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Suche Anwalt (für Bankrecht?)

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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.741
2.282
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Das reicht halt nicht. Was glaubt ihr denn alle, wie viel Schriftverkehr und Telefonate bereits statt gefunden haben? Ich habe denen x-mal versichert, dass die Unterschrift nicht von mir ist, aber das interessiert die gar nicht und sie faseln was von Leistungsstörung. Wenn der Fall außergerichtlich nicht erschöpfend behandelt worden wäre, hätte ich hier doch gar nichts gepostet. Ich brauche keine Ratschläge für weitere außergerichtliche Versuche, sondern juristischen Beistand.

Und die ganzen Betrugsfälle, die hier genannt werden, sind doch gar nicht mit dem vorliegenden Fall vergleichbar. Wenn deine Karte irgendwo anders belastet wird, ist das doch ein vollkommen anders gelagerter Fall. Hier geht es darum, dass man die Erstattung mit dem Hinweis auf eine "Leistungsstörung" verweigert.

Ein Hammer, ganz klar, aber eben kein "normaler" Kreditkartenbetrug.
 
F

feb

Guest
@wizzard: Als Anwalt, der nicht im Bankrecht tätig ist, rate ich dir: Nimm' das freundliche Angebot von pimpcoltd in Anspruch. Sein Beitrag ist der erste, der den sedes materiae aufgreift (§ 675u BGB). Wenn sich die Sache nicht mit einem fundiertem, geharnischten Schreiben erledigen lässt, hat er sicher auch Hinweise für die Suche nach einem bissigen RA.

Kleiner, nerviger Einwurf des Juristen:

Die Sache ist so, wie Du sie schilderst, sehr einfach: Der Zahlungsdienstleister, hier also die Bank, von der die Karte kommt, muss Dir einen autorisierten (ohne "h"!) Zahlungsauftrag nachweisen, andernfalls sie gemäß § 675u S. 2 BGB verpflichtet ist, den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und den Saldo auf den früheren Stand zu setzen. (...)

Alles weitere nur per PN, weil mir schon beim Überfliegen dieses Threads die Augen wehtun von dem, was bestimmte Leute hier statt auf dem stillen Örtchen absondern.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.095
7.150
Das reicht halt nicht. Was glaubt ihr denn alle, wie viel Schriftverkehr und Telefonate bereits statt gefunden haben? Ich habe denen x-mal versichert, dass die Unterschrift nicht von mir ist, aber das interessiert die gar nicht und sie faseln was von Leistungsstörung. Wenn der Fall außergerichtlich nicht erschöpfend behandelt worden wäre, hätte ich hier doch gar nichts gepostet. Ich brauche keine Ratschläge für weitere außergerichtliche Versuche, sondern juristischen Beistand.

Und die ganzen Betrugsfälle, die hier genannt werden, sind doch gar nicht mit dem vorliegenden Fall vergleichbar. Wenn deine Karte irgendwo anders belastet wird, ist das doch ein vollkommen anders gelagerter Fall. Hier geht es darum, dass man die Erstattung mit dem Hinweis auf eine "Leistungsstörung" verweigert.

Ein Hammer, ganz klar, aber eben kein "normaler" Kreditkartenbetrug.

Es wurde dir ja bereits geraten mal zu schauen ob die Bar für solche Fälle notorisch ist - das wäre mein erster Schritt gewesen.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
Google spuckt für Tokyo credit card fraud so einiges aus. Wenn man den Namen der Bar hat dann würde ja die Chance bestehen, daß diese auch mal auftaucht. Hilft wizzard nur wahrscheinlich auch nix weiter, wenn das CC-Unternehmen mal eine Meinung hat und die mit allen vernünftigen Argumenten nicht zu verändern ist, dann wird ein Google-Screenshot daran sicher auch nichts ändern.
 
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Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.173
495
LEJ
Es wurde dir ja bereits geraten mal zu schauen ob die Bar für solche Fälle notorisch ist - das wäre mein erster Schritt gewesen.

Und was soll das dem OP bringen? Gewissheit das andere auch betrogen worden sind? Daraus leitet sich juristisch nicht her das seine Bank das Geld erstatten muss.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.741
2.282
@wizzard: Als Anwalt, der nicht im Bankrecht tätig ist, rate ich dir: Nimm' das freundliche Angebot von pimpcoltd in Anspruch. Sein Beitrag ist der erste, der den sedes materiae aufgreift (§ 675u BGB). Wenn sich die Sache nicht mit einem fundiertem, geharnischten Schreiben erledigen lässt, hat er sicher auch Hinweise für die Suche nach einem bissigen RA.

Danke dir für den Ratschlag. Ich stehe mit pimpcoltd schon in PM-Kontakt. Ich denke auch, dass ein Anwaltschreiben reichen sollte und es gar nicht zu einer Klage kommen muss. Aber ich bin mit meinem (nicht juristischen) Latein am Ende, nachdem es anscheinend niemanden zu interessieren scheint, dass die Unterschrift nicht von mir stammt und man mir die Erstattung mit dem Hinweis auf eine "Leistungsstörung" verweigert. Da muss jetzt ein Jurist ran.
 
E

embraer

Guest
Da muss jetzt ein Jurist ran.

Leider ist es sehr häufig so, dass in solchen Fällen nur ein Brief mit entsprechendem Absender weiterhilft. Erst dann nimmt der Adressat das Anliegen ernst. Viel trauriger ist noch, dass viele Kunden/Mieter/Arbeitnehmer etc. diesen Schritt gar nicht wagen (oder sich nicht leisten können/wollen) und dann die Gegenseite obsiegt, obwohl die rechtliche Lage genau gegenteilig ist.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.741
2.282
Du wirst lachen; wenn es um 165 EUR ginge, hätte ich vermutlich auch drauf geschissen, aber nicht bei 1.650 EUR.
 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
Das heisst die Karte ist an Dein Girokonto gekoppelt, das wahrscheinlich auch Dein Gehaltskonto ist? In diesem Fall würde ich mal mit einem Berater der Bank Kontakt aufnehmen und diskutieren ob Du auf Grund des uneinsichtigen Verhaltens der Bank die Geschäftsbeziehung beendest.

Das würde ich ausschließlich bis zur Herbeiführung einer außergerichtlichen Lösung in meinem Interesse tun. Da gibt es nichts zu diskutieren, die Geschäftsbeziehung gehört beendet.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Leider ist es sehr häufig so, dass in solchen Fällen nur ein Brief mit entsprechendem Absender weiterhilft. Erst dann nimmt der Adressat das Anliegen ernst. .

Genauer gesagt: ERst dann geht der Sachbearbeiter mit dem Anwaltsschreiben zu seiner Rechtsabteilung, und die sehen den Sachverhalt möglicherweise anders... :rolleyes:
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.741
2.282
Hat Dein Freund die Rechnung eventuell noch?

Nein, hat er nie gehabt. Leute, es waren 16 EUR, die er bar bezahlt hat. Nehmt ihr solche Rechnungen mit?

Aber darum geht es doch gar nicht. Es geht darum, dass der Händler einen Beleg mit einer gefälschten Unterschrift eingereicht hat. So ein Beleg kann doch niemals eine rechtswirksame Belastung zur Folge haben.
 

Puster

Reguläres Mitglied
18.01.2014
96
0
Bonn
Hallo und guten Abend,

ich möchte nicht klugscheißern, aber ich kann es nicht so ganz nachvollziehen, dass man seine Kreditkarte irgendeiner x-beliebigen Kellnerin in einer unbekannten Lokalität aushändigt, damit der Zahlungsbeleg erstellt werden kann.

Als wir noch keine Karten eingesetzt haben, haben wir doch unsere Geldbörsen auch nicht der Bedienung in die Hand gedrückt in der Erwartung, dass sie sich den richtigen Betrag rausnimmt. Oder sehe ich das falsch?

Ich bestehe immer darauf, dass ich bei der Belegerstellung meine Kreditkarte immer im Blick habe. Wenn die Authorisierung nicht am Tisch erfolgen kann, erwarte ich, das Servicepersonal begleiten zu können. Wenn auch das nicht geht, wird bar bezahlt und es werden keine Meilen generiert ;-)

Schönen Abend noch
Puster

PS: Trotzdem bin ich der Meinung, dass der Betrag beim geschilderten Sachverhalt erstattet werden muss. So handhaben wir es zumindest in der Bank, wo ich als Banker tätig bin.
 
E

embraer

Guest
Ich bestehe immer darauf, dass ich bei der Belegerstellung meine Kreditkarte immer im Blick habe. Wenn die Authorisierung nicht am Tisch erfolgen kann, erwarte ich, das Servicepersonal begleiten zu können.

Also so einen Scheiss habe ich in meinem ganzen Leben noch nie gehört!
 
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