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bei den Experten wundert mich aber so rein gar nichts :
Schnarchender Sitznachbar, Maus an Bord: Reiserechtsexperten erklären, wann Fluggäste Chancen auf Entschädigung haben - Flüge - Bild.de
Wer fliegt denn die Strecke HNL-DUS
Schnarchender Sitznachbar, Maus an Bord: Reiserechtsexperten erklären, wann Fluggäste Chancen auf Entschädigung haben - Flüge - Bild.de
Kein Schadensersatz für stinkenden Fluggast
Am Flughafen Honolulu musste ein Passagier wegen strengen Körpergeruchs das Flugzeug nach Düsseldorf wieder verlassen. Der Bitte des Flugbegleiters, das Hemd zu wechseln, konnte er nicht nachkommen, da seine Koffer im Frachtraum waren. Der Passagier behauptete, nicht verschwitzter als andere Reisende gewesen zu sein. Erfolglos: Da die Airline die Beförderung von Reisenden mit „extremem Körpergeruch“ in ihren Geschäftsbedingungen ausgeschlossen hat, musste er draußen bleiben. Vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf klagte er anschließend auf 2200 Euro Schadensersatz. Das hielt das Gericht für überzogen und sprach dem Kläger lediglich die Kosten in Höhe von 260 Euro für die zusätzliche Hotelübernachtung zu, die er wegen des verpassten Fluges zahlen musste. (OLG Düsseldorf, AZ: I-18U 110/06)
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