Steuerdiskussion aus LH schmeisst PAX aus der C

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ruhei

Guest
Das Lesen hat dich aber nicht gebildet. Halbwissen fuehrt, wie bei deinem eins drueber zitierten Post, nicht weiter. Datenhehlerei ist strafbar. 202d StGB. Hier gibt's andere Gruende. Also SECHS, SETZEN und weiter lesen. Aber auch hier ist eines - wie auch oben - erkennbar: die pauschale Abneigung und damit verbundene Abwertung eines ganzen Berufsstandes ("Jusristen .... :rolleyes:")

Damit du dein **** richtig adressieren kannst, liefere ich dir hier die Quelle nach: https://www.lecturio.de/magazin/ankauf-von-steuer-cds/

I. § 259 StGB Hehlerei

Eine Strafbarkeit des B wegen Hehlerei scheitert am Tatobjekt. Dieses kann nur „eine Sache“ im Sinne von § 90 BGB sein. Die Daten sind aber keine körperlichen Gegenstände. Die CD ist zwar ein geeignetes Tatobjekt, wurde jedoch nicht durch eine Vortat des § 259 StGB erlangt, sondern stammt aus dem Privatbesitz des B.

Und ja, es gibt auch Datenhehlerei. Aber das ist ein anderer Tatbestand. Solltest du wissen.




Da kann ich dir nur zustimmen.
Wenigstens bist du einsichtig.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Einsicht kann man vor Dir nicht behaupten.

Du glaubst mit Internetwissen einen kompletten Berufsstand ersetzen zu koennen, wirfst Anwaelten einen "eingeschränkten Blickwinkel" vor und kommentierst Juristen mit "rolleyes".

Dein Wissen beziehst du nicht aus dem Gesetz sondern aus populärwissenschaftlichen Quellen im Internet, welche die Gesetzesänderungen vom Dezember 2015 verschlafen haben.

Weißt du, es gibt einen Grund warum die juristische Ausbildung fast 10 Jahre dauert. Wir kriegen einen ziemlich breiten Blickwinkel, der ueber den Inhalt von Diskussionen am Stammtisch hinaus geht. Und auch wenn jeder Internetuser meint es besser zu koennen: dem ist nicht so.

Und jetzt noch ein wenig Linguistik: hehlen ist ein Verb. Hehlen kann kann man Sachen und Daten. Und beides ist erst einmal strafbar. Die Strafbarkeit der Schlapphüte wird aus anderen Gruenden negiert. Und die hast du halt immer noch nicht erfasst. Aber vielleicht liest du noch ein wenig.
 
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feb

Guest
Werter Kollege. Die ersten CD wurden vom BND angekauft. Das sind Schlapphüte, die in der Schweiz illegal taetig waren, Schweizer Recht gebrochen haben und Sachverhalte fuer die deutsche Strafjustiz an Land gezogen haben, die in der Schweiz gar nicht strafbar sein koennen. Alles illegal hoch drei aus Schweizer Sicht und mit der gleichen Argumentation zu missbilligen, wie du die Schweizer Aktion missbilligst.

Ernstlich?

Die eventuelle Strafbarkeit des Handelns deutscher Schlapphüte oder Steuerbeamten beurteilen wir deutschen Juristen aber immer noch nach deutschem Recht (nach welchem sonst?). Wenn unsere gesamte oberste Gerichtsbarkeit dasteht und die Rechtsmäßigkeit des Ankaufs der Steuer-CD/DVD bestätigt, dann sollten wir angesichts der abweichenden Rechtsmeinung der eidgenossenschaftlichen Gerichte nicht schicksalsergeben zusammenbrechen und am Boden robben. Richtig? Oder bestimmt nach deiner Meinung die Eidgenossenschaft über die zutreffende Anwendung deutscher Steuer- und Strafgesetze???

Sorry, ich kann da meine durchaus allergische Reaktion nicht verhehlen.