sind nur sehr sehr sehr selten erforderlich, sowohl im Reiserecht, als auch in anderen Rechtsstreitigkeiten. Klar, bei Verkehrsunfällen oder (teilweise) bei Mängeln Standard, aber sonst eher selten. Es bleibt einfach bei den happigen sonstigen Kosten eines Rechtsstreits.

Nur weil ein Gutachten erforderlich ist, lässt man das klagen ja nicht sein. Gutachten sind ja gerade dafür da, den eigenen Vortrag zu untermauern und bestätigen bei guter Vorarbeit das, was man vor Gericht darlegt.

Das deutsche RVG lässt Erfolgshonorare nur sehr begrenzt zu, man möchte keinen Ausverkauf des Rechts fossieren. In anderen Ländern klappt sowas aber dennoch ganz ordentlich und führt dort auch zu einem Qualitätswettbewerb.
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Mal eine ganz allgemeine Sache:
Wäre es nicht angebracht, dass es zum Pflichtprogramm zumindest von höheren Schulklassen wird, ein Gericht per Führung kennenzulernen oder sogar eine Verhandlung als Zuschauer mal zu erleben?
Wenn bei so einem "Termin" dann auch noch ein RA, ein Richter und/oder Rechtspfleger im direkten Gespräch einer Schulklasse zur Verfügung stünde, wäre das doch sicherlich auch ein Stück "Staatsbürger-/Sozialkunde"..
Oder wie steht ein RA bzw. Lehrer dazu, gibt es schon Erfahrung damit (im Ausland)?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
Ja, Rechtskunde wäre - zumindest in Ansätzen - m.E. wichtig. Gibt es jetzt ja auch schon, was zum Beispiel das WahlRECHT angeht, bei dem dann irgendwelche Stimmverfahren durchgekaspert werden. Aber Grundsätze des Straf- und Zivilrechts dürften zumindest bei Hochschulreife vorhanden sein, wie ich meine
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Ach, und ich dachte schon, eure Bank, die euch schon das "Merkur Versicherung Komplettpaket" angedreht hat (Volksbank oder BA? Partner in Österreich - ERGO Versicherung Aktiengesellschaft ..), will euch auch noch eine Wohung nebst - teurem - Kredit und Bausparvertrag verkaufen (und die Steuerberatung natürlich auch "passend")..

BTT: ARAG und DAS hast du für RSV ins Auge gefasst; zumindest DAS gehört laut obiger Übersicht wie die Merkur zur Ergo-Versicherungsgruppe - gemäß deiner Überlegung / Vorgabe dürfte für die also ebenso "das Klagen des eigenen Versicherunggebers ausgeschlossen" sein.

Komplett Paket angedreht:
Ich hatte das Glück einen ehemaligen Versicherungsmakler in meinem engen Freundeskreis zu kennen und wurde nicht übervorteilt und habe alle meine Versicherungen auf Eigeninitiative bei einer Merkur Betreuerin abgeschlossen.

Alles hat Vor und Nachteile:
Vielleicht wäre es etwas günstiger bei verschiedenen Versicherungsgebern abzuschließen aber Versicherungen rechnen ja auch ob der Gesamtgewinn des Kunden untern Strich positiv oder negativ ist. Ich habe meiner Meinung nach seltener eine Kündigung zu befürchten sollte ich bei einem Produkt ins Minus zu rutschen und ich erhoffe mir dadurch bei Kleinigkeiten (bis max 1.000€) eher ein Kulanzangebot wo andere schon ablehnen.

Kein Aufschwatzen von der Bank:
Unsere 2. Wohnung kauften wir von einem vertrauten Makler
Für die 1. Wohnung haben wir ein Bauspardarlehen von der Wüstenrot durch einen Vermittler
Für die 2. Wohnung ein variables Darlehen direkt bei der Bawag zu 2% Nominalzinssatz und heruntergehandelte Bearbeitungsgebühr von 2 auf 1%
 
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meilenfreund

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10.03.2009
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Ist es nicht so, dass im Vorfeld einer Klage bereits feststeht, welcher Richter die Verhandlung leitet ("Verteilungsplan" oder so)?

Jein.

Es muss bei Eingang der Klageschrift nach abstrakten Kriterien feststehen, welcher Richter dafür nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständig ist.

Dafür sind mehrere Modelle gängig, die - vereinfacht - wie folgt aussehen:

Verteilung nach Buchstaben (i.d.R. Anfangsbuchstabe des Firmennamens oder Nachnamens des Beklagten)
A-M RiAG Meyer
N-Z RiAG Müller

Verteilung nach Endziffern (Endziffer: 123 C 45/14)
0-3 RiAG Meyer
4-9 RiAG Müller

Verteilung nach Turnus
Von je zehn Eingängen erhält RiAG Meyer den ersten bis vierten und RiAG Müller den fünften bis zehnten.

Zusätzlich kann man auch noch nach Sachgebieten (= Gegenstand/Schwerpunkt des Klagebegehrens) verteilen, was dann i.d.R. in der nächsten Stufe noch mit einer der vorherigen Varianten verbunden ist, wenn mehrere Richter dasselbe Sachgebiet bearbeiten.

Wie daran zu erkennen ist, kann man nur bei der Verteilung nach Buchstaben vorab die Zuständigkeit ersehen.

Im Bereich des Reiserechts gibt es mitunter sehr ausgefeilte weitergehende Regelungen, z.B.: eine/die erste Klage betreffend Reisemängel in einem bestimmten Hotel schlägt Buchstaben/Endziffern/Turnus und führt auch zur Zuständigkeit gemäß Geschäftsverteilungsplan desselben Richters für weitere Klagen hinsichtlich dieses Hotels.
 
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OJay

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17.11.2009
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Mal eine ganz allgemeine Sache:
Wäre es nicht angebracht, dass es zum Pflichtprogramm zumindest von höheren Schulklassen wird, ein Gericht per Führung kennenzulernen oder sogar eine Verhandlung als Zuschauer mal zu erleben?
Wenn bei so einem "Termin" dann auch noch ein RA, ein Richter und/oder Rechtspfleger im direkten Gespräch einer Schulklasse zur Verfügung stünde, wäre das doch sicherlich auch ein Stück "Staatsbürger-/Sozialkunde"..
Oder wie steht ein RA bzw. Lehrer dazu, gibt es schon Erfahrung damit (im Ausland)?

Das kommt gar nicht mal so selten vor, dass Schulklassen in Verhandlungen zuschauen, meist aber in Strafsachen. Zivilsachen sind als Zuschauer ohne Vorkenntnis idR völlig öde. Interesse der Schüler selbst scheint aber meistens trotzdem begrenzt zu sein :-(
 
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meilenfreund

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10.03.2009
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Ich stimme OJAy zu. Zuhören geht bei 08/15-Strafsachen, die in einer Sitzung abgehandelt werden. Ansonsten sind Sitzungen für die Rentner-Klientel interessant, die sich das zum Zeitvertreib anschaut, aber nicht für Unterrichtszwecke, wenn man Schüler als Zuhörer im Saal hat. Ich habe letztes Jahr mal einen längeren (ca. 1 Stunde) und inhaltlich sehr komplexen Anhörungstermin gemacht, bei dem zwei Rechtspflegeranwärterinnen im Saal waren. Die waren aber auch vorher schon von mir gebrieft worden, was da besprochen wird und hatten auch das fachliche Verständnis. Bei vielen Sitzungen ist es aber schlicht so, dass man sich hinsetzen und berieseln lassen kann, inhaltlich bringt das ohne Fachkenntnisse nichts.
 
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OJay

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17.11.2009
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Ansonsten sind Sitzungen für die Rentner-Klientel interessant, die sich das zum Zeitvertreib anschaut.

LOL Und für die Freunde, Verwandten, Vereinsfreunde etc. einer der Parteien, die dann ständig mit dem Kopf schütteln, wenn es nicht so gut für ihren "Liebling läuft" ... Und schlimmstenfalls noch Kommentare aus dem Zuschauerraum abgeben
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
LOL Und für die Freunde, Verwandten, Vereinsfreunde etc. einer der Parteien, die dann ständig mit dem Kopf schütteln, wenn es nicht so gut für ihren "Liebling läuft" ... Und schlimmstenfalls noch Kommentare aus dem Zuschauerraum abgeben
Haben die zu viel "scripted reality"-TV-Sendungen geschaut..?:p
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.780
5.520
@OJay:

Ich habe auf den "Schluss mit lustig"-Modus geschaltet. Bei mir ist die Veranstaltung wegen des Rechtsgebietes i.d.R. nichtöffentlich. Family & Friends, die nicht in irgendeiner zulässigen Weise als Beistände oder Bevollmächtigte benannt werden dürfen, dürfen vor dem Saal warten. Ich habe einmal die Nummer durch, dass Vater als Zuhörer Platz nehmen durfte und Sohnemann dann nur Grütze erzählt hat. Einmal und nie wieder.
 

OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
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Haben die zu viel "scripted reality"-TV-Sendungen geschaut..?:p

Kein Witz, einer beschwerte sich mal auf dem Flur, dass er als Zeuge kein Glas Wasser hingestellt bekommen habe. Schließlich wäre das im Fernsehen auch immer so... no comment
 

OJay

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17.11.2009
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@OJay:

Ich habe auf den "Schluss mit lustig"-Modus geschaltet. Bei mir ist die Veranstaltung wegen des Rechtsgebietes i.d.R. nichtöffentlich. Family & Friends, die nicht in irgendeiner zulässigen Weise als Beistände oder Bevollmächtigte benannt werden dürfen, dürfen vor dem Saal warten. Ich habe einmal die Nummer durch, dass Vater als Zuhörer Platz nehmen durfte und Sohnemann dann nur Grütze erzählt hat. Einmal und nie wieder.

Ah, Familiensachen. Mein Beileid ;-)
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Hat wir das nicht schon mal durch? Wie oft bist du vor Gericht? Die Anwendung der Gesetze ist meistens eindeutig, nur die Tatsachen sind streitig: Wenn der Vermieter den Mieter verklagt, weil dieser die Wohnung beschädigt hat, gibt es doch keinen Streit darüber, dass der Mieter nach dem Gesetz hier Ersatz leisten muss. Die Frage ist aber, ob er die Beschädigung veranlasst hat oder ob das bei Einzug schon vorhanden war, wie hoch die Schadensbeseitigungskosten sind etc..

Die Frage ist auch, ob die Beschädigung bereits bei Einzug vorlag, oder bei Einzug nur in geringem aber nicht wesentlichen Mass vorlag, aber durch den Mieter erheblich verschlimmert wurde, oder ob dies keine Beschädigung sondern normaler Verschleiss ist, usw. usw.. Und schon steht man vor der Frage: Es mag ja eindeutig sein, was im Gesetz steht, aber ist das auch auf diesen speziellen, von der 08/15-Konstellation abweichenden Fall anwendbar?
 
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OJay

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17.11.2009
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Die Frage ist auch, ob die Beschädigung bereits bei Einzug vorlag, oder bei Einzug nur in geringem aber nicht wesentlichen Mass vorlag, aber durch den Mieter erheblich verschlimmert wurde, oder ob dies keine Beschädigung sondern normaler Verschleiss ist?

nur das letzte ist eine Auslegungsfrage, der Rest ist - wie bereits gesagt - Tatsachenfrage.