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Geballte juristische Vorumsintelligenz ist gefragt.
Nach dem FR-Streichkonzert vor ein paar Monaten, verbunden mit der Weigerung bzw. Unfähigkeit, auf ein späteres Datum oder eine andere Strecke oder eine andere Airline umzubuchen, wurden in zwei Fällen EW-Ersatzflüge gebucht, nachdem FR dies so gebilligt hat ("In this case unfortunately we do not have the facility to rebook you on another airline but you can contact them to make the reservation then send in the receipts for our review for a possible reimbursement for the price of the new ticket"). Zwar waren die neuen Tickets für andere Reisetage, aber nach 261/2004 Art. 8 hat der Passagier ja Recht auf eine "anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes", sei es auch fast einen Monat später.
FR stellt sich nun quer bzw. dumm und verweigert die Erstattung, indem 261/2004 erst missinterpretiert und nach dem Einspruch einfach missachtet wird. "Whilst we sympathise with your view, we regret that our position as set out in the previous letter remains unaltered."
Also blanker Hohn trotz klarem Sachverhalt.
Die Frage ist nun, SÖP oder Klage?
Klage: Kann am Erfüllungsort eingereicht werden, allerdings hat FR hat keine ladungsfähige Anschrift in Deutschland, d.h. die Zustellung wäre in Irland. FR kann die Annahme von Unterlagen in deutscher Sprache ablehnen. Übersetzungskosten würden den Streitwert deutlich übersteigen. Oder gibt es doch eine Anschrift in Deutschland?
SÖP: Wäre umsonst und FR macht dort mit, aber der Fall passt überhaupt nicht in deren Formular. Hat jemand positive Erfahrungen mit dem Einreichen einer Beschwerde per E-Mail?
Nach dem FR-Streichkonzert vor ein paar Monaten, verbunden mit der Weigerung bzw. Unfähigkeit, auf ein späteres Datum oder eine andere Strecke oder eine andere Airline umzubuchen, wurden in zwei Fällen EW-Ersatzflüge gebucht, nachdem FR dies so gebilligt hat ("In this case unfortunately we do not have the facility to rebook you on another airline but you can contact them to make the reservation then send in the receipts for our review for a possible reimbursement for the price of the new ticket"). Zwar waren die neuen Tickets für andere Reisetage, aber nach 261/2004 Art. 8 hat der Passagier ja Recht auf eine "anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes", sei es auch fast einen Monat später.
FR stellt sich nun quer bzw. dumm und verweigert die Erstattung, indem 261/2004 erst missinterpretiert und nach dem Einspruch einfach missachtet wird. "Whilst we sympathise with your view, we regret that our position as set out in the previous letter remains unaltered."
Also blanker Hohn trotz klarem Sachverhalt.
Die Frage ist nun, SÖP oder Klage?
Klage: Kann am Erfüllungsort eingereicht werden, allerdings hat FR hat keine ladungsfähige Anschrift in Deutschland, d.h. die Zustellung wäre in Irland. FR kann die Annahme von Unterlagen in deutscher Sprache ablehnen. Übersetzungskosten würden den Streitwert deutlich übersteigen. Oder gibt es doch eine Anschrift in Deutschland?
SÖP: Wäre umsonst und FR macht dort mit, aber der Fall passt überhaupt nicht in deren Formular. Hat jemand positive Erfahrungen mit dem Einreichen einer Beschwerde per E-Mail?