Was ist denn deiner Meinung nach die Wahrheit?
Für LH ist es zumindest kein Gerücht.
“Sollte keine Sitzplatzzuweisung in derselben Kategorie (z. B. am Gang, am Fenster oder ein Sitz mit mehr Beinfreiheit) möglich sein, können Sie eine Rückerstattung der bezahlten Gebühr über das Lufthansa Service Center veranlassen.“
Auch AF erlaubt Refund nur, wenn kein gleichwertiger Sitz vergeben werden kann.
Doch, selbst bei der Lufthansa trifft es nicht zu. Der von Dir zitierte Absatz bezieht sich ausschließlich auf die Erstattung der zusätzlich gezahlten Gebühr für den Sitzplatz und nicht um die Frage, wie die Lufthansa eine Sitzplatzreservierung definiert. Im vorliegenden Fall der Reise in der Business Class ist die „Sitzplatzreservierung“ bei der Lufthansa jedoch stets „kostenlos“ und zwar in genau diesen Worten. Folglich kann der von Dir zitierte Absatz gar nicht für die Definition der Sitzplatzreservierung geltend gemacht werden. Es geht lediglich darum, dass die Airline die Rückerstattung der Sitzplatzgebühren vermeiden möchte. Da der Mittelsitz im vorderen Kabinenbereich oder an der Exit Row genausoviel kostet wie ein Fensterplatz in der jeweils gleichen Kategorie, können die Airlines einerseits behaupten, dass man „gleichwertig“ umgesetzt wurde, wenn man in diesen Kategorien z.B. vom Fenster auf den Mittelsitz gesetzt wird. Da die Sitze teurer als die billigsten Plätze sind, können die Airlines zumindest sagen, man hat dann ja trotzdem etwas für sein Geld bekommen. Wenn man aber nur einen Standardsitz reserviert hat und einfach auf irgend einen anderen Standardsitz umgesetzt wird, dann kann die Airline ja gar nicht mehr behaupten, man hätte irgendwas für sein Geld bekommen. Die von Dir verlinkte Air France schreibt auf der von Dir verlinkten Seite daher, dass man in diesem Fall eine etwaige Sitzplatzreservierungsgebühr (sofern der Sitzplatz nicht im Tarif enthalten war) zurück bekommt und dass dafür explizit die reservierte Sitzplatznummer ausschlaggebend sei. Irgendwelche von der Lufthansa beschäftigten Winkeladvokaten haben sich hingegen eine Trickserei ausgedacht, wie man gegenüber den Leuten auf den billigen Plätzen kackfrech behaupten kann, sie hätten die volle Sitzplatzreservierungsleistung trotz anderem Sitzplatz bekommen: Genau der Mehrwert, der in der Exit Row und im vorderen Kabinenbereich beim Umsetzen der Fluggäste vehement abgestritten wird, soll hier nun die Leistung sein, aufgrund derer man die Sitzplatzgebühr einbehält - hier sind die Möglichkeiten, Fenster und Gang zu wählen plötzlich der Mehrwert, während sie bei Exit Row und im vorderen Kabinenbereich gleichwertig sein sollen.
Zusammengefasst lässt sich also sagen, dass man auch bei der Lufthansa einen bestimmten Sitzplatz reserviert, was aber nicht bedeutet, dass die Airline dem Fluggast einen Anspruch auf den Sitzplatz einräumen möchte. Und auch auf den billigsten Plätzen gedenkt sie in so vielen Fällen wie möglich die Sitzplatzreservierungsgebühr einzubehalten, wobei auch innovative Ansätze mit einbezogen werden.