Rückflug No Show- Steuern und Gebühren?

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MS.PANAM

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
961
0
SRQ/HAM
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Da steht Economy Class L...
jetzt krieg ich aber Angst, die können doch nicht einfach einziehen? Wie oft kommt das vor? Woher hast du die Info?

Also doch ein "Billigtarif" ...... Sie werden dir schon nichts nachberechnen ( natürlich keine Garantie ), da dies bisher in der Praxis wohl kaum durchgeführt wird. Allerdings ist auch nicht davon auszugehen, dass du etwas rausbekommen würdest.... Lass es auf sich beruhen - bzw. abwarten. Du hast den Antrag gestellt und wirst eine Antwort bekommen.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Aber wie versteht ihr denn die Mail, heisst das einfach, dass ich nichts zurück bekomme, oder heisst das, eine Neuberechnung folgt noch? Sollte ich besser noch mal antworten, dass ich meinen Erstattungsantrag fallen lasse?
Auch wenn Du es hier noch so oft fragst: Du wirst keine verbindliche Antwort von den hiesigen Foristen bekommen können.
Mach Dich also nicht verrückt und verbuche es als Lehrgeld. Wir drücken die Daumen, dass nichts nachberechnet wird.

Mehr kannst Du hier nicht bekommen. :)
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Ich würde mir keine Sorge machen -- LH möchte diese Praxis (Nachzahlung bei Auslassen des Rückfluges) sicher nicht vor Gericht prüfen lassen.

HTB.

Das wäre allerdings bei einem Ticket NRT-FRA-NRT vermutlich eher das Amtsgericht Tokio als der BGH.
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.510
4.029
Paralleluniversum
Der im o.g. Flugschein ausgewiesene Flugpreis in Höhe von JPY 257840 pro Person

Der Preis betrug gute 1000€ pro Person, und es war zumächst nicht klar, dass wir den Rückflug nicht nutzen würden.

:confused:
257840 JPY sind Stand heute rund 1952€.
Currency Converter - Yahoo! Finance

Es wird nichts nachberechnet werden, aber auch nichts zurückgezahlt werden.

Eben.
 
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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
LH hat die Erstattung abgelehnt, weil nichts überbleiben würde. Damit ist Dein Erstattungsantrag erledigt.

und wenn Du jetzt nicht noch auf einer rechtlichen Würdigung bestehst, passiert dann auch nichts mehr, auch wenn manche Foristen danach lechzen würden ;)
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
.... Der im o.g. Flugschein ausgewiesene Flugpreis in Höhe von JPY 257840 pro Person

Bei dem hohen Flugpreis kommt bei mir die Spekulation auf, dass du vielleicht NRT-FRA zu einem ermässigten Business-Class Tarif in Buchungsklasse P geflogen sein könntest und den Rückflug FRA-NRT, wie du schreibst, in der günstigen Buchungsklasse L???

Sollte dies der Fall sein (hoffentlich nicht), wäre dies natürlich der GAU. Dann würdest du einen Oneway C-Tarif nachbelastet bekommen.

Ansonsten schließe ich mich der Meinung meiner Vorredner an, dass eine Nachbelastung eher unwahrscheinlich ist.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Warum muss ein OW Flug so viel teurer sein?
Wenn es bei Edeka eine 12-er Kiste Cola im Angebot für 10€ gibt und du dann aber lieber nur 6 Einzelflaschen je 2,10€ erwirbst, dann wirst du trotzdem die 12,60€ bezahlen müssen und nicht 5€.

Weiterhin: Um Edeka auszutricksen schleppst du erst die 12-er Kiste durch die Kasse, bezahlst und gibst anschließend der Kassiererin 6 Flaschen wieder zurück und verlangst eine Erstattung. Da wirst du (auch vor Gericht) wenig Erfolg haben, sondern du wirst die 2,60€ nachzahlen müssen.
 
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AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
110
M.E. haben die gar kein Recht, nachzubelasten. Insofern musst Du Dir keine Sorgen machen, entgegen dem, was einige hier schreiben.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
5
Wien
Mengenrabatt trifft es ganz. Wenn ich ein Hotelzimmer für 2f1 am Wochenende miete bezahle ich für die 2 Nächte ev. weniger als jemand anderer für eine unter der Woche
 

SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.418
1
Ich verstehe die Gründe für Oneway teurer als Return ja im Prinzip schon, das heißt aber nicht ich finde diese unbedingt fair. Es macht aber nunmal fast jede Fluggesellschaft, also kann "man" sich das leisten.

Nur die Preisvariation innerhalb eines Jahres finde ich dann schon extrem. Übrigens: 1000 Euro für ein L Ticket finde ich dann aber schon viel ... Ist aber laut Matrix wohl "normal". Hab mal ein paar Termine ausprobiert. Lufthansa Direktflüge umgerechnet etwa 1200 Euro Return NRT-FRA und bucht in L...
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Wenn ich ein Hotelzimmer für 2f1 am Wochenende miete bezahle ich für die 2 Nächte ev. weniger als jemand anderer für eine unter der Woche

Und wenn du 2f1 von SA-SO-MO gebucht hast und dann doch schon SO abreist, kriegst du auch kein Geld wieder. Und wenn du eine Neuberechnung verlangst, kann es sein, dass du draufzahlst, weil der 2F1 Tarif als Bedingung eine Übernachtung von SO auf MO beinhaltet und der Wirt kalkulatorisch deinen potentiellen Verzehr am Sonntag abend im Restaurant berücksichtigt hat.

Wenn du heimlich am SO abreist und die Klappe hältst, ist alles gut.

Wenn du aber anrufst und sagst, du möchtest die Kosten für das eingesparte Frühstück erstattet haben, wird er dir als Gegenmassnahme mit einer Neuberechnung für die Nacht Sa auf So die Rackrate in Höhe von 800€ in Rechnung stellen, da die Bedingung deines gebuchten Tarifes nicht mehr erfüllt ist.
 
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htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.074
2
Wenn es bei Edeka eine 12-er Kiste Cola im Angebot für 10€ gibt und du dann aber lieber nur 6 Einzelflaschen je 2,10€ erwirbst, dann wirst du trotzdem die 12,60€ bezahlen müssen und nicht 5€.

Weiterhin: Um Edeka auszutricksen schleppst du erst die 12-er Kiste durch die Kasse, bezahlst und gibst anschließend der Kassiererin 6 Flaschen wieder zurück und verlangst eine Erstattung. Da wirst du (auch vor Gericht) wenig Erfolg haben, sondern du wirst die 2,60€ nachzahlen müssen.

Da hast Du etwas falsch verstanden. Es ist eher so, als ob EDEKA für eine einzelne Flasche 20€ verlangt, für zwei Flaschen jedoch nur 4€. Wenn Du den Zweierpack kaufst, prüft der EDEKA Mitarbeiter dann nach zwei Wochen, ob Du wirklich beide Flaschen getrunken hast -- wenn nicht, musst Du 16€ nachzahlen.

HTB.
 
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hippo72

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11.03.2009
11.510
4.029
Paralleluniversum
Und wenn du 2f1 von SA-SO-MO gebucht hast und dann doch schon SO abreist, kriegst du auch kein Geld wieder. Und wenn du eine Neuberechnung verlangst, kann es sein, dass du draufzahlst, weil der 2F1 Tarif als Bedingung eine Übernachtung von SO auf MO beinhaltet und der Wirt kalkulatorisch deinen potentiellen Verzehr am Sonntag abend im Restaurant berücksichtigt hat.

Wenn du heimlich am SO abreist und die Klappe hältst, ist alles gut.

Wenn du aber anrufst und sagst, du möchtest die Kosten für das eingesparte Frühstück erstattet haben, wird er dir als Gegenmassnahme mit einer Neuberechnung für die Nacht Sa auf So die Rackrate in Höhe von 800€ in Rechnung stellen, da die Bedingung deines gebuchten Tarifes nicht mehr erfüllt ist.

Deswegen haben fast alle Hotels ja auch eine "Early Departure Fee".
Ich habe soeben in Asien ein Hotel gebucht, dass eine 2for1 Rate anbot. Da stand klar dabei, wenn ich früher abreise oder 1 Nacht storniere wird mir die Best Flex Rate berechnet.
 
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Yoyo

Neues Mitglied
19.07.2013
8
0
Danke euch für die Antworten!
Der Yen Preis bezog sich übrigens auf zwei Personen, also etwa 1000€ pro Person hin und zurück.
Ich werde nichts mehr fordern, und hoffe, die Lufthansa tut es auch nicht ;)
 

rower2000

Erfahrenes Mitglied
Da hast Du etwas falsch verstanden. Es ist eher so, als ob EDEKA für eine einzelne Flasche 20€ verlangt, für zwei Flaschen jedoch nur 4€. Wenn Du den Zweierpack kaufst, prüft der EDEKA Mitarbeiter dann nach zwei Wochen, ob Du wirklich beide Flaschen getrunken hast -- wenn nicht, musst Du 16€ nachzahlen.

HTB.
Das wäre der Fall ohne Erstattungsantrag. Mit Erstattungsantrag wäre es eher so, als ob du die zweite Flasche Cola zurückbringst und die paar Cent anteilige MwSt zurückforderst.

Edit: durch einen externen Link auf den Thread hab ich mich wohl der Threadleichenschändung schuldig gemacht :eek:.
 

Buckyball

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
453
1
NYC/EDI
Interessanter waere doch mal ob die Airline den Platz an einen anderen Passagier vergeben hat und so doppelt kassiert.

*Shit, auch noch reingefallen auf den Uralt-Thread* :eek:
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.811
736
Interessanter waere doch mal ob die Airline den Platz an einen anderen Passagier vergeben hat und so doppelt kassiert.

*Shit, auch noch reingefallen auf den Uralt-Thread* :eek:

Macht doch nichts, die Diskussion ist doch immer wieder aktuell.

z.B. hat es nicht zwischenzeitlich ein Urteil vom Landgericht Frankfurt gegeben, nach dem bei Stornierung sogar eher ein Großteil des Flugpreises zurück muss? Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste nach den Werkvertragregelungen im BGB (§649) eine "Teilleistungsabnahme" immer möglich sein und der Auftragnehmer müsste sogar seinen Schaden beweisen, wenn er Geld will vom Auftraggeber. Da gibts sogar die Rechtsauffassung, dass dann alle anders lautenden Regelungen in irgendwelchen Tarifbedingungen ungültig sind. Quasi, ob Flex oder nicht, bei Storno immer Geld zurück, außer der carrier konnte nachweislich den Sitz nicht mehr neu verkaufen.

Inwieweit dabei dann eine Neuberechnung des schon erledigten "Teilwerkes" Hinflug zulässig wäre, weiß ich nicht, zumal der BGH ja auch schon mal das Recht der airlines auf flexible Tarifgestaltung betont hat, wenn auch mit nicht ganz vergleichbaren Fragestellungen. Aber immerhin bekomme ich auch bei Buchung eines return-tickets bei LH.com für beide Richtungen getrennt die Preise angezeigt. Der Nachweis, dass der airline plötzlich durch Wegfall des zweiten Teils der Werkleistung mehr Kosten für den ersten Teil entstanden sind, den möchte ich gerne mal sehen...... Vermutlich müsste man das ganze höchstrichterlich klären lassen, wenn man es genau wissen will.....
 
Zuletzt bearbeitet:

Vordertaunus

Erfahrenes Mitglied
29.06.2017
1.160
78
Bad Soden / FRA
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300x250
Joa, aber 649 BGB ist halt grundsätzlich abdingbar, und darauf berufen sich die Airlines. Buchen einer non-refundable fare soll nach Ansicht der Airlines einem Ausschluss des Kündigungsrecht nach 649 per AGB gleichkommen. Ob das geht, ist noch nicht abschließend geklärt.