Rechtslage Flugzeitenverschiebung TUI

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phxsun

Erfahrenes Mitglied
02.01.2010
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OWL
Zukünftig werden wohl Veranstalter dazu übergehen, die genauen Flugzeiten möglichst spät zu nennen: BGH zu Reisen: Buchungsbestätigung auch ohne Flugzeiten
Die BGB-InfoV fordert von Reiseveranstaltern nicht, dass sie in jedem Fall eine voraussichtliche Abflug- und Ankunftszeit in der Buchungsbestätigung angeben. [...] Viel mehr müsse dort lediglich stehen, was auch Vertragsbestandteil ist. Ein solcher könne auch sein, dass genaue Zeiten erst später festgelegt werden.