Straßenschild im aufgegebenen Gepäck?

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majozz

Neues Mitglied
11.08.2023
1
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Hallo!
Ich fliege morgen von Toulouse über Frankfurt nach Hamburg. Hier in Toulouse haben wir ein Straßenschild gefunden, was wir gerne mitnehmen würden nach Hause. Ich würde es ins aufgegebene Gepäck tun. Schicken hatte ich auch überlegt, kostet aber 50€.
Denkt ihr in der Sicherheitskontrolle wird es Probleme geben? Man könnte natürlich sagen, man wusste es nicht oder man hat es gekauft, aber ist das glaubwürdig?
Danke schonmal!
VG
 
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3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
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Hallo!
Ich fliege morgen von Toulouse über Frankfurt nach Hamburg. Hier in Toulouse haben wir ein Straßenschild gefunden, was wir gerne mitnehmen würden nach Hause. Ich würde es ins aufgegebene Gepäck tun. Schicken hatte ich auch überlegt, kostet aber 50€.
Denkt ihr in der Sicherheitskontrolle wird es Probleme geben? Man könnte natürlich sagen, man wusste es nicht oder man hat es gekauft, aber ist das glaubwürdig?
Danke schonmal!
VG
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Den Kaufbeleg kannst Du auch nicht vorzeigen....

Also, ganz schlechte Karten. Außerdem sind die franz. Autoritäten nicht gerade für ihre Zimperlichkeit bekannt.

Handelt es sich bei dem Straßenschild sogar vielleicht noch um was kulturelles?


Ach, so herzlich willkommen noch, wir sollen ja freundlich sein, bonnes chances.
 

Jens90

Aktives Mitglied
22.05.2017
240
204
awaywithdave.com
Der Punker hier um die Ecke findet immer Mercedes Sterne....

Ich würde es im Zweifel lassen. Kann man schlecht beweisen, dass man das gefunden hat bzw. ist mir auch unklar wie man ein Straßenschild finden kann bzw. wie ein Straßenschild zu einer herrenlose Sache werden kann.
 

stroIf

Erfahrenes Mitglied
24.06.2023
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838
Da hat jemanden der Mut aber schnell verlassen.

Warum soll jemanden bei der Sicherheitskontrolle dein Gepäckinhalt interessieren, solange es nicht um Drogen/Sprengstoff etc. geht?

Wir haben in den westlichen Ländern immer noch das Rechtsstaatsprinzip, wonach der Staat dir eine Straftat nachweisen muss und nicht umgekehrt.

Und selbst wenn: Die Konsequenz einer solchen Bagatellstraftat wäre für einen Unbescholtenen wohl auch in Frankreich nicht unbedingt lebenslange Haft.

Auch wenn es mich nichts angeht und als unhöflich gewertet wird: Wenn du dich nach Begehung einer Straftat dermaßen vor den möglichen Folgen fürchtest, solltest du in Zukunft vielleicht keine mehr begehen. Für was benötigt man ein gestohlenes Straßenschild?

Oder ist das Ganze einfach nur ein (durchaus gelungener) Trollversuch?
 
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mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
884
678
HKG
Wir haben in den westlichen Ländern immer noch das Rechtsstaatsprinzip, wonach der Staat dir eine Straftat nachweisen muss und nicht umgekehrt.
Wäre eine Frage für die Juristen hier aber:

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein deutscher Tourist ein französisches Straßenschild rechtmäßig erworben hat ist nahe null. Auch der Zoll in Deutschland darf Hehlerware, Produktfälschungen etc. in Gewahrsam nehmen.
Ich könnte mir vorstellen, dass bei Dingen wie einem Straßenschild am Flughafen der Verdacht des Diebstahls ausreichend ist, um es auf dem gleichen Wege aus dem Verkehr zu ziehen.

Ich würde empfehlen, beim nächsten Schilderklau mit dem eigenen PKW anzureisen.
 

jobonky

Erfahrenes Mitglied
19.02.2023
935
1.906
ZRH/STR
Ich würde empfehlen, beim nächsten Schilderklau mit dem eigenen PKW anzureisen.
Noch besser: Keine Schilder klauen.

Zumindest in Deutschland haben die auf der Rückseite häufig so Aufkleber, welche auf den Eigentümer verweisen. Ob die das in Frankreich auch so haben weiß ich nicht. Falls ja wird man dir überhaupt nichts mehr von deiner Geschichte glauben…
 
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globetrotter11

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07.10.2015
14.715
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CPT / DTM
Auf Bermuda wird fast jeder Woche das Schild der "Lovers Lane"geklaut:

46143058gk.jpg
46143058gk.jpg

 
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stroIf

Erfahrenes Mitglied
24.06.2023
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Wäre eine Frage für die Juristen hier aber:

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein deutscher Tourist ein französisches Straßenschild rechtmäßig erworben hat ist nahe null. Auch der Zoll in Deutschland darf Hehlerware, Produktfälschungen etc. in Gewahrsam nehmen.
Ich könnte mir vorstellen, dass bei Dingen wie einem Straßenschild am Flughafen der Verdacht des Diebstahls ausreichend ist, um es auf dem gleichen Wege aus dem Verkehr zu ziehen.

Ich würde empfehlen, beim nächsten Schilderklau mit dem eigenen PKW anzureisen.

In der Realität läuft es so ab: Ein Staatsanwalt muss bei bestehendem Anfangsverdacht Anklage bei einem Strafgericht erheben. Inhalt einer solchen Anklage:

Der Verdächtige hat nach Ansicht der Staatsanwaltschaft am X.Y.2023 am Ort XY ein Straßenschild der Beschaffenheit Z abmontiert und in seine Gewahrsame gebracht.

Verurteilt wird man nämlich nur für eine konkrete Handlung, und der reine Besitz eines Straßenschilds ist nicht strafrechtlich verboten.

Diese völlig offensichtliche Klarstellung schreibe ich nur, weil ich mich über das "typisch deutsche" Wesen, Angst vor jedem theoretischen Regelbruch zu haben, herrlich amüsieren kann. Hier vermutet jeder kleine Hans, dass die gesamte Staatsmacht hinter ihm her sei, weil er mal an der Supermarktkasse vergessen hat, eine Packung Kaugummi zu bezahlen.
 

3LG

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04.07.2019
6.931
11.008
Sogar wenn er das Ding nur gefunden hat… Gibt es da nicht so etwas wie Unterschlagung?? Ansonsten fürchte ich das die Flic sich nicht mit württembergischen Fusel bestechen lassen.
 

Hauptmann Fuchs

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06.04.2011
5.192
4.414
GRQ + LID
Sogar wenn er das Ding nur gefunden hat… Gibt es da nicht so etwas wie Unterschlagung?? Ansonsten fürchte ich das die Flic sich nicht mit württembergischen Fusel bestechen lassen.
In diesem Fall sah es doch recht lustig aus:
 

janetm

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11.02.2012
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1.236
DUS, HAJ, PAD

mucaari

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10.01.2016
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Verurteilt wird man nämlich nur für eine konkrete Handlung, und der reine Besitz eines Straßenschilds ist nicht strafrechtlich verboten.
Der Besitz eines Teppichs oder einer Rolex am Flughafen ist auch nicht verboten. Wenn du aber nicht nachweisen kannst, beides versteuert oder verzollt zu haben, kann trotzdem ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Wenn der Zoll dann die Vermutung hat, die Rolex ist gefälscht (und es ist dann nicht nur eine, sondern mehrere), bleibt die Rolex halt dann beim Zoll.

Kalle dachte auch, Die Rolex zum Geschenk zu erklären reicht aus.
 
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stroIf

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24.06.2023
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Der Besitz eines Teppichs oder einer Rolex am Flughafen ist auch nicht verboten. Wenn du aber nicht nachweisen kannst, beides versteuert oder verzollt zu haben, kann trotzdem ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Wenn der Zoll dann die Vermutung hat, die Rolex ist gefälscht (und es ist dann nicht nur eine, sondern mehrere), bleibt die Rolex halt dann beim Zoll.

Kalle dachte auch, Die Rolex zum Geschenk zu erklären reicht aus.
Im Zoll- und Steuerrecht gelten natürlich strengere Regeln und rechtsstaatlich durchaus bedenkliche Beweislastumkehrungen.

Auch dort ist der Tatbestand aber nicht: "Wer eine Rolex dabei hat" sondern "Wer versucht, eine Rolex ins Zollgebiet einzuführen, ohne Zoll zu entrichten.".

Ergo wird die Tathandlung genau im grünen Durchgang gesetzt und der Täter dabei "auf frischer Tat" ertappt.

Beim Straßenschild fehlt das.

Wir sind aber ohnehin nicht im Steuer- und Zollrecht, sondern im gerichtlichen Strafrecht. Und da ist es eben zumindest seit 1945 nicht mehr so, dass jeder, der einen "bedenklichen" Gegenstand dabei hat den Staat fürchten muss. Für Drogen/Sprengstoff/Schusswaffen gilt wieder, dass der Besitz per se verboten ist (ohne Genehmigung).

Aber der Besitz eines Straßenschilds ist einfach nicht verboten.

Ohne zumindest plausibilisierte Tathandlung keine Probleme mit Staatsanwaltschaft und Polizei.
 
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10.02.2012
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Aber der Besitz eines Straßenschilds ist einfach nicht verboten.

Ohne zumindest plausibilisierte Tathandlung keine Probleme mit Staatsanwaltschaft und Polizei.
prinzipiell magst Du ja recht haben, dennoch viel 'Spass' bei der Diskussion an der Siko und spaeter bei der Umbuchung des wg. ersterer Diskussion verpassten gebuchten Fluges :)
 
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odie

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30.05.2015
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3.955
Z´Sdugärd
Ich bin schon (indernäääschinäääl, also nicht innerhalb Schengen) gereist mit:
- EInem "tragbarem Computer von 1994" der IMMER Fragen aufwirft
- Einem ganzen Koffer voller Auto Heckleuchten
- Einem ganzen Koffer voller Vergaser und anderen Oldtimerteile
Um was ins fachliche zu gehen: Mit Kugellagern, SPS Karten, kompletten Werkzeugkisten, Palettenweise Dosenbier und noch so vieles gereist. Ausser das eine oder andere eben Papiere brauchten und ggf die Reisefreimenge ausserhalb der EU noch ein Thema ist....Was juckt das den was im Gepäck liegt?

Wie so ein Schild den Weg in den Koffer gefunden hat ist doch eine ganz andere Frage.
 
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stroIf

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24.06.2023
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prinzipiell magst Du ja recht haben, dennoch viel 'Spass' bei der Diskussion an der Siko und spaeter bei der Umbuchung des wg. ersterer Diskussion verpassten gebuchten Fluges :)
Wie klein kann man sich selbst eigentlich machen. Angst Angst Angst "was ist wenn jemand fragt ojemine ojeoje".

Noch ein letztes Mal inhaltlich zu der Sache, obwohl das gar nicht nötig wäre, weil niemanden die Herkunft des Schildes interessieren wird: "Ja, ich habe beim Bauhof der Gemeinde Valenciennes bei einem Flohmarkt dieses alte Schild um eine freiwillige Spende von 5 Euro ersteigert, toll, oder?"

Meine Güte, Kopf hoch und etwas Mumm in den Knochen sammeln!
 

cpt.kork

Erfahrenes Mitglied
30.03.2009
516
46
ZRH
Ich erinnere die lustige Begebenheit anno 2000, als in MUC jemand an der Siko erklären musste, woher er die 4 ungespülten Maßkrüge habe.
 
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odie

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30.05.2015
7.943
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Z´Sdugärd
Ich erinnere die lustige Begebenheit anno 2000, als in MUC jemand an der Siko erklären musste, woher er die 4 ungespülten Maßkrüge habe.
Dabei ging es aber sicherlich um die Hygiene und die Geruchsbelästigung von abgestandenem Bier im Gepäckabteil. Odrnung muss sicherlich sein.
 

stroIf

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24.06.2023
600
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Man könnte die Sicherheitskontrolle überhaupt zu einer Legalitätskontrolle umwandeln. Wer nicht schriftlich (idealerweise in notarieller Form) belegen kann, dass er seine mitgeführte Zahnbürste nicht im Supermarkt gestohlen hat, verpasst seinen Flug wegen intensiver und absichtlich langatmiger Befrageung durch die Legalitätskontrolle.
 

Elephant

Erfahrenes Mitglied
11.03.2010
409
161
STR/VIE/MEX
Vor ein paar Jahren hat die Transit-Sicherheitskontrolle in LHR T5 auch die BA-Decken beschlagnahmt, die die Leute im Gepäck hatten. Konnte man immer ein paar Haufen liegen sehen.
Konnte zwar nie verstehen, warum man diese dünnen Decken mitnehmen sollte aber immer noch besser als bei einem Kunden von mir, ein größeres Produktionsunternehmen, in dem man immer wieder die Klobrillen abmontiert hatte.
Allerdings wurde dort auch das Toilettenpapier nur auf abschließbaren Spendern im Badbereich bereitgestellt.
Sorry fürs OT, der mußte sein.