Ticketrückerstattung, wieviel erhält man genau zurück?

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Jojojojoemail

Erfahrenes Mitglied
22.09.2010
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www.bhutan-online.de
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Problematik hier ist - und das sollte eigentlich ein Verbraucherverband gerichtlich klären lassen - daß LH zunächst eine YQ EINZELN auflistet mit der Begründung "dieser Zuschlag ist davon abhängig ob der Gast auch wirklich fliegt deshalb wird bei uns die IATA Regel gebrochen, den YQ das Ticket rein zu rechnen".

Bei einenm "no-show" ("Nichterscheinen" also Flug nicht in Anspruch genommen) heisst es dann plötzlich "dieser Zuschlag wird nicht erstattet mit dem Hinweis auf die IATA Regel, daß YQ zum Ticketpreis gehört"

Schlichtweg eine Frechheit, die jemand von euch einmal von einem Rechtsanwalt klären lassen sollte. Aber wer macht schon Aufstand wegen 20 EUR?

Der Hintergrund für diese Argumentation/Implementierung eine YQ ist IMHO die Tatsache, daß LH selbst bei Awardtickets noch einen sehr guten Deckungsbeitrag macht. Die variablen Kosten für eine Awardgast in einem Flieger, der ja so oder so flöge, sind minimal. Bei Langstrecken ist die YQ schon mal 220 EUR und kompensiert so den Unterschied zum verkauften Ticket nochmals (Eco) - am besten für LH natürlich nur dann Awards zu bieten, wenn die Nachfrage sowieso gering sein wird oder nur 99 EUR Tickets zu verkaufen wären..... (stimmt nicht immer so, aber das ist meine Theorie der YQ)

Muss mal den alten Thread wieder hervor holen und würde gerne wissen,
ob sich diesbezüglich schon etwas getan hat? D. h. wurde bereits geklagt deswegen.
Denn der Treibstoff- und Kerosinzuschlag fällt doch gar nicht an, wenn man NICHT fliegt - wie oben erwähnt.