Stornierung und Erstattung von Flugtickets bei Erkrankung

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taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
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Also bei mir hat da immer ein vorgefertigtes Formular des Arztes gereicht, dass ich nicht reisefähig bin. Genauere Details gehen die Versicherung meiner Meinung auch nicht an. Ich kann wegen einer Verkühlung genauso reiseunfähig sein (Druckausgleich im Flieger) wie wenn ich stationär aufgenommen bin.

Würde aber auch warten bis es wirklich klar ist, dass du nicht fliegen kannst und dann telefonisch stornieren. Eine Stornierungsbestätigung würde ich auch verlangen (sollte per Mail automatisch kommen). Dann gemeinsam mit der Bestätigung des Arztes einreichen.
 
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jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
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TXL
Danke, @Anonyma. In den Bedingungen der Axa (M&M Kreditkarte): der Schadensfall ist unverzüglich mitzuteilen und die Reise unverzüglich zu stornieren...
 
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taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
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Wenn du laut Arzt schon jetzt so krank bist, dass du jetzt schon weißt, dass du nicht fliegen wirst können - ja. Ansonsten kann unverzüglich ja nicht vor dem effektiven Eintreten des Reisehindernisses sein. Wenn ich zwei Wochen vor der Reise krank bin, melde ich das ja auch nicht der Versicherung, weil ich vielleicht nicht fliegen werden können.

Für mich bedeutet unverzüglich = sobald ein Arzt die Reiseunfähigkeit bestätigt hat (Datum auf dem Formular zB) oder sobald was Schriftliches (Diagnose) vorliegt. Davor ist das alles ja nur "Hörensagen" oder Bauchgefühl, was soll die Versicherung damit anfangen?
 
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Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
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TXL
hatte jetzt bei der LH-Hotline den Flug offline storniert und eine Stornorechnung angefragt. Man will es an die "Fachabteilung" weitergeben.
Bin mal gespannt. Ein Fünftel des Flugpreise wurde anteilig per cash&Miles gezahlt, 3 K von 10 K der Meilen waren sofort da. Nur fehlt da auch noch der entsprechende Cash-Anteil für die S&G.
Hat von Euch jemand schon mal eine Stornorechnung seitens LH erhalten ?