Superjob bei Lufthansa

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Fischköpfle

Moderatorin
Teammitglied
15.09.2009
5.013
143
STR
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Ohne mich mit Geldwäsche weiter auszukennen - aber das dürfte doch eher ein Fehlschlag gewesen sein, so rein profittechnisch.

Geldwäsche hat nicht das Ziel, Profit abzuwerfen. Gewinne werden, wenn möglich, sicher gerne mitgenommen.
Der Zweck von Geldwäsche ist aber das Reinwaschen von schmutzigem Geld.

Durch Geldwäschepräventionen wird verhindert, daß Geld zum Beispiel aus Waffengeschäften, Geschäften von Untergrundorganisationen oder Korruptions-/Bestechungsgeld nicht einfach auf ein Bankkonto eingezahlt werden und von dort aus legal weiterverwendet werden kann.
 

sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
3.182
6
ZRH, MUC, BLR
Also wenn jemand interesse hat - ich kann sowas vermitteln. Provision ist ca. 20%. Ich bin dann aber nicht schuld, denn die Staatsanwaltschaft was dagegen hat...
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.432
300
Was Geldwäsche ist mir schon klar.
Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass es wirklich keine besseren Möglichkeiten geben sollte, als 80% Prozent Verlust einzugehen (bei 5000 EUR Ticketpreis und 40K Meilen, die mit 1000 EUR eigentlich noch viel zu hoch bewertet sind).
 

scherrar

Erfahrenes Mitglied
30.05.2010
657
232
Mal rein aus Interesse: Woraus ergibt sich die Notwendigkeit der Position im Unternehmen? Ohne sämtliche Verweise in §2 GwG weiterverfolgt zu haben, sah ich spontan nichts offensichtlich Einschlägiges. Freiwillig/interne Revision?
 

sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
3.182
6
ZRH, MUC, BLR
"Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz" (GwBekErgG)

(2) Überwachungspflichtige: Bei solchen Transaktionen müssen bestimmte Überwachungspflichtige die Vorschriften des Geldwäschegesetzes beachten. Das sind Banken, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen, Leasinggesellschaften, Versicherungsunternehmen (die Lebensversicherungen und Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr anbieten), Investmentgesellschaften, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Treuhänder, Immobilienmakler, Versicherungsmakler, Spielbanken und - das ist neu - auch gewerbliche Händler und Versicherungsvermittler.

Überall wo größere Zahlungen auftreten, muss es in DE (und anderen EU Ländern) bei den Betroffenen sicher gestellt sein, dass Geldwäsche nicht möglich ist.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Hier mal ein Gratistipp:
Wohnungen kaufen
"selbst renovieren"
Wohnraumförderung mitnehmen.
mit Gewinn verkaufen.

Eines von unzähligen Profitunternehmen.

Für 5% Abschlag jedoch mind 2.500€ pro Transaktion seid ihr dabei ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
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Nicht nur Beruhigungsmittel, sondern es werden damit auch regulatorische Anforderungen erfüllt.
Diese Systeme werden von den Aufsichtsbehörden gefordert und sowohl intern von der Revision wie auch extern geprüft.

Sag ich ja: Beruhigungsmittel! :p Denn wenn es keinen praktischen Nutzen bringt, sondern lediglich regulatorische Anforderungen erfüllt, ist es für mich ein reines Beruhigungsmittel. Und das sage ich als einer, der sich (zwangsweise) recht gut damit auskennen muss...

Zur Erkennung der berühmten 15 Mio-Einzahlungen eines italienischen Eisverkäufers brauche ich kein high sophisticated IT-System, sondern den Willen, es zu sehen. Will ein Institut es auch heute noch nicht sehen, kann es noch immer ein "Officer System Override" machen, und es passiert - nix.
Ein gut gemachtes Smurfing haben wir einmal anderweitig identifiziert, nämlich mit Einsatz von Hirn und mit reverse engeneering - SMARAGD hatte es nicht erkannt.

Tut mir ja leid, wenn ich hier so "contra" unterwegs bin, aber die Systeme und Methoden sind lediglich zur Erfüllung legislativer und regulatorischer Anforderungen, die nur bestehen, damit die betreffenden Personen etwas getan und dies dokumentiert haben, aber nicht zur eigentlichen Zweckerfüllung gedacht, weil dafür schlicht nicht geeignet. Und damit sind sie für mich eben lediglich "Beruhigungsmittel".

Ohne mich mit Geldwäsche weiter auszukennen - aber das dürfte doch eher ein Fehlschlag gewesen sein, so rein profittechnisch.
Womit Du Dich problemlos exkulpierst ;) - wenn bei einer Geldwäsche am Ende 40% sauberes Geld übrigbleiben und damit keinerlei weitere Unsicherheiten über die Erlösentwicklung verbunden sind (Anteilspreise, Grundstückspreise, ...), ist das eine gute Sache für die Wäscher, wenn es auch noch entsprechend hoch skalierbar ist.