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Hallo liebe Vielflieger,
folgendes Problem habe ich, kann mir da jemand helfen?
In 04/2104 habe ich eine Bausteinreise nach Sizilien im Reisebüro gebucht und bezahlt.
Flug mit Air Berlin am 23.9.17.
Am 20.9. erkrankte meine Frau an Krebs und am 27.9.17 wurde sie operiert.
Die Reise wurde am 21.9. storniert.
Das Reisebüro hat mir eine Stornorechnung gesendet und auch den übriggeblieben Betrag erstattet.
Den Restbetrag wollte ich über die Reiserücktrittsversicherung beglichen haben. Die wollen aber nicht die Flüge erstatten, da sie nach der Air Berlin Insolvenz der Meinung sind nicht zahlen zu müssen.
Ich sehe hier aber nicht das Insolvenzrecht in meinem Falle gültig, sondern den eingetretenen Schadenfall (Erkrankung meiner Frau). Und da die Fluggesellschaft mir keine Stornorechnung ausstellen kann, muss doch die Versicherung aufkommen, oder wie seht Ihr das?
Hat jemand da eine Idee?
Gruß Jo
folgendes Problem habe ich, kann mir da jemand helfen?
In 04/2104 habe ich eine Bausteinreise nach Sizilien im Reisebüro gebucht und bezahlt.
Flug mit Air Berlin am 23.9.17.
Am 20.9. erkrankte meine Frau an Krebs und am 27.9.17 wurde sie operiert.
Die Reise wurde am 21.9. storniert.
Das Reisebüro hat mir eine Stornorechnung gesendet und auch den übriggeblieben Betrag erstattet.
Den Restbetrag wollte ich über die Reiserücktrittsversicherung beglichen haben. Die wollen aber nicht die Flüge erstatten, da sie nach der Air Berlin Insolvenz der Meinung sind nicht zahlen zu müssen.
Ich sehe hier aber nicht das Insolvenzrecht in meinem Falle gültig, sondern den eingetretenen Schadenfall (Erkrankung meiner Frau). Und da die Fluggesellschaft mir keine Stornorechnung ausstellen kann, muss doch die Versicherung aufkommen, oder wie seht Ihr das?
Hat jemand da eine Idee?
Gruß Jo