Ryanair Flügzeitenänderung - was tun?

ANZEIGE

Alexokrat

Neues Mitglied
12.03.2024
8
0
Hm... finde ich eigentlich nicht. Zumal dort nirgends mehr von einer klaren Annullierung bei Vorverlegung um 1h die Rede ist (Zitat: "Doch was bedeutet signifikant? Hierzu gibt es leider nach aktuellem Stand keine eindeutige Rechtssprechung. Änderungen von wenigen Minuten sind definitiv nicht signifikant, wurde eurer Flug um einen ganzen Tag verlegt, ist das definitiv signifikant. Alles dazwischen ist leider recht unklar und ihr seid dem Interpretationsspielraum der Airlines ausgeliefert.")

Meine Fragen werden dort jedenfalls nicht beantwortet.
 

Waldemar_von_Gallenstein

Aktives Mitglied
05.06.2019
180
319
Hm... finde ich eigentlich nicht. Zumal dort nirgends mehr von einer klaren Annullierung bei Vorverlegung um 1h die Rede ist (Zitat: "Doch was bedeutet signifikant? Hierzu gibt es leider nach aktuellem Stand keine eindeutige Rechtssprechung. Änderungen von wenigen Minuten sind definitiv nicht signifikant, wurde eurer Flug um einen ganzen Tag verlegt, ist das definitiv signifikant. Alles dazwischen ist leider recht unklar und ihr seid dem Interpretationsspielraum der Airlines ausgeliefert.")

Meine Fragen werden dort jedenfalls nicht beantwortet.

Naja, Du findest darin vielleicht nicht die Antworten, die Du Dir erhofft hast...

Es bleibt nun einmal Interpretationsspielraum, der bislang meines Wissens auch nicht vor Gericht entscheidend eingegrenzt worden ist.

Aus meiner Sicht wird's am besten so laufen, dass Du zunächst mal mit Ryanair telefonierst. Solltest Du Erfolg haben, dann poste das hier bitte. Solltest Du keinen Erfolg haben, dann wird Dir nur bleiben, entweder eine der angebotenen Verbindungen zu nutzen oder selbst neu zu buchen und Dein Glück vor Gericht zu suchen. Solltest Du Justitia bemühen, wäre ein Post mit dem Ergebnis auf jeden Fall hilfreich. Ach so: Oder Du nutzt das Angebot der Stornierung, buchst Deine Wunschverbindung nach Berlin – und gut ist.
 

Alexokrat

Neues Mitglied
12.03.2024
8
0
Es bleibt nun einmal Interpretationsspielraum, der bislang meines Wissens auch nicht vor Gericht entscheidend eingegrenzt worden ist.
Hä, aber auch hier in dem Thread wurde doch bereits davon geschrieben, dass ein Flug als annulliert betrachtet werden kann, wenn er mehr als eine Stunde vorverlegt wird, das ist ja bei mir der Fall. Siehe auch diese Stellungnahme dazu vom EUGH.

Ach so: Oder Du nutzt das Angebot der Stornierung, buchst Deine Wunschverbindung nach Berlin – und gut ist.
Die Kosten dafür wären deutlich höher als mein gebuchter Flug (hätte ich sonst natürlich von vornerein so gebucht), von daher wäre das nur relevant, wenn ich davon ausgehen könnte, dass Ryanair das zahlen muss.


Naja, Du findest darin vielleicht nicht die Antworten, die Du Dir erhofft hast...

Den verlinkten Beitrag hatte ich auch bereits gefunden, er widerspricht aber den Aussagen hier und auch teils den Diskussionen die dort unter dem Artikel geführt werden.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.095
7.150
Was macht man in so einer Situation wenn eine Ersarzbeförderung nicht möglich ist weil die einzige Airline die fliegt die Flüge verschiebt?

Ich suche da gerade eine vernünftige Lösung, aber die Airline spielt nicht mit. Meine Lösung wäre 8 Wochen später fliegen die Airline sagt das Ticket ist nur noch 3 Wochen gültig.
 

handballplayer3

Erfahrenes Mitglied
01.10.2015
2.143
4.923
DUS
Was macht man in so einer Situation wenn eine Ersarzbeförderung nicht möglich ist weil die einzige Airline die fliegt die Flüge verschiebt?

Ich suche da gerade eine vernünftige Lösung, aber die Airline spielt nicht mit. Meine Lösung wäre 8 Wochen später fliegen die Airline sagt das Ticket ist nur noch 3 Wochen gültig.
Analog dazu:
Habe einen Fall wo die einzige Airline die DIREKT fliegt EW ist.
Wäre für eine LHG Umbuchung bereit, EW aber nicht.

Die vergleichbaren Reisebedingungen sehe ich hier ggf. problematisch. Andererseits wäre ich mit einem Umstieg ja "schlechter" dran und würde es dennoch akzeptieren.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.095
7.150
Analog dazu:
Habe einen Fall wo die einzige Airline die DIREKT fliegt EW ist.
Wäre für eine LHG Umbuchung bereit, EW aber nicht.

Die vergleichbaren Reisebedingungen sehe ich hier ggf. problematisch. Andererseits wäre ich mit einem Umstieg ja "schlechter" dran und würde es dennoch akzeptieren.
Ich wäre bereit mit der gleichen Airline (AY) auf ein anderes Ziel in Finnland umzubuchen, aber AY will das nicht machen. Ist alles ärgerlich weil schon die zweite Umbuchung und es sich um ein Award Buchung handelt die mit alten Werten gebucht wurde. Mir bleibt lt. AY nur akzeptieren und eine Nacht Hotel aus eigener Tasche zahlen oder stornieren. Umbuchng im gleichen Monat nicht mehr möglich weil es im Anschluss mit AY in die USA geht.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Was macht man in so einer Situation wenn eine Ersarzbeförderung nicht möglich ist weil die einzige Airline die fliegt die Flüge verschiebt?

Ich suche da gerade eine vernünftige Lösung, aber die Airline spielt nicht mit. Meine Lösung wäre 8 Wochen später fliegen die Airline sagt das Ticket ist nur noch 3 Wochen gültig.
Nach Annullierung gibt es keine (kurze)Zeitgrenze.
 

Alexokrat

Neues Mitglied
12.03.2024
8
0
danke @kexbox, in deinem verlinkten Artikel werden meine Fragen tatsächlich genau beantwortet. Na mal gucken, was Ryanair so von sich aus zulässt ;-)
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.095
7.150
Nach Annullierung gibt es keine (kurze)Zeitgrenze.
Ja, das es so läuft dachte ich mir. Nur AY stellt sich auf den Standpunkt das Award Tickets lt. der eigenen Regeln nur max. 12 Monate nach Ausstellung gültig sind. D.h. wenn ich das durchsetzen will dann nur mit eigner Ersatzbuchung und Anwalt. Hast du Zeit? gerne per PN.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.916
7.348
Die vergleichbaren Reisebedingungen sehe ich hier ggf. problematisch.
Tja, da hat der Gesetzgeber mal wieder etwas kurz gedacht.
Oft gibt es nur eine einzige sinnvolle Flugoption (genau deshalb hat man sie ja mal gewählt...), und schlichtweg keine andere "unter vergleichbaren Reisebedingungen".

Der Gesetgeber hat die Formulierung leider unklar gelassen, manche Airline interpretiert das sogar als "gleiche Buchungsklasse", die natürlich gerade bei langfristiger Buchung und kurzfristiger Umbuchuchung nie verfügbar ist.

Ich halte einen Umsteigeflug statt einem Direktflug zum Beispiel für keinesfalls vergleichbar, aber hat das was mit den "Bedingungen" zu tun ?
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.092
637
Der Gesetgeber hat die Formulierung leider unklar gelassen, manche Airline interpretiert das sogar als "gleiche Buchungsklasse", die natürlich gerade bei langfristiger Buchung und kurzfristiger Umbuchuchung nie verfügbar ist.
Was der Gesetzgeber unklar läßt, interpretieren dann wie immer die Gerichte. Und im Falle der Buchungsklasse ist diese Interpretation stabil = ist egal. Und Ryanair - haben die überhaupt Buchungsklassen?

Schwieriger wird es bei Flügen, wo es einfach keine wirklich sinnvolle Alternative mehr gibt. Das ist in der Tat eine Lücke in der EU Regelung. Da muß vielleicht mal wieder jemand den Privatjet einsetzen und einklagen. Der letzte Versuch hat ja leider mit einem nicht-offentlich gemachten Vergleich geendet (=Vermutlich haben sie gezahlt gegen Stillschweigen).
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.916
7.348
Was der Gesetzgeber unklar läßt, interpretieren dann wie immer die Gerichte. Und im Falle der Buchungsklasse ist diese Interpretation stabil = ist egal.
Da ich vor allem zeitnah von A nach B will, ist mir herzlich egal, wenn mir Gerichte ein Jahr später sagen, was mir ohnehin schon klar war, aber irrelevant denn wen die Airline nicht umbucht, bucht sie nicht um. Und wenn das zu lange dauert, sind ohnehin alle Sitzplätze weg, und Eigeninitiative auch nicht mehr möglich.

Immerhin hat Ryanair bei mir noch nie etwas kurzfristig geändert, nur mit genug Vorlauf um sich auf die Veränderungen einzustellen.
Beim letzten mal fand ich sogar perfekt, dass der Flug vorverlegt wurde. Wäre er gleich so gewesen hätte ich ihn mit noch mehr Überzeugung gebucht.
Wann immer man auf Routen unterwegs ist die mit geringen Frequenzen bedient werden, bleibt so oder so nur das Prinzip Hoffnung, da es schlicht keine Alternativen gibt auf die man umbuchen kann.
 

Alexokrat

Neues Mitglied
12.03.2024
8
0
Na mal gucken, was Ryanair so von sich aus zulässt

Ich melde mich mal mit einem Zwischenstand. Die Kommunikation mit Ryanair ist leider katastrophal (wie ich es auch befürchtete). Die ersten Versuche waren im Chat, abgesehen davon, dass man da offensichtlich teils mit Google Translate arbeitet, ist da erwartungsgemäß auch keine Bereitschaft zur Lösung des Problems da, bzw. werden teilweise auch Falschinformationen geäußert.

Danach habe ich es mit dem Musterschreiben für Ersatzbeförderung aus der verlinkten Seite von @kexbox per Mail probiert, aber am Ende nur die gleiche Antwort bekommen: Ich solle dieses Formular auf der Ryanair Seite nutzen. Da lässt sich mein Anliegen aber gar nicht verarbeiten, da dafür nur Flüge relevant zu sein scheinen, die in der Vergangenheit liegen und man sich dann auch gar nicht weiter klicken kann.

Habe daraufhin jetzt mal meine Rechtsschutzversicherung kontaktiert, welche mich für das weitere Vorgehen mit einer Kanzlei, die auf Reiserecht spezialisiert sei, weiterleitete. Dort habe ich mein Anliegen geschildert und man sagte mir zwar, dass man mich vertreten könne, rechnet aber nicht damit, dass Ryanair sich anders verhalten wird. Außerdem sagte man mir, dass man zwar dann durchaus ein Verfahren gewinnen könne, Ryanair sich aber vermutlich dennoch weigern würde zu zahlen, und es bei denen keine Handhabe gäbe dies dann tatsächlich einzutreiben. Letzteres kam mir dann doch etwas seltsam vor, immerhin ist Irland auch in der EU und welchen Sinn machen die EU-Fahrgastrechte dann, aber ich habe ja keine Ahnung. Da bin ich jetzt natürlich schon am Grübeln, ob es den Aufwand wert ist...
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.095
7.150
Man sagte mir zwar, dass man mich vertreten könne, rechnet aber nicht damit, dass Ryanair sich anders verhalten wird. Außerdem sagte man mir, dass man zwar dann durchaus ein Verfahren gewinnen könne, Ryanair sich aber vermutlich dennoch weigern würde zu zahlen, und es bei denen keine Handhabe gäbe dies dann tatsächlich einzutreiben. Letzteres kam mir dann doch etwas seltsam vor, immerhin ist Irland auch in der EU und welchen Sinn machen die EU-Fahrgastrechte dann, aber ich habe ja keine Ahnung. Da bin ich jetzt natürlich schon am Grübeln, ob es den Aufwand wert ist...
Hört sich ja nach einer wahnsinnig fähigen Kanzlei an. Aber in einem Punkt haben sie natürlich recht, für sie lohnt sich der Aufwand bei dem zu erwartenden Honorar nicht wirklich - schon gar nicht wenn man den Betrag international eintreiben muss.